Exportkontrolle Schweiz – Douana® Lehrgang Trade Compliance

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Ende Juni 2026 hat US-Präsident Donald Trump gedroht, Zölle von 100 Prozent auf alle Einfuhren aus Ländern zu erheben, die eine Digitalsteuer (Digital Services Tax, DST) auf US-Technologiekonzerne einführen oder ausweiten. Die Drohung erneuert einen alten Streit — doch sie fällt in einen Moment, in dem der rechtliche Werkzeugkasten der USA für schnelle Zölle weitgehend leer ist. Und sie wirft eine unbequeme Frage auf: Wo endet die Digitalsteuer, und wo beginnt die Mehrwertsteuer?

Was ist passiert

Am 25./26. Juni 2026 kündigte Trump über soziale Medien an, jedes Land, das eine Digitalsteuer auf amerikanische Digitalunternehmen erhebe, werde „sofort" mit 100-Prozent-Zöllen auf seine Exporte in die USA belegt. Gemeint sind Steuern, die gezielt die Umsätze grosser Digitalkonzerne wie Google, Meta, Amazon und Apple treffen. Pikant: Das am 25. Juni 2026 verabschiedete EU-US-Zollabkommen deckelt die meisten EU-Exporte bei 15 Prozent — die Digitalsteuern waren aber ausdrücklich nicht Teil dieser Einigung und bleiben damit der offene Konfliktpunkt.

Warum „sofort 100 %" rechtlich nicht so einfach ist

Der USA fehlt derzeit das Instrument für schnelle, unbegrenzte Zölle:
  • Der Supreme Court entschied am 20. Februar 2026, dass das Notstandsgesetz IEEPA den Präsidenten nicht zu Zöllen ermächtigt — das schnellste Werkzeug fiel damit weg.
  • Section 122 ist bei 15 Prozent und 150 Tagen gedeckelt; der Court of International Trade kippte diese Zölle am 7. Mai 2026.
  • Section 338 ist bei 50 Prozent begrenzt, Section 232 verlangt eine förmliche Untersuchung.
  • Bleibt Section 301 — das eigentliche Vehikel gegen Digitalsteuern. Es hat zwar keine gesetzliche Satz-Obergrenze, verlangt aber ein förmliches USTR-Verfahren mit öffentlicher Anhörung und Prüfung. Historisch dauert das Monate. Ein „sofortiges" 100-Prozent-Vorgehen ist damit nicht sauber darstellbar.
Mit anderen Worten: Die Drohung ist vor allem ein politisches Drucksignal. Ein reales Section-301-Verfahren gegen Digitalsteuern liesse sich reaktivieren — mit Vorlauf, Anhörungsphase und Angriffsfläche vor Gericht.

Und was ist mit der Mehrwertsteuer?

Hier liegt der heikelste Punkt. Digitalsteuer und Mehrwertsteuer sind zwei grundverschiedene Dinge:
  • Eine Digitalsteuer greift gezielt die Umsätze einiger weniger — meist US-amerikanischer — Digitalkonzerne ab. Sie wirkt selektiv.
  • Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die inländische und importierte Waren gleich behandelt. Sie ist grenzsteuerneutral und gerade kein Handelshemmnis.
Behandelt Trump die Mehrwertsteuer als ausgenommen, wenn er von Digitalsteuern spricht? Nicht verlässlich. Die 100-Prozent-Drohung zielt zwar ausdrücklich auf die DST. Trumps breiterer „Fair and Reciprocal Plan" zählt die Mehrwertsteuer aber ausdrücklich zu den „unfairen, diskriminierenden" Steuern, die in die Berechnung reziproker Zölle einfliessen. Die MwSt ist damit gerade nicht sauber ausgeklammert — Steuerexperten weisen seit Langem darauf hin, dass eine grenzneutrale Verbrauchssteuer zu Unrecht als Handelsbarriere umgedeutet wird. Für Handelspartner entsteht so eine gefährliche Grauzone: Was heute als „Digitalsteuer" adressiert wird, kann morgen rhetorisch die Mehrwertsteuer mit umfassen.

Das gefährliche Spiel: Steuer, Zoll — und Exportkontrolle

Weil die klassischen Zollinstrumente rechtlich eingehegt sind, liegt die eigentliche Eskalationsgefahr woanders: bei der Technologie- und Exportkontrolle. Die USA setzen Exportkontrollen längst als strategischen Hebel ein — bis hin zu Beschränkungen im KI-Bereich. Ein Steuerstreit über Digitalkonzerne kann damit schnell in ein ganz anderes Feld überschwappen: Zugang zu US-Technologie, Cloud- und KI-Diensten, Chips. Genau das macht die Digitalsteuer-Drohung zu einem gefährlichen Spiel — Steuerpolitik, Zölle und Technologie-Exportkontrolle verschmelzen zu ineinandergreifenden Druckmitteln.

Was das für Schweizer Unternehmen bedeutet

Die Schweiz erhebt keine Digitalsteuer und ist damit kein direktes Ziel der 100-Prozent-Drohung. Betroffen ist sie aber indirekt:
  • EU-Spillover: Eskaliert der Streit zwischen den USA und der EU, geraten Schweizer Lieferketten mit EU-Bezug in Mitleidenschaft.
  • MwSt-Grauzone: Die Schweiz kennt eine Mehrwertsteuer — sollte die USA die VAT-Linie im Rahmen reziproker Zölle verschärfen, entsteht ein latentes Risiko.
  • Section 301 trifft die Schweiz bereits: Die USA haben schon Section-301-Massnahmen gegen Schweizer Importe ergriffen — das Instrument ist also real anwendbar.
  • Technologie-Abhängigkeit: Wer auf US-Cloud-, KI- oder Chip-Dienste angewiesen ist, sollte die Exportkontroll-Dimension mitdenken.

Einordnung

Die Digitalsteuer-Drohung ist mehr Drucksignal als sofort umsetzbare Massnahme — aber sie markiert eine gefährliche Verschränkung von Steuer-, Zoll- und Technologiepolitik. Hintergründe zu den rechtlichen Grundlagen bieten unsere Beiträge zu den reziproken US-Zöllen und der Exportkontrolle im KI-Bereich; einen laufenden Gesamtüberblick liefert der Wissens-Hub US-Zollpolitik. Sie liefern in die USA oder sind auf US-Technologie angewiesen und wollen die Risiken aus dem Digitalsteuer-Streit einordnen? Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Zoll- und Exportkontroll-Exposition.
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