Auf einen Blick: Schweizer Exportkontrolle 2026 wird durch das Güterkontrollgesetz (GKG), die Güterkontrollverordnung (GKV) inklusive Anhang 7 sowie das Embargogesetz geregelt. Zuständig sind SECO und BAZG. Für Schweizer Unternehmen mit Auslandbezug gelten parallel auch EU-Sanktionen, US-Recht (OFAC, BIS, UFLPA) und vermehrt extraterritoriale Wirkungen. Der vorliegende Hub bündelt alle relevanten Beiträge und Werkzeuge.
Die Schweizer Exportkontrolle hat sich 2025 und 2026 substantiell verändert: neue Sanktionspakete der EU, verschärfte US-Massnahmen unter Trump, die kommende EU-Zwangsarbeitsverordnung, eine Erweiterung der Allgemeinen Bewilligungen unter Anhang 7 GKV und mehrere parallel laufende Bewilligungs-, Melde- und Sorgfaltspflichten greifen ineinander. Dieser Hub liefert eine konsolidierte Übersicht und führt zu den weiterführenden Detail-Beiträgen.
Welche Themen Exportkontrolle umfasst
| Themenfeld | Was es regelt | Wichtigste Schweizer Beiträge |
|---|---|---|
| Grundlagen & Prüfschritte | Wer prüfen muss, welche Güter erfasst sind, wie ein strukturiertes Vorgehen aussieht | Fünf Prüfschritte: Wohin, Wer, Was, Wozu, Red Flags · Dual-Use-Güter: Grundlagen |
| Schweizer Rahmen GKG / GKV | Bewilligungsregime, Anhang 2 (Listen), Anhang 7 (Allgemeine Bewilligungen) | Anhang 7 GKV ab 1.7.2026: Island und 10 EU-Staaten neu erfasst · Dual-Use 2025: Schweiz und EU im Vergleich |
| EU-Sanktionen | Sanktionspakete gegen Russland, Belarus, Iran und weitere Regimes | 20. EU-Sanktionspaket Mai 2026 · 19. Sanktionspaket · Mineralölerzeugnisse aus russischem Rohöl |
| US-Recht (OFAC, BIS, UFLPA) | OFAC-Sanktionen, US-Exportkontrolle, Forced-Labor-Verbote — mit extraterritorialer Wirkung | OFAC-Sanktionen verstehen · BIS-50%-Regel · UFLPA-Enforcement der CBP · Trump-Executive-Order Customs Enforcement |
| Forced Labour & Sorgfalt | Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf den jeweiligen Märkten | EU-Zwangsarbeitsverordnung · USTR Section 301 wegen Zwangsarbeit |
| Drittländer | Exportkontrollen ausserhalb von Schweiz/EU/USA mit Relevanz für globale Lieferketten | China: Seltene Erden · Japan: neue Exportkontrollen · Vietnam: Dual-Use-Kontrollen |
| Embargos & Kriegsmaterial | Embargogesetz, Kriegsmaterialgesetz, geopolitische Verbote | Stopp Kriegsmaterialexporte an Iran-Konfliktparteien |
| Sanktionsstrafrecht | Strafrechtliche Sanktion bei Verstoss — EU-Harmonisierung | Sanktionsstrafrecht: Was Unternehmen wissen müssen · US-Strafverfahren: 1,5 Mio. USD wegen EAR99-Verstoss |
Wie Exportkontrolle in der Praxis funktioniert — die fünf Prüfschritte
Schweizer Unternehmen müssen vor jeder Sendung mindestens fünf Fragen beantworten — nicht aus Bürokratie, sondern weil das Güterkontrollgesetz und das Embargogesetz dies verlangen. Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung, nicht beim Sachbearbeiter. Jeder Schritt ist mit Datum, Prüfer und Ergebnis schriftlich zu dokumentieren — im Streitfall ist die Lückenlosigkeit dieser Dokumentation das wichtigste Verteidigungsmittel.- Wohin? — Länder- und Embargoprüfung. Bestimmungsland und Drittländer auf dem Transportweg gegen Schweizer Embargo-Verordnungen, EU-Sanktionspakete und US-Programme abgleichen. Wer hier beginnt, scheidet einen erheblichen Teil heikler Fälle aus, bevor er Zeit in technische Klassifizierung investiert.
- Wer? — Sanktionslisten-Screening. Empfänger, Endverwender, Vermittler, Banken und Vertragspartner gegen SECO-Sanktionsmassnahmen, EU-CFSP-Listen, OFAC SDN und UN-Listen prüfen — inklusive der OFAC-50-Prozent-Regel und der BIS-50-Prozent-Regel für US-Bezug.
- Was? — Güterklassifizierung. Einreihung in die Anhänge 1 bis 5 der Güterkontrollverordnung, Cross-Check mit EU-Dual-Use-Listen und US-EAR-Kategorien (ECCN). Die korrekte Einstufung entscheidet über Bewilligungspflicht, Allgemeine Bewilligung oder Bewilligungsfreiheit.
- Wozu? — Verwendungszweck und Catch-all. Auch nicht-gelistete Güter können bewilligungspflichtig werden, wenn der Exporteur Kenntnis oder begründeten Verdacht auf eine kritische Verwendung hat — typischerweise WMD-, Militär- oder Menschenrechts-Bezug.
- Red Flags — Verdachtsmomente prüfen. Ungewöhnliche Bestellmuster, Diskrepanzen zwischen Endverwender und Geschäftsmodell, untypische Zahlungsmodalitäten, Drittstaaten-Umrouting oder fehlende technische Begründungen sind klassische Indikatoren, die eine vertiefte Prüfung auslösen müssen.
