Sie verkaufen Stahl-Bauteile in die EU. Der Stahl wurde in der Türkei geschmolzen, in der Schweiz wesentlich bearbeitet und geformt. Welcher Ursprung gilt? Antwort: Es kommt darauf an, welcher Empfänger gerade fragt. Die alte Welt mit zwei oder drei Ursprungs-Welten gibt es nicht mehr. Heute laufen mehrere Ursprungs-Definitionen parallel — und sie kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen für das gleiche Produkt.
Dieser Artikel ordnet die Logiken so, dass ein Schweizer Sachbearbeiter Export am Schluss weiss, welche Daten er für welchen Markt vorhalten muss.
Die drei Schweizer Welten — das, was Sie schon kennen
Aus Schweizer Sicht gibt es traditionell drei Ursprungs-Regeln:1. Präferenzieller Ursprung — für Freihandelsabkommen
Hier gelten die abkommens-spezifischen Regeln: Minimalbearbeitung und Listenregeln pro Tarifnummer, die pro Freihandelsabkommen festgelegt sind. Das heisst: der präferenzielle Ursprung kann von Freihandelspartner zu Freihandelspartner variieren. Vertiefung bei Douana: PEM-Übereinkommen 2026 — Leitfaden Zoneneinteilung · Kumulation in Schweizer Freihandelsabkommen am Beispiel Fertigungsware · Übersicht Freihandelsabkommen der Schweiz · oder die Kategorie Freihandelsabkommen & Ursprungsregeln.2. Nichtpräferenzieller Ursprung — für Ursprungszeugnisse
Die Schweiz hat eigene Ursprungsregeln und eigene Ursprungsnachweise: das Ursprungszeugnis, ausgestellt durch die regionale Handelskammer, Aufsicht beim BAZG.Wichtig: Schweizer nichtpräferenzieller Ursprung ist nicht gleich EU-nichtpräferenzieller Ursprung
Ein häufiges Missverständnis: Wer den Schweizer nichtpräferenziellen Ursprung sauber bestimmt hat, glaubt damit auch die EU-Anforderungen abzudecken. Das stimmt nicht. Die EU verwendet eigene Regeln in Artikel 60 des Unionszollkodex (UCC): "letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be-/Verarbeitung", für viele Produkte mit Listenregeln im Anhang 22-01. Beide Systeme stützen sich auf das WTO-Konzept, interpretieren es aber unterschiedlich. Das Ergebnis kann auseinanderfallen: dasselbe Bauteil hat möglicherweise nach Schweizer Recht CH-Ursprung, nach EU-Recht aber den Ursprung des Vormaterials. Wer in die EU exportiert, sollte deshalb nicht reflexartig das Schweizer Ursprungszeugnis weiterreichen, sondern prüfen, was der EU-Importeur tatsächlich braucht.3. Swissness — für Marketing und Etikett
Geregelt im Markenschutzgesetz, beaufsichtigt durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz (Industrieprodukte) oder 80 Prozent des Rohstoffgewichts (Lebensmittel) plus die wesentliche Verarbeitung in der Schweiz. Im März 2026 hat das IGE die Praxis gelockert: Begriffe wie "Swiss Engineering" und "Swiss Research" sind unter engen Bedingungen auch bei ausländischer Produktion möglich — siehe den Fall der Schuhmarke On in Swissness gelockert: neu auch bei «Swiss Engineering».Die neuen autonomen Regelwerke des Bestimmungslandes
Bis vor wenigen Jahren reichten die drei Schweizer Welten plus ein Blick auf EU-UCC. Heute gibt es eine zusätzliche, schnell wachsende Schicht: autonome Ursprungsregeln des Bestimmungslandes, die unabhängig von Freihandelsabkommen und unabhängig vom klassischen Nichtpräf-Ursprung greifen. Sie verlangen nicht nach Verarbeitungsregeln oder Wertanteilen, sondern nach physikalischen Verortungs-Daten.CBAM (EU) — nichtpräferenzieller EU-Ursprung plus Anlagen-Identifikation
