Diesen Beitrag teilen
Auf einen Blick: Der EU Green Deal ist kein einzelnes Gesetz, sondern mehrere Dutzend Verordnungen — von CBAM und EUDR über CSRD, CSDDD und die Forced-Labour-Verordnung bis zu Ecodesign, Verpackungsverordnung und Greenwashing-Verboten. Für Schweizer Exporteure greifen sie häufig parallel und mit denselben Daten. Dieser Hub ordnet die Themen, zeigt die Stichtage, verweist auf den vollständigen Regelwerks-Überblick und alle Douana-Praxisbeiträge.
Wer in die EU exportiert oder in EU-Lieferketten eingebunden ist, hat es nicht mit einer einzelnen Pflicht zu tun, sondern mit einem dichten Geflecht aus Klima-, Kreislaufwirtschafts-, Lieferketten- und Reporting-Vorgaben. Die Regelwerke überlappen sich in Daten, Stichtagen und betroffenen Akteuren — eine isolierte Bearbeitung führt zu Doppelarbeit und blinden Flecken. Dieser Hub strukturiert die Themen, ordnet die Pflichten zu den Wertschöpfungsschritten und verlinkt direkt auf die Vertiefungsartikel von Douana.

Welche Regelwerke der EU Green Deal umfasst

Die kompakte Themenstruktur findest du in der Tabelle unten. Die vollständige Regelwerks-Übersicht mit Stichtagen, Kerninhalten und allen Querverweisen bündelt Douana in einem separaten Beitrag: EU Green Deal Übersicht: alle Regelwerke 2025–2028.
ThemenfeldWorum es gehtWichtigste Douana-Beiträge
Klima & CO₂-Grenzausgleich (CBAM)Importeure von Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff müssen für eingebettetes CO₂ zahlen — definitive Phase ab 1.1.2026CBAM aktuell Mai 2026 · CBAM für Schweizer Stahlexporteure 2026 · CBAM ab 2026: neue Durchführungsbestimmungen · DDP-Lieferungen blockiert wegen CBAM
Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)Holz, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Rind, Kautschuk und daraus hergestellte Produkte dürfen nur dann in die EU, wenn keine Entwaldung nach 31.12.2020 nachweisbar istEUDR 2026: Praxisanleitung Schweizer Exporteure · EUDR-Codierungen in ATLAS und TARIC · EUDR: nicht in Panik verfallen, aber jetzt handeln
Sorgfaltspflichten & Reporting (CSRD, CSDDD, Omnibus)Berichtspflichten zu Nachhaltigkeit (CSRD) und Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette (CSDDD) — durch das Omnibus-Paket 2025/2026 in den Schwellen vereinfacht, aber nicht abgeschafftEU-Omnibus 2025/2026: CBAM, CSRD, CSDDD vereinfacht · EU-Verordnungsdschungel: Stand der Dinge · EU Omnibus 2025: was ändert sich beim CBAM
EU-Zwangsarbeitsverordnung (Forced Labour Regulation)Ab 14.12.2027 dürfen in der EU keine Produkte mehr in Verkehr gebracht werden, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden — abweichend von der US-UFLPA mit Risiko-statt Listen-LogikEU-Zwangsarbeitsverordnung: was ab 14.12.2027 gilt · USTR Section 301 wegen Zwangsarbeit: 12,5 % US-Zoll
Greenwashing-Verbote (EmpCo, Green Claims)Ab 27.9.2026 verboten: vage Umwelt-Aussagen, fehlende Belege, Klimaneutralitäts-Werbung ohne nachvollziehbare Methodik — gilt für Verpackungen und MarketingEmpCo-Richtlinie: Greenwashing-Verbote ab 27.9.2026 · EU stoppt Greenwashing-Richtlinie: Hintergründe
Verpackungsverordnung PPWR & EPRRecyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Wiederverwendungsquoten, erweiterte Herstellerverantwortung — länderspezifisch bei den Quoten, EU-einheitlich beim RahmenPPWR 2025/40: neue Verpackungsverordnung · EPR-Compliance: Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien · EU-Verpackungsvorschriften 2026: Länderunterschiede · Mythos «Verpackung vernichtet, Compliance erledigt»
Digitaler Produktpass (DPP) & Ecodesign (ESPR)Produktbegleitende, maschinenlesbare Datenstrukturen zu Material, Herkunft, Reparierbarkeit, Recyclinggehalt — branchenweise ab 2026 verbindlichDigitaler Produktpass DPP: für CH-Exporteure erklärt
Sektor-VertiefungenWo mehrere Regelwerke gleichzeitig greifen — Aluminium, Stahl und der Schrott-Export als Beispiele für gestapelte PflichtenAluminium: Tarif, Ursprung, CBAM, Antidumping, Sanktionen · EU-Exportzölle auf Aluminiumschrott · Was sich 2026 ändert: warum Sendungen blockiert werden
Politische Lage & VereinfachungDie EU justiert das Paket aktuell nach — Schwellen werden angehoben, Stichtage verschoben, aber die Grundpflichten bleibenEUDR, CBAM und die Minute vor Zwölf · CBAM-Zertifikatspreis ab 7.4.2026

