Dual-Use-Güter sind das Kernthema der modernen Aussenwirtschaftskontrolle: Produkte, Software und Technologien, die zivil eingesetzt werden, sich aber auch militärisch oder zur Massenvernichtung verwenden lassen. Schweizer Unternehmen müssen sich gleich mit drei Regelungssystemen arrangieren – dem schweizerischen Güterkontrollrecht, der EU-Verordnung 2021/821 und, sobald US-Komponenten oder -Technologie im Spiel sind, dem US Export Administration Regulations (EAR). Dieser Pillar-Artikel ordnet die Grundlagen ein, zeigt die wichtigsten Rechtsänderungen 2025/2026 auf und stellt sie gegen das, was die letzten Monate praktisch geliefert haben: Strafverfahren, Medienrecherchen und Funde Schweizer Technik in russischen Waffen in der Ukraine.
1. Was sind Dual-Use-Güter?
Der Begriff «Dual Use» – auf Deutsch doppelter Verwendungszweck – beschreibt Güter, die sowohl zivil als auch militärisch oder für die Herstellung, Entwicklung oder den Einsatz von Massenvernichtungswaffen verwendet werden können. Erfasst sind nicht nur physische Produkte, sondern auch Software, Technologie und Know-how – etwa technische Pläne, Source Code, Schulungsunterlagen oder die elektronische Übertragung von Konstruktionsdaten an einen ausländischen Empfänger. Klassische Beispiele aus der Schweizer Industrie:- Präzisions-Werkzeugmaschinen: CNC-Drehmaschinen, Schleifmaschinen, Fünfachsenfräsen – einsetzbar im Maschinenbau ebenso wie in der Rüstungsproduktion
- Halbleiter und Mikroelektronik: Power-Module, Mikrocontroller, Hochfrequenz-Bauteile
- Optische und Sensoren-Technik: Nachtsicht, Wärmebild, Hyperspektralsensoren
- Kommunikations- und Verschlüsselungstechnik: militarisch nutzbare Funkgeräte, kryptografische Module
- Drohnen-Komponenten: GPS-Module, Inertialsensoren, Steuerelektronik, Stromversorgung
- Software und KI-Modelle: Bilderkennung, autonome Steuerung, Cyber-Überwachungs-Tools
- Additive Fertigung (3D-Druck): Anlagen zur Herstellung metallischer Komponenten in waffenrelevanten Spezifikationen
2. Rechtsgrundlagen Schweiz
Güterkontrollgesetz und Güterkontrollverordnung
Die zentrale Rechtsgrundlage für Dual-Use in der Schweiz ist das Güterkontrollgesetz (GKG, SR 946.202) und die dazugehörige Güterkontrollverordnung (GKV, SR 946.202.1). Sie setzen die Verpflichtungen aus den internationalen Exportkontrollregimen um, in denen die Schweiz Mitglied ist (siehe Abschnitt 3). Konkret listen Anhang 1 GKV (Dual-Use-Güter, Wassenaar Munitions List sowie chemische und biologische Güter) und Anhang 2 GKV (besondere militärische Güter) die bewilligungspflichtigen Positionen auf. Die Anhänge sind technisch hochaufgelöst und enthalten zehntausende Klassifikationsnummern.Die Revisionen 2025: zweimal angepasst
Der Bundesrat hat die GKV im Jahr 2025 zweimal revidiert:- 2. April 2025 (in Kraft 1. Mai 2025): Aufnahme von Quantencomputing, fortgeschrittener Halbleiterfertigung, Künstlicher Intelligenz und additiver Fertigung (3D-Druck) als bewilligungspflichtige Dual-Use-Güter. Ziel war die internationale Harmonisierung mit EU, USA und Wassenaar – die Schweiz wollte verhindern, durch das Fehlen dieser Kategorien zur Umgehungsroute für sensible Technologien zu werden (Medienmitteilung des Bundesrats vom 2.4.2025).
