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Am 1. Juni 2026 hat das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums einen neuen 12-seitigen Leitfaden mit dem Titel «Introduction to the Office of Foreign Assets Control» publiziert. Das Dokument bündelt die Grundlagen, die jeder in Trade Compliance, Recht oder Risikomanagement Tätige zu OFAC kennen sollte – und ist auch für Schweizer Unternehmen relevant, da OFAC-Sanktionen über Secondary Sanctions und das «causing»-Verbot weit über die US-Grenzen hinaus wirken.

Was OFAC macht

OFAC ist die Behörde innerhalb des US-Treasury, die wirtschaftliche Sanktionen administriert und durchsetzt. Sie richtet sich gegen Staaten, Regimes, Einzelpersonen und Organisationen, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit, Aussenpolitik oder Wirtschaft der USA eingestuft werden – darunter Terroristen, Drogenhändler, Proliferateure von Massenvernichtungswaffen und vergleichbare Akteure. Die Rechtsgrundlage bilden hauptsächlich der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) und der Trading with the Enemy Act (TWEA).

Die fünf Sanktions-Tooltypen

OFAC verwaltet Dutzende von Sanktionsprogrammen, die unterschiedliche Werkzeuge einsetzen. Wer mit US-Bezug arbeitet, sollte alle fünf Typen kennen:
Typ Was er bewirkt
List-based Zielt auf gelistete Personen oder Entities. Property wird eingefroren, Transaktionen sind verboten. Die SDN-Liste ist der bekannteste Vertreter.
Government / Regime Sperrt Vermögenswerte eines ganzen Staates oder Regimes. Beispiel: bestimmte Regierungs-Entitäten von sanktionierten Ländern.
Jurisdiction-based Untersagt grundsätzlich Geschäfte mit einem Land oder einer Region. Klassische Beispiele sind Kuba und Nordkorea.
Sectoral Trifft bestimmte Wirtschaftssektoren eines Landes (z.B. Verteidigungs- oder Finanzsektor) statt das ganze Land.
Secondary Richtet sich explizit gegen Nicht-US-Personen, die mit gesperrten Parteien Geschäfte machen. Folge können Blocking, Banking-Restriktionen oder Streichung von Korrespondenzkonten sein.

SDN-Liste und die 50-Prozent-Regel

Die zentrale OFAC-Liste ist die Specially Designated Nationals and Blocked Persons List (SDN). US-Personen dürfen mit gelisteten Parteien grundsätzlich keine Geschäfte machen. Daneben führt OFAC mehrere Non-SDN-Listen mit eingeschränkten Verboten – etwa für Wertpapierhandel oder Korrespondenzkonten. Besonders wichtig in der Praxis: Nach der **50-Prozent-Regel** gelten auch nicht gelistete Unternehmen als blockiert, sobald sie zu 50 Prozent oder mehr im Besitz einer (oder mehrerer kumulierter) sanktionierter Personen stehen. Eine Firma, die nicht in der SDN-Liste steht, kann also trotzdem blockiert sein. Saubere Eigentümerprüfung ist deshalb Voraussetzung jeder seriösen Sanktions-Compliance – die vergleichbare BIS-50%-Regel im US-Exportkontrollrecht folgt einer ähnlichen Logik.

Wer compliant sein muss

OFAC-Regulierungen binden:
  • alle US-Bürger und Personen mit Permanent Residency, unabhängig vom Aufenthaltsort
  • alle natürlichen und juristischen Personen, die sich in den USA aufhalten oder dort tätig sind
  • alle US-Unternehmen einschliesslich ihrer ausländischen Niederlassungen
  • bei den Kuba-, Iran- und Nordkorea-Programmen zusätzlich bestimmte ausländische Tochtergesellschaften von US-Unternehmen
  • ausländische Personen, die US-Origin-Güter, Technologie oder Services reexportieren
Hinzu kommt die scharfe Klausel, dass Nicht-US-Personen weder dazu beitragen («cause») noch sich daran beteiligen dürfen, dass US-Personen gegen Sanktionen verstossen. Das ist der zentrale Hebel, mit dem OFAC weltweit greift.

Compliance-Programm: fünf Säulen

OFAC erwartet einen risikobasierten Ansatz und nennt fünf Komponenten eines wirksamen Sanktions-Compliance-Programms:
  • Management Commitment – aktive Verantwortung der Geschäftsleitung
  • Risk Assessment – regelmässige Bewertung der eigenen Sanktionsrisiken
  • Internal Controls – Screening, KYC, geografische Filter, Eskalationsprozesse
  • Testing and Auditing – unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit
  • Training – fortlaufende Schulung der Mitarbeitenden

Drei mögliche Reaktionen: BLOCK, REJECT, PROCESS

Liefert das Screening einen Treffer, muss das Unternehmen entscheiden, wie zu reagieren ist:
Aktion Wann
BLOCK Gegenpartei ist auf der SDN-Liste, ist eine blockierte Regierung, fällt unter die 50-Prozent-Regel oder unter ein Kuba-Programm. Vermögenswerte einfrieren, getrennt verbuchen, nur mit OFAC-Genehmigung bewegen.
REJECT / NICHT FORTFAHREN Die Transaktion ist verboten, aber keine zu blockierende Partei involviert (z.B. Geschäft mit Nordkorea ohne SDN-Bezug). Transaktion ablehnen, nicht durchführen.
PROCESS / FORTFAHREN Kein OFAC-Bezug, oder die Transaktion ist durch eine General oder Specific License autorisiert oder ausdrücklich ausgenommen.

Reporting und Aufbewahrung

Wer blockiert oder ablehnt, muss melden. OFAC nennt fünf Berichtspflichten, von denen vier feste Fristen haben:
Meldung Frist
Initial Blocking Report 10 Geschäftstage nach Blockierung
Annual Report of Blocked Property jährlich bis 30. September (Stichtag 30. Juni)
Unblocked / Transferred Property Report 10 Geschäftstage nach Aufhebung oder Übertragung
Rejected Transaction Report 10 Geschäftstage nach Ablehnung
On-Demand Report auf Anforderung durch OFAC (Administrative Subpoena)
Aufbewahrungspflicht: **10 Jahre** ab Transaktionsdatum, bei blockiertem Vermögen 10 Jahre ab Freigabe. Diese Fristen sind länger als viele schweizerische Standard-Aufbewahrungsregeln und müssen separat berücksichtigt werden.

Lizenzen: zwei Spielarten

OFAC kann Aktivitäten erlauben, die sonst verboten wären – durch eine **General License** (allgemeingültig, ohne Antrag, sofern Bedingungen erfüllt) oder eine **Specific License** (individuell beantragt, fallbezogen). Wer von Sanktionen blockierte Gelder freigeben lassen will, beantragt eine Specific License vom Typ «Release of Blocked Funds». Zusätzlich kann OFAC interpretative Guidance erteilen, wenn die Anwendung einer Regel auf einen konkreten Sachverhalt unklar ist.

Strafen: Strict Liability und 50-Prozent-Selbstanzeige-Rabatt

OFAC-Sanktionen unterliegen einer **Strict-Liability**-Logik: Eine zivilrechtliche Strafe ist auch dann möglich, wenn die verletzende Partei keine Kenntnis vom Verstoss hatte. Die maximale zivilrechtliche IEEPA-Strafe lag per 15. Januar 2025 bei **377'700 USD pro Verstoss** und wird jährlich an die Inflation angepasst. OFAC kann Verstösse innerhalb von **10 Jahren** ab dem Verstossdatum verfolgen, sofern das Datum nach dem 24. April 2019 liegt – für ältere oder andere Programme gilt eine Fünf-Jahres-Frist. Die Enforcement-Faktoren reichen von Vorsatz/Fahrlässigkeit über Schaden für Programmziele bis zur Kooperationsbereitschaft mit OFAC. Wichtig in der Praxis: Eine **freiwillige Selbstanzeige** (Voluntary Self-Disclosure) kann zu einer **Strafreduktion von 50 Prozent** auf die Basisstrafe führen. OFAC erwartet dabei einen vollständigen Bericht innerhalb von 180 Tagen nach der Erstmeldung.

Was das für Schweizer Unternehmen bedeutet

OFAC-Recht ist US-Recht – die Schweiz hat ihr eigenes Embargogesetz und ihre eigenen Sanktionsverordnungen. Trotzdem trifft OFAC Schweizer Firmen direkt, sobald US-Bezugspunkte vorliegen. Zwei Mechanismen sind besonders relevant:
  • Secondary Sanctions: OFAC kann Nicht-US-Personen explizit ins Visier nehmen, wenn sie mit blockierten Parteien Geschäfte machen oder bestimmte gelistete Aktivitäten durchführen. Folgen können das Einfrieren von US-Vermögen, der Verlust von Korrespondenzkonten bei US-Banken oder die Aufnahme in die SDN-Liste sein. Für ein Schweizer Unternehmen, das auf USD-Zahlungen oder US-Banking-Infrastruktur angewiesen ist, ist das ein existenzielles Risiko.
  • «Causing»-Verbot: Nicht-US-Personen dürfen US-Personen nicht zu Sanktionsverstössen veranlassen oder daran beteiligt sein. Wer eine US-Bank, einen US-Lieferanten oder eine US-Vertretung in eine sanktionierte Transaktion einbindet – auch unbewusst –, kann OFAC-Strafe riskieren. Strict Liability gilt auch hier: Vorsatz ist nicht zwingend nötig.
Hinzu kommen Reexport-Bestimmungen für US-Origin-Güter, Technologie und Software, die auch nach dem Verlassen der USA an US-Recht gebunden bleiben können. Wer USD-Geschäfte abwickelt, US-Komponenten in eigenen Produkten verbaut oder Beziehungen zu US-Konzernen pflegt, ist in der Praxis OFAC-pflichtig – auch ohne US-Niederlassung. Schweizer Unternehmen mit US-Touchpoints sollten deshalb prüfen, ob ihr Sanktions-Compliance-Programm OFAC explizit abdeckt: Screening gegen die SDN-Liste, 50-Prozent-Eigentumsabklärung, dokumentierte Risk Assessments und Schulungen, die nicht nur Schweizer und EU-Sanktionen, sondern auch US-Sanktionen einbeziehen. Wer USD nutzt und mit US-Banken arbeitet, hat in der Regel keine andere Wahl, als OFAC-konform zu agieren.

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