Wie Schweizer Exporteure die EU-Nachhaltigkeitsregeln strukturiert angehen

Der häufigste Fehler ist, jede Verordnung isoliert als Projekt zu behandeln. Die Pflichten überlappen sich — wer es einmal richtig aufsetzt, bedient mehrere Regelwerke mit denselben Daten:
  1. Tarifnummer als Anker nehmen. CBAM, EUDR und viele Verpackungsvorgaben sind tarifnummern-basiert. Eine saubere Einreihung zeigt sofort, welche Regelwerke greifen — und welche nicht.
  2. Stichtage chronologisch anordnen. CBAM (ab 1.1.2026), EmpCo Greenwashing (27.9.2026), Forced Labour Regulation (14.12.2027), PPWR-Übergangsfristen — ein zentraler Stichtagskalender vermeidet Last-Minute-Compliance.
  3. Datenanforderungen konsolidieren. Lieferantenangaben zu Herkunft, CO₂-Fussabdruck, Materialzusammensetzung, Sorgfaltsdokumenten — die selben Daten bedienen mehrere Regelwerke gleichzeitig. Ein einziges Lieferanten-Datenmodell spart Aufwand.
  4. Lieferketten-Sorgfalt in den Beschaffungsprozess integrieren. Lieferanten-Codes of Conduct, periodische Risikoanalysen, Audits — was für CSDDD verlangt wird, deckt grosse Teile der EUDR und der Forced-Labour-Verordnung mit ab.
  5. Reporting nicht als separates Projekt führen. CSRD-Datenpunkte überschneiden sich mit den Berichten zu CBAM, EUDR und Verpackungsverantwortung. Wer Reporting integriert aufsetzt, vermeidet zweifache Datenerfassung.

Wer in der EU und in der Schweiz zuständig ist

  • EU-Kommission DG CLIMA, DG ENV, DG GROW, DG TRADE: Regulierungsstrang nach Themenfeld — Klima, Umwelt, Binnenmarkt, Aussenhandel
  • EU-Mitgliedstaaten: nationale Umsetzung und Vollzug, mit teils erheblichen Unterschieden bei Schwellenwerten (besonders Verpackungs- und EPR-Quoten)
  • BAFU (Schweiz): nationale Koordination bei Klima-, Stoff- und Produktthemen, Schnittstellen zur EU-Regulierung
  • SECO (Schweiz): handels- und wirtschaftspolitische Koordination, Forced-Labour-Themen
  • BAZG (Schweiz): Zoll-Schnittstelle für CBAM-relevante Importe, EUDR-Codierungen in der Anmeldung

Verwandte Wissens-Hubs und Kategorien

Die EU-Nachhaltigkeitsregeln greifen in mehrere andere Disziplinen ein — die Vertiefungen findest du hier:

Bildung, Beratung und Audits

Häufig gestellte Fragen

Gilt der EU Green Deal überhaupt für Schweizer Unternehmen?

Direkt nicht — die Schweiz ist nicht EU-Mitglied. Faktisch aber doch: Sobald ein Schweizer Unternehmen in die EU exportiert, eine Tochter in der EU hat oder als Lieferant in EU-Wertschöpfungsketten eingebunden ist, greift das Regelwerk vollständig. Bei CBAM zahlt der EU-Importeur — die Daten kommen jedoch zwingend vom Schweizer Hersteller. Bei der EUDR ist der Marktteilnehmer in der EU verantwortlich — der Schweizer Lieferant liefert die Sorgfaltsdokumente.

Was bringt das Omnibus-Paket 2025/2026 für Vereinfachungen?

Das Omnibus-Paket hebt Schwellenwerte an und verschiebt einzelne Stichtage — kleinere Unternehmen fallen aus dem direkten Anwendungsbereich von CSRD und CSDDD, CBAM erhält eine 50-Tonnen-Bagatellgrenze pro Jahr und Importeur. Die Grundpflichten bleiben: Wer Schwellen überschreitet, ist voll betroffen. Wer in Lieferketten von Berichtspflichtigen liefert, bleibt indirekt gefordert.

Wo überlappen sich CBAM, EUDR, CSRD und Forced-Labour-Verordnung?

Bei den Daten und beim Lieferantenmanagement. Alle vier verlangen Herkunfts- und Sorgfaltsdokumente — wer für CSDDD und CSRD ein robustes Lieferantenmanagement aufbaut, deckt grosse Teile von EUDR und der Forced-Labour-Verordnung mit ab. Wer die CBAM-Datenerfassung mit der Produkt-CO₂-Bilanz für CSRD-Reporting kombiniert, vermeidet doppelte Erfassung.

Warum sind Verpackungen so prominent im EU Green Deal?

Verpackungen sind das sichtbarste Stück Kreislaufwirtschaft — und besonders fehleranfällig im grenzüberschreitenden Handel. PPWR, EPR-Systeme, EmpCo-Greenwashing-Verbote und länderspezifische Quoten greifen oft gleichzeitig. Dazu kommt: Verpackungs-Compliance ist auch dann verletzt, wenn die Ware selbst längst recycelt ist — die Pflicht haftet am Marktzugang, nicht am Produkt-Lebenszyklus.

Was passiert, wenn ich die Forced-Labour-Verordnung ignoriere?

Ab 14. Dezember 2027 können EU-Behörden Produkte aus dem Verkehr ziehen, Warenflüsse stoppen und Bussen verhängen — das Risiko liegt beim EU-Marktteilnehmer, der Schweizer Lieferant verliert aber den Marktzugang. Anders als die US-UFLPA arbeitet die EU mit Risikoanalysen statt mit fixen Lieferantenlisten, was die Sorgfaltspflicht erhöht.

Wie hängt das alles mit der Schweiz konkret zusammen?

Die Schweiz übernimmt nicht direkt EU-Verordnungen, gleicht aber im Klima-, Stoff- und Produktrecht regelmässig an. BAFU und SECO arbeiten an parallelen Vorlagen — eine reine «wir warten ab, was die EU macht»-Haltung führt mittel- bis langfristig zu doppeltem Anpassungsaufwand.

Offizielle Quellen


Diesen Beitrag teilen