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Die Schweiz und die USA werden sich vorerst nicht auf ein rechtsverbindliches Handelsabkommen einigen. Nach dem Treffen von Bundespräsident Guy Parmelin und Seco-Chefin Helene Budliger Artieda mit dem US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer Ende Juni 2026 in Washington ist klar: Bis zum Auslaufen der aktuellen Rechtsgrundlage am 23. Juli 2026 bleibt keine Zeit für einen Deal. Der Bundesrat setzt stattdessen auf eine unilaterale Erklärung und die gemeinsame Absichtserklärung vom November 2025.

Was ist passiert

  • Bundespräsident Guy Parmelin und Seco-Chefin Helene Budliger Artieda trafen am Montagabend (Lokalzeit) in Washington den US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer.
  • Nach dem Treffen räumten beide ein, dass in den verbleibenden rund drei Wochen kein rechtsverbindlicher Handelspakt mehr zustande kommt.
  • Parmelin gab in den USA stattdessen eine unilaterale Erklärung ab.
  • Rahul Sahgal, Chef der Schweizerisch-Amerikanischen Handelskammer, bleibt gelassen: Es sei ein guter Zeitpunkt, um Donald Trump zu vertrauen – zumindest ein bisschen.

Warum der 23. Juli entscheidend ist

Die interimistische Rechtsgrundlage für die derzeit geltenden US-Zölle von 10 Prozent auf eine Reihe von Schweizer Gütern läuft am 23. Juli 2026 aus. Was danach gilt, sollte eigentlich ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und den USA regeln – dazu kommt es nun nicht. Damit steht ab Ende Juli ein Stück weit offen, auf welcher Grundlage und zu welchem Satz Schweizer Exporte in die USA verzollt werden.

Die unilaterale Erklärung des Bundesrats

Der Bundesrat bekräftigte in einer Erklärung vom 29. Juni 2026, dass er sich an die gemeinsame Absichtserklärung vom 14. November 2025 hält und nun weitere darin vorgesehene Elemente umsetzt. Im Gegenzug erwartet er von den USA ebenfalls die Einhaltung der Vereinbarung – insbesondere den darin festgehaltenen maximalen Zollsatz von 15 Prozent für die Schweiz. Ziel des Bundesrats bleibt weiterhin der Abschluss eines regulären Handelsabkommens.

Was das für Schweizer Exporteure bedeutet

Kurzfristig bleibt die zentrale Unsicherheit, welcher Zollsatz nach dem 23. Juli tatsächlich zur Anwendung kommt. Denkbar sind mehrere Szenarien – von einer Fortführung der 10 Prozent über eine Anhebung bis zur Umsetzung des 15-Prozent-Rahmens aus der Absichtserklärung. Für die Praxis empfiehlt sich:

  • Betroffene Warenflüsse und Zolltarifnummern (HS-Codes) für den US-Export identifizieren.
  • Kalkulationen auf ein 15-Prozent-Szenario vorbereiten, um nicht von einer Anpassung überrascht zu werden.
  • Lieferverträge und Incoterms prüfen – insbesondere, wer die Zollkosten trägt.
  • Ursprungsnachweise und Dokumentation sauber und aktuell halten.

Einordnung

Die Schweiz steht damit anders da als die EU, die kürzlich ein Zollabkommen mit den USA verabschiedet hat. Zu den rechtlichen Grundlagen der US-Zölle und den strategischen Optionen für die Schweiz haben wir die Hintergründe ausführlich aufbereitet: Reziproke US-Zölle: rechtliche Grundlagen und Handlungsoptionen sowie Rechtlicher Handlungsspielraum der USA bei Strafzöllen. Einen laufend aktualisierten Gesamtüberblick bietet unser Wissens-Hub US-Zollpolitik 2025–2026.

Sie exportieren in die USA und wollen wissen, was der Wegfall der Rechtsgrundlage am 23. Juli für Ihre Produkte bedeutet? Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer Zollsätze und der Vorbereitung auf die möglichen Szenarien.

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