Grundlagen der EUDR und ihre Ziele
Die EUDR, offiziell Verordnung (EU) 2023/1115, zielt darauf ab, den Beitrag der EU-Konsumgüter zur globalen Entwaldung zu stoppen. Sie regelt das Inverkehrbringen und die Bereitstellung relevanter Rohstoffe und Produkte in der EU, um Waldzerstörung und Biodiversitätsverlust zu bekämpfen. Die Verordnung adressiert Treibhausgasemissionen, indem sie Lieferketten transparent macht und verantwortungsvolle Beschaffung erzwingt. Für die Schweiz ist dies relevant, da Exporte in die EU – dem wichtigsten Markt – betroffen sind. Experten schätzen, dass weltweit jährlich 10 Millionen Hektar Wald verloren gehen, wovon EU-Importe einen signifikanten Anteil ausmachen.Risikobewertung
Die EUDR fordert Nachweise, dass Produkte nicht nach dem 31. Dezember 2020 auf entwaldetem Land entstanden sind. Dies umfasst eine Risikobewertung entlang der gesamten Kette. Schweizer Firmen, die indirekt beliefern, müssen Daten an EU-Kunden weitergeben.Update vom 16. Juli 2026 – neuer Anhang I (delegierter Rechtsakt): Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2026 den überarbeiteten Produktumfang der EUDR veröffentlicht – einen delegierten Rechtsakt zur Änderung von Anhang I sowie einen Durchführungsakt zu den noch offenen Funktionen des Informationssystems. Der aktualisierte Leitfaden liegt nun in allen EU-Sprachen vor. Was sich vorher/nachher ändert:
Neu erfasst (bisher nicht → jetzt ja):
- löslicher Kaffee sowie Kaffee-Extrakte, -Essenzen und -Konzentrate (HS 2101)
- bestimmte Palmöl-Derivate (u. a. hydrierte/chemisch modifizierte Palmöle, Rohglycerin, Fettalkohole, Seifen auf Palmölbasis)
- gefrorene Rinderzungen
Neu ausgenommen (bisher erfasst → jetzt nicht mehr):
- Rinderhäute, -felle und Leder (HS 4101, 4104, 4107)
- runderneuerte Reifen
- Waren aus vulkanisiertem Kautschuk sowie Förder- und Treibriemen (HS 4010, 4016)
- Flugzeug- und Fahrzeugsitze (klassische Holzmöbel bleiben erfasst)
- Sojabohnen zur Aussaat
Neue generelle Ausnahmen: Muster und Produkte zu Analyse-, Prüf- und Testzwecken fallen nicht unter die Verordnung; gezielte Ausnahmen gelten zudem für Abfall, gebrauchte/Second-Hand-Waren, Verpackungsmaterial und Stoffe, die zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden.
Fristen: Der delegierte Rechtsakt durchläuft die zweimonatige Prüfung durch Parlament und Rat; erheben beide keine Einwände, tritt der neue Anhang I voraussichtlich im September 2026 in Kraft. Neu aufgenommene Produkte gelten erst ab dem 30. Dezember 2027, die übrigen Änderungen mit Inkrafttreten. Das EU-Informationssystem TRACES ist nach einem Ausfall wieder in Betrieb (Produktiv- und Testsystem).
Was jetzt zu tun ist: Prüfen Sie Ihre HS-Code-Zuordnungen gegen die neue Anhang-I-Liste und passen Sie die Lieferantenkommunikation an. Eine De-minimis-Ausnahme für Kleinmengen ist weiterhin nicht vorgesehen.
Quelle: Europäische Kommission – „Commission updates product scope and tools to support EUDR", 13. Juli 2026.
Betroffene Rohstoffe im Überblick
| Rohstoff | Beispiele für Produkte |
|---|---|
| Kaffee | Bohnen, fertiger Kaffee |
| Kakao | Schokolade, Butter |
| Palmöl | Kosmetik, Lebensmittel |
| Soja | Futtermittel, Öl |
| Holz | Möbel, Papier |
| Rinder | Fleisch, Leder |
| Kautschuk | Reifen, Gummi |
Fristen und Übergangsregelungen
Die EUDR-Anwendung wurde mehrfach verschoben, um Vorbereitungszeiten zu verlängern. Für grosse und mittlere Unternehmen sowie Händler gilt eine andere Frist, Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine längere Atempause.Frühere Pläne sahen 2024 vor, doch Komplexität erzwang Anpassungen.Kritische Lücken
Besonders kritisch: Fehlende Übergangsfristen für Schweizer Lagerbestände. Im Gegensatz zu EU-Importen vor 2025 fehlt eine Regelung für in der Schweiz gelagerte Rohstoffe wie Kakao. Dies droht Vernichtung von Vorräten, was ökonomisch und ökologisch fragwürdig ist.Pflichten und Sorgfaltserklärung für Exporteure
Jedes Schweizer Unternehmen, das EUDR-relevante Güter in die EU exportiert, muss eine Due-Diligence-Strategie (DDS) entwickeln. Kernanforderungen: Produkte dürfen nicht auf nach 2020 entwaldetem oder degradiertem Land stammen, müssen lokal legal sein und eine Sorgfaltserklärung enthalten. Die DDS umfasst Risikoanalysen, Sammlung von Geokoordinaten, Lieferantenüberprüfungen und Abmilderungsmassnahmen. Nur EU-Firmen dürfen die finale Erklärung abgeben, was Schweizer Lieferanten zu Informationspflichten zwingt.Risikostufen
| Risikostufe | Massnahmen |
|---|---|
| Niedrig | Jährliche DDS |
| Standard | Risikobewertung + DDS |
| Hoch | Drittgutachten + Kontrollen |
Auswirkungen auf Schweizer Branchen und Strategien
Schweizer Exporteure in Lebensmittel, Holz und Maschinenbau sind primär betroffen. Chocosuisse meldet Unsicherheiten für Kakaoimporteure: Schweizer Deklarationen zählen in der EU nicht, erneute Prüfungen sind nötig.Branchenrisiken
| Branche | Risikopotenzial | Anpassungszeit |
|---|---|---|
| Kakao | Hoch | 12-18 Monate |
| Holz | Mittel | 6-12 Monate |
| Kaffee | Hoch | 12 Monate |
Praktische Umsetzung und Tools
Die Umsetzung beginnt mit einer Gap-Analyse der Lieferkette. Sammeln Sie Geodaten (Längen- und Breitengrade) für Plantagen. Nutzen Sie EU-TRACES für DDS-Uploads. Tools: Scope5 für Tracing, Satellitenbilder von ESA.Schritt-für-Schritt
- Identifizieren relevanter Produkte.
- Kartieren der Lieferkette.
- Risikobewertung per EU-Kriterien.
- DDS erstellen und melden.
- Kontinuierliche Überwachung.