Stahlanteile berechnen nach Section 232 USA Strafzölle
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Politische Einigung über neue Stahlschutzmassnahmen

Am 13. April 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über neue Schutzmassnahmen für den EU-Stahlsektor erzielt. Die Verordnung basiert auf dem Kommissionsvorschlag COM(2025)726 vom 7. Oktober 2025 und ersetzt das seit 2018 bestehende Schutzregime, das am 30. Juni 2026 ausläuft. Für Schweizer Exporteure, die Stahlprodukte in die EU liefern, bringt diese Reform erhebliche Veränderungen.

Warum diese Massnahme

Die EU reagiert auf drei zentrale Herausforderungen:
  • Globale Überkapazitäten: Die weltweite Stahlproduktion übersteigt die Nachfrage massiv — die EU schützt ihren strategischen Sektor
  • Handelsverzerrungen: Subventionierte Billigimporte drücken auf europäische Erzeuger
  • Gleiche Wettbewerbsbedingungen: Faire Bedingungen für in der EU produzierende Unternehmen

Was ändert sich: Quoten und Abgaben

Strafferes Quotensystem (TRQ): Das neue Zollkontingent umfasst rund 18,3 Millionen Tonnen jährlich — das entspricht einer Reduktion um 47 % gegenüber 2024 (zuvor ca. 33 Mio. Tonnen). Die Kontingente werden vierteljährlich verwaltet und auf 30 Produktkategorien verteilt, mit länderspezifischen Zuteilungen basierend auf Importdaten von 2013. Höhere Abgabe bei Kontingentüberschreitung: Wer über die Quote hinaus liefert, zahlt neu 50 % Zoll (bisher 25 %). Das gilt auch für nicht kontingentierte Stahlprodukte. Befreiungen — nur für EWR-Länder: Norwegen, Island und Liechtenstein sind aufgrund der engen Integration unter dem EWR-Abkommen befreit. Die Schweiz ist nicht ausgenommen und unterliegt dem regulären TRQ-System sowie der 50-%-Abgabe wie alle anderen WTO-Mitgliedstaaten.

Neues Kriterium: Schmelzen und Giessen (Melt and Pour)

Die EU führt ein verpflichtendes Rückverfolgungskriterium ein: Importeure müssen künftig den Ort angeben, an dem der Stahl geschmolzen und gegossen wurde — also den Standort, an dem Rohstahl oder Roheisen erstmals in flüssiger Form hergestellt und anschliessend in seinen ersten festen Zustand gegossen wurde. Dieses Kriterium dient dazu:
  • den tatsächlichen metallurgischen Ursprung des Materials zu identifizieren
  • die vorgelagerte Lieferkette transparent nachzuzeichnen
  • die Umgehung von Handelsschutzmassnahmen zu erkennen und zu verhindern
Wichtig: Die präferenziellen Ursprungsregeln bleiben unverändert. Das Kriterium „Schmelzen und Giessen" ergänzt den bestehenden Mechanismus und verstärkt die Kontrolle der Warenflüsse erheblich. Die volle Anwendung beginnt ab dem 1. Oktober 2026 (3 Monate Übergangsfrist nach Inkrafttreten).

Konkrete Auswirkungen für Schweizer Unternehmen

  • Engerer Quotenzugang zum EU-Markt bei Stahlprodukten
  • Verdoppelte Belastung bei Lieferungen ausserhalb der Kontingente (50 % statt 25 %)
  • Erhöhte Lieferketten-Compliance: Dokumentationspflicht zum metallurgischen Ursprung des Stahls
  • Mehr Transparenz gefordert: Nachweis über den Ort des Schmelzens und Giessens wird zur Pflicht

Nächste Schritte und Zeitplan

  • Mai 2026: Formelle Verabschiedung durch Europäisches Parlament (Plenum) und Rat
  • 30. Juni 2026: Aktuelle Schutzmassnahmen laufen aus
  • 1. Juli 2026: Inkrafttreten der neuen Verordnung
  • 1. Oktober 2026: Volle Anwendung des Kriteriums Schmelzen und Giessen
  • Mitte 2027: Erste Überprüfung vorgesehen

Quellen und weiterführende Dokumente

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