Was Peking beschlossen hat
Die MOFCOM-Ankündigung Nr. 30/2026 stützt sich auf das chinesische Exportkontrollgesetz und die Verordnung über die Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter). Sie ist seit dem Tag ihrer Veröffentlichung (24. Juli 2026) in Kraft und enthält kein Ablaufdatum. Konkret gelten drei Verbote:- Chinesische Exporteure dürfen den 14 gelisteten Einheiten keine Dual-Use-Güter mehr liefern.
- Auch ausländische Organisationen und Personen dürfen Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs nicht an diese Einheiten weitergeben oder ihnen zur Verfügung stellen.
- Laufende Geschäfte mit den betroffenen Einheiten sind sofort einzustellen. Ausnahmen sind nur über einen gesonderten Antrag bei der Handelsbehörde möglich (Einzelfallprüfung).
Die 14 gelisteten EU-Einheiten (8 Mitgliedstaaten)
- Deutschland: Rheinmetall AG, Sindlhauser Materials GmbH, Antraco Chemie-Handelsgesellschaft mbH
- Italien: Lafert S.p.A., Garnet S.r.l.
- Frankreich: InPACT S.A., III-V Lab, Cavok UAS
- Polen: Vigo Photonics S.A., Politechnika Wrocławska (Technische Universität Breslau)
- Niederlande: IHC Merwede Holding B.V.
- Tschechien: TATRA Trucks a.s.
- Bulgarien: Opticoelectron Group
- Litauen: Ekspla UAB
Der Auslöser: das 21. EU-Sanktionspaket
Die Aktion ist eine direkte Antwort. Im 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland hatte die EU unter anderem Einrichtungen aus China und Hongkong gelistet, denen sie eine Rolle bei der Umgehung der Russland-Sanktionen vorwirft. Peking spiegelte die Zahl — 14 gegen 14 — und traf im Gegenzug europäische Unternehmen, viele davon aus dem Verteidigungs-, Optik- und Spezialmaterialbereich. Die zeitliche und zahlenmässige Symmetrie ist kein Zufall, sondern politisches Signal.Was heisst das für Schweizer Unternehmen?
Entscheidend ist, dass die Massnahme extraterritorial wirkt — aber nur dort, wo ein chinesischer Bezug im Gut steckt. Grundlage ist die Verordnung über die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern (Staatsratserlass Nr. 792, in Kraft seit 1. Dezember 2024). Ihr Artikel 49 dehnt die Kontrollpflichten ausdrücklich auf ausländische Organisationen und Personen aus — hier der amtliche Wortlaut im Original und in Übersetzung: Für eine Schweizer Firma heisst das konkret: Sobald sie einem der 14 Unternehmen ein Dual-Use-Gut chinesischen Ursprungs — oder mit chinesischem Anteil bzw. chinesischer Technologie oberhalb der massgeblichen Schwellen — liefert oder weitergibt, fällt sie unter das Verbot, auch ohne selbst gelistet zu sein. Solange keine Ware chinesischen Ursprungs im Spiel ist, greift die Massnahme dagegen nicht. China hat sich diese Reichweite bewusst nach dem Vorbild der US-Exportkontrolle (Ursprungs- und Anteilsregeln) aufgebaut. Wichtig zur Einordnung: Dies ist eine Exportkontrolllisten-Massnahme — sie steuert gezielt den Fluss kontrollierter Güter chinesischen Ursprungs. Sie ist damit deutlich enger als die chinesische «Unreliable Entity List» (die weitergehend Import, Export, Investitionen und Einreise nach China beschränken kann) und funktioniert anders als US- oder EU-Sanktionen mit deren Vermögenssperren und Sekundärsanktions-Logik. Es ist also keine pauschale Sperre gegen jegliches Geschäft mit den 14, sondern eine güterbezogene Kontrolle.Teil eines grösseren Musters
Die Massnahme steht nicht allein. China baut seit 2025 in mehreren Runden eine eigene Exportkontrollliste gegen ausländische Einheiten auf — und jede Runde folgt meist unmittelbar auf eine ausländische Listung: zuerst gegen US-Rüstungsunternehmen, später gegen Einheiten aus Taiwan, Japan und der EU. Peking kombiniert diese Exportkontrollen mit weiteren Instrumenten wie Blocking-Regeln und eigenen Dekreten, die wir bereits eingeordnet haben: China kontert westliche Sanktionen: Blocking Order und Dekrete 834/835. Die neue Ankündigung Nr. 30/2026 ist die konsequente Fortsetzung dieser Linie.Was Schweizer Unternehmen jetzt tun sollten
- Lieferkette auf chinesischen Ursprung prüfen: Wo stecken Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs im Sortiment oder in Vorprodukten?
- Empfänger screenen: Abgleich der Geschäftspartner mit den 14 gelisteten Einheiten und der wachsenden chinesischen Exportkontrollliste.
- Dual-Use-Einstufung führen: Klare Klassifizierung der Güter, um zu erkennen, ob sie überhaupt erfasst sind.
- Weitergabe von Ware chinesischen Ursprungs prüfen: Achten Sie darauf, ob Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs über Ihre Lieferkette an eine der gelisteten Einheiten gelangen könnten.
Einordnung
Für Schweizer Exporteure verschärft sich damit ein Trend: Exportkontrolle ist längst keine reine West-Ost-Frage mehr, sondern ein Feld, auf dem sich Massnahmen und Gegenmassnahmen gegenseitig hochschaukeln. Wer Güter chinesischen Ursprungs verarbeitet oder weitergibt, sollte Ursprung, Einstufung und Empfängerprüfung jetzt sauber aufsetzen. Vertieftes Wissen dazu vermittelt unser Inhouse-Seminar zu Exportkontrolle, Sanktionen und Embargos; bei konkreten Fragen zu Ihrer Lieferkette unterstützt Sie Douana®.Quellen: MOFCOM (Handelsministerium der Volksrepublik China), Ankündigung Nr. 30 von 2026 vom 24. Juli 2026 (mofcom.gov.cn); Verordnung über die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern (Staatsratserlass Nr. 792, in Kraft seit 1. Dezember 2024), insbesondere Artikel 49 zur extraterritorialen Reichweite; chinesisches Exportkontrollgesetz. Zum EU-Kontext: Rat der EU (Consilium), 21. Sanktionspaket vom 23. Juli 2026. Stand: 26. Juli 2026.
Hat dir ein Douana-Beitrag schon mal den Tag gerettet? Eine Ursprungsregel geklärt, ein Bussgeld vermieden, eine Stunde Recherche gespart? Alles hier bleibt gratis – aber wenn du willst, kannst du dich revanchieren:
Am Desktop zeigt RaiseNow den TWINT-QR, auf dem Handy öffnet sich TWINT direkt.

