Trade Compliance Manager Weiterbildung – Douana® Lehrgang
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)  verpflichtet Unternehmen zu entwaldungsfreien Lieferketten. Schweizer Exporteure von Rohstoffen wie Kaffee, Kakao oder Holz müssen Sorgfaltspflichten erfüllen, um Strafen zu vermeiden. Dieser Leitfaden erklärt Anforderungen, Fristen und praktische Umsetzungsschritte detailliert.
Wichtige Fristen, Pflichten und Strategien zur Einhaltung der EUDR für den Export in die EU
EU-Entwaldungsverordnung EUDR: Praxisanleitung für Schweizer Exporteure (Update Juli 2026: neuer Anhang I)
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Grundlagen der EUDR und ihre Ziele

Die EUDR, offiziell Verordnung (EU) 2023/1115, zielt darauf ab, den Beitrag der EU-Konsumgüter zur globalen Entwaldung zu stoppen. Sie regelt das Inverkehrbringen und die Bereitstellung relevanter Rohstoffe und Produkte in der EU, um Waldzerstörung und Biodiversitätsverlust zu bekämpfen. Die Verordnung adressiert Treibhausgasemissionen, indem sie Lieferketten transparent macht und verantwortungsvolle Beschaffung erzwingt. Für die Schweiz ist dies relevant, da Exporte in die EU – dem wichtigsten Markt – betroffen sind. Experten schätzen, dass weltweit jährlich 10 Millionen Hektar Wald verloren gehen, wovon EU-Importe einen signifikanten Anteil ausmachen.
RisikobewertungDie EUDR fordert Nachweise, dass Produkte nicht nach dem 31. Dezember 2020 auf entwaldetem Land entstanden sind. Dies umfasst eine Risikobewertung entlang der gesamten Kette. Schweizer Firmen, die indirekt beliefern, müssen Daten an EU-Kunden weitergeben.
Übergangsfristen wurden verlängert. Dennoch bleibt die Herausforderung gross, da globale Lieferketten oft undurchsichtig sind. In der Praxis bedeutet das: Frühe Integration von Geodaten und Zertifizierungen. Branchen wie Lebensmittel und Holz spüren den Druck am stärksten.

Update vom 16. Juli 2026 – neuer Anhang I (delegierter Rechtsakt): Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2026 den überarbeiteten Produktumfang der EUDR veröffentlicht – einen delegierten Rechtsakt zur Änderung von Anhang I sowie einen Durchführungsakt zu den noch offenen Funktionen des Informationssystems. Der aktualisierte Leitfaden liegt nun in allen EU-Sprachen vor. Was sich vorher/nachher ändert:

Neu erfasst (bisher nicht → jetzt ja):

  • löslicher Kaffee sowie Kaffee-Extrakte, -Essenzen und -Konzentrate (HS 2101)
  • bestimmte Palmöl-Derivate (u. a. hydrierte/chemisch modifizierte Palmöle, Rohglycerin, Fettalkohole, Seifen auf Palmölbasis)
  • gefrorene Rinderzungen

Neu ausgenommen (bisher erfasst → jetzt nicht mehr):

  • Rinderhäute, -felle und Leder (HS 4101, 4104, 4107)
  • runderneuerte Reifen
  • Waren aus vulkanisiertem Kautschuk sowie Förder- und Treibriemen (HS 4010, 4016)
  • Flugzeug- und Fahrzeugsitze (klassische Holzmöbel bleiben erfasst)
  • Sojabohnen zur Aussaat

Neue generelle Ausnahmen: Muster und Produkte zu Analyse-, Prüf- und Testzwecken fallen nicht unter die Verordnung; gezielte Ausnahmen gelten zudem für Abfall, gebrauchte/Second-Hand-Waren, Verpackungsmaterial und Stoffe, die zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden.

Fristen: Der delegierte Rechtsakt durchläuft die zweimonatige Prüfung durch Parlament und Rat; erheben beide keine Einwände, tritt der neue Anhang I voraussichtlich im September 2026 in Kraft. Neu aufgenommene Produkte gelten erst ab dem 30. Dezember 2027, die übrigen Änderungen mit Inkrafttreten. Das EU-Informationssystem TRACES ist nach einem Ausfall wieder in Betrieb (Produktiv- und Testsystem).

Was jetzt zu tun ist: Prüfen Sie Ihre HS-Code-Zuordnungen gegen die neue Anhang-I-Liste und passen Sie die Lieferantenkommunikation an. Eine De-minimis-Ausnahme für Kleinmengen ist weiterhin nicht vorgesehen.