- 15. November 2025: Synchron-Anpassung an die EU-Aktualisierung (Delegierte VO 2025/2003, siehe Abschnitt 4) – betroffen waren Halbleitertechnik, Hyperspektralsensorik, Mikrowellentechnik, Werkstofftechnologie, Biotechnologie und quantenresistente Kryptografie. Die aktuelle Fassung der Anhänge ist beim SECO abrufbar.
Behörden
- SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) – zentrale Bewilligungsbehörde für Dual-Use-Exporte. SECO erteilt Einzel-, Allgemein- und Generalbewilligungen, führt die elektronische Lizenzplattform ELIC und ist erste Anlaufstelle für Catch-all-Anfragen.
- BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) – Grenzkontrolle, Prüfung der Ausfuhrdeklaration, Sicherstellung bei Verdacht.
- NDB (Nachrichtendienst des Bundes) – informiert SECO über sicherheitsrelevante Erkenntnisse zu Endabnehmern und Beschaffungsnetzwerken.
- Bundesanwaltschaft – Strafverfolgung bei mutmasslichen Verstössen.
Bewilligungsarten und Zustimmungsverfahren
Die GKV kennt mehrere Bewilligungstypen, abgestuft nach Risiko und Routine:- Einzelbewilligung – für einen bestimmten Empfänger und eine bestimmte Sendung
- Ordentliche Generalbewilligung (OGB) – für mehrere Sendungen an verlässliche Empfänger in unkritischen Ländern
- Ausserordentliche Generalbewilligung (AGB) – für besondere Empfänger oder Länder, mit erhöhter Prüfung
- Catch-all-Bewilligung – für nicht gelistete Güter, wenn der Exporteur weiss oder der Bundesrat ihn unterrichtet, dass die Güter für eine kritische Endverwendung bestimmt sind
3. Internationale Exportkontrollregime
Die Schweiz ist Mitglied in allen vier wichtigen multilateralen Exportkontrollregimen. Sie sind politisch verbindlich, nicht völkerrechtlich – die Umsetzung erfolgt national über die jeweiligen Gesetzgebungen.- Wassenaar Arrangement – konventionelle Waffen und Dual-Use-Güter; grösstes der Regime, 42 Mitgliedstaaten, jährliche Aktualisierung der Kontrolllisten
- Nuclear Suppliers Group (NSG) – nukleare und nuklear-relevante Dual-Use-Güter
- Missile Technology Control Regime (MTCR) – Trägertechnologie, Drohnen ab bestimmter Reichweite/Nutzlast
- Australia Group – chemische und biologische Waffen sowie deren Vorprodukte
4. EU – Verordnung (EU) 2021/821
Die EU regelt Dual-Use-Exporte zentral durch die Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Recast) – sie ersetzte 2021 die Vorgängerverordnung 428/2009. Wichtigste Elemente:- Anhang I – die Liste der bewilligungspflichtigen Güter, jährlich per delegierter Verordnung aktualisiert.
- Catch-all-Klausel (Art. 4) – auch nicht gelistete Güter sind bewilligungspflichtig, wenn der Exporteur Kenntnis hat oder unterrichtet wurde, dass sie militärisch oder für Massenvernichtungswaffen bestimmt sind.
- Cyber-Surveillance-Klausel (Art. 5) – Kontrolle für Cyber-Überwachungstechnologie auch ausserhalb der Listen, wenn Menschenrechtsverletzungen drohen.
- Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (EU GEA) – für unkritische Empfänger und Länder.
5. USA – EAR und ITAR
Das US-Exportkontrollrecht spaltet sich in zwei Hauptregelwerke:- EAR (Export Administration Regulations, 15 CFR 730–774) – kommerzielle Dual-Use-Güter; zuständig: Bureau of Industry and Security (BIS), US Department of Commerce.
- ITAR (International Traffic in Arms Regulations, 22 CFR 120–130) – Defense Articles und Defense Services; zuständig: Directorate of Defense Trade Controls, US State Department.
