Douana® Aussenhandels-Community – Netzwerk Zoll Schweiz

Mit ❤️ vom Douana-Team verfasst · Bild KI-generiert · Rechtschreibung KI-geprüft

Diesen Beitrag teilen
China hat im Frühjahr 2026 drei neue Werkzeuge in seinen handelspolitischen Werkzeugkasten gelegt — alle mit Wirkung weit über die eigenen Landesgrenzen hinaus. Im Kern geht es um eine Kehrtwende: China wechselt von einer überwiegend defensiven Position gegenüber westlichen Sanktionen zu einer aktiv gestaltenden. Für Schweizer Unternehmen mit China-Bezug heisst das: eine zweite, parallele Compliance-Logik kommt hinzu. Aktuell (Juli 2026): China hat mit der MOFCOM-Ankündigung Nr. 30/2026 vierzehn EU-Firmen auf seine Exportkontrollliste gesetzt — als direkte Antwort auf das 21. EU-Sanktionspaket. Die vollständige Einordnung mit dem amtlichen Wortlaut lesen Sie im Beitrag China kontert das 21. EU-Sanktionspaket: 14 EU-Firmen auf Pekings Exportkontrollliste. Update 9. August 2026: Mit Erlass Nr. 2/2026 vom 5. August 2026 hat MOFCOM erstmals die eigene Gegensanktionsliste (反制清单) nach dem Anti-Foreign-Sanctions-Law gegen sechs US-Firmen aktiviert — als direkte Antwort auf jüngste US-Sanktionen im Zusammenhang mit der UFLPA-Entity-List-Erweiterung. Details im neuen Abschnitt 5 unten.

Was neu ist — fünf Bausteine

1. Erste konkrete Blocking Order vom 2. Mai 2026

Das chinesische Handelsministerium MOFCOM hat erstmals die seit 9. Januar 2021 geltenden "Blocking Rules" aktiv angewendet. Auslöser: Am 24. April 2026 setzte das US-Treasury (OFAC) fünf chinesische Teapot-Raffinerien wegen mutmasslichen Handels mit iranischem Öl auf die SDN-Liste — darunter Hengli Petrochemical (Dalian), Shandong Shouguang Luqing Petrochemical, Shandong Jincheng Petrochemical, Hebei Xinhai Chemical Group und Shandong Shengxing Chemical. Mit der Blocking Order erklärt China die US-Sanktionen für unzulässig und verbietet jeder Person oder Firma in China, sie anzuerkennen, umzusetzen oder ihnen Folge zu leisten. Wer aus reiner US-Compliance-Vorsicht ein Geschäft mit den betroffenen Raffinerien abbricht, kann nach chinesischem Recht haftbar werden — die chinesischen Unternehmen können Schadenersatz fordern.

2. State Council Decree 834 — Supply Chain Security (in Kraft 31. März 2026)

Der Erlass schafft einen formellen Rahmen für die Identifikation und Überwachung von Risiken in chinesischen Industrie- und Lieferketten. Praktisch bedeutsam ist Artikel 13: Untersuchungs- und Informationssammlungs-Aktivitäten zu chinesischen Lieferketten durch ausländische Stellen sind ohne Genehmigung untersagt. Damit kollidiert das Dekret direkt mit US-Anforderungen wie UFLPA, die für die Einfuhr aus Xinjiang einen Lieferketten-Nachweis verlangen: Genau diese Nachweis-Recherche ist in China nun nicht mehr ohne Bewilligung erlaubt.

3. State Council Decree 835 — Gegenmassnahmen gegen extraterritoriale Rechtsanwendung (in Kraft 7. April 2026)

Das chinesische Justizministerium kann ausländische Gesetze als "ungerechtfertigte extraterritoriale Massnahmen" identifizieren. Wird ein Gesetz auf diese Liste gesetzt, darf in China niemand mehr — Firmen wie Personen — bei seiner Umsetzung helfen. Damit ist eine zweite Sanktions-Logik installiert: Während die Blocking Order auf konkrete Einzelfälle reagiert, schafft Dekret 835 ein generisches Instrument für künftige Konflikte.

