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Am 6. August 2026 hat US-Präsident Trump eine neue Section-232-Proklamation zu Polysilizium unterzeichnet — und dabei ein Instrument eingeführt, das es in dieser Form noch nicht gab: Mindestimportpreise. Ab 4. Dezember 2026 gelten für Polysilizium, Barren, Wafer, Solarzellen und -module gleichzeitig ein 15-Prozent-Zoll und feste Preisuntergrenzen. Die Schweiz ist explizit in der Vorzugsgruppe genannt.

Was konkret gilt

Grundlage ist eine Untersuchung des US-Handelsministeriums, die zum Schluss kam, dass Polysilizium-Importe die nationale Sicherheit der USA gefährden. Ab dem 4. Dezember 2026, 00:01 Uhr ET, greifen zwei Massnahmen parallel:
Produkt Mindestimportpreis (MIP) Section-232-Zoll
Polysilizium 21 USD/kg 15 %
Barren und Wafer 100 USD/kg
Solarzellen 0,22 USD/W
Solarmodule 0,38 USD/W
Für die Schweiz gilt dabei dieselbe Net-of-MFN-Logik wie bei den Section-301-Zwangsarbeitszöllen: Für Waren aus Japan, Südkorea, Taiwan, der Schweiz, Liechtenstein und der EU wird der bestehende MFN-Zollsatz an die 15-Prozent-Marke angerechnet — die Gesamtbelastung übersteigt 15 Prozent nicht. Für das Vereinigte Königreich gilt ein separater Zusatzzoll von 10 Prozent.

Warum Mindestimportpreise ein neues Instrument sind

Bisherige US-Handelsmassnahmen setzten fast ausschliesslich auf Zölle, um Beschaffungsentscheidungen zu beeinflussen. Der Mindestimportpreis funktioniert anders: Er greift unabhängig vom Zollsatz und legt eine Preisuntergrenze fest, unter die importierte Ware nicht fallen darf — selbst wenn der Marktpreis tiefer läge. Das schützt die inländische Produktion direkter als ein Zoll allein und schafft gleichzeitig einen Rahmen für verhandelte Erleichterungen, die an Investitionen in US-Produktionskapazität gekoppelt sind.

Mehr als Solar: die strategische Einordnung

Die Proklamation begründet die Massnahme nicht nur mit dem Solarmarkt. Polysilizium wird explizit mit Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, fortschrittlicher Elektronik, Verteidigung und kritischer Infrastruktur in Verbindung gebracht. Damit reiht sich die Massnahme in einen breiteren Trend ein: US-Handelspolitik zielt zunehmend nicht mehr nur darauf, wahrgenommenen unfairen Handel zu korrigieren, sondern aktiv zu steuern, wo strategisch wichtige Vorprodukte hergestellt und wo entsprechende Investitionen getätigt werden.

Keine Freizeit zum Lagerhalten

Die knapp vier Monate bis zum Inkrafttreten sind kein Zeitfenster für unbegrenzte Vorratskäufe. Das US-Handelsministerium beobachtet auffällige Lagerbildung vor dem 4. Dezember 2026 und kann in Abstimmung mit der Zollbehörde CBP Importe von Unternehmen einschränken, die ihre Bestellungen beschleunigt oder ungewöhnlich grosse Lagerbestände aufgebaut haben — die Einschränkung kann dabei auch verbundene Tochtergesellschaften treffen. Massgeblich ist die Unterscheidung zwischen der vorgezogenen Lieferung regulärer Bestellungen und einer gezielten, unüblichen Vorratsbildung. Unternehmen sollten die kommerzielle Grundlage für Mengensteigerungen über dem historischen Durchschnitt dokumentieren können. Bei materiell falschen Angaben zur Herkunft drohen dauerhafte Importverbote für das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften.

Was das für Schweizer Unternehmen heisst

Wer Polysilizium, Barren, Wafer, Solarzellen oder -module in die USA liefert oder als Vorprodukt in eigenen Fertigungsketten mit US-Bezug nutzt, sollte jetzt prüfen, ob der reguläre US-Zollsatz (MFN) für die eigenen Produkte bereits bekannt ist — davon hängt ab, wie viel vom 15-Prozent-Deckel effektiv als Section-232-Zusatzzoll übrig bleibt. Wer Lagerbestände über die üblichen Bestellmengen hinaus aufbauen will, sollte die kommerzielle Begründung dafür schriftlich dokumentieren, bevor die Vier-Monats-Frist verstreicht. Alle laufenden US-Zollentwicklungen im Überblick liefert der Wissens-Hub US-Zollpolitik.

Quelle: The White House, Adjusting Imports of Polysilicon and its Derivatives into the United States (Proklamation vom 6. August 2026). Stand: August 2026.

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