Klassifizierung in der EAR
Jedes Gut ist entweder über eine ECCN (Export Control Classification Number) in der Commerce Control List (CCL) erfasst oder fällt unter den Auffang-Status EAR99. EAR99 bedeutet nicht: bewilligungsfrei. Die Lieferung an einen sanktionierten Empfänger oder für eine verbotene Endverwendung ist auch unter EAR99 strafbar – siehe etwa der Fall einer deutschen GmbH mit 1,5 Millionen USD Strafe wegen EAR99-Verstössen in China.Listen und Verbote
- Entity List – Empfänger, für die strenge Lizenzpflichten gelten oder ein Lieferverbot besteht
- Denied Persons List – Personen mit absolutem Lieferverbot
- Unverified List – Empfänger, für die der Exporteur keine Standard-Annahmen treffen darf
- OFAC SDN List – Sanktionsliste des US Treasury (Specially Designated Nationals)
Extraterritoriale Wirkung – auch für Schweizer Firmen relevant
Die EAR greifen weit über das US-Territorium hinaus. Drei Hebel sind für Schweizer Unternehmen besonders bedeutend:- De-minimis-Regel: Im Ausland hergestellte Güter mit US-Anteilen unterliegen den EAR, sobald der US-Anteil 25 % (in einigen Fällen 10 %) überschreitet.
- Foreign Direct Product Rule (FDP): Güter, die mithilfe US-amerikanischer Technologie, Software oder Anlagen entwickelt oder produziert wurden, können den EAR unterliegen – auch ohne physischen US-Bezug. Im Dezember 2024 wurden zwei neue FDP-Varianten eingeführt, die die US-Jurisdiktion auf Halbleiter-Fertigungsausrüstung weiter ausdehnen.
- US-Personen-Verbot: US-Bürger und US-Greencard-Halter dürfen auch im Ausland keine verbotenen Transaktionen unterstützen.
Halbleiter-Wellen 2024–2026
Die letzten zwei Jahre waren für das EAR aussergewöhnlich dynamisch: erste umfassende Halbleiter-Restriktionen gegen China im Oktober 2022, mehrere Erweiterungen 2023 und 2024, die AI Diffusion Rule der Biden-Administration vom 15. Januar 2025 (Drei-Stufen-Länderkategorisierung für AI-Chips) und ihre Rücknahme durch die Trump-Administration im Mai 2025. Seither geht das BIS Richtung China zu einem Case-by-case-Ansatz über, mit Compliance-Auflagen für jede Lizenz. Für Schweizer Halbleiter- und Maschinenbau-Unternehmen heisst das: Die Regeln ändern sich schneller als ein typischer Bestellprozess läuft. Zwischen Auftragseingang und Lieferung kann sich der Lizenzstatus zweimal verschieben. Vertiefend dazu unser früherer Artikel US-Exportkontrollen eingefroren: Trumps Balanceakt.6. Aktuelle internationale Trends 2025/2026
China – Seltene Erden und kritische Rohstoffe
Am 9. Oktober 2025 hat China seine Exportkontrollen für Seltene Erden und kritische Rohstoffe massiv ausgeweitet. Neu lizenzpflichtig sind unter anderem Holmium, Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium, dazu superharte Materialien, Verarbeitungsausrüstung sowie Lithium-Batterie- und Graphit-Anodenmaterialien. Im November 2025 hat China die Verschärfung formell für ein Jahr ausgesetzt – die Grundverordnung bleibt jedoch in Kraft, und mit dem Ablauf der Aussetzung kann sie jederzeit reaktiviert werden. Bemerkenswert ist die extraterritoriale Wirkung: Güter mit chinesischen Bestandteilen benötigen weltweit eine chinesische Exportlizenz – spiegelbildlich zur US Foreign Direct Product Rule. Vertiefend: Chinas verschärfte Exportkontrollen für Seltene Erden.Niederlande – Halbleiter-Equipment
Die Niederlande haben am 1. April 2025 die nationalen Exportkontrollen für fortschrittliche Halbleiter-Fertigungsausrüstung erweitert. Teil eines US-NL-JP-Tri-Party-Abkommens. ASML rechnet mit einem Rückgang der China-Umsätze von rund 29 % (2023) auf etwa 20 % (2025).«Small Yard, High Fence» – heute eher «Large Yard»
