Die EU-Kommission hat am 4. März 2026 ihren Vorschlag für einen Industrial Accelerator Act vorgelegt — eine Verordnung, die Europas industrielle Basis stärken und die Dekarbonisierung strategischer Sektoren beschleunigen soll. In der Schweizer Industrie sorgt vor allem ein Element für Sorge: die geplanten "Made in EU"-Beschaffungspräferenzen, die nicht-europäische Zulieferer von öffentlichen Vergaben ausschliessen könnten.
Was der Industrial Accelerator Act bezweckt
Ziel der Verordnung ist es, den Anteil der Industrie an der Wirtschaftsleistung der EU von aktuell 14,3 Prozent auf 20 Prozent bis 2035 zu steigern. Im Fokus stehen energieintensive Branchen, Netto-Null-Technologien und die Automobilindustrie — also genau jene Sektoren, in denen auch die Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) eng in europäische Lieferketten eingebunden ist.Die vier zentralen Massnahmen
- Beschleunigte Genehmigungsverfahren: Über zentrale Anlaufstellen sollen Bewilligungsverfahren für Industrieprojekte 18 Monate nicht mehr überschreiten.
- "Made in EU"-Beschaffungspräferenzen: Bei öffentlichen Vergaben und staatlichen Förderprogrammen sollen Produkte mit EU-Ursprung sowie CO2-arme Produkte bevorzugt werden.
- Neue Bedingungen für ausländische Direktinvestitionen (FDI): In strategischen Sektoren sind zusätzliche Auflagen für Investitionen aus Drittstaaten vorgesehen.
- "Industrial Acceleration Areas": Von den Mitgliedstaaten designierte Gebiete, in denen Industrieprojekte bevorzugt und beschleunigt bewilligt werden.
Warum das für Schweizer Zulieferer relevant ist
Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied. Ohne eine ausdrückliche Gleichstellung würden Schweizer Unternehmen bei den geplanten "Made in EU"-Beschaffungspräferenzen als Drittstaaten-Anbieter gelten — trotz jahrzehntelanger, enger Verflechtung mit europäischen Lieferketten, insbesondere in der Automobil- und Maschinenindustrie. Handelspolitik, die eigentlich Europas industrielle Basis stärken soll, könnte damit ausgerechnet jene Zulieferer benachteiligen, die diese Basis seit Langem mittragen. Eine Gleichbehandlung der Schweiz mit EU- und EWR-Staaten wäre nach übereinstimmenden Einschätzungen nur über das geplante Bilaterale-III-Paket zwischen der Schweiz und der EU erreichbar — also über den separaten, laufenden Verhandlungsprozess zur Erneuerung der bilateralen Beziehungen, nicht über den Industrial Accelerator Act selbst.Wie geht es weiter?
Der Vorschlag ist noch keine geltende Verordnung. Er muss zunächst den EU-Ministerrat und anschliessend das Europäische Parlament durchlaufen, die beide Änderungen vornehmen können. Bis zu einer definitiven Fassung – und damit auch zu einer allfälligen Regelung für Drittstaaten wie die Schweiz – dürfte es damit noch einige Zeit dauern.Fazit
Der Industrial Accelerator Act zeigt exemplarisch ein Muster, das Schweizer Exporteure schon von anderen Dossiers kennen: Die EU handelt zunehmend industriepolitisch aktiv, und die Schweiz muss sich als Nicht-Mitglied aktiv um Gleichbehandlung bemühen, statt sie automatisch zu erhalten. Für Unternehmen mit EU-Lieferketten lohnt es sich, den weiteren Gesetzgebungsprozess sowie die Verhandlungen zu Bilaterale III parallel zu verfolgen. Quellen: Europäische Kommission: Commission proposes Industrial Accelerator Act to strengthen industry and create jobs in Europe (4. März 2026) Europäisches Parlament: Industrial Accelerator Act – EU Legislation in Progress☕ Gefällt dir Douana?
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