Seit 1. Januar 2026 in der definitiven Phase. Für die Ursprungsbestimmung greift CBAM auf die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln der EU (UCC Artikel 60) zurück; der präferenzielle Ursprung Schweiz–EU kann ebenfalls greifen, sofern die Ursprungsregeln im konkreten Fall mit den nichtpräferenziellen EU-Regeln übereinstimmen. Das SECO hat dazu eine Gegenüberstellung "Rules-of-Origin-Abgleich CBAM" publiziert — wir haben das im Bericht zur Fachtagung Import/Export 2026 aufgegriffen und auf die Quelle verlinkt (SECO-CBAM-Seite, unter «Downloads»). Zusätzlich verlangt CBAM eine zweite Datenebene: die konkrete Produktionsanlage, in der die Ware (Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff) hergestellt wurde. Default-Emissionswerte gibt es pro Ursprungsland und Produkttyp; wer den Aufschlag vermeiden will, muss die spezifische Anlagen-ID nachweisen, ergänzt durch Mill Test Certificate und ab 2026 durch Vor-Ort-Audit. Erste Abgabe-Frist: 30. September 2027 für 2026er Importe.EUDR (EU) — GPS-Koordinaten statt Ursprungsland
Anwendbar ab 30. Dezember 2026. Für Holz, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Rind, Kautschuk und deren Folgeerzeugnisse verlangt die EU-Entwaldungsverordnung in Artikel 9 die Geolokationsdaten der Anbau- oder Forstparzelle mit mindestens sechs Dezimalstellen Breiten- und Längengrad. Flächen über vier Hektar müssen als Polygon im GeoJSON-Format geliefert werden. Hochgeladen in die EU-TRACES-Plattform als Due Diligence Statement (DDS).EU-Stahl-Schutzklauseln — Melt and Pour
Die neue EU-Stahl-Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft, die Implementing Acts zum Nachweisverfahren werden bis 31. August 2026 verabschiedet und gelten ab 1. Oktober 2026. Ursprung im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, wo der Stahl erstmals geschmolzen und gegossen wurde — der "metallurgische Ursprung". Quoten reduziert auf 18.3 Millionen Tonnen jährlich (47 Prozent weniger als 2024), ausserhalb der Quote 50 Prozent Strafzoll (vorher 25 Prozent). Wichtig: Diese Regelung ersetzt die klassischen Ursprungsregeln nicht, sie ergänzt sie.US Section 232 — Melt and Pour mit ISO-Ländercode
Seit März 2025 ist die Angabe des ISO-Ländercodes für Schmelz- und Giessort beim Stahl-Import in die USA in ACE (Automated Commercial Environment) verbindlich. Definition: Land, in dem der Rohstahl erstmals in einem Schmelzofen geschmolzen und in eine Ausgangsform (Slabs, Billets, Ingots) gegossen wurde. Seit dem 28. Juni 2025 hat die Trump-Administration die "unknown"-Möglichkeit gestrichen: Wer den Schmelz-/Giessort nicht effektiv nachweisen kann, zahlt einen Strafzoll von 200 Prozent. US-Metallanteile bringen keine anteilige Befreiung — die Abgabe richtet sich nach dem Schmelzort.Ursprung als Faktor in der Exportkontrolle — US-Komponenten ziehen US-Recht nach
Eine weitere Ursprungs-Frage betrifft die Exportkontrolle: Wer US-amerikanische Komponenten in einem Schweizer Produkt verbaut, fällt — über die Schweizer Exportkontrolle hinaus — auch unter die US-Exportkontrolle. Die US Export Administration Regulations (EAR) und die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) wirken extraterritorial. Wenn ein Schweizer Produkt einen relevanten Anteil an US-Komponenten, US-Technologie oder US-Software enthält (de minimis: in der Regel 25 Prozent Wertanteil, bei Embargo-Ländern oder gelisteten Endverwendern 10 Prozent oder Null), unterliegt das ganze Produkt der US-Reexport-Kontrolle — auch wenn es aus Schweizer Produktion stammt und schweizerischen FHA-Ursprung hat. Konkret bedeutet das für einen Schweizer Maschinenbauer mit US-Steuerungen, US-Halbleitern oder US-Software an Bord: Bei einem Export an gelistete Endverwender oder in Embargo-Länder ist die US-Reexport-Lizenzlage zu prüfen, parallel zur Schweizer Exportkontrolle nach Güterkontrollgesetz (Anhänge 1–5 GKV). Eine sauber dokumentierte Berechnung des US-Wertanteils gehört deshalb in die Exportakte. Die Logik gilt grundsätzlich auch in der Gegenrichtung: EU-Dual-Use-Verordnungen, britisches Exportregime, japanische Listenkontrolle — sie alle haben eigene Vorstellungen, wann ein Produkt "ihrer" Kontrolle unterliegt.Das Stahl-Beispiel — der gleiche Stahl, fünf verschiedene Antworten
