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China hat im Frühjahr 2026 drei neue Werkzeuge in seinen handelspolitischen Werkzeugkasten gelegt — alle mit Wirkung weit über die eigenen Landesgrenzen hinaus. Im Kern geht es um eine Kehrtwende: China wechselt von einer überwiegend defensiven Position gegenüber westlichen Sanktionen zu einer aktiv gestaltenden. Für Schweizer Unternehmen mit China-Bezug heisst das: eine zweite, parallele Compliance-Logik kommt hinzu.

Was neu ist — vier Bausteine

1. Erste konkrete Blocking Order vom 2. Mai 2026

Das chinesische Handelsministerium MOFCOM hat erstmals die seit 9. Januar 2021 geltenden "Blocking Rules" aktiv angewendet. Auslöser: Am 24. April 2026 setzte das US-Treasury (OFAC) fünf chinesische Teapot-Raffinerien wegen mutmasslichen Handels mit iranischem Öl auf die SDN-Liste — darunter Hengli Petrochemical (Dalian), Shandong Shouguang Luqing Petrochemical, Shandong Jincheng Petrochemical, Hebei Xinhai Chemical Group und Shandong Shengxing Chemical. Mit der Blocking Order erklärt China die US-Sanktionen für unzulässig und verbietet jeder Person oder Firma in China, sie anzuerkennen, umzusetzen oder ihnen Folge zu leisten. Wer aus reiner US-Compliance-Vorsicht ein Geschäft mit den betroffenen Raffinerien abbricht, kann nach chinesischem Recht haftbar werden — die chinesischen Unternehmen können Schadenersatz fordern.

2. State Council Decree 834 — Supply Chain Security (in Kraft 31. März 2026)

Der Erlass schafft einen formellen Rahmen für die Identifikation und Überwachung von Risiken in chinesischen Industrie- und Lieferketten. Praktisch bedeutsam ist Artikel 13: Untersuchungs- und Informationssammlungs-Aktivitäten zu chinesischen Lieferketten durch ausländische Stellen sind ohne Genehmigung untersagt. Damit kollidiert das Dekret direkt mit US-Anforderungen wie UFLPA, die für die Einfuhr aus Xinjiang einen Lieferketten-Nachweis verlangen: Genau diese Nachweis-Recherche ist in China nun nicht mehr ohne Bewilligung erlaubt.

3. State Council Decree 835 — Gegenmassnahmen gegen extraterritoriale Rechtsanwendung (in Kraft 7. April 2026)

Das chinesische Justizministerium kann ausländische Gesetze als "ungerechtfertigte extraterritoriale Massnahmen" identifizieren. Wird ein Gesetz auf diese Liste gesetzt, darf in China niemand mehr — Firmen wie Personen — bei seiner Umsetzung helfen. Damit ist eine zweite Sanktions-Logik installiert: Während die Blocking Order auf konkrete Einzelfälle reagiert, schafft Dekret 835 ein generisches Instrument für künftige Konflikte.

4. Neue Exportkontroll-Listen (Februar 2026, Erweiterung im weiteren Jahresverlauf)

Am 24. Februar 2026 veröffentlichte MOFCOM zwei Ankündigungen, mit denen erstmals japanische Entitäten gezielt mit Exportkontrollen belegt wurden:
  • Control List (Ankündigung 11): Lieferung chinesischer Dual-Use-Güter an gelistete Entitäten ist verboten — und zwar auch durch Personen und Firmen ausserhalb Chinas. Ausnahme-Lizenzen werden nur in Sondersituationen erteilt.
  • Watch List (Ankündigung 12): verschärfte Prüfung bei Ausfuhren an gelistete Entitäten.
Mit MOFCOM-Ankündigung Nr. 20 wurden weitere sieben EU-Entitäten auf die Control List aufgenommen. Die Regelung wirkt damit klar extraterritorial — sie betrifft auch Schweizer Händler, die chinesische Dual-Use-Güter weiterverkaufen.

Was sich für Schweizer Unternehmen ändert

Die drei klassischen Compliance-Logiken (Schweizer Güterkontrollgesetz, EU-Dual-Use-Verordnung, US-EAR/OFAC) sind bekannt. Neu greift parallel eine vierte Logik: die chinesische. Drei Konsequenzen:
  • Over-Compliance wird kritisch. Wer pauschal jedes Geschäft mit chinesischen Adressaten ablehnt, riskiert in China haftbar zu werden. Banken, Versicherungen, Logistikunternehmen und Händler sollten Einzelfall-Entscheidungen dokumentieren, statt mit der Schere im Kopf zu sortieren.
  • UFLPA und ähnliche Lieferketten-Nachweise werden schwieriger. Wo das US-Recht Lieferketten-Recherchen in China verlangt, schiebt Decree 834 künftig einen Riegel davor. Wer in die USA exportiert und gleichzeitig in China beschafft, braucht ein realistisches Bild der Nachweis-Möglichkeiten — und allenfalls alternative Beschaffungsstrategien.
  • Dual-Use-Lieferanten brauchen Screening gegen die chinesischen Listen. Wer chinesische Dual-Use-Güter (auch über Schweizer Zwischenhändler) bezieht und weiterverkauft, muss prüfen, ob der Endabnehmer auf der Control List oder Watch List steht. Ohne Bewilligung ist die Lieferung untersagt — auch ausserhalb Chinas.

Offizielle Quellen

Vertiefung bei Douana

Douana unterstützt bei der parallelen Sanktions- und Exportkontroll-Compliance — von der Identifikation der Betroffenheit bis zur konkreten Einzelfall-Entscheidung. Professionelle Zollberatung · Dual-Use-Einstufung für Schweizer Firmen.

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