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Auf einen Blick: Der Schweizer Aussenhandel wird durch das Zollgesetz, die Güterkontrollverordnung und zahlreiche nichtzollrechtliche Erlasse geregelt. Vollzug liegt beim BAZG, das aktuell mit dem Programm DaziT seine Prozesse digitalisiert — neues Zollsystem Passar, neue GP-ID statt ZAZ-Konto, modernisiertes Zollgesetz. Dieser Wissens-Hub bündelt alle Praxisbeiträge zu Import, Export, Zollverfahren, BAZG-Richtlinien sowie nichtzollrechtlichen Erlassen für Schweizer Unternehmen.
Wer in der Schweiz importiert oder exportiert, bewegt sich nicht nur im Zollrecht, sondern in einem dichten Geflecht aus Zollgesetz, Güterkontroll- und Embargorecht, branchen-spezifischen Bewilligungs- und Meldepflichten sowie Anforderungen anderer Bundesämter (Lebensmittel, Chemikalien, Heilmittel, Landwirtschaft, ESTI etc.). Das BAZG modernisiert seit Jahren mit dem DaziT-Programm und dem neuen Zollsystem Passar die operative Abwicklung. Dieser Hub strukturiert die Themen für die Praxis.

Welche Themen Schweizer Aussenhandel und Zollverfahren umfassen

ThemenfeldWas es regeltWichtigste Douana-Beiträge
BAZG & DaziTModernisierung der Schweizer Zollverwaltung, DigitalisierungsprogrammDAZIT: Die Digitalisierung der Schweizer Zollverwaltung · Update DAZIT
Passar-ZollsystemNeues IT-System für Zollanmeldungen, Versand, Transit, Import, ExportDer neue Warenprozess mit Passar · Aktuelles Passar-Update · EUR.1 digital mit Passar
Zollgesetz-RevisionTotalrevision des Schweizer Zollgesetzes (nZG), Übergangsrecht, neue VereinfachungenTotalrevision des Zollgesetzes · Vereinfachte Warenanmeldungen · Stand Gesetzgebungsprozess
ImportabwicklungVertrag, Transport, Verzollung — die drei Schritte beim Schweizer ImportImportabwicklung im Überblick · Kategorie: Import Schweiz & NZE
ExportabwicklungSchweizer Export-Prozess, Ausfuhranmeldung, DokumentationExportabwicklung Schweiz im Überblick · Kategorie: Export Schweiz
Präferenzieller Warenursprung & FHAWer in der Schweiz exportiert, nutzt fast immer Freihandelsabkommen — eigener Themenkomplex mit eigenem Wissens-HubWissens-Hub Warenursprung, Präferenzen, FHA · Kategorie: Freihandelsabkommen & Ursprungsregeln
ZollverfahrenAktive/passive Veredelung, vorübergehende Verwendung, Zolllager, TransitKategorie: Zollgesetz, Zollrecht, Zollverfahren
GP-ID / AbgabezahlungAblösung des ZAZ-Kontos durch die GP-ID, neue Zahlungs- und AufschubsregelungZAZ-Konto wird zur GP-ID
Ermächtigter AusführerStatus für vereinfachte Ursprungserklärung in der SchweizErmächtigter Ausführer werden · Erfolgsstory: Rettung des Status
Nichtzollrechtliche Erlasse (NZE)Bewilligungs- und Meldepflichten ausserhalb des Zollgesetzes (Chemikalien, Lebensmittel, Heilmittel, Landwirtschaft, ESTI etc.)Kategorie: Import Schweiz & NZE
R-18 RichtlinienfamilieBAZG-Richtlinien zur Praxis der Zollabwicklung, einschliesslich EUSPA-ZollbefreiungR-18-Familie und EUSPA-Update 1.6.2026
QuickZollBAZG-App für Privatimporte mit Anmeldung und Bezahlung der EinfuhrabgabenQuickZoll-App weiterentwickelt

Wie Schweizer Zollabwicklung in der Praxis funktioniert

Egal ob Import oder Export — fünf Schritte strukturieren jede Zollabwicklung:
  1. Vertrag & Incoterms klären. Wer ist Importer of Record? Wer übernimmt Zollabfertigung, Versicherung, Transport? Schweizer Recht ist nicht Weltrecht — das anwendbare Recht und die Incoterms 2020 müssen explizit vereinbart sein.
  2. Tarifierung und Bewilligungsbedarf bestimmen. Welche Zolltarifnummer gilt, welche Abgaben fallen an, welche nichtzollrechtlichen Erlasse greifen? Lebensmittel, Chemikalien, Heilmittel und Maschinen haben oft zusätzliche Bewilligungspflichten ausserhalb des reinen Zollrechts.
  3. Anmeldung über Passar. Die Schweizer Zollanmeldung läuft seit DaziT zunehmend digital über Passar. Wer hohe Volumen abwickelt, sollte die Schnittstellen ERP↔Passar früh planen.
  4. Abgabenzahlung über GP-ID. Seit 2026 ersetzt die GP-ID das frühere ZAZ-Konto. Importeure mit regelmässigem Volumen brauchen eine GP-ID-Bewilligung mit hinterlegter Sicherheit.
  5. Dokumentation und Archivierung. Zollbelege, Rechnungen, Ursprungsnachweise und Bewilligungen müssen aufbewahrt werden — Standard zehn Jahre, in einigen Bereichen länger. Saubere Archivierung ist die wichtigste Verteidigung bei Nachprüfungen.

Wer in der Schweiz zuständig ist

  • BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit): zentrale Behörde für Zollabwicklung, DaziT-Programm, Passar-System, R-Richtlinien, Bewilligungen ermächtigter Ausführer, GP-ID
  • SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft): Aussenhandelspolitik, Freihandelsabkommen, Exportkontrolle und Sanktionen
  • Weitere Bundesämter mit NZE-Bezug: BLV (Lebensmittel und Veterinär), BAFU (Umwelt, Chemikalien), Swissmedic (Heilmittel), BLW (Landwirtschaft), ESTI (Elektrische Anlagen), je nach Produktkategorie

Bildung, Beratung und Audits

Häufig gestellte Fragen

Was ist DaziT?

DaziT ist das Modernisierungsprogramm des BAZG. Es bündelt die schrittweise Digitalisierung sämtlicher Zollprozesse — vom Wechsel auf das neue Zollsystem Passar über die Ablösung des ZAZ-Kontos durch die GP-ID bis hin zur elektronischen EUR.1 und der App QuickZoll für Privatimporte. Das Programm läuft seit mehreren Jahren stufenweise und betrifft praktisch jedes Schweizer Unternehmen mit Aussenhandel.

Was ändert sich für Importeure mit der GP-ID?

Die GP-ID (Geschäftspartner-ID) hat per 2026 das frühere ZAZ-Konto abgelöst. Wer regelmässig importiert, braucht eine eigene GP-ID mit hinterlegter Sicherheit für Aufschubsregelungen. Die Umstellung ist nicht automatisch — bestehende ZAZ-Konten müssen aktiv migriert werden.

Was sind nichtzollrechtliche Erlasse (NZE)?

NZE sind alle gesetzlichen Bestimmungen ausserhalb des Zollrechts, die bei Import oder Export greifen — typischerweise Bewilligungs- und Meldepflichten anderer Bundesämter. Beispiele: Lebensmittel müssen beim BLV gemeldet sein, Chemikalien beim BAFU registriert, Heilmittel bei Swissmedic zugelassen, elektrische Anlagen bei der ESTI konform. NZE werden oft an der Grenze geprüft und können eine Sendung stillegen, auch wenn das reine Zollrecht erfüllt ist.

Was ist der Status «ermächtigter Ausführer»?

Mit dem Status «ermächtigter Ausführer» darf ein Unternehmen Ursprungserklärungen ohne Wert-Schwelle direkt auf der Rechnung anbringen — eine spürbare Vereinfachung im laufenden Export. Voraussetzung ist eine BAZG-Bewilligung, ein dokumentiertes internes Kontrollsystem und regelmässige Selbstprüfung.

Welche Rolle spielen die R-Richtlinien des BAZG?

Die R-Richtlinien (R-10 bis R-30 und weiter) sind operative Anwendungserlasse des BAZG zur Praxis der Zollabwicklung. Sie regeln Detailfragen wie Zollwert (R-10), Bewilligungen (R-18), Ursprungsregeln (R-30) und werden laufend aktualisiert. Für die operative Praxis sind sie wichtiger als die abstrakten Gesetzestexte.

Wann ist QuickZoll relevant für Unternehmen?

QuickZoll ist primär für Privatpersonen gedacht — für die einfache Anmeldung und Bezahlung von Einfuhrabgaben bei Reisen oder Online-Käufen. Für Unternehmen ist die App nicht das passende Werkzeug; sie nutzen Passar mit Schnittstellen-Anbindung. QuickZoll ist aber relevant für Mitarbeiterreisen und gelegentliche Privatkäufe von Mitarbeitenden, die im Unternehmenskontext anfallen.

Wie hängen Zollrecht und nichtzollrechtliche Erlasse zusammen?

Das Zollrecht regelt die Abgabenbemessung und das Anmeldeverfahren. NZE regeln, ob die Ware überhaupt eingeführt oder ausgeführt werden darf — und unter welchen Bedingungen. Beide Regime greifen parallel: Wer nur das Zollrecht erfüllt, kommt nicht durch, wenn ein NZE-Tatbestand greift. Wer nur das NZE erfüllt, hat keine gültige Zollanmeldung.

Offizielle Quellen


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