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Die Schweizer Exportkontrolle hat sich 2025 und 2026 substantiell verändert: neue Sanktionspakete der EU, verschärfte US-Massnahmen unter Trump, die kommende EU-Zwangsarbeitsverordnung, eine Erweiterung der Allgemeinen Bewilligungen unter Anhang 7 GKV und mehrere parallel laufende Bewilligungs-, Melde- und Sorgfaltspflichten greifen ineinander.

Auf einen Blick: Schweizer Exportkontrolle 2026 wird durch das Güterkontrollgesetz (GKG), die Güterkontrollverordnung (GKV) inklusive Anhang 7 sowie das Embargogesetz geregelt. Zuständig sind SECO und BAZG. Für Schweizer Unternehmen mit Auslandbezug gelten parallel auch EU-Sanktionen, US-Recht (OFAC, BIS, UFLPA) und vermehrt extraterritoriale Wirkungen.
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Welche Themen dieser Hub umfasst

Grundlagen & Prüfschritte

Wer prüfen muss, welche Güter erfasst sind, wie ein strukturiertes Vorgehen aussieht.

Douana empfiehlt

Schweizer Rahmen GKG / GKV

Bewilligungsregime, Anhang 2 (Listen), Anhang 7 (Allgemeine Bewilligungen).

Douana empfiehlt

EU-Sanktionen

Sanktionspakete gegen Russland, Belarus, Iran und weitere Regimes.

Douana empfiehlt

US-Recht (OFAC, BIS, UFLPA)

OFAC-Sanktionen, US-Exportkontrolle, Forced-Labor-Verbote — mit extraterritorialer Wirkung.

Douana empfiehlt Zum Wissens-Hub US-Zollpolitik

Forced Labour & Sorgfalt

Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf den jeweiligen Märkten.

Douana empfiehlt

Drittländer

Exportkontrollen ausserhalb von Schweiz/EU/USA mit Relevanz für globale Lieferketten.

Douana empfiehlt

Embargos & Kriegsmaterial

Embargogesetz, Kriegsmaterialgesetz, geopolitische Verbote.

Douana empfiehlt

Sanktionsstrafrecht

Strafrechtliche Sanktion bei Verstoss — EU-Harmonisierung.

Douana empfiehlt
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Wie Exportkontrolle in der Praxis funktioniert — die fünf Prüfschritte

Wohin? — Länder- und Embargoprüfung

Bestimmungsland und Drittländer auf dem Transportweg gegen Schweizer Embargo-Verordnungen, EU-Sanktionspakete und US-Programme abgleichen. Wer hier beginnt, scheidet einen erheblichen Teil heikler Fälle aus, bevor er Zeit in technische Klassifizierung investiert.

Wer? — Sanktionslisten-Screening

Empfänger, Endverwender, Vermittler, Banken und Vertragspartner gegen SECO-Sanktionsmassnahmen, EU-CFSP-Listen, OFAC SDN und UN-Listen prüfen — inklusive der OFAC-50-Prozent-Regel und der BIS-50-Prozent-Regel.

Was? — Güterklassifizierung

Einreihung in die Anhänge 1 bis 5 der Güterkontrollverordnung, Cross-Check mit EU-Dual-Use-Listen und US-EAR-Kategorien (ECCN). Die korrekte Einstufung entscheidet über Bewilligungspflicht, Allgemeine Bewilligung oder Bewilligungsfreiheit.

Wozu? — Verwendungszweck und Catch-all

Auch nicht-gelistete Güter können bewilligungspflichtig werden, wenn der Exporteur Kenntnis oder begründeten Verdacht auf eine kritische Verwendung hat — typischerweise WMD-, Militär- oder Menschenrechts-Bezug.

Red Flags — Verdachtsmomente prüfen

Ungewöhnliche Bestellmuster, Diskrepanzen zwischen Endverwender und Geschäftsmodell, untypische Zahlungsmodalitäten, Drittstaaten-Umrouting oder fehlende technische Begründungen sind klassische Indikatoren, die eine vertiefte Prüfung auslösen müssen.

Jeder Schritt ist mit Datum, Prüfer und Ergebnis schriftlich zu dokumentieren — im Streitfall ist die Lückenlosigkeit dieser Dokumentation das wichtigste Verteidigungsmittel. Den vollständigen Leitfaden mit Schweizer Fallbeispielen findest du im Beitrag Die fünf Prüfschritte der Schweizer Exportkontrolle.