Quelle: Europäische Kommission – „Commission updates product scope and tools to support EUDR", 13. Juli 2026.

Betroffene Rohstoffe im Überblick

Rohstoff Beispiele für Produkte
Kaffee Bohnen, fertiger Kaffee
Kakao Schokolade, Butter
Palmöl Kosmetik, Lebensmittel
Soja Futtermittel, Öl
Holz Möbel, Papier
Rinder Fleisch, Leder
Kautschuk Reifen, Gummi

Fristen und Übergangsregelungen

Die EUDR-Anwendung wurde mehrfach verschoben, um Vorbereitungszeiten zu verlängern. Für grosse und mittlere Unternehmen sowie Händler gilt eine andere Frist, Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine längere Atempause.Frühere Pläne sahen 2024 vor, doch Komplexität erzwang Anpassungen.
Kritische LückenBesonders kritisch: Fehlende Übergangsfristen für Schweizer Lagerbestände. Im Gegensatz zu EU-Importen vor 2025 fehlt eine Regelung für in der Schweiz gelagerte Rohstoffe wie Kakao. Dies droht Vernichtung von Vorräten, was ökonomisch und ökologisch fragwürdig ist.
Praktisch: Firmen sollten Bestände bis zum Stichtag abbauen und neue Verträge anpassen. Digitale Systeme wie das EU-Informationssystem TRACES müssen bald genutzt werden. Fristenüberschreitungen bergen Bussgelder bis zu 4 Prozent des EU-Umsatzes. Branchenverbände wie Chocosuisse warnen vor Benachteiligung gegenüber EU-Firmen.

Pflichten und Sorgfaltserklärung für Exporteure

Jedes Schweizer Unternehmen, das EUDR-relevante Güter in die EU exportiert, muss eine Due-Diligence-Strategie (DDS) entwickeln. Kernanforderungen: Produkte dürfen nicht auf nach 2020 entwaldetem oder degradiertem Land stammen, müssen lokal legal sein und eine Sorgfaltserklärung enthalten. Die DDS umfasst Risikoanalysen, Sammlung von Geokoordinaten, Lieferantenüberprüfungen und Abmilderungsmassnahmen. Nur EU-Firmen dürfen die finale Erklärung abgeben, was Schweizer Lieferanten zu Informationspflichten zwingt.

Risikostufen

Risikostufe Massnahmen
Niedrig Jährliche DDS
Standard Risikobewertung + DDS
Hoch Drittgutachten + Kontrollen
Nachweise erfolgen digital über TRACES. Hohes Risiko erfordert Drittprüfungen, niedriges jährliche Selbsterklärungen. Geodaten müssen präzise sein, um Waldstatus zu verifizieren. Kosten: KMU rechnen mit 10.000 bis 50.000 Euro initial.

Auswirkungen auf Schweizer Branchen und Strategien

Schweizer Exporteure in Lebensmittel, Holz und Maschinenbau sind primär betroffen. Chocosuisse meldet Unsicherheiten für Kakaoimporteure: Schweizer Deklarationen zählen in der EU nicht, erneute Prüfungen sind nötig.

Branchenrisiken

Branche Risikopotenzial Anpassungszeit
Kakao Hoch 12-18 Monate
Holz Mittel 6-12 Monate
Kaffee Hoch 12 Monate
Die Holzbranche fürchtet Exportrückgänge ohne Anpassung. Strategien: Digitale Tracing-Tools wie Global Forest Watch integrieren. Partnerschaften mit Zertifizierern wie Rainforest Alliance aufbauen. BAFU EUDR Infos

Praktische Umsetzung und Tools

Die Umsetzung beginnt mit einer Gap-Analyse der Lieferkette. Sammeln Sie Geodaten (Längen- und Breitengrade) für Plantagen. Nutzen Sie EU-TRACES für DDS-Uploads. Tools: Scope5 für Tracing, Satellitenbilder von ESA.

Schritt-für-Schritt

  1. Identifizieren relevanter Produkte.
  2. Kartieren der Lieferkette.
  3. Risikobewertung per EU-Kriterien.
  4. DDS erstellen und melden.
  5. Kontinuierliche Überwachung.
Douana.ch EUDR Leitfaden
 
Zusammenfassung und nächste Schritte
Die EUDR verändert Lieferketten grundlegend, doch mit systematischer Vorbereitung meistern Schweizer Exporteure die Herausforderungen. Priorisieren Sie DDS, Geodaten und Partnerschaften, um EU-Zugang zu sichern. Nutzen Sie Fristen bis 2026 – Handeln Sie jetzt, um Wettbewerbsvorteile zu gewinnen und Nachhaltigkeit zu stärken.
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