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Am Freitag, den 24. Juli 2026, läuft der befristete US-Zuschlag von 10 Prozent auf Schweizer Waren aus. Beendet ist der Handelskonflikt zwischen Bern und Washington damit aber nicht — im Gegenteil. Wer heute noch den Überblick behält, welche Zölle auf welcher Rechtsgrundlage gelten, ist klar im Vorteil. Dieser Beitrag sortiert die Lage. Die vergangenen Monate waren ein Wechselbad: angedrohte Zölle, gekippte Zölle, temporäre Zölle, neue Drohungen. Der Schlüssel zum Verständnis liegt nicht in den Prozentzahlen, sondern in den fünf verschiedenen US-Rechtsgrundlagen, auf die sich Zölle stützen können. Jede funktioniert anders — und jede hat einen anderen Status.

Die fünf Rechtsgrundlagen auf einen Blick:

RechtsgrundlageWofürStatus für die Schweiz
IEEPAReziproke «Notstands»-ZölleVom Supreme Court gekippt (20.02.2026) – erledigt
Section 122Temporärer Zahlungsbilanz-Zuschlag (max. 15 %, 150 Tage)10 % – läuft am 24.07.2026 aus
Section 301Unfaire Handelspraktiken~12,5 % vorgeschlagen – noch nicht in Kraft
Section 232Nationale Sicherheit, sektoral (Metalle, Autos, Pharma)Läuft weiter – CH-Deckel 15 %
Section 338Diskriminierung gegen US-Handel (bis 50 %)Erstmals seit den 1930ern – aktuell nur Kanada, CH (noch) nicht

Wie wir hierher kamen: von den reziproken Zöllen zum 10-Prozent-Zuschlag

Die pauschalen «reziproken» Zölle, die für Schweizer Waren zeitweise bis auf 39 Prozent stiegen, stützten sich auf ein Notstandsgesetz (IEEPA). Der US Supreme Court hat diese Grundlage am 20. Februar 2026 gekippt: Ein Notstandsgesetz ermächtigt den Präsidenten nicht, Zölle zu erheben. Damit waren die reziproken Zölle von Anfang an unwirksam (Details in unserem Beitrag US Supreme Court stoppt globale Strafzölle sowie im IEEPA-Leitfaden mit Rückerstattungsverfahren). Unmittelbar danach schaltete die US-Regierung auf eine andere Grundlage um: einen temporären Übergangszuschlag von 10 Prozent nach Section 122 des Trade Act von 1974 (Zahlungsbilanz-Argument). Genau dieser Zuschlag läuft nun aus.

Die fünf Rechtsgrundlagen im Überblick

  • IEEPA (reziproke Zölle) — erledigt. Vom Supreme Court als Zollgrundlage verworfen. Die früheren pauschalen Länderzölle sind damit hinfällig; für zu Unrecht erhobene Beträge laufen Rückerstattungsverfahren (siehe IEEPA-Zölle zurückfordern).
  • Section 122 (der aktuelle 10-Prozent-Zuschlag) — läuft aus. Zahlungsbilanz-Ermächtigung, gesetzlich begrenzt auf höchstens 15 Prozent und höchstens 150 Tage. Der Zuschlag galt ab 24. Februar und endet automatisch am 24. Juli 2026; eine Verlängerung wäre nur durch den US-Kongress möglich. Hintergrund in unserem Beitrag Section 122 — Übergangsrecht und praktische Konsequenzen. Die Grundlage ist zudem juristisch umstritten: 24 US-Bundesstaaten klagten dagegen, und der Court of International Trade erklärte den Zuschlag am 7. Mai 2026 für ungültig. Weil das Berufungsgericht (Federal Circuit) dieses Urteil jedoch vorläufig aussetzte, wurde der Zuschlag trotzdem bis zum Auslaufen weiter erhoben. Wichtig zur Einordnung: Anders als bei den reziproken IEEPA-Zöllen, die der Supreme Court dem Präsidenten grundsätzlich absprach (Zölle sind Sache des Kongresses), ist Section 122 selbst eine ausdrückliche – aber eng begrenzte – Ermächtigung des Kongresses (höchstens 15 Prozent, höchstens 150 Tage); der Rechtsstreit drehte sich hier vor allem um die Frage, ob die gesetzliche Voraussetzung eines ernsten Zahlungsbilanzdefizits überhaupt erfüllt war (siehe auch 24 US-Bundesstaaten klagen gegen Section-122-Zölle).
  • Section 301 (der geplante Nachfolger) — noch nicht in Kraft. Die US-Regierung positioniert Zölle nach Section 301 (unfaire Handelspraktiken) als dauerhaften Ersatz für den auslaufenden Zuschlag. Für die Schweiz steht ein Satz von rund 12,5 Prozent im Raum, aus einer laufenden Untersuchung (mehr dazu: USTR-Section-301: 12,5 Prozent für die Schweiz und Neue US-Handelsuntersuchung nach Section 301). Formell festgesetzt ist dieser Satz noch nicht.
  • Section 232 (sektorale Zölle) — läuft unabhängig weiter. Diese Zölle aus Gründen der «nationalen Sicherheit» waren vom Gerichtsurteil nicht betroffen. Sie treffen einzelne Sektoren: Stahl, Aluminium und Kupfer (für die Schweiz im Rahmenwerk auf 15 Prozent gedeckelt), Autos sowie Pharma. Umfassend im Beitrag Section 232 — Schutzzölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer.
  • Section 338 (die reaktivierte Waffe von 1930) — brandneu. Eine fast vergessene Bestimmung des Tariff Act von 1930 (Smoot-Hawley) erlaubt Zölle von bis zu 50 Prozent gegen Länder, die den US-Handel «diskriminieren». Am 20. Juli 2026 nutzte die US-Regierung sie erstmals überhaupt — gegen Kanada. Für die Schweiz aktuell nicht angewandt, aber als Blaupause für künftige Massnahmen relevant.

