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Mit der Executive Order «Strengthening Customs Enforcement» vom 3. Juni 2026 hat Präsident Trump den US-Zollvollzug administrativ deutlich verschärft. Der Erlass setzt vieles um, was in den vergangenen Monaten erst als Gesetzentwurf debattiert wurde – und trifft Schweizer Exporteure mitten ins Operative.
Worum es geht
Die Executive Order benennt zwei Kernprobleme: systematische Unterbewertung von Importen und Zollvermeidung über schwer greifbare ausländische Importeure. Daraus leitet sie ein ganzes Bündel an Massnahmen ab, die in den nächsten 45 bis 180 Tagen schrittweise in Kraft treten sollen. Verantwortlich für die Umsetzung sind das Department of Homeland Security und U.S. Customs and Border Protection (CBP).
Das angekündigte Massnahmenpaket reicht von strengeren Anforderungen an den Importer of Record (IOR) über verschärfte Offenlegungspflichten bis hin zu massiv erhöhten Strafen und beschleunigten Beschlagnahmeverfahren. Wer in die USA exportiert, sollte die einzelnen Bausteine im Detail kennen.
Die Massnahmen im Überblick
| Bereich |
Was sich ändert |
Frist |
| Foreign Importer of Record |
Informal Entries (unterhalb der formellen Eintragsschwelle) sind ausländischen IORs künftig untersagt. Bei formellen Einträgen ist zwingend eine CTPAT-Validierung oder die Nutzung eines validierten US-Customs-Brokers erforderlich. Continuous Bonds werden für Foreign IORs eingeschränkt. |
180 Tage |
| «Good Standing»-Register |
CBP führt ein aktualisiertes IOR-Register und definiert «Good Standing»-Kriterien. Wer nicht erfasst oder als nicht regelkonform eingestuft wird, darf nicht mehr importieren. |
180 Tage |
| Offenlegungspflichten |
Erhöhte Zertifizierungen zu Lieferketten- und Sanktionskonformität, Offenlegung ausländischer Steuer- und Geschäftskennungen, detaillierte Produktions- und Lieferketteninformationen. Ausländische Zolldokumente müssen innerhalb von 90 Tagen nachgereicht werden. |
90 Tage |
| Strafen |
Mindestens 50 Prozent Strafmass bei Verstössen, kein Mitigation-Spielraum bei Wiederholungstätern. Liquidated-Damages-Forderungen werden konsequent durchgesetzt, In-Bond-Nutzung eingeschränkt, Audits ausgeweitet. |
90 Tage |
| Forced Labor und Misclassification |
Untersuchungen zu Zwangsarbeit und Tarifierungs-Fehlangaben werden priorisiert. |
laufend |
| Beschlagnahme |
Beschleunigte Beschlagnahme und Entsorgung nicht regelkonformer Importe. |
90 Tage |
| Transparenz |
CBP veröffentlicht jährliche Vollzugsberichte und überprüft Vertraulichkeitsanträge periodisch. |
90 Tage |
| Gesetzgebung |
Der Minister soll innerhalb von 45 Tagen Gesetzesvorschläge zur weiteren Stärkung des Zollvollzugs unterbreiten. |
45 Tage |
Foreign Importer of Record: der zentrale Hebel
Die Executive Order definiert zwei Kategorien von Importeuren:
- U.S. IOR: US-Bürger und Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung sowie nach US-Recht organisierte Unternehmen mit US-Standort und kontrollierenden US-Eigentümern – alternativ Rechtsträger mit substanziellem US-Immobilienbesitz.
- Foreign IOR: Jeder Importer of Record, der diese Kriterien nicht erfüllt.
Foreign IORs werden ab Umsetzung der Verordnung faktisch aus dem unkomplizierten US-Importgeschäft gedrängt: Informal Entries – also Einträge unterhalb der formellen Schwelle nach 19 U.S.C. 1498 – sind ihnen verboten. Bei formellen Einträgen müssen sie entweder eine CTPAT-Validierung nachweisen (was Voraussetzungen wie ein etabliertes Lieferketten-Sicherheitsprogramm und in der Regel eine US-Präsenz erfordert) oder die Abwicklung über einen CTPAT-validierten US-Customs-Broker laufen lassen.
Genau diese administrative Verschärfung war im März 2026 als Gesetzentwurf von Senator Cassidy unter dem Namen «Securing Accountability in Foreign Entries (SAFE) Act» eingebracht worden. Eine ausführliche Analyse zum SAFE Act und seinem Kontext findet sich im Hintergrundartikel zur geplanten Importer-of-Record-Reform. Was dort als parlamentarischer Vorstoss beschrieben war, wird mit der Executive Order nun teilweise administrativ vorgezogen – ohne den Umweg über den Kongress.