Zurück zum Beispiel vom Anfang: Stahl wird in der Türkei geschmolzen, in der Schweiz wesentlich bearbeitet, verkauft an einen EU-Kunden.| Frage nach Ursprung | Antwort | Begründung |
|---|---|---|
| Schweizer FHA (z.B. EFTA-EU-FHA) | CH (wenn Minimalbearbeitungskriterium und Listenregel des jeweiligen Abkommens erfüllt) | Abkommens-spezifische Regeln pro Tarifnummer |
| Schweizer Nichtpräferenziell (VUB) | CH (wenn VUB erfüllt) | Eigene Schweizer Auslegung der Minimalbearbeitung und eigene Ursprungsregeln |
| Swissness ("Swiss Made") | Möglich | Wenn 60 Prozent Herstellungskosten in CH und wesentliche Verarbeitung in CH |
| EU-Stahl-Schutzklausel (Melt and Pour) | TR | Türkei = Schmelzort, unabhängig vom Bearbeitungsort |
| US-Section 232 (Melt and Pour) | TR | Türkei = Schmelzort, US-Strafzoll auf Türkei-Anteil |
Was das für den Sachbearbeiter Export heisst
Mindestens drei Datenstränge müssen heute parallel gepflegt werden — je nach Produkt, Bestimmungsland und Regelwerk auch mehr:- Schweizer Daten für CH-Ursprungszeugnisse, FHA-Nachweise und Swissness — Lieferantenerklärungen nach Schweizer Recht, Beglaubigung über die Handelskammer.
- EU-Daten für EU-Importeure: EU-Nichtpräf-Ursprung nach UCC Artikel 60 plus autonome Daten wie CBAM-Anlagen-ID, EUDR-Geolokation, Stahl-Melt-and-Pour-Ort. Diese kommen nicht aus dem Schweizer Ursprungszeugnis — sie müssen separat vom Vorlieferanten beschafft werden.
- US-Daten für US-Importeure: Melt-and-Pour mit ISO-Ländercode, plus die spezifischen Ursprungsregeln nach 19 CFR Part 102 für andere Produkte.
Ursprungsdaten im Lieferantenmanagement — getrennt führen, nicht durchmischen
Der Begriff "Lieferantenerklärung" verleitet dazu, alle Ursprungs-Aussagen in ein einziges Dokument zu kippen. Das ist gefährlich: die verschiedenen Ursprungs-Konzepte folgen unterschiedlichen Regeln, haben unterschiedliche Adressaten und unterschiedliche rechtliche Wirkungen. Sie müssen getrennt erhoben, getrennt geführt und getrennt weitergegeben werden. Was es operativ braucht, ist eine saubere Datenstruktur pro Regime:- Lieferantenerklärung präferenziell nach dem jeweiligen Freihandelsabkommen — pro Abkommen separat, mit Bezug auf die Listenregel und die erfüllte Minimalbearbeitung
- Lieferantenerklärung nichtpräferenziell nach VUB — Schweizer Auslegung, andere Logik als die FHA-Erklärungen
- Mill Test Certificate für Stahl/Aluminium/Kupfer mit ISO-Code für Schmelz- und Giessort — separat dokumentiert, sowohl für die EU-Stahl-Schutzklausel als auch für US Section 232 verwendbar
- CBAM-Datenset: konkrete Anlagen-ID, eingebettete Emissionswerte (oder Default-Werte), Verifizierungs-Nachweis — eigene Dokumenten-Sammlung pro Anlage
- EUDR-Datenset: GPS-Koordinaten oder GeoJSON-Polygon der Anbauflächen plus Sorgfaltsdokumente — eigenes Datenformat, separater Upload als DDS in EU-TRACES
- US-Komponenten-Anteil-Berechnung für die EAR-de-minimis-Regel — eigene Berechnungs-Akte pro Produktversion
Praxis-Checkliste für den Export-Sachbearbeiter
- Tarifnummer prüfen. Welche autonomen Regelwerke greifen für diese Ware? Stahl/Alu/Kupfer/Halbleiter? CBAM-Position? EUDR-Rohstoff?
- Bestimmungsland klären. EU oder USA? Andere Märkte mit eigenen Sonderregeln (UK, Kanada, Indien)?
- Lieferantenstamm aufrüsten. Welche Lieferanten liefern CBAM-relevante Ware, welche EUDR-Rohstoffe, welche Stahl-Produkte? Pro Lieferant die zusätzlichen Datenfelder einfordern.
- Daten dokumentieren. Mill Test Certificate, GPS-Polygone, Anlagen-IDs — sauber pro Sendung und pro Produkt ablegen, nicht nur pro Lieferant.
