Im Kern wird der Green Deal für Unternehmen zu einem Datenprojekt. Der Zoll fragte lange vor allem, was eine Ware ist, woher sie kommt und was sie wert ist. Die neue EU-Regulierung ergänzt diese Fragen um eine ganze weitere Ebene: woraus ein Produkt besteht, wo genau es hergestellt wurde, woher seine Rohstoffe stammen, wie viel CO₂ dabei entstanden ist, unter welchen Bedingungen produziert wurde — und ob sich all das belegen lässt. Wer diese Antworten einmal strukturiert vorliegen hat, deckt damit meist mehrere Regelwerke gleichzeitig ab, statt sie einzeln abzuarbeiten.
Wer in die EU exportiert oder in EU-Lieferketten eingebunden ist, hat es nicht mit einer einzelnen Pflicht zu tun, sondern mit einem dichten Geflecht aus Klima-, Kreislaufwirtschafts-, Lieferketten- und Reporting-Vorgaben. Die Regelwerke überlappen sich in Daten, Stichtagen und betroffenen Akteuren — eine isolierte Bearbeitung führt zu Doppelarbeit und blinden Flecken. Die vollständige Regelwerks-Übersicht mit Stichtagen bündelt Douana separat: EU Green Deal Übersicht: alle Regelwerke 2025–2028. Wer stattdessen verstehen will, welches Verhalten die EU mit jedem Regelwerk eigentlich verändern will, findet das im Beitrag EU Green Deal-Pakete einfach erklärt.
Welche Regelwerke dieser Hub umfasst
Klima & CO₂-Grenzausgleich (CBAM)
Importeure von Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff müssen für eingebettetes CO₂ zahlen — definitive Phase seit 1.1.2026, Bagatellgrenze 50 t/Jahr. Der ENVI-Ausschuss hat den Anwendungsbereich am 6.7.2026 bereits auf 277 Downstream-Produkte ausgeweitet; Plenum und Trilog stehen noch aus.
Douana empfiehltEntwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Holz, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Rind, Kautschuk und daraus hergestellte Produkte dürfen nur dann in die EU, wenn keine Entwaldung nach 31.12.2020 nachweisbar ist. Anwendbar ab 30.12.2026 (mittlere/grosse Unternehmen) bzw. 30.6.2027 (Kleinst-/Kleinunternehmen); die Kontrolldichte richtet sich nach der Länder-Risikoeinstufung des Erzeugerlands.
Douana empfiehltSorgfaltspflichten & Reporting (CSRD, CSDDD, Omnibus)
Berichtspflichten zu Nachhaltigkeit (CSRD) und Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette (CSDDD) — durch das Omnibus-Paket 2025/2026 in den Schwellen vereinfacht, aber nicht abgeschafft.
Douana empfiehltEU-Zwangsarbeitsverordnung
Ab 14.12.2027 dürfen in der EU keine Produkte mehr in Verkehr gebracht werden, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden — abweichend von der US-UFLPA mit Risiko- statt Listen-Logik.
Douana empfiehltGreenwashing-Verbote (EmpCo, Green Claims)
Ab 27.9.2026 verboten: vage Umwelt-Aussagen, fehlende Belege, Klimaneutralitäts-Werbung ohne nachvollziehbare Methodik — gilt für Verpackungen und Marketing. Die separate Green Claims Directive bleibt seit Juni 2025 pausiert und ist kein geltendes Recht — nicht mit der EmpCo-Richtlinie verwechseln.
Douana empfiehltVerpackungsverordnung PPWR & EPR
Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Wiederverwendungsquoten, erweiterte Herstellerverantwortung — seit 12.8.2026 in Kraft, inkl. Pflicht zur Konformitätserklärung und zum lokalen Bevollmächtigten (ohne KMU-Ausnahme, auch für CH-Exporteure). Parallel dazu hat die Schweiz am 24.6.2026 eine eigene, pragmatischere Verpackungsverordnung (VerpV, ab 1.1.2027) beschlossen — für den EU-Export bleibt trotzdem die volle PPWR-Pflicht bestehen.
Douana empfiehltDigitaler Produktpass (DPP) & Ecodesign (ESPR)
Produktbegleitende, maschinenlesbare Datenstrukturen zu Material, Herkunft, Reparierbarkeit, Recyclinggehalt. EU-Register seit 20.7.2026 live; Pflicht branchenweise per Delegated Act (Batterien ab 18.2.2027, weitere Gruppen 2026–2029).