Die ursprünglich enge Doktrin (Sullivan, Brookings 2023), wonach Exportkontrollen nur einen kleinen, sicherheitskritischen Bereich umfassen sollten, ist faktisch zu einem breiten Kontrollregime geworden. Halbleiter, AI, Quantum, Outbound-Investment-Restriktionen und kritische Rohstoffe summieren sich zu einem System, das einen erheblichen Teil der Spitzentechnologien erfasst. Für die Schweiz heisst das: G7-Alignment ist Voraussetzung für effektive Umsetzung; bei Divergenz droht zunehmend Ko-Sanktionierung.7. Schweiz im Fokus – was die letzten Monate gezeigt haben
Strafverfolgung steigt deutlich
Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2024 des Bundesrats hält es deutlich fest: «Die Strafverfolgung von Sanktionsumgehungen rückte im Berichtsjahr vermehrt in den Fokus. Die bundesinterne Zusammenarbeit wurde nochmals verstärkt, und erste Fälle wurden bei der Bundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht.» Hinzu kommt die operativ vertiefte Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerbehörden. Auswertungen zeigen, dass das SECO zwischen März 2024 und Juli 2025 mindestens 13 Verwaltungsstrafverfahren wegen Sanktionsverstössen rechtskräftig abgeschlossen hat; Stand April 2025 lag die Gesamtzahl bei 24 rechtskräftigen Verurteilungen, neun davon allein seit September 2024. Zur Einordnung des Volumens: Allein für Dual-Use-Güter (Anhang 2 Teil 2 GKV) erteilte das SECO 2024 2'151 Bewilligungen mit einem Wert von 414,8 Millionen Franken. Für das Sanktionsstrafrecht im engeren Sinn lohnt sich auch unser Bestandsartikel Sanktionsstrafrecht: Was Unternehmen zur EU-Harmonisierung jetzt wissen müssen.Konkrete Schweizer Fälle
Bundesanwaltschaft 2025: Werkzeugmaschinen-Händlerin verurteilt. Eine in der Schweiz tätige Händlerin wurde wegen Russland-Exporten von Maschinen der Hersteller Fritz Studer und GF Machining Solutions verurteilt. Die Strafe – 1'500 Franken Busse – wurde in Medien als auffällig gering kommentiert (SRF News). Für Compliance-Verantwortliche bleibt der Fall trotzdem aussagekräftig: Eine Verurteilung ist eine Verurteilung, und das Strafregister bleibt. Galika AG (Volketswil) – «medizinische Verwendung» als Tarnung. Recherchen der NZZ zeigten, dass die Galika AG versuchte, bewilligungspflichtige Dual-Use-Maschinen unter Berufung auf «medizinische Verwendung» nach Russland zu exportieren. Der Nachrichtendienst des Bundes warnte SECO ausdrücklich vor «vorsätzlicher Täuschung der Exportkontrollbehörden». Der Fall illustriert, wie schmal der Grat zwischen vermeintlich harmlosen Endverwendungen und einer Strafanzeige sein kann. GF Machining und Tornos in russischen Rüstungswerken. Recherchen von SRF, NZZ und Tamedia haben über rund 100 in Russland angekommene Werkzeugmaschinen seit Frühjahr 2022 nachgewiesen – über die Hälfte stammt von Georg Fischer (GF), zwölf Maschinen der Tornos AG erreichten einen Zulieferer der russischen Rüstungsindustrie. Die Wege führen regelmässig über Drittländer – Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralasien. Wer eine Werkzeugmaschine baut oder mit ihr handelt, sollte den ergänzenden Artikel lesen: Fachbericht zu CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen und Sanktionen gegen Russland.Schweizer Komponenten in russischen Waffen – die Ukraine-Befunde
Eine Datenanalyse von Tamedia und SRF, veröffentlicht im November 2025, hat eine ernüchternde Bilanz gezogen: 323 von Schweizer Firmen gefertigte Elektronikkomponenten wurden in der Ukraine in russischen Waffensystemen geborgen. Die Schweiz steht damit als drittgrösster westlicher Lieferant hinter den USA und China (SwissInfo). Die wichtigsten Schweizer Firmen, die in der Auswertung wiederholt auftauchten:- STMicroelectronics (Sitz Genf) – mit mindestens 210 identifizierten Komponenten klarer Spitzenreiter. Europas grösster Halbleiterhersteller liefert über Drittstaaten – China, Hongkong – Bauteile, die letztlich in russischen Waffensystemen landen.