4. Neue Exportkontroll-Listen (Februar 2026, Erweiterung im weiteren Jahresverlauf)

Am 24. Februar 2026 veröffentlichte MOFCOM zwei Ankündigungen, mit denen erstmals japanische Entitäten gezielt mit Exportkontrollen belegt wurden:
  • Control List (Ankündigung 11): Lieferung chinesischer Dual-Use-Güter an gelistete Entitäten ist verboten — und zwar auch durch Personen und Firmen ausserhalb Chinas. Ausnahme-Lizenzen werden nur in Sondersituationen erteilt.
  • Watch List (Ankündigung 12): verschärfte Prüfung bei Ausfuhren an gelistete Entitäten.
Mit MOFCOM-Ankündigung Nr. 20 wurden weitere sieben EU-Entitäten auf die Control List aufgenommen. Die Regelung wirkt damit klar extraterritorial — sie betrifft auch Schweizer Händler, die chinesische Dual-Use-Güter weiterverkaufen.

5. Erste Gegensanktionsliste nach dem Anti-Foreign-Sanctions-Law (5. August 2026)

Mit Erlass Nr. 2/2026 hat MOFCOM sechs US-Firmen auf die sogenannte Gegensanktionsliste (反制清单) gesetzt — ein eigenständiges Instrument des chinesischen Anti-Foreign-Sanctions-Law, getrennt von der weiter oben beschriebenen Exportkontroll-Liste. Betroffen sind Applied DNA Sciences, Stratum Reservoir, Altana Technologies, die Responsible Business Alliance, Verite Group sowie Human Rights in China. Begründung: Die sechs Firmen hätten die aus chinesischer Sicht rechtswidrigen US-Sanktionen im Zusammenhang mit Xinjiang unterstützt — direkter Bezug zur jüngsten Erweiterung der UFLPA-Entity-List um 43 Firmen. Die Massnahme gilt ab sofort: Personen und Organisationen in China dürfen mit den gelisteten Firmen keine Transaktionen oder Kooperationen mehr eingehen. Für Schweizer Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu einer der sechs Firmen — etwa im Bereich Lieferketten-Audits oder Compliance-Zertifizierung, wo mehrere der gelisteten Namen aktiv sind — lohnt sich eine Prüfung, ob chinesische Tochtergesellschaften oder Partner von der Massnahme betroffen sein könnten.

Was sich für Schweizer Unternehmen ändert

Die drei klassischen Compliance-Logiken (Schweizer Güterkontrollgesetz, EU-Dual-Use-Verordnung, US-EAR/OFAC) sind bekannt. Neu greift parallel eine vierte Logik: die chinesische. Drei Konsequenzen:
  • Over-Compliance wird kritisch. Wer pauschal jedes Geschäft mit chinesischen Adressaten ablehnt, riskiert in China haftbar zu werden. Banken, Versicherungen, Logistikunternehmen und Händler sollten Einzelfall-Entscheidungen dokumentieren, statt mit der Schere im Kopf zu sortieren.
  • UFLPA und ähnliche Lieferketten-Nachweise werden schwieriger. Wo das US-Recht Lieferketten-Recherchen in China verlangt, schiebt Decree 834 künftig einen Riegel davor. Wer in die USA exportiert und gleichzeitig in China beschafft, braucht ein realistisches Bild der Nachweis-Möglichkeiten — und allenfalls alternative Beschaffungsstrategien.
  • Dual-Use-Lieferanten brauchen Screening gegen die chinesischen Listen. Wer chinesische Dual-Use-Güter (auch über Schweizer Zwischenhändler) bezieht und weiterverkauft, muss prüfen, ob der Endabnehmer auf der Control List oder Watch List steht. Ohne Bewilligung ist die Lieferung untersagt — auch ausserhalb Chinas.

Offizielle Quellen

Vertiefung bei Douana

Douana unterstützt bei der parallelen Sanktions- und Exportkontroll-Compliance — von der Identifikation der Betroffenheit bis zur konkreten Einzelfall-Entscheidung. Professionelle Zollberatung · Dual-Use-Einstufung für Schweizer Firmen.

☕ Gefällt dir Douana?

Hat dir ein Douana-Beitrag schon mal den Tag gerettet? Eine Ursprungsregel geklärt, ein Bussgeld vermieden, eine Stunde Recherche gespart? Alles hier bleibt gratis – aber wenn du willst, kannst du dich revanchieren:

Am Desktop zeigt RaiseNow den TWINT-QR, auf dem Handy öffnet sich TWINT direkt.

Diesen Beitrag teilen