EU-Zwangsarbeitsverordnung (Forced Labour Regulation): was ab 14. Dezember 2027 gilt — und wie sie sich von der US-UFLPA unterscheidet
EU-Zwangsarbeitsverordnung (Verordnung 2024/3015) verbietet ab 14.12.2027 Produkte aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt. Risikodatenbank ab Mitte 2026, fallweise Ermittlungen ohne Vermutungsumkehr — Kontrast zur US-UFLPA und Handlungsbedarf für Schweizer Exporteure.