- U-Blox (Thalwil ZH) – GPS-Module, gefunden in Schahed/Geran-2-Drohnen.
- Traco Power (Baar ZG) – Stromversorgungs-Module, gefunden in Drohnen und in Kinzhal-Hyperschallraketen. Russische Zolldaten zeigen, dass auch nach März 2024 noch rund 30 Lieferungen Traco-Power-Produkte Russland erreichten – meist über Drittland-Zwischenhändler.
- Huber+Suhner, Lemo – Verbindungstechnik, ebenfalls dokumentiert.
Was das für Schweizer Unternehmen bedeutet
Die Vorstellung, eine Lieferung an einen scheinbar unverdächtigen Zwischenhändler in Istanbul oder Dubai sei aussenwirtschaftlich neutral, ist nicht mehr haltbar. Drei Konsequenzen:- Die Endverwendungsprüfung ist entscheidend. Nicht das physische Versandziel, sondern der tatsächliche Endabnehmer und die geplante Verwendung sind massgeblich. Das ergibt sich aus der Catch-all-Klausel in CH/EU/USA gleichermassen.
- Drittland-Routing ist ein Red Flag. Wer in unkritische Länder liefert, von denen aus die Ware häufig oder regelmässig weiterverkauft wird, muss sich aktiv vergewissern – andernfalls droht billigender Inkaufnahme-Argumentation der Strafverfolgungsbehörden.
- Reputations- und Rechtsrisiko verdichten sich. Strafverfahren werden öffentlich, Komponenten werden physisch in der Ukraine geborgen und rückverfolgt, Medien recherchieren systematisch. Auch ohne strafrechtliche Verurteilung kann ein einziger NZZ- oder SRF-Artikel langjährige Kundenbeziehungen beschädigen.
8. Was Unternehmen jetzt tun sollten
Ein wirksames internes Compliance-Programm (ICP) für Dual-Use ruht auf fünf Pfeilern. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung folgt im nächsten Pillar-Artikel; hier die Kurzversion:- Klassifizierung jedes Produkts gegen Anhang 1 GKV, EU Anhang I und ECCN. Software und Technologie nicht vergessen.
- Empfänger-Screening: SECO-Sanktionsliste, EU-Konsolidierte Liste, OFAC SDN, BIS Entity List – mit Tool, nicht von Hand.
- Endverwendungsprüfung: Catch-all aktiv mitdenken; bei jedem ungewöhnlichen Verwendungszweck oder verdächtigem Empfänger SECO konsultieren.
- Red-Flag-Prüfung: Drittland-Routing, ungewöhnliche Bezahlung, technische Überdimensionierung gegenüber dem angeblichen Verwendungszweck, fehlende Endabnehmer-Erklärung.
- Dokumentation: Jeder Prüfschritt mit Datum, Prüfer und Ergebnis schriftlich. Im Streitfall ist Dokumentation Ihr wichtigstes Verteidigungsmittel.
Unterstützung durch Douana
Für Schweizer KMU und Mittelstandsunternehmen, die ihre Dual-Use-Compliance neu aufstellen oder prüfen lassen möchten, bietet Douana zwei Wege:- Dual-Use-Einstufung – wir übernehmen die technische Klassifizierung Ihrer Produkte gegen die geltenden Listen und liefern eine schriftliche Einstufungsempfehlung.
- Inhouse-Seminar Exportkontrolle – maßgeschneiderte Schulung für Ihre Vertriebs-, Logistik- und Compliance-Mitarbeitenden.
- Für den langfristigen Aufbau interner Kompetenz: Lehrgang Customs & Trade Professional (CTP) und Trade Compliance Manager (TCM).
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