Nordamerika Handelsbeziehungen – Douana® Aussenhandel Analyse

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In der Schweiz ist man es gewohnt, dass die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) als universelle Referenz dient – von der Mehrwertsteuer bis zum Handelsregister. Wer erstmals Zollgeschäfte in der EU abwickelt, macht deshalb oft einen folgenschweren Denkfehler: Er sucht nach «der Steuernummer», mit der man sich beim Zoll ausweist. Diese gibt es so nicht. In der EU identifiziert Sie am Zoll nicht Ihre Steuer- oder Umsatzsteuernummer, sondern eine eigene, zollrechtliche Registrierung – die EORI-Nummer. Die EORI-Nummer ist schnell und kostenlos beantragt. Genau das verleitet dazu, sie als blosse Formalität abzuhaken. Tatsächlich ist sie der Eintritt in die zollrechtliche Verantwortung in der EU – mit Pflichten, die weit über das Steuerliche hinausreichen. Und ab dem 1. Oktober 2026 ändert sich zudem der Weg, auf dem Sie die Nummer überhaupt erhalten und verwalten.

Was die EORI-Nummer ist – und warum die UID nicht genügt

EORI steht für «Economic Operators' Registration and Identification». Es handelt sich um eine EU-weit eindeutige Nummer, mit der die Zollbehörden Wirtschaftsbeteiligte registrieren und identifizieren. Rechtliche Grundlage ist Artikel 9 des Unionszollkodex (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Ohne EORI-Nummer lassen sich in der EU keine Zollvorgänge abwickeln – sie ist für Einfuhr, Ausfuhr und Versand/Transit gleichermassen erforderlich. Der entscheidende Punkt für Schweizer Unternehmen: In der Schweiz läuft vieles über die UID. In der EU sind Zoll und Steuer strikt getrennt. Ihre schweizerische UID hat im EU-Zollsystem keine Funktion, und auch eine allfällige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer identifiziert Sie nur steuerlich, nicht zollrechtlich. Wer in der EU als Anmelder, Einführer, Ausführer oder Inhaber eines Zollverfahrens auftreten will, braucht dafür eine separate Registrierung beim Zoll: eben die EORI-Nummer. Sie wird in jeder Zollanmeldung und im elektronischen Abfertigungssystem (in Deutschland ATLAS) geführt, wo auch Ihre Stammdaten und erteilten Bewilligungen hinterlegt sind. Die Nummer besteht aus dem zweistelligen Ländercode des ausstellenden EU-Staates und einer Kennung von bis zu 15 Zeichen. Pro Wirtschaftsbeteiligtem gibt es zu jedem Zeitpunkt nur eine gültige EORI-Nummer.

EORI ist nicht die Umsatzsteuer – der teure Denkfehler

Der häufigste Fehler in der Praxis: Unternehmen behandeln den EU-Markteintritt als reines Steuerthema. Sie kümmern sich um die umsatzsteuerliche Registrierung und die USt-IdNr. – und meinen, damit sei auch «die Nummer beim Zoll» erledigt. Ist sie nicht. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und EORI-Nummer werden von unterschiedlichen Behörden für unterschiedliche Zwecke vergeben: die USt-IdNr. von der Steuerverwaltung für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr, die EORI von der Zollverwaltung für die zollrechtliche Abwicklung. Wer nur die steuerliche Seite abdeckt, unterschätzt, dass mit der EORI die zollfachliche Verantwortung erst beginnt – und die wird bei einer Prüfung an ganz anderen Themen gemessen als die Mehrwertsteuer.

Kostenlos und schnell beantragt – doch damit fängt die Arbeit erst an

Die gute Nachricht zuerst: Die Beantragung ist kostenfrei. Ein Schweizer Unternehmen, das erstmals in Deutschland zollrechtlich tätig wird, erhält seine EORI-Nummer auf Antrag von der Generalzolldirektion in Dresden. Kostenpflichtige Drittanbieter sind dafür unnötig. Für Drittlandunternehmen gilt: Die Registrierung erfolgt in dem Mitgliedstaat, in dem Sie erstmals eine Zollanmeldung abgeben oder eine zollrechtliche Entscheidung beantragen – und ist nur in einem einzigen Mitgliedstaat nötig. Die Nummer selbst zu bekommen, ist also der einfache Teil. Der anspruchsvolle Teil ist alles, was danach kommt – und was viele Unternehmen erst bei der ersten Prüfung realisieren.

Vom Schweizer Zollkonto zum EU-Zollaufschubkonto

In der Schweiz ist der Schritt zum eigenen Zollkonto vergleichsweise unkompliziert. Das bisherige ZAZ-Konto wird derzeit im Rahmen von Passar durch die Geschäftspartner-ID (GP-ID) abgelöst; Eröffnung und Registrierung sind überschaubar (siehe ZAZ-Konto wird zur GP-ID). In der EU ist der entsprechende Prozess deutlich umfangreicher. Das Pendant zum Schweizer Zollkonto heisst in der EU Zollaufschubkonto – ein Konto für den Zahlungsaufschub der Einfuhrabgaben. Damit lassen sich die bei der Einfuhr entstehenden Abgaben nicht sofort, sondern gesammelt und aufgeschoben begleichen. Ein solches Konto setzt aber eine Bewilligung und regelmässig eine Sicherheitsleistung (Gesamtsicherheit) voraus und ist damit an deutlich mehr Voraussetzungen geknüpft als die blosse EORI-Registrierung. Für Schweizer Unternehmen kommt eine Besonderheit hinzu: Mangels Ansässigkeit in der EU können sie viele zollrechtliche Vereinfachungen – darunter den Zahlungsaufschub – nicht ohne Weiteres selbst wahrnehmen. In der Praxis muss dafür häufig ein in der EU ansässiger Vertreter (indirekte Vertretung) oder ein Dienstleister eingebunden werden. Wer mit einer bestehenden EORI-Nummer ein Zollaufschubkonto einrichten möchte, ist deshalb gut beraten, sich frühzeitig fachliche Unterstützung zu holen, statt an den Ansässigkeits- und Sicherheitsanforderungen zu scheitern.

Was wirklich an der EORI hängt: Pflichten und eine echte Zollorganisation

Mit der EORI-Nummer treten Sie als Beteiligter in Zollverfahren auf – und tragen die Verantwortung für die Richtigkeit der angemeldeten Angaben. Das verlangt eine Zoll- und Ablauforganisation, die mindestens die Einfuhrabwicklung in der EU sauber abbildet. Dazu gehören insbesondere:
  • Zollwertermittlung: Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage der Einfuhrabgaben. Wie er korrekt bestimmt wird – inklusive Hinzurechnungen und Abzügen –, ist ein eigenes Fachthema (siehe unseren Beitrag zur Zollwertermittlung).
  • Ursprungsnachweise und Präferenzursprung: Präferenznachweise sind prüf- und aufbewahrungspflichtig. Wer Zollvorteile nutzt, muss den Ursprung belegen können (siehe präferenzieller Warenursprung).
  • Tarifierung und Einreihung: Die Zolltarifnummer bestimmt Abgabensatz und Massnahmen. Eine falsche Einreihung zieht Nachforderungen nach sich (siehe Tarifierung im Überblick).
  • Belegkontrolle und Aufbewahrung: Unterlagen für Zollformalitäten sind aufzubewahren – nach UZK grundsätzlich mindestens drei Jahre, im elektronischen Verfahren einschliesslich der zugehörigen Handels- und Präferenzpapiere regelmässig zehn Jahre.
  • Nachträgliche Kontrolle: Die Zollbehörden dürfen nach der Überlassung der Waren prüfen – bis hin zur nachträglichen Kontrolle der Zollanmeldungen in Ihren Geschäftsräumen (Betriebsprüfung nach Art. 48 UZK). Vorzulegen sind dann Verträge, Rechnungen, Kalkulationen sowie Lager- und Buchhaltungsunterlagen.
Diese Themen werden bei einer Zollprüfung kontrolliert – unabhängig davon, wie sauber die umsatzsteuerliche Behandlung ist. Genau deshalb reicht der reine Steuerfokus nicht: Die EORI eröffnet die zollfachliche Beteiligung, und die will organisiert sein. Wie anspruchsvoll das Zusammenspiel der Ursprungsregeln inzwischen ist, zeigt unser Überblick Warenursprung managen 2026.

Neu ab 1. Oktober 2026: Pflicht zur Nutzung des Zoll-Portals

Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Nutzung des deutschen Zoll-Portals für die Beantragung und Beendigung einer EORI-Nummer sowie für die Änderung der EORI-Stammdaten verpflichtend. Das bisher genutzte Papierformular (Formular 0870) ist danach nur noch im Ausfallverfahren zulässig, also wenn das Portal ausnahmsweise nicht verfügbar ist. Für die Registrierung im Zoll-Portal ist eine geeignete digitale Identifizierung nötig – in der Regel ein auf das Unternehmen ausgestelltes ELSTER-Login (ELSTER-Zertifikat). Die Zollverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, die Einrichtung frühzeitig vorzunehmen, weil die Freischaltung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wichtig für Schweizer Unternehmen ohne ELSTER-Zugang: Drittlandunternehmen, die keinen Zugang über ELSTER oder vergleichbare