Wer in der Schweiz für Exportkontrolle zuständig ist
Drei Behörden tragen den operativen Vollzug:- SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft): Bewilligungen und Auslegung des GKG/GKV, Embargo-Verordnungen, Allgemeine Bewilligungen (Anhang 7), Beratung zur Einstufung
- BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit): Vollzug an der Grenze, Zollkontrollen, Kontrolle der Einhaltung der Bewilligungspflichten bei der Ausfuhr
- Schweizerische Bundesanwaltschaft (BA): Strafverfolgung bei Verstössen gegen Embargo- oder Güterkontrollvorschriften
Compliance-Werkzeuge von Douana
Für die operative Abwicklung stellen wir zwei strukturierte Online-Tools bereit:- endverbleib.douana.com — Strukturierte Endverbleibserklärungen für Exporteure, abgestimmt auf SECO-Anforderungen
- dualuse.douana.com — Vorabprüfung Dual-Use-Einstufung für Schweizer Unternehmen
Bildung, Beratung und Audits
Wer Exportkontrolle systematisch im Unternehmen verankern will, kombiniert in der Regel mehrere Ebenen:- Inhouse-Seminar Exportkontrolle, Dual-Use-Güter, Sanktionen und Embargos — massgeschneidert auf das Produktportfolio und die Lieferantenstruktur, mit konkreten Fallbeispielen aus dem eigenen Unternehmen.
- Dual-Use-Einstufung: Unterstützung für Schweizer Firmen — strukturierte Begleitung bei der Einreihung in die Anhänge 1 bis 5 GKV, mit nachvollziehbarer Dokumentation für SECO und BAZG.
- Professionelle Zollberatung in der Schweiz — strategische Beratung an der Schnittstelle Zoll, Aussenhandel und Compliance, inklusive Sanktions- und Embargo-Fragen.
- Audit und Expertise — systematische Überprüfung bestehender Compliance-Prozesse, mit Fokus auf Schwachstellen, die im Tagesgeschäft nicht sichtbar werden. Praxisbericht: Effizientere Zollprozesse durch gezieltes Audit.
- Diplomlehrgang Trade Compliance Manager — sechs Module über drei Monate, in Kooperation mit Swissmem Academy, für Fach- und Führungskräfte mit Aussenhandels-Verantwortung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Exportkontrolle und Embargo?
Exportkontrolle ist das güter- und endverbleibsorientierte Regime des Güterkontrollgesetzes — sie regelt, welche Waren mit welcher Bewilligung wohin exportiert werden dürfen. Embargos sind länder- oder regimebezogene politische Verbote nach Embargogesetz, die Geschäfte mit bestimmten Staaten, Personen oder Sektoren einschränken oder ganz verbieten. Beide Regime greifen oft parallel.Welche Güter unterliegen der Schweizer Exportkontrolle?
Erfasst sind Güter, die in den Anhängen 1 bis 5 der Güterkontrollverordnung gelistet sind — primär Dual-Use-Güter mit zivilem und militärischem Verwendungspotenzial. Hinzu kommen Kriegsmaterial nach KMG sowie Güter mit Embargo-Bezug.Brauche ich für jeden Export eine SECO-Bewilligung?
Nein. Für nicht-gelistete Güter besteht keine Bewilligungspflicht — sofern keine Auffangtatbestände wie der bekannte oder vermutete Endverbleib (Catch-all) greifen. Für gelistete Güter gibt es je nach Bestimmungsland Einzelbewilligungen oder Allgemeine Bewilligungen unter Anhang 7 GKV.Wie wirken sich US-Sanktionen auf Schweizer Unternehmen aus?
US-Recht hat extraterritoriale Wirkung über mehrere Mechanismen: Secondary Sanctions, das «causing»-Verbot, US-Origin-Reexporte (BIS-Recht), die BIS-50%-Regel und die UFLPA-Detentions. Schweizer Unternehmen mit USD-Geschäft, US-Banking, US-Komponenten oder US-Konzernverbindungen sind in der Praxis OFAC-pflichtig.Was passiert bei einem Verstoss gegen Exportkontrolle?
Verwaltungsrechtliche Sanktionen (Bewilligungsentzug, Importsperre) und strafrechtliche Verfolgung sind möglich — in der Schweiz nach Güterkontroll-, Embargo- oder Kriegsmaterialgesetz, in der EU zunehmend harmonisiert über die EU-Sanktionsstrafrechts-Richtlinie. In den USA sind Strafen oft im Millionenbereich, plus Listing-Folgen für die betroffene Entity.Wie passen Forced Labour Regulation und Exportkontrolle zusammen?
Die EU-Zwangsarbeitsverordnung ist kein klassisches Exportkontroll-Instrument, wirkt aber analog: Sie verbietet das In-Verkehr-Bringen von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt. In den USA ist das Pendant die UFLPA mit Beweislastumkehr. Beide Regime verlangen vertiefte Lieferketten-Sorgfalt, die operativ mit den Sanktions-Sorgfaltspflichten gebündelt werden sollte.Welche Rolle spielt die OFAC-50-Prozent-Regel für Schweizer Firmen?
Sehr grosse. Unternehmen, die zu 50 Prozent oder mehr im Besitz einer sanktionierten Person stehen, gelten automatisch als sanktioniert — auch wenn sie selbst nicht gelistet sind. Schweizer Importeure und Lieferanten müssen ihre Beteiligungsverhältnisse entlang der Lieferkette deshalb sehr genau kennen.Offizielle Quellen
- SECO — Exportkontrollen und Sanktionen
- Güterkontrollgesetz (GKG)
- Güterkontrollverordnung (GKV)
- Embargogesetz (EmbG)
- BAZG — Dual-Use und besondere militärische Güter
- Europäische Kommission — Sanktionen und restriktive Massnahmen
- US Treasury OFAC
- US Bureau of Industry and Security (BIS)