| Rechtsgrundlage | Wofür | Status für die Schweiz (24.07.2026) |
|---|---|---|
| IEEPA | Reziproke «Notstands»-Zölle | Vom Supreme Court gekippt (20.02.2026) – Rückforderungen laufen |
| Section 122 | Temporärer Zahlungsbilanz-Zuschlag (max. 15 %, 150 Tage) | 10 % – heute (24.07.) ausgelaufen |
| Section 301 | Unfaire Handelspraktiken (hier: Zwangsarbeit) | 12,5 % – neu in Kraft als Ablösung des 122-Zuschlags |
| Section 232 | Nationale Sicherheit, sektoral (Metalle, Autos, Pharma) | Läuft weiter – Stahl/Alu 50 %; kein 15-%-Deckel für Metalle (siehe Erklärung im Text) |
| Section 338 | Diskriminierung gegen US-Handel (bis 50 %) | Erstmals seit den 1930ern – aktuell nur Kanada, CH (noch) nicht |
Was am 24. Juli 2026 gilt: Section 122 abgelöst durch Section 301
Nachdem der US Supreme Court die pauschalen «reziproken» IEEPA-Zölle am 20. Februar 2026 gekippt hatte (siehe US Supreme Court stoppt globale Strafzölle), überbrückte die US-Regierung die Lücke mit einem temporären 10-Prozent-Zuschlag nach Section 122. Dieser Zuschlag war gesetzlich auf 150 Tage befristet und ist am 24. Juli 2026 ausgelaufen (Hintergrund: Section 122 – Übergangsrecht). An seine Stelle treten nun Zölle nach Section 301 des Trade Act von 1974. Die US-Handelsbeauftragte (USTR) hat am 23. Juli 2026 die abschliessende Massnahme aus ihren Zwangsarbeits-Untersuchungen verkündet: zusätzliche Zölle von 10 oder 12,5 Prozent auf 60 Volkswirtschaften, die aus US-Sicht die Einfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren nicht ausreichend unterbinden. Für die Schweiz beträgt der Satz 12,5 Prozent. Damit ist der Zoll für Schweizer Waren rechnerisch praktisch gleich hoch wie zuvor unter Section 122 — nur auf einer anderen, dauerhafteren Grundlage und mit einer politisch heiklen Begründung (Details in unserem Beitrag Section 301 wegen Zwangsarbeit: 12,5 Prozent für die Schweiz). Wie sich dieser Satz im Detail berechnet (Net-of-MFN-Mechanik), welche Ausnahmen gelten und was die Übergangsfrist für Waren auf See bedeutet, ordnet unser Beitrag Section 301: Net-of-MFN, Ausnahmen und Übergangsfrist ein.Die Schweiz in der US-Zolltabelle (HTSUS)
In der US-Zolltarifsystematik (HTSUS) ist die Schweiz in der Section-301-Massnahme mit einer eigenen Position geführt. Der Originalwortlaut aus der Guidance der US-Zollbehörde CBP:| HTSUS-Position | Wortlaut (Original, U.S. HTSUS / CBP) |
|---|---|
| 9903.05.98 | «Articles the product of Switzerland, as provided for in subdivision (j)(3) of U.S. note 52 to this subchapter.» |
Die Schweiz weist die Zwangsarbeits-Vorwürfe zurück
Der Bundesrat und die Wirtschaft (economiesuisse) weisen die Vorwürfe entschieden zurück: Die Schweiz verfüge über wirksame Instrumente gegen Zwangsarbeit, und der pauschale Vorwurf sei sachlich nicht gerechtfertigt. Die Schweiz führt die Verhandlungen mit Washington fort — eine dauerhafte Lösung steht aber weiter aus.Die fünf Rechtsgrundlagen im Detail
- IEEPA (reziproke Zölle) — Rückforderungen laufen. Vom Supreme Court als Zollgrundlage verworfen; die früheren pauschalen Länderzölle (für die Schweiz zeitweise bis 39 Prozent) sind hinfällig. Für zu Unrecht erhobene Beträge laufen Rückerstattungsverfahren (siehe IEEPA-Zölle zurückfordern und den umfassenden IEEPA-Leitfaden).
- Section 122 (der bisherige 10-Prozent-Zuschlag) — ausgelaufen. Zahlungsbilanz-Ermächtigung, gesetzlich begrenzt auf höchstens 15 Prozent und 150 Tage. Galt ab 24. Februar 2026 und endete automatisch am 24. Juli 2026. Die Grundlage war zudem juristisch umstritten: 24 US-Bundesstaaten klagten dagegen, und der Court of International Trade erklärte den Zuschlag am 7. Mai 2026 für ungültig — weil das Berufungsgericht dieses Urteil aber vorläufig aussetzte, wurde er bis zum Auslaufen weiter erhoben (siehe auch 24 US-Bundesstaaten klagen).
- Section 301 (die neue Grundlage) — seit 24. Juli in Kraft. Zölle wegen unfairer Handelspraktiken, hier gestützt auf die Zwangsarbeits-Untersuchungen der USTR. Für die Schweiz 12,5 Prozent, als Ablösung des 122-Zuschlags (Untersuchungshintergrund: Neue US-Handelsuntersuchung nach Section 301).
- Section 232 (sektorale Zölle) — unverändert. Diese Zölle aus Gründen der «nationalen Sicherheit» waren vom IEEPA-Urteil nicht betroffen und laufen weiter: Stahl, Aluminium und Kupfer, Autos sowie Pharma. Umfassend im Beitrag Section 232 – Schutzzölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer.
- Section 338 (die reaktivierte Waffe von 1930) — brandneu. Eine fast vergessene Bestimmung des Tariff Act von 1930 (Smoot-Hawley) erlaubt Zölle von bis zu 50 Prozent gegen Länder, die den US-Handel «diskriminieren». Am 20. Juli 2026 nutzte die US-Regierung sie erstmals überhaupt — gegen Kanada. Für die Schweiz aktuell nicht angewandt, aber als Blaupause für künftige Massnahmen relevant.
Section 232: für die Schweiz unverändert, aber weiterhin relevant
Unabhängig vom Wechsel 122 → 301 bleiben die sektoralen Section-232-Zölle bestehen. Diese Zölle laufen zu den vollen Sätzen weiter: Stahl und Aluminium aus der Schweiz sind mit 50 Prozent belegt (25 Prozent auf den Metallanteil bei Derivaten), Kupfer ebenso. Einen 15-Prozent-Deckel gibt es für Metalle nicht — der 15-Prozent-Rahmen betrifft bei Section 232 nur Pharma und Halbleiter, nicht Stahl und Aluminium. Selbst die EU erreichte hier keinen Deckel; auch EU-Metalle bleiben bei 50 Prozent. Details in unseren Beiträgen Section 232 – Schutzzölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer und Section-232-Entscheidungsbaum. Wer Metallprodukte oder metallhaltige Waren in die USA liefert, muss diese Ebene weiterhin getrennt kalkulieren — sie addiert sich nicht automatisch mit der Section-301-Ebene, sondern folgt eigenen Regeln und Chapter-99-Positionen.Section 338 — die neue Unbekannte
Besonders bemerkenswert ist die jüngste Entwicklung: Am 20. Juli 2026 griff die US-Regierung erstmals auf Section 338 des Tariff Act von 1930 zurück — jenes Smoot-Hawley-Gesetz, das als Sinnbild protektionistischer Eskalation gilt. Die Bestimmung erlaubt Zölle von bis zu 50 Prozent gegen Länder, die den US-Handel «diskriminieren», und wurde seit den 1930er-Jahren praktisch nie angewandt. Betroffen ist zunächst Kanada: 50 Prozent auf bestimmte Waren (u. a. Fahrzeuge, alkoholische Getränke, Milchprodukte), wirksam ab 19. August 2026 (Energie, Kali und Section-232-Waren sind ausgenommen). Für die Schweiz ist Section 338 derzeit nicht aktiviert — und ob Washington das Instrument je gegen die Schweiz einsetzt, steht in den Sternen. Ausschliessen lässt es sich aber nicht. Die Bedeutung liegt im Präzedenzfall: Nachdem die breiten IEEPA-Zölle gerichtlich gescheitert sind, erprobt Washington mit Section 338 ein weiteres, kaum getestetes Instrument, das zur Blaupause für künftige Massnahmen gegen andere Handelspartner werden könnte.Der Schweiz-Rahmen — und die offene Flanke
Zwischen der Schweiz (mit Liechtenstein) und den USA besteht bisher kein ratifiziertes Abkommen, sondern eine nicht bindende gemeinsame Absichtserklärung von Mitte November 2025. Sie sieht vor, dass US-Zölle den «höheren Wert aus Meistbegünstigung oder 15 Prozent» nicht übersteigen, und enthält Schweizer Zusagen: Nullzoll auf US-Industriegüter, Kontingente für sensible Agrarprodukte und erhebliche Investitionszusagen. Die offene Flanke: Beim Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse liegt die Schweiz mit der Umsetzung zurück — und die neue Zwangsarbeits-Begründung der Section-301-Zölle zeigt, dass Washington den Druck über immer neue Kanäle aufrechterhält. Ein «Deal» schützt nicht dauerhaft, solange er nicht ratifiziert und umgesetzt ist.Was Schweizer Exporteure jetzt tun sollten
- Kalkulation auf die neue Grundlage umstellen: Der 10-Prozent-Zuschlag (Section 122) fällt weg, die 12,5 Prozent (Section 301) treten an seine Stelle — die richtige Chapter-99-Position (für die Schweiz 9903.05.98) muss der US-Importeur korrekt anmelden.
- Section 232 getrennt betrachten: Metalle, Autos und Pharma folgen eigenen Sätzen und Positionen und bleiben unverändert.
- Zu Unrecht erhobene IEEPA-Zölle prüfen: Wo reziproke Zölle bezahlt wurden, kann sich ein Rückerstattungsantrag lohnen.
- Section 338 im Blick behalten: Aktuell nur gegen Kanada — aber ein Instrument, das auf andere Länder ausgeweitet werden könnte.
- Nicht auf den «Deal» verlassen: Solange das Abkommen nicht steht, bleibt die Lage volatil.
Quellen: USTR – Fact Sheet zur Section-301-Massnahme (60 Volkswirtschaften, Zwangsarbeit) und Pressemitteilung vom 23.07.2026; U.S. Customs and Border Protection (CBP) – Section 301 Trade Remedies / Entry Summary Guidance (Umsetzungs-Guidance CSMS # 69326983 vom 23.07.2026; HTSUS 9903.05.98); economiesuisse und admin.ch (SECO/WBF); U.S. Supreme Court (IEEPA-Urteil 20.02.2026); The White House (Section-338-Proklamationen gegen Kanada, 20.07.2026). Stand: 24. Juli 2026; die Lage entwickelt sich laufend.
Hat dir ein Douana-Beitrag schon mal den Tag gerettet? Eine Ursprungsregel geklärt, ein Bussgeld vermieden, eine Stunde Recherche gespart? Alles hier bleibt gratis – aber wenn du willst, kannst du dich revanchieren:
Am Desktop zeigt RaiseNow den TWINT-QR, auf dem Handy öffnet sich TWINT direkt.

