Die US-Zollbehörde CBP (Customs and Border Protection) hat am 2. September 2026 ein Advance Notice of Proposed Rulemaking (ANPRM) mit dem Titel "Heightened Import Disclosures for Supply Chain Visibility" veröffentlicht. Damit setzt CBP einen Auftrag aus der Executive Order 14411 ("Strengthening Customs Enforcement") um, die das Department of Homeland Security angewiesen hatte, die Zolldurchsetzung zu verschärfen und die Transparenz internationaler Lieferketten zu erhöhen.
Was ein ANPRM ist — und was es (noch) nicht ist
Ein ANPRM ist die früheste Stufe eines US-Regulierungsverfahrens. CBP stellt ausdrücklich klar: "The ANPRM isn't establishing immediate new requirements." Es handelt sich um eine öffentliche Konsultation, mit der CBP Kosten, Nutzen, operative Auswirkungen und Umsetzungsfragen sammelt, bevor überhaupt entschieden wird, ob eine konkrete Regel (Proposed Rule) folgt. Ob und in welcher Form daraus eine verbindliche Vorschrift wird, ist also offen.Worum es inhaltlich geht
CBP sucht Rückmeldungen zu vier Themenbereichen, die im Kern alle auf dasselbe Ziel einzahlen: mehr Nachvollziehbarkeit, wer an einer Einfuhr in die USA beteiligt ist und woher eine Ware tatsächlich stammt.- Identifizierung wichtiger Parteien im Importprozess — wer neben dem Importeur of Record noch als massgeblich an der Einfuhr Beteiligter gelten soll.
- Geschäftsidentifikatoren — wie sich Lieferkettenpartner eindeutiger identifizieren lassen (z. B. über standardisierte Unternehmens-IDs).
- Ausländische Exportdokumentation — ob und wie Importeure Exportpapiere aus dem Herkunftsland erfassen oder aufbewahren müssen.
- Lieferketten-Nachverfolgungstechnologien — der Einsatz von Tracing-Technologien zur Rückverfolgung von Waren durch die Lieferkette.
Wer kommentieren kann
Die öffentliche Kommentierung läuft über das reguläre US-Verfahren auf regulations.gov unter der Docket-Nummer USCBP-2026-1058, Frist ist der 1. Dezember 2026. CBP grenzt die Teilnahme in der Mitteilung nicht auf US-Unternehmen ein — öffentliche US-Konsultationsverfahren stehen grundsätzlich auch ausländischen Unternehmen, Verbänden und Einzelpersonen offen. Für die meisten Schweizer Exporteure dürfte die direkte Stellungnahme aber eher über den eigenen US-Importeur, Branchenverband oder eine US-Rechtsvertretung laufen als über eine Einzeleingabe.Warum das auch ohne eigene Eingabe relevant ist
Der eigentliche Grund, das ANPRM im Auge zu behalten, ist nicht die Kommentierungsmöglichkeit selbst, sondern die Richtung, die sich damit abzeichnet: CBP denkt laut über zusätzliche Offenlegungspflichten nach, die — sollte daraus tatsächlich eine Regel werden — jede Lieferkette betreffen könnten, die in die USA liefert. Das betrifft namentlich:- Schweizer Exporteure, die direkt in die USA liefern und künftig mehr Dokumentation für ihren US-Importeur bereitstellen müssten.
- Zulieferer von Zulieferern, deren Waren über Drittländer letztlich in US-Importe einfliessen.
- Unternehmen, die bereits heute UFLPA- oder Section-301-Anforderungen erfüllen müssen (siehe unser Beitrag zu UFLPA-Enforcement) — ein neues Offenlegungsregime würde absehbar auf denselben Datenpunkten aufbauen.
Fazit
Konkret ändert sich durch das ANPRM vorerst nichts. Es lohnt sich aber, das Verfahren bis zum Fristablauf am 1. Dezember 2026 zu beobachten — insbesondere die vier genannten Themenbereiche geben bereits jetzt einen guten Hinweis darauf, in welche Richtung sich US-Importvorschriften zur Lieferketten-Transparenz mittelfristig entwickeln könnten. Quellen: U.S. Customs and Border Protection: Medienmitteilung zum ANPRM (2. September 2026) Kommentierung: regulations.gov, Docket USCBP-2026-1058☕ Gefällt dir Douana?
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