Douana empfiehltSektor-Vertiefungen
Wo mehrere Regelwerke gleichzeitig greifen — Aluminium, Stahl und der Schrott-Export als Beispiele für gestapelte Pflichten.
Douana empfiehltPolitische Lage & Vereinfachung
Die EU hat das Paket bereits nachjustiert — Schwellen wurden angehoben, Stichtage verschoben, die Grundpflichten bleiben aber bestehen. Die Omnibus-Vereinfachungen bei CBAM, CSRD, CSDDD, EUDR und der Batterieverordnung sind inzwischen rechtskräftig.
Douana empfiehltWie Schweizer Exporteure die EU-Nachhaltigkeitsregeln strukturiert angehen
Tarifnummer als Anker nehmen
CBAM, EUDR und viele Verpackungsvorgaben sind tarifnummern-basiert. Eine saubere Einreihung zeigt sofort, welche Regelwerke greifen — und welche nicht.
Stichtage chronologisch anordnen
CBAM (ab 1.1.2026), EmpCo Greenwashing (27.9.2026), Forced Labour Regulation (14.12.2027), PPWR-Übergangsfristen — ein zentraler Stichtagskalender vermeidet Last-Minute-Compliance.
Datenanforderungen konsolidieren
Lieferantenangaben zu Herkunft, CO₂-Fussabdruck, Materialzusammensetzung, Sorgfaltsdokumenten — dieselben Daten bedienen mehrere Regelwerke gleichzeitig. Ein einziges Lieferanten-Datenmodell spart Aufwand.
Lieferketten-Sorgfalt in den Beschaffungsprozess integrieren
Lieferanten-Codes of Conduct, periodische Risikoanalysen, Audits — was für CSDDD verlangt wird, deckt grosse Teile der EUDR und der Forced-Labour-Verordnung mit ab.
Reporting nicht als separates Projekt führen
CSRD-Datenpunkte überschneiden sich mit den Berichten zu CBAM, EUDR und Verpackungsverantwortung. Wer Reporting integriert aufsetzt, vermeidet zweifache Datenerfassung.
Wer in der EU und in der Schweiz zuständig ist
DG CLIMA, DG ENV, DG GROW, DG TRADE — Regulierungsstrang nach Themenfeld: Klima, Umwelt, Binnenmarkt, Aussenhandel.
Nationale Umsetzung und Vollzug, mit teils erheblichen Unterschieden bei Schwellenwerten (besonders Verpackungs- und EPR-Quoten).
BAFU — nationale Koordination bei Klima-, Stoff- und Produktthemen, Schnittstellen zur EU-Regulierung.
SECO — handels- und wirtschaftspolitische Koordination, Forced-Labour-Themen.
BAZG — Zoll-Schnittstelle für CBAM-relevante Importe, EUDR-Codierungen in der Anmeldung.
Bildung, Beratung und Audits
Häufig gestellte Fragen
Gilt der EU Green Deal überhaupt für Schweizer Unternehmen?+
Was bringt das Omnibus-Paket 2025/2026 für Vereinfachungen?+
Wo überlappen sich CBAM, EUDR, CSRD und Forced-Labour-Verordnung?+
Warum sind Verpackungen so prominent im EU Green Deal?+
Was passiert, wenn ich die Forced-Labour-Verordnung ignoriere?+
Wie hängt das alles mit der Schweiz konkret zusammen?+
Offizielle Quellen
CBAM-Rechner Schweiz: Betroffenheit & Kosten prüfen
Prüfen Sie direkt hier, ob eine Ware beim Export in die EU dem CBAM unterliegt, und schätzen Sie die Zertifikatskosten:
CBAM-Check & Kostenschätzer
Schritt 1: Betroffenheit prüfen · Schritt 2: Zertifikatskosten schätzen
Schritt 1 · Betroffenheit (Ursprung)
* Massgeblich für CBAM ist nicht der zollrechtliche Ursprung, sondern die konkrete Produktionsanlage. Was mit „Schweizer Ursprung“ gemeint ist, greifen wir in unserem Bericht CBAM-Anlagenursprung auf. Entscheidend für die CBAM-Ursprungsfrage ist der SECO-Rules-of-Origin-Abgleich CBAM (FHA vs. nichtpräferenzieller Ursprung), abrufbar unter «Downloads» auf der SECO-CBAM-Seite.
Schritt 2 · Kostenschätzung
Ist-Wert Ihrer Lieferanten oder EU-Standardwert (pro Produkt & Ursprungsland unterschiedlich).
Wird vom Zertifikatspreis abgezogen (falls nachweisbar).
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