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Wer in der Schweiz zuständig ist

Bewilligungen

SECO — Bewilligungen und Auslegung des GKG/GKV, Embargo-Verordnungen, Allgemeine Bewilligungen (Anhang 7), Beratung zur Einstufung.

Vollzug Grenze

BAZG — Vollzug an der Grenze, Zollkontrollen, Kontrolle der Einhaltung der Bewilligungspflichten bei der Ausfuhr.

Strafverfolgung

Bundesanwaltschaft (BA) — Strafverfolgung bei Verstössen gegen Embargo- oder Güterkontrollvorschriften.

Für Schweizer Unternehmen mit EU- oder US-Bezug kommen die jeweiligen ausländischen Behörden hinzu — insbesondere die EU-Kommission (DG TRADE), das US Department of Commerce (BIS) und das US Treasury (OFAC).

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Compliance-Werkzeuge von Douana

endverbleib.douana.com

Strukturierte Endverbleibserklärungen für Exporteure, abgestimmt auf SECO-Anforderungen.

dualuse.douana.com

Vorabprüfung Dual-Use-Einstufung für Schweizer Unternehmen.

Beide Tools ersetzen keine Compliance-Kultur, strukturieren aber wiederkehrende Routineschritte so, dass Audits, Selbstkontrollen und Lieferanten-Anfragen schneller und konsistenter abgewickelt werden.

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Bildung, Beratung und Audits

Douana bietet
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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Exportkontrolle und Embargo?+
Exportkontrolle ist das güter- und endverbleibsorientierte Regime des Güterkontrollgesetzes — sie regelt, welche Waren mit welcher Bewilligung wohin exportiert werden dürfen. Embargos sind länder- oder regimebezogene politische Verbote nach Embargogesetz, die Geschäfte mit bestimmten Staaten, Personen oder Sektoren einschränken oder ganz verbieten. Beide Regime greifen oft parallel.
Welche Güter unterliegen der Schweizer Exportkontrolle?+
Erfasst sind Güter, die in den Anhängen 1 bis 5 der Güterkontrollverordnung gelistet sind — primär Dual-Use-Güter mit zivilem und militärischem Verwendungspotenzial. Hinzu kommen Kriegsmaterial nach KMG sowie Güter mit Embargo-Bezug.
Brauche ich für jeden Export eine SECO-Bewilligung?+
Nein. Für nicht-gelistete Güter besteht keine Bewilligungspflicht — sofern keine Auffangtatbestände wie der bekannte oder vermutete Endverbleib (Catch-all) greifen. Für gelistete Güter gibt es je nach Bestimmungsland Einzelbewilligungen oder Allgemeine Bewilligungen unter Anhang 7 GKV.
Wie wirken sich US-Sanktionen auf Schweizer Unternehmen aus?+
US-Recht hat extraterritoriale Wirkung über mehrere Mechanismen: Secondary Sanctions, das «causing»-Verbot, US-Origin-Reexporte (BIS-Recht), die BIS-50%-Regel und die UFLPA-Detentions. Schweizer Unternehmen mit USD-Geschäft, US-Banking, US-Komponenten oder US-Konzernverbindungen sind in der Praxis OFAC-pflichtig.
Was passiert bei einem Verstoss gegen Exportkontrolle?+
Verwaltungsrechtliche Sanktionen (Bewilligungsentzug, Importsperre) und strafrechtliche Verfolgung sind möglich — in der Schweiz nach Güterkontroll-, Embargo- oder Kriegsmaterialgesetz, in der EU zunehmend harmonisiert über die EU-Sanktionsstrafrechts-Richtlinie. In den USA sind Strafen oft im Millionenbereich, plus Listing-Folgen für die betroffene Entity.
Wie passen Forced Labour Regulation und Exportkontrolle zusammen?+
Die EU-Zwangsarbeitsverordnung ist kein klassisches Exportkontroll-Instrument, wirkt aber analog: Sie verbietet das In-Verkehr-Bringen von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt. In den USA ist das Pendant die UFLPA mit Beweislastumkehr. Beide Regime verlangen vertiefte Lieferketten-Sorgfalt.
Welche Rolle spielt die OFAC-50-Prozent-Regel für Schweizer Firmen?+
Sehr grosse. Unternehmen, die zu 50 Prozent oder mehr im Besitz einer sanktionierten Person stehen, gelten automatisch als sanktioniert — auch wenn sie selbst nicht gelistet sind. Schweizer Importeure und Lieferanten müssen ihre Beteiligungsverhältnisse entlang der Lieferkette deshalb sehr genau kennen.
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Offizielle Quellen

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