Was ist die Endverbleibserklärung?
Die Endverbleibserklärung (englisch: End-Use Statement oder End-User Certificate, EUC) ist eine schriftliche Erklärung des Käufers bzw. Endabnehmers, in der er bestätigt:- wer die Ware tatsächlich nutzen wird (End-User),
- zu welchem Zweck sie eingesetzt wird (End-Use),
- dass die Ware nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergegeben oder in andere Länder re-exportiert wird.
Wann ist sie erforderlich?
Die Pflicht zur Einholung einer Endverbleibserklärung ergibt sich aus dem Schweizer Güterkontrollgesetz (GKG) und der Güterkontrollverordnung (GKV). Sie ist in folgenden Situationen relevant:- Bewilligungspflichtige Dual-Use-Güter (Anhang 1 GKV): SECO verlangt eine EUC standardmässig als Bestandteil des Lizenzantrags.
- National kontrollierte Güter (Anhang 2 GKV, sog. nationale Güterliste): ebenfalls EUC-pflichtig bei Ausfuhr in bestimmte Länder oder bei risikobehafteten Endabnehmern.
- Nicht bewilligungspflichtige Güter: SECO kann auch hier eine EUC anfordern, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine unerwünschte Verwendung bestehen (Catch-all-Kontrolle).
Das SECO-EUC-Formular
SECO stellt seit Juli 2026 ein einheitliches, universelles EUC-Formular bereit, das alle Güterkategorien abdeckt: Dual-Use-Güter (Anhang 1 GKV), national kontrollierte Güter (Anhang 2 GKV) und nicht bewilligungspflichtige Güter. Die Vorlage ist auf der SECO-Seite Rechtsgrundlagen und Formulare (Industriegüter) als Word-Dokument zum Download verfügbar. Das Formular ist auf Englisch, da es international — also vom ausländischen Endabnehmer — ausgefüllt wird.Aufbau des Formulars: Was bedeuten die Teile A bis E?
Das SECO-EUC gliedert sich in mehrere Abschnitte. Zwei Teile führen in der Praxis regelmässig zu Fragen:Teil D — End-User Signatory (der Normalfall)
Teil D ist der Standardabschnitt: Hier unterschreibt der Endabnehmer — die Firma oder Organisation, die die Ware tatsächlich nutzen wird. Das ist in der grossen Mehrheit aller Ausfuhren der einzige Unterzeichner, der benötigt wird. Der Exporteur holt diese Unterschrift vor der Lieferung ein und legt das EUC dem SECO-Lizenzantrag bei.Teil E — Government Certification (der Sonderfall)
Teil E verlangt eine zusätzliche Bestätigung durch eine staatliche Stelle im Empfängerland. Dieser Abschnitt betrifft ausschliesslich zwei eng definierte Gütergruppen:- Schedule-1-Chemikalien der Chemiewaffenkonvention (CWK) — bei Lieferung in CWK-Mitgliedstaaten;
- Schedule-3-Chemikalien — bei Lieferung in Nicht-CWK-Staaten.
Praktische Hinweise für den Export
- Frist: Das EUC muss vor der Ausfuhr vorliegen — nicht nachträglich.
- Aufbewahrung: Das Original ist mindestens 10 Jahre aufzubewahren (Art. 17 GKG).
- Sprache: Die SECO-Vorlagen sind auf Englisch; sie werden vom ausländischen Endabnehmer ausgefüllt.
- Re-Export-Klausel: Achten Sie darauf, dass der Endabnehmer auch die Re-Export-Beschränkung bestätigt.
Quellen: SECO, Legal Basis and Forms — Industrial Goods (SECO_EUC_Universal_2026.docx, aktualisiert 22.07.2026); Güterkontrollgesetz (GKG), SR 946.202; Güterkontrollverordnung (GKV), SR 946.202.1. Stand: Juli 2026.
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