- Zertifikate getrennt führen. Schweizer Ursprungszeugnis für CH-Doku, EUR.1/Ursprungserklärung für FHA, separate CBAM-Daten und EUDR-DDS für die EU.
- Frühzeitig kommunizieren. EU-Importeur fragt heute schon, was er ab 2026/2027 alles braucht — wer als Schweizer Lieferant nicht liefern kann, verliert den Auftrag.
Häufig gestellte Fragen
Reicht das Schweizer Ursprungszeugnis für CBAM-Erklärungen in der EU?
Nein. Das Schweizer Ursprungszeugnis bestätigt den nichtpräferenziellen Ursprung nach Schweizer Recht. CBAM verlangt zusätzlich die Identifikation der konkreten Produktionsanlage und der eingebetteten Emissionen — Daten, die das Ursprungszeugnis nicht enthält.Was passiert, wenn der Schmelzort für US-Stahl-Importe nicht nachweisbar ist?
Seit 28. Juni 2025 ist "unknown" nicht mehr akzeptiert. Wer den Schmelz- und Giessort nicht angibt, wird mit 200 Prozent Strafzoll belastet — also faktisch ein Importverbot.Gilt EUDR auch für Schweizer Exporteure, wenn die Ware nur durch die EU transportiert wird?
EUDR greift, sobald die Ware in der EU in Verkehr gebracht oder zur Ausfuhr aus der EU gestellt wird. Schweizer Lieferanten, die in der EU verkaufen, müssen GeoData liefern; reine Transit-Sendungen sind nicht betroffen, aber im Zweifel mit dem EU-Kunden klären.Was ist die wichtigste Datenlücke, die Schweizer KMU heute haben?
Der Schmelz- und Giessort bei Stahl- und Aluminium-Vormaterial. Wer Bauteile aus zugekauftem Stahl fertigt, kennt oft den Schmelzort nicht — die EU-Stahl-Schutzklausel und Section 232 verlangen ihn aber unbedingt.Brauchen wir auch eine Lieferantenerklärung von CH-Lieferanten?
Ja, und sie muss die neuen Datenfelder enthalten. Eine reine Bestätigung des präferenziellen Ursprungs reicht heute nicht mehr. Holen Sie sich von jedem CBAM-, EUDR- und Stahl-relevanten Lieferanten zusätzlich die Anlagen-, Geolokations- oder Schmelzort-Daten ein.Wo bekomme ich Auskunft zum nichtpräferenziellen Ursprung Schweiz?
Direkt beim BAZG, bei den regionalen Handelskammern oder bei Douana — wir unterstützen Sie bei der konkreten Anwendung.Was ist mit US-Komponenten in unseren Produkten?
US-Komponenten, -Technologie oder -Software in einem Schweizer Produkt lösen US-Reexport-Kontrolle aus, wenn der Wertanteil über der de-minimis-Schwelle liegt (üblich 25 Prozent, bei Embargo-Ländern oder gelisteten Endverwendern 10 Prozent oder Null). Eine Berechnung des US-Wertanteils gehört deshalb in die Exportakte — die Schweizer Ursprungs-Dokumentation ersetzt das nicht.Offizielle Quellen
- BAZG — Nichtpräferenzieller Ursprung
- SECO — Nichtpräferenzieller Ursprung
- IGE — Swissness-Gesetzgebung
- EU-Kommission — Non-Preferential Rules of Origin (UCC Art. 60)
- EU-Kommission — CBAM
- EU-Kommission — EUDR
- EU-Kommission — Steel Regulation Melt and Pour Consultation
- US CBP — Section 232 Tariffs Steel and Aluminum FAQs
Vertiefung bei Douana
- Wissens-Hub Warenursprung, Präferenzen und Freihandelsabkommen
- Wissens-Hub EU Green Deal und Nachhaltigkeit
- Wissens-Hub US-Zollpolitik 2025–2026
- CBAM-Anlagen-Ursprung (UBA-Studie)
- EUDR-Praxisanleitung
- EU-Schutzmassnahmen Stahl: Schmelzen und Giessen
- Section 232 — US-Schutzzölle Stahl/Aluminium/Kupfer
Douana unterstützt bei der Ursprungs-Architektur — von der Strukturierung der Lieferantenerklärungen bis zur konkreten Datenerfassung für CBAM, EUDR und Stahl-Melt-and-Pour. Beratungs- und Audit-Angebote: Professionelle Zollberatung · Lehrgänge: Customs & Trade Professional und Trade Compliance Manager.