Neu: Section 338 — die reaktivierte Waffe von 1930

Besonders bemerkenswert ist die jüngste Entwicklung: Am 20. Juli 2026 griff die US-Regierung erstmals auf Section 338 des Tariff Act von 1930 zurück — jenes Smoot-Hawley-Gesetz, das als Sinnbild protektionistischer Eskalation gilt. Die Bestimmung erlaubt Zölle von bis zu 50 Prozent gegen Länder, die den US-Handel «diskriminieren», und wurde seit den 1930er-Jahren praktisch nie angewandt. Betroffen ist zunächst Kanada: 50 Prozent auf bestimmte Waren (u. a. Fahrzeuge, alkoholische Getränke, Milchprodukte) als Antwort auf kanadische Auto-, Alkohol- und Milchmarkt-Regeln, wirksam ab 19. August 2026 (Energie, Kali und Section-232-Waren sind ausgenommen).

Für die Schweiz ist Section 338 derzeit nicht aktiviert — und ob Washington das Instrument je gegen die Schweiz einsetzt, steht in den Sternen. Ausschliessen lässt es sich aber nicht. Die Bedeutung liegt im Präzedenzfall: Nachdem die breiten IEEPA-Zölle gerichtlich gescheitert sind, erprobt Washington mit Section 338 ein weiteres, kaum getestetes Instrument — das zur Blaupause für künftige Massnahmen gegen andere Handelspartner werden könnte.

Was diese Woche passiert — und was danach droht

Mit dem 24. Juli fällt der 10-Prozent-Zuschlag weg. Ein Rückfall auf null ist aber nicht zu erwarten: Wahrscheinlicher ist, dass die Section-301-Zölle (~12,5 Prozent) an seine Stelle treten, sobald das Verfahren abgeschlossen ist. Der genaue Satz, der ab dem 25. Juli gilt, war zum Redaktionszeitpunkt noch nicht formell verkündet — hier lohnt es sich, die amtlichen Mitteilungen (USTR, SECO) eng zu verfolgen.

Pharma und Generika: zwei verschiedene Dinge

Rund um Arzneimittel kursieren zwei Meldungen, die man auseinanderhalten muss:
  • Patentierte Arzneimittel (in Kraft): Seit April 2026 gelten Section-232-Zölle von grundsätzlich 100 Prozent auf patentierte Medikamente und Wirkstoffe — für die Schweiz jedoch auf 15 Prozent reduziert, und Generika sind ausdrücklich ausgenommen (siehe Section 232 trifft Pharma).
  • Generika (angekündigt, noch kein Recht): Ende Juli kündigte Präsident Trump über soziale Medien an, Generika künftig mit 100 Prozent (ab rund 2028) und später 200 Prozent zu belegen — nach einer zollfreien Übergangszeit. Ein förmlicher Rechtsakt liegt dazu bislang nicht vor. Betroffen wären Generika-Hersteller mit Europa-Produktion, was auch Schweizer Unternehmen wie Sandoz beträfe.

Der Schweiz-Rahmen — und die offene Flanke

Zwischen der Schweiz (mit Liechtenstein) und den USA besteht bisher kein ratifiziertes Abkommen, sondern eine nicht bindende gemeinsame Absichtserklärung von Mitte November 2025. Sie sieht vor, dass US-Zölle den «höheren Wert aus Meistbegünstigung oder 15 Prozent» nicht übersteigen, und enthält Schweizer Zusagen: Nullzoll auf US-Industriegüter, Kontingente für sensible Agrarprodukte und erhebliche Investitionszusagen. Die offene Flanke: Beim Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (regulatorische Hürden) liegt die Schweiz mit der Umsetzung zurück — und genau das verschafft der US-Seite Spielraum, den Druck aufrechtzuerhalten. Ein «Deal» schützt nicht dauerhaft, solange er nicht ratifiziert und umgesetzt ist.

Was Schweizer Exporteure jetzt tun sollten

  • Rechtsgrundlage pro Ware klären: Ein Metallprodukt (Section 232), ein pauschal belasteter Konsumartikel (bisher Section 122, künftig ggf. Section 301) und ein Arzneimittel folgen völlig unterschiedlichen Regeln.
  • Zu Unrecht erhobene IEEPA-Zölle prüfen: Wo reziproke Zölle bezahlt wurden, kann sich ein Rückerstattungsantrag lohnen.
  • Den Übergang nach dem 24. Juli beobachten: Ob und in welcher Höhe Section-301-Zölle greifen, entscheidet über die Kalkulation der nächsten Lieferungen.
  • Nicht auf den «Deal» verlassen: Solange das Abkommen nicht steht, bleibt die Lage volatil.
Den laufend aktualisierten Gesamtüberblick führen wir im Wissens-Hub US-Zollpolitik. Wenn Sie wissen möchten, welche Rechtsgrundlage konkret Ihre Produkte trifft und wie Sie sich absichern, unterstützt Sie Douana® bei der Einordnung.

Quellen: U.S. Supreme Court (Urteil vom 20.02.2026 zu IEEPA); The White House / U.S. Federal Register (Section-122-Proklamation vom 24.02.2026; Section-232-Pharma-Proklamation vom April 2026); Office of the U.S. Trade Representative (Section-301-Untersuchungen); The White House / USTR (Section-338-Proklamationen gegen Kanada, 20.07.2026); SECO — Handelsbeziehungen Schweiz–USA. Stand: 22. Juli 2026; die Lage entwickelt sich laufend.

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