Verschärfte Offenlegung und Compliance-Pflichten
Neu müssen Importeure deutlich umfassender offenlegen, woher Waren wirklich stammen. Verlangt werden unter anderem:
- Zertifizierungen zur Einhaltung von Sanktionsregimen und Lieferketten-Compliance
- ausländische Steuer- und Geschäftskennungen der Lieferkettenakteure
- detaillierte Angaben zu Produktion und Vorlieferanten
- Vorlage ausländischer Zolldokumente innerhalb von 90 Tagen
Das vergrössert die Dokumentationspflicht entlang der gesamten Lieferkette. Schweizer Exporteure müssen sicherstellen, dass ihre Vorlieferanten – auch ausserhalb der Schweiz – die geforderten Daten zuverlässig liefern können. Wer hier Lücken hat, riskiert Verzögerungen, Audits oder Strafen auf US-Seite.
Parallel dazu rücken Forced-Labor-Untersuchungen und Tarifierungs-Fehlangaben (Misclassification) in den Fokus. Das fügt sich in das bereits laufende USTR-Verfahren zu Schweizer Importen wegen Zwangsarbeitsvorwürfen ein, das ab Herbst 2026 zusätzliche Zölle vorsieht.
Strafen: 50 Prozent Mindeststrafe und keine Gnade bei Wiederholung
Die Executive Order legt einen Mindestschwellenwert von 50 Prozent für Strafen fest – ohne den bisher übliche Mitigation-Spielraum bei wiederholten Verstössen. Liquidated-Damages-Forderungen sollen konsequent eingetrieben werden, der missbräuchliche Einsatz von In-Bond-Transporten wird eingeschränkt. Beschlagnahmte Ware kann innerhalb von 90 Tagen entsorgt werden, ohne dass langwierige Verfahren dem entgegenstehen.
Für Exporteure bedeutet das: Bereits ein einzelner Fehler in Klassifizierung, Ursprungserklärung oder Wertangabe kann erheblich teurer werden als bisher.
Was Schweizer Exporteure jetzt prüfen sollten
| Konstellation |
Empfohlene Sofortmassnahme |
| DDP-Lieferungen mit Schweizer IOR |
Incoterms überprüfen und alternative Liefermodelle (DAP, CPT) evaluieren. CTPAT-Validierung des bisherigen Brokers verifizieren. |
| US-Kunde als IOR |
Vertragsklauseln prüfen: Wird vom US-Kunden ein gültiger IOR-Status garantiert? Wie wird mit künftigen Compliance-Anforderungen umgegangen? |
| Eigene US-Tochter / US-Vertretung |
Substanz prüfen: Reicht die bestehende US-Präsenz für die «Good Standing»-Kriterien? Frühzeitig CBP-Status klären. |
| Lieferanten ausserhalb der Schweiz |
Datenverfügbarkeit absichern: Ausländische Steuer- und Geschäftskennungen, Lieferkettenbelege und Forced-Labor-Erklärungen vertraglich einfordern. |
| Tarifierung und Wertangaben |
Bestehende Klassifizierungen und Bewertungsansätze überprüfen – die 50-Prozent-Mindeststrafe lässt keinen Spielraum für Nachlässigkeit. |
Wer regelmässig in die USA exportiert, sollte das Vollzugsthema strategisch behandeln statt reaktiv. Eine strukturierte Standortbestimmung mit Fokus auf IOR-Konstellation, Brokerbeziehung und Lieferketten-Dokumentation ist der erste Schritt. Douana unterstützt Schweizer Firmen bei genau diesen Fragestellungen – von der strategischen Zollberatung über Warenursprung und Zollabwicklung bis hin zu Incoterms-Training und DDP-Alternativen.
Einordnung
Die Executive Order ist kein isoliertes Ereignis, sondern Teil einer kontinuierlichen Verschärfung des US-Zollvollzugs. Im März 2026 lag der SAFE Act als Gesetzentwurf vor, parallel laufen der «Import Integrity and Fraud Prevention Act», der «Last Sale Valuation Act» sowie das USTR Section-301-Verfahren wegen Zwangsarbeit. Die Stossrichtung ist überall die gleiche: höhere Anforderungen, weniger Ausnahmen, härtere Sanktionen.
Für Schweizer Exporteure entsteht damit ein Bild, das in den kommenden Monaten konkrete Anpassungen erfordert. Wer früh prüft, wo die eigene Konstellation steht, hat den Vorteil, Strukturen geordnet anzupassen, statt unter Zeitdruck zu reagieren.
Offizielle Quellen