Ende Juni 2026 hat US-Präsident Donald Trump gedroht, Zölle von 100 Prozent auf alle Einfuhren aus Ländern zu erheben, die eine Digitalsteuer (Digital Services Tax, DST) auf US-Technologiekonzerne einführen oder ausweiten. Die Drohung erneuert einen alten Streit — doch sie fällt in einen Moment, in dem der rechtliche Werkzeugkasten der USA für schnelle Zölle weitgehend leer ist. Und sie wirft eine unbequeme Frage auf: Wo endet die Digitalsteuer, und wo beginnt die Mehrwertsteuer?
Was ist passiert
Am 25./26. Juni 2026 kündigte Trump über soziale Medien an, jedes Land, das eine Digitalsteuer auf amerikanische Digitalunternehmen erhebe, werde „sofort" mit 100-Prozent-Zöllen auf seine Exporte in die USA belegt. Gemeint sind Steuern, die gezielt die Umsätze grosser Digitalkonzerne wie Google, Meta, Amazon und Apple treffen. Pikant: Das am 25. Juni 2026 verabschiedete EU-US-Zollabkommen deckelt die meisten EU-Exporte bei 15 Prozent — die Digitalsteuern waren aber ausdrücklich nicht Teil dieser Einigung und bleiben damit der offene Konfliktpunkt.Warum „sofort 100 %" rechtlich nicht so einfach ist
Der USA fehlt derzeit das Instrument für schnelle, unbegrenzte Zölle:- Der Supreme Court entschied am 20. Februar 2026, dass das Notstandsgesetz IEEPA den Präsidenten nicht zu Zöllen ermächtigt — das schnellste Werkzeug fiel damit weg.
- Section 122 ist bei 15 Prozent und 150 Tagen gedeckelt; der Court of International Trade kippte diese Zölle am 7. Mai 2026.
- Section 338 ist bei 50 Prozent begrenzt, Section 232 verlangt eine förmliche Untersuchung.
- Bleibt Section 301 — das eigentliche Vehikel gegen Digitalsteuern. Es hat zwar keine gesetzliche Satz-Obergrenze, verlangt aber ein förmliches USTR-Verfahren mit öffentlicher Anhörung und Prüfung. Historisch dauert das Monate. Ein „sofortiges" 100-Prozent-Vorgehen ist damit nicht sauber darstellbar.
Und was ist mit der Mehrwertsteuer?
Hier liegt der heikelste Punkt. Digitalsteuer und Mehrwertsteuer sind zwei grundverschiedene Dinge:- Eine Digitalsteuer greift gezielt die Umsätze einiger weniger — meist US-amerikanischer — Digitalkonzerne ab. Sie wirkt selektiv.
- Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die inländische und importierte Waren gleich behandelt. Sie ist grenzsteuerneutral und gerade kein Handelshemmnis.
Das gefährliche Spiel: Steuer, Zoll — und Exportkontrolle
Weil die klassischen Zollinstrumente rechtlich eingehegt sind, liegt die eigentliche Eskalationsgefahr woanders: bei der Technologie- und Exportkontrolle. Die USA setzen Exportkontrollen längst als strategischen Hebel ein — bis hin zu Beschränkungen im KI-Bereich. Ein Steuerstreit über Digitalkonzerne kann damit schnell in ein ganz anderes Feld überschwappen: Zugang zu US-Technologie, Cloud- und KI-Diensten, Chips. Genau das macht die Digitalsteuer-Drohung zu einem gefährlichen Spiel — Steuerpolitik, Zölle und Technologie-Exportkontrolle verschmelzen zu ineinandergreifenden Druckmitteln.Was das für Schweizer Unternehmen bedeutet
Die Schweiz erhebt keine Digitalsteuer und ist damit kein direktes Ziel der 100-Prozent-Drohung. Betroffen ist sie aber indirekt:- EU-Spillover: Eskaliert der Streit zwischen den USA und der EU, geraten Schweizer Lieferketten mit EU-Bezug in Mitleidenschaft.
- MwSt-Grauzone: Die Schweiz kennt eine Mehrwertsteuer — sollte die USA die VAT-Linie im Rahmen reziproker Zölle verschärfen, entsteht ein latentes Risiko.
- Section 301 trifft die Schweiz bereits: Die USA haben schon Section-301-Massnahmen gegen Schweizer Importe ergriffen — das Instrument ist also real anwendbar.
- Technologie-Abhängigkeit: Wer auf US-Cloud-, KI- oder Chip-Dienste angewiesen ist, sollte die Exportkontroll-Dimension mitdenken.
