Zolltarifnummer Tares Tarif

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Zum 1. Januar 2026 ist die neue Version der EU-Kombinierten Nomenklatur (KN) in Kraft getreten — mit 27 neuen KN-Codes und 100 neuen TARIC-Codes, vor allem für Batterie-Chemie, Photovoltaik, Windkraft und Wasserstoff-Technologien. Für Schweizer Unternehmen, die Waren in die EU einführen, besteht Handlungsbedarf bei der Umstellung ihrer Tarifierung.

Rechtsgrundlage und Geltungsdatum

Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Europäischen Kommission, veröffentlicht am 31. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU. Sie ändert Anhang I der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 und legt die ab 1. Januar 2026 geltende Fassung der Kombinierten Nomenklatur und des Gemeinsamen Zolltarifs fest. Eine einzelne Streichung (Zusatzanmerkung 1 zu «Weihnachtsartikeln» in Kapitel 95) galt bereits ab 1. November 2025.

Was konkret ändert sich

Die Version 2026 bringt:
  • 27 neue KN-Codes und 100 neue TARIC-Codes
  • Neue Unterpositionen für Lithiumverbindungen und deren Halogen-Derivate (Batterie-Chemie)
  • Eigene Codes für künstlichen Graphit und Photovoltaik-Wafer
  • Separate Klassifizierung für Windkraft-Komponenten: Türme, Rotoren, Statoren und Rotorblätter
  • Neue Positionen für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Generatoren
  • Codes für MPPT-Konverter und Batteriemodule (Energiespeicherung)
  • Streichung der Zusatzanmerkung 1 («Weihnachtsartikel») in Kapitel 95
Neue Codenummern sind im Amtsblatt mit ★ gekennzeichnet, inhaltlich geänderte bestehende Codes mit ■.

Wen betrifft das in der Schweiz?

Die Kombinierte Nomenklatur gilt im EU-Zollraum — nicht direkt in der Schweiz (diese verwendet das Schweizer Tares-System). Relevant wird sie für Schweizer Unternehmen, die:
  • Waren in die EU einführen und dafür eine EORI-Nummer benötigen — die KN-Nummer ist in jeder EU-Zollanmeldung Pflichtangabe;
  • als indirekte Exporteure EU-ansässige Spediteure oder Importeure mit Tarifnummern beliefern müssen;
  • EU-Zolldaten für Präferenzkalkulationen, Antidumping-Prüfungen oder die CBAM-Berichterstattung benötigen — insbesondere bei den neu klassifizierten Batterie-, Photovoltaik- und Windkraft-Komponenten, die direkt im Zentrum der EU-Energiewende-Agenda stehen.
Wer mit einer EORI-Nummer direkt EU-Zollanmeldungen abgibt, ist unmittelbar betroffen. Hintergründe zur EORI-Pflicht: EORI-Nummer: Warum Schweizer Unternehmen für EU-Zollgeschäfte eine eigene Registrierung brauchen.

Was jetzt zu tun ist

Überprüfen Sie für alle EU-relevanten Produktpositionen — besonders bei Batterie-, Solar-, Windkraft- und Wasserstoff-Komponenten —, ob Ihre bisherige KN-Nummer noch gültig ist oder durch einen der neuen ★-Codes ersetzt wurde. CN- und TARIC-Codes sind in der Regel als Stammdaten in ERP- und Zollanmeldesystemen hinterlegt — diese müssen entsprechend angepasst werden. Die vollständige, verbindliche Fassung mit allen Änderungen steht im offiziellen KN-Portal der EU-Kommission (DG TAXUD). Einen vollständigen Überblick über die Zolltarifierung — Methodik, häufige Fehler und TARES vs. KN — bietet unser Wissens-Hub Zolltarif und Tarifierung.

Quellen: Europäische Kommission, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 (EUR-Lex); DG TAXUD, Commission publishes the 2026 version of the Combined Nomenclature (31.10.2025); DG TAXUD, Kombinierte Nomenklatur. Stand: Januar 2026.

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