Passar digitalisiert die Zollabwicklung in der Schweiz - die neuen Prozesse und Begriffe und Abläufe im Überblick
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Mit der Einführung von Passar verändert sich der gesamte Waren- und Transportprozess an der Schweizer Grenze grundlegend. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie der neue Prozess funktioniert, welche Rollen und Begriffe relevant sind und was Unternehmen konkret beachten müssen.

Warum ein neuer Prozess?

Im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT modernisiert das BAZG seine gesamte IT-Landschaft. Das neue System Passar ersetzt das bisherige E-dec und bringt eine grundlegend neue Prozesslogik mit: Waren- und Transportdaten werden erstmals konsequent getrennt erfasst und verarbeitet. Was früher in einer einzigen Zollanmeldung zusammengefasst war, wird neu in zwei eigenständige Anmeldungen aufgeteilt:

  • Warenanmeldung (WA) — enthält die Daten zur Ware
  • Transportanmeldung (TA) — enthält die Daten zum Transport

Diese Trennung ermöglicht eine flexiblere, effizientere und vollständig digitale Abwicklung.

Die drei Rollen im neuen System

Passar definiert drei klar getrennte Verantwortlichkeiten:

Warenverantwortliche

Die Person oder Firma, die Waren ein-, aus- oder durchführt — oder auf deren Rechnung dies geschieht. Trägt die rechtliche Verantwortung für die Ware. Typischerweise der Importeur oder Exporteur.

Datenverantwortliche

Erstellt und reicht die Warenanmeldung ein. In der Praxis oft der Spediteur oder Zolldeklarant. Benötigt eine GP-ID mit der Rolle «Fracht» im ePortal.

Transportverantwortliche

Führt den physischen Transport durch und reicht die Transportanmeldung ein. Benötigt eine GP-ID mit der Rolle «Transport» im ePortal.

Geschäftspartner-ID (GP-ID) Jeder Geschäftspartner muss sich im ePortal der Bundesverwaltung (SAP-MDG) registrieren. Die GP-ID ersetzt die bisherige Zollkundenverwaltung (ZKV). Ohne GP-ID ist keine Anmeldung in Passar möglich.

Der Warenprozess in 6 Schritten

Der gesamte Warenprozess mit Passar auf einen Blick:

1

Einreichen

WA übermitteln und akzeptieren lassen

2

Aktivieren

WA wird rechtsverbindlich

3

Selektionieren

Risikoanalyse und Kontrollbedarf

4

Intervenieren

Kontrolle bei positivem Entscheid

5

Verfügen

Veranlagungsverfügung ausstellen

6

Nachgelagert

Richtigstellung, Einsprache

Schritt 1: Warenanmeldung einreichen

Der Geschäftspartner (Anmelder) reicht für Waren, die ein-, aus- oder durchgeführt werden sollen, eine Warenanmeldung über Passar ein. Passar prüft die Meldung automatisch auf Fehler und Unwahrscheinlichkeiten. Werden keine Probleme festgestellt, wird die WA akzeptiert.

Was ist neu gegenüber E-dec? Akzeptierte Warenanmeldungen können vor der Aktivierung beliebig oft korrigiert oder zurückgezogen werden — ohne Begründung. Das war in E-dec so nicht möglich. Mit der Akzeptanz beginnt eine Frist von 30 Tagen. Wird die WA nicht innerhalb dieser Frist aktiviert, verfällt sie automatisch.

Probabel-Prüfung: Stellt Passar eine Unwahrscheinlichkeit fest (früher: Richtigcode), wird die WA zur Überprüfung zurückgewiesen. Der Anmelder muss die Eingabe bestätigen oder korrigieren.

Schritt 2: Aktivieren

Mit der Aktivierung wird die Warenanmeldung rechtsverbindlich — die Abgabenschuld entsteht. In der alten Welt hiess dieser Moment «Annahme der Zollanmeldung» — bei E-dec war dies automatisch mit der Übermittlung verbunden. In Passar ist die Aktivierung ein separater, bewusster Vorgang.

Praxistipp Aktivieren Sie die WA erst unmittelbar vor dem Grenzübertritt. Nach der Aktivierung sind Änderungen nur noch eingeschränkt möglich: Nachträge müssen begründet werden, Rückzugsanträge werden vom BAZG geprüft.

Schritt 3: Selektionieren

Nach der Aktivierung bewerten verschiedene BAZG-Systeme die Warenanmeldung automatisch und generieren anhand unterschiedlicher Parameter sogenannte Kontrollbedarfe. Die Kritikalität dieser Kontrollbedarfe bestimmt den Kontrollentscheid:

  • Negativer Kontrollentscheid — keine Kontrolle, Ware wird freigegeben
  • Positiver Kontrollentscheid — eine Kontrolle findet statt

Dieser Schritt ersetzt das bisherige Selektionsergebnis («gesperrt», «frei mit», «frei ohne») durch ein differenzierteres, risikobasiertes System.

Schritt 4: Intervenieren

Bei einem positiven Kontrollentscheid erfolgt eine Intervention. Diese umfasst:

  • Kontrolle — materielle Überprüfung der Ware (früher: «Beschau») oder formelle Prüfung der Dokumente
  • Ergänzung durch das BAZG (früher: «Berichtigung durch BAZG»)
  • Zurückweisung durch das BAZG
  • Nachtrag durch den Anmelder (früher: «Berichtigung durch Anmelder»)
  • Rückzugsantrag durch den Anmelder

Nachträge und Rückzugsanträge müssen begründet werden und werden vom BAZG angenommen oder begründet abgelehnt.

Schritt 5: Verfügen

Nach Abschluss einer allfälligen Intervention erstellt das BAZG die Veranlagungsverfügung. Die Verfügungen werden pro Rechnungsempfänger und Tag in einem Zusammenzug zusammengefasst (früher: «Bordereau der Abgaben»).

Schritt 6: Nachgelagerte Prozesse

Nach dem Verfügen können Warenanmeldungen bei Bedarf richtiggestellt werden — durch den Anmelder per Antrag oder durch das BAZG von Amtes wegen.

Einsprache statt Berichtigungsverfahren Das heutige Berichtigungsverfahren (Art. 34 ZG) und die provisorische Veranlagung (Art. 39 ZG) entfallen mit dem künftigen BAZG-VG. Stattdessen können Geschäftspartner gegen Verfügungen des BAZG Einsprache innerhalb der Rechtsmittelfrist erheben.

Der Transportprozess — parallel und verknüpft

Parallel zum Warenprozess läuft der Transportprozess. Die grösste Neuerung: Waren- und Transportdaten werden getrennt erfasst, aber über das sogenannte Referenzieren miteinander verknüpft. Diesen Prozessschritt gab es früher nicht — die Transportangaben waren Teil der Zollanmeldung.

1

TA einreichen

Transportanmeldung + WA referenzieren

2

Ankunft

Alle ref. WA werden aktiviert

3

Selektionieren

Plausibilisierung + Risikoanalyse

4

Intervenieren

Kontrolle der gesamten Fahrt

5

Freigabe

Weiterfahrt wird erteilt

Transportanmeldung einreichen und referenzieren

Die Transportverantwortliche reicht pro Fahrt bzw. Transporteinheit vor der Grenzankunft eine Transportanmeldung ein. In der TA wird auf die entsprechenden Warenanmeldungen referenziert — also verknüpft. Jede Transportanmeldung erhält eine eigene JRN (Journey Reference Number).

Wichtig: Transportanmeldung rechtzeitig einreichen! Fehlt die TA bei Grenzankunft, muss sie von BAZG-Mitarbeitenden nacherfasst werden (BAZG-TA) — mit entsprechenden Verzögerungen und Wartezeiten.

Ankunft an der Grenze

Bei Ankunft des Transports an der Grenze werden alle auf der Transportanmeldung referenzierten Warenanmeldungen automatisch aktiviert. Ab diesem Zeitpunkt kann die TA nicht mehr verändert werden. Die Erkennung des Transportmittels erfolgt auf unterschiedliche Arten — beispielsweise über die Activ APP.

Anstelle des bisherigen Warenausweises bzw. Laufzettels tritt künftig das Border Ticket (Digital Transport Slip / DTS), ein digitales Begleitdokument.

Selektion, Intervention und Freigabe

Die Transportanmeldung sowie sämtliche referenzierten Warenanmeldungen durchlaufen eine automatische Plausibilisierung und Risikoanalyse. Bei einem positiven Kontrollentscheid geht die gesamte Fahrt bzw. Transporteinheit in die Kontrolle — nicht nur einzelne Warenanmeldungen. Die Kontrolle kann Personen, Waren und das Transportmittel betreffen und sowohl an der Grenze als auch an einem anderen vom BAZG definierten Ort stattfinden.

Alte vs. neue Begriffe: Was heisst jetzt wie?

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Begriffsänderungen. Die farbigen Markierungen zeigen den Umsetzungsstand:

Bereits massgebend Wird mit Passar 2.0 relevant Setzt neues BAZG-VG voraus
Neuer Begriff (Passar)Alter Begriff (E-dec)
Warenanmeldung (WA) liveZollanmeldung
WA-E (Einfuhr) liveEZA (Einfuhrzollanmeldung)
WA-A (Ausfuhr) liveAZA (Ausfuhrzollanmeldung)
Aktivieren liveAnnahme der Zollanmeldung
Akzeptieren live— (neu)
Kontrollentscheid liveSelektionsergebnis
Kontrolle liveBeschau / Formelle Prüfung
Kontrollbedarf live— (neu)
Kontrollfall live— (neu)
Nachtrag liveBerichtigung
Probabel liveRichtigcode
Korrektur live— (neu, vor Aktivierung)
Rückzug / Rückzugsantrag live— (neu)
Ergänzung liveBerichtigung der Zollanmeldung
Transportanmeldung live— (neu, war Teil der Zollanmeldung)
Referenzieren live— (neu)
Geschäftspartner-ID (GP-ID) liveZollkundenverwaltung (ZKV)
Border Ticket (DTS) Passar 2.0Warenausweis / Laufzettel
Reduzierte Warenanmeldung Passar 2.0— (neu)
Regulierungscode (RC) Passar 2.0Bewilligungspflicht / NZE-Pflicht
Vereinfachte Warenanmeldung Passar 2.0E-dec easy (Einfuhr)
Datenübernahme Passar 2.0send to transit
Durchfuhr liveTransit
Richtigstellen liveBerichtigung / Beschwerde / Nachforderung
Einsprache BAZG-VGBerichtigungsverfahren / prov. Veranlagung
Warenbestimmung BAZG-VGZollverfahren
Veranlagungsverfahren BAZG-VGZollveranlagungsverfahren
Zusammenzug liveBordereau der Abgaben
Veranlagungsnachweis livePrüfungsbericht 13.20 A
Kontingentsinhaber (GP-ID) Passar 2.0Generaleinfuhrbewilligung (GEB)

Was sich für Unternehmen konkret ändert

GP-ID statt Zollkundenverwaltung

Die bisherige Zollkundenverwaltung (ZKV) wird durch die Geschäftspartner-ID im ePortal (SAP-MDG) abgelöst. Die GP-ID enthält unter anderem Geschäftspartner-Rollen, die Rechte und Pflichten definieren. Bei einer Warenanmeldung in Passar sind die Stammdaten im ePortal massgebend — nicht mehr wie bisher in der ZKV.

Regulierungscode statt Bewilligungspflicht

Der neue Regulierungscode (RC) ersetzt die bisherigen Bewilligungs- und NZE-Pflichten. Er identifiziert alle Waren, die einer Regulierung unterliegen — einschliesslich Bewilligungen, Zertifikate, Nachweise, Kontrollpflichten, aber auch Begünstigungen (Zollerleichterungen) und Befreiungen (Zoll-/MWST-frei). Ein einziger Code deckt ab, was früher über verschiedene Mechanismen gesteuert wurde.

Mehr Flexibilität vor der Aktivierung

Die Trennung von Akzeptanz und Aktivierung ist ein grosser Vorteil: Warenanmeldungen können nach dem Einreichen beliebig oft korrigiert oder zurückgezogen werden — solange sie noch nicht aktiviert sind. Erst mit der Aktivierung wird die WA rechtsverbindlich. Das reduziert Fehlerquoten und unnötige Aufwände erheblich.

Vereinfachte und reduzierte Warenanmeldung

Passar führt zwei neue Erleichterungen ein:

  • Vereinfachte Warenanmeldung — für Sendungen unter einem bestimmten Warenumfang (Frankenbetrag / Rohmasse). Für alle Gegenpartner anwendbar. Ersetzt E-dec easy.
  • Reduzierte Warenanmeldung — bewilligungspflichtige Erleichterung für Importeure und Datenverantwortliche. Die grenzüberschreitende Verbringung erfolgt mit einem reduzierten Datensatz, der innerhalb der festgesetzten Periode zu einer vollständigen WA ergänzt werden muss.

Transportanmeldung als separater Prozess

Die separate Transportanmeldung ist Pflicht. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Transportverantwortliche die TA rechtzeitig einreichen und die Warenanmeldungen korrekt referenzieren. Jede Fahrt benötigt eine eigene TA.

Warenverantwortliche — ein neuer Begriff

Der Begriff der «Warenverantwortlichen» ist neu und umfasst jede Person, die Waren im eigenen Namen ein- oder ausführt, auf deren Rechnung die Ware bewegt wird, der die Ware im Zollgebiet zugeführt wird, oder die die Ware aus dem Zollgebiet versendet. Im Bereich Inlandabgaben gilt: abgabenpflichtige oder rückerstattungsberechtigte Person.

Wichtige Abkürzungen im neuen System

GDRN — Goods Declaration Reference Number (Referenznummer WA Ein-/Ausfuhr)
MRN — Master Reference Number (Referenznummer WA Durchfuhr)
JRN — Journey Reference Number (Referenznummer Transportanmeldung)
ARN — Arrival Reference Number (Referenznummer Ankunftsanmeldung)
DTS — Digital Transport Slip (Border Ticket)
RC — Regulierungscode
NAE — Nichtabgabenrechtliche Erlasse (früher: NZE)
TCP — Transportcockpit
eBD — elektronisches Begleitdokument
GTK — Grenztierärztliche Kontrolle (früher: GTU)

Offizielle Ressourcen:

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