Wissens-Hub EU Green Deal und Nachhaltigkeit Cover-Bild mit grünem Blatt EU-Flagge CBAM EUDR CSRD

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Im Kern wird der Green Deal für Unternehmen zu einem Datenprojekt. Der Zoll fragte lange vor allem, was eine Ware ist, woher sie kommt und was sie wert ist. Die neue EU-Regulierung ergänzt diese Fragen um eine ganze weitere Ebene: woraus ein Produkt besteht, wo genau es hergestellt wurde, woher seine Rohstoffe stammen, wie viel CO₂ dabei entstanden ist, unter welchen Bedingungen produziert wurde — und ob sich all das belegen lässt. Wer diese Antworten einmal strukturiert vorliegen hat, deckt damit meist mehrere Regelwerke gleichzeitig ab, statt sie einzeln abzuarbeiten.

Wer in die EU exportiert oder in EU-Lieferketten eingebunden ist, hat es nicht mit einer einzelnen Pflicht zu tun, sondern mit einem dichten Geflecht aus Klima-, Kreislaufwirtschafts-, Lieferketten- und Reporting-Vorgaben. Die Regelwerke überlappen sich in Daten, Stichtagen und betroffenen Akteuren — eine isolierte Bearbeitung führt zu Doppelarbeit und blinden Flecken. Die vollständige Regelwerks-Übersicht mit Stichtagen bündelt Douana separat: EU Green Deal Übersicht: alle Regelwerke 2025–2028. Wer stattdessen verstehen will, welches Verhalten die EU mit jedem Regelwerk eigentlich verändern will, findet das im Beitrag EU Green Deal-Pakete einfach erklärt.

Auf einen Blick: Der EU Green Deal ist kein einzelnes Gesetz, sondern mehrere Dutzend Verordnungen — von CBAM und EUDR über CSRD, CSDDD und die Forced-Labour-Verordnung bis zu Ecodesign, Verpackungsverordnung und Greenwashing-Verboten. Für Schweizer Exporteure greifen sie häufig parallel und mit denselben Daten.
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Welche Regelwerke dieser Hub umfasst

Klima & CO₂-Grenzausgleich (CBAM)

Importeure von Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff müssen für eingebettetes CO₂ zahlen — definitive Phase seit 1.1.2026, Bagatellgrenze 50 t/Jahr. Der ENVI-Ausschuss hat den Anwendungsbereich am 6.7.2026 bereits auf 277 Downstream-Produkte ausgeweitet; Plenum und Trilog stehen noch aus.

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Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Holz, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Rind, Kautschuk und daraus hergestellte Produkte dürfen nur dann in die EU, wenn keine Entwaldung nach 31.12.2020 nachweisbar ist. Anwendbar ab 30.12.2026 (mittlere/grosse Unternehmen) bzw. 30.6.2027 (Kleinst-/Kleinunternehmen); die Kontrolldichte richtet sich nach der Länder-Risikoeinstufung des Erzeugerlands.

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Sorgfaltspflichten & Reporting (CSRD, CSDDD, Omnibus)

Berichtspflichten zu Nachhaltigkeit (CSRD) und Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette (CSDDD) — durch das Omnibus-Paket 2025/2026 in den Schwellen vereinfacht, aber nicht abgeschafft.

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EU-Zwangsarbeitsverordnung

Ab 14.12.2027 dürfen in der EU keine Produkte mehr in Verkehr gebracht werden, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden — abweichend von der US-UFLPA mit Risiko- statt Listen-Logik.

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Greenwashing-Verbote (EmpCo, Green Claims)

Ab 27.9.2026 verboten: vage Umwelt-Aussagen, fehlende Belege, Klimaneutralitäts-Werbung ohne nachvollziehbare Methodik — gilt für Verpackungen und Marketing. Die separate Green Claims Directive bleibt seit Juni 2025 pausiert und ist kein geltendes Recht — nicht mit der EmpCo-Richtlinie verwechseln.

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Verpackungsverordnung PPWR & EPR

Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Wiederverwendungsquoten, erweiterte Herstellerverantwortung — seit 12.8.2026 in Kraft, inkl. Pflicht zur Konformitätserklärung und zum lokalen Bevollmächtigten (ohne KMU-Ausnahme, auch für CH-Exporteure). Parallel dazu hat die Schweiz am 24.6.2026 eine eigene, pragmatischere Verpackungsverordnung (VerpV, ab 1.1.2027) beschlossen — für den EU-Export bleibt trotzdem die volle PPWR-Pflicht bestehen.

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Digitaler Produktpass (DPP) & Ecodesign (ESPR)

Produktbegleitende, maschinenlesbare Datenstrukturen zu Material, Herkunft, Reparierbarkeit, Recyclinggehalt. EU-Register seit 20.7.2026 live; Pflicht branchenweise per Delegated Act (Batterien ab 18.2.2027, weitere Gruppen 2026–2029).

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Sektor-Vertiefungen

Wo mehrere Regelwerke gleichzeitig greifen — Aluminium, Stahl und der Schrott-Export als Beispiele für gestapelte Pflichten.

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Politische Lage & Vereinfachung

Die EU hat das Paket bereits nachjustiert — Schwellen wurden angehoben, Stichtage verschoben, die Grundpflichten bleiben aber bestehen. Die Omnibus-Vereinfachungen bei CBAM, CSRD, CSDDD, EUDR und der Batterieverordnung sind inzwischen rechtskräftig.

Douana empfiehlt
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Wie Schweizer Exporteure die EU-Nachhaltigkeitsregeln strukturiert angehen

Tarifnummer als Anker nehmen

CBAM, EUDR und viele Verpackungsvorgaben sind tarifnummern-basiert. Eine saubere Einreihung zeigt sofort, welche Regelwerke greifen — und welche nicht.

Stichtage chronologisch anordnen

CBAM (ab 1.1.2026), EmpCo Greenwashing (27.9.2026), Forced Labour Regulation (14.12.2027), PPWR-Übergangsfristen — ein zentraler Stichtagskalender vermeidet Last-Minute-Compliance.

Datenanforderungen konsolidieren

Lieferantenangaben zu Herkunft, CO₂-Fussabdruck, Materialzusammensetzung, Sorgfaltsdokumenten — dieselben Daten bedienen mehrere Regelwerke gleichzeitig. Ein einziges Lieferanten-Datenmodell spart Aufwand.

Lieferketten-Sorgfalt in den Beschaffungsprozess integrieren

Lieferanten-Codes of Conduct, periodische Risikoanalysen, Audits — was für CSDDD verlangt wird, deckt grosse Teile der EUDR und der Forced-Labour-Verordnung mit ab.

Reporting nicht als separates Projekt führen

CSRD-Datenpunkte überschneiden sich mit den Berichten zu CBAM, EUDR und Verpackungsverantwortung. Wer Reporting integriert aufsetzt, vermeidet zweifache Datenerfassung.

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Wer in der EU und in der Schweiz zuständig ist

EU

DG CLIMA, DG ENV, DG GROW, DG TRADE — Regulierungsstrang nach Themenfeld: Klima, Umwelt, Binnenmarkt, Aussenhandel.

EU-Mitgliedstaaten

Nationale Umsetzung und Vollzug, mit teils erheblichen Unterschieden bei Schwellenwerten (besonders Verpackungs- und EPR-Quoten).

Schweiz — Umwelt

BAFU — nationale Koordination bei Klima-, Stoff- und Produktthemen, Schnittstellen zur EU-Regulierung.

Schweiz — Handel

SECO — handels- und wirtschaftspolitische Koordination, Forced-Labour-Themen.

Schweiz — Zoll

BAZG — Zoll-Schnittstelle für CBAM-relevante Importe, EUDR-Codierungen in der Anmeldung.

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Bildung, Beratung und Audits

Douana bietet
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Häufig gestellte Fragen

Gilt der EU Green Deal überhaupt für Schweizer Unternehmen?+
Direkt nicht — die Schweiz ist nicht EU-Mitglied. Faktisch aber doch: Sobald ein Schweizer Unternehmen in die EU exportiert, eine Tochter in der EU hat oder als Lieferant in EU-Wertschöpfungsketten eingebunden ist, greift das Regelwerk vollständig. Bei CBAM zahlt der EU-Importeur — die Daten kommen jedoch zwingend vom Schweizer Hersteller. Bei der EUDR ist der Marktteilnehmer in der EU verantwortlich — der Schweizer Lieferant liefert die Sorgfaltsdokumente.
Was bringt das Omnibus-Paket 2025/2026 für Vereinfachungen?+
Das Omnibus-Paket hebt Schwellenwerte an und verschiebt einzelne Stichtage — kleinere Unternehmen fallen aus dem direkten Anwendungsbereich von CSRD und CSDDD, CBAM erhält eine 50-Tonnen-Bagatellgrenze pro Jahr und Importeur. Die Grundpflichten bleiben: Wer Schwellen überschreitet, ist voll betroffen. Wer in Lieferketten von Berichtspflichtigen liefert, bleibt indirekt gefordert.
Wo überlappen sich CBAM, EUDR, CSRD und Forced-Labour-Verordnung?+
Bei den Daten und beim Lieferantenmanagement. Alle vier verlangen Herkunfts- und Sorgfaltsdokumente — wer für CSDDD und CSRD ein robustes Lieferantenmanagement aufbaut, deckt grosse Teile von EUDR und der Forced-Labour-Verordnung mit ab. Wer die CBAM-Datenerfassung mit der Produkt-CO₂-Bilanz für CSRD-Reporting kombiniert, vermeidet doppelte Erfassung.
Warum sind Verpackungen so prominent im EU Green Deal?+
Verpackungen sind das sichtbarste Stück Kreislaufwirtschaft — und besonders fehleranfällig im grenzüberschreitenden Handel. PPWR, EPR-Systeme, EmpCo-Greenwashing-Verbote und länderspezifische Quoten greifen oft gleichzeitig. Dazu kommt: Verpackungs-Compliance ist auch dann verletzt, wenn die Ware selbst längst recycelt ist — die Pflicht haftet am Marktzugang, nicht am Produkt-Lebenszyklus.
Was passiert, wenn ich die Forced-Labour-Verordnung ignoriere?+
Ab 14. Dezember 2027 können EU-Behörden Produkte aus dem Verkehr ziehen, Warenflüsse stoppen und Bussen verhängen — das Risiko liegt beim EU-Marktteilnehmer, der Schweizer Lieferant verliert aber den Marktzugang. Anders als die US-UFLPA arbeitet die EU mit Risikoanalysen statt mit fixen Lieferantenlisten, was die Sorgfaltspflicht erhöht.
Wie hängt das alles mit der Schweiz konkret zusammen?+
Die Schweiz übernimmt nicht direkt EU-Verordnungen, gleicht aber im Klima-, Stoff- und Produktrecht regelmässig an. BAFU und SECO arbeiten an parallelen Vorlagen — eine reine «wir warten ab, was die EU macht»-Haltung führt mittel- bis langfristig zu doppeltem Anpassungsaufwand.
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Offizielle Quellen

CBAM-Rechner Schweiz: Betroffenheit & Kosten prüfen

Prüfen Sie direkt hier, ob eine Ware beim Export in die EU dem CBAM unterliegt, und schätzen Sie die Zertifikatskosten:

CBAM-Check & Kostenschätzer

Schritt 1: Betroffenheit prüfen · Schritt 2: Zertifikatskosten schätzen

Schritt 1 · Betroffenheit (Ursprung)

* Massgeblich für CBAM ist nicht der zollrechtliche Ursprung, sondern die konkrete Produktionsanlage. Was mit „Schweizer Ursprung“ gemeint ist, greifen wir in unserem Bericht CBAM-Anlagenursprung auf. Entscheidend für die CBAM-Ursprungsfrage ist der SECO-Rules-of-Origin-Abgleich CBAM (FHA vs. nichtpräferenzieller Ursprung), abrufbar unter «Downloads» auf der SECO-CBAM-Seite.

Schritt 2 · Kostenschätzung

Ist-Wert Ihrer Lieferanten oder EU-Standardwert (pro Produkt & Ursprungsland unterschiedlich).

Preis Q2 2026 vorbelegt (€ 75.28). Gültig bis zur Veröffentlichung des Q3-Preises am 5. Oktober 2026 — danach Wert anpassen. Aktuelle Quartalspreise: EU-Kommission.

Wird vom Zertifikatspreis abgezogen (falls nachweisbar).

Richtwert-Schätzung, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind die tatsächlichen eingebetteten Emissionen (CBAM stellt auf die Produktionsanlage ab) und der amtliche Quartalspreis. Fragen zur Umsetzung? Douana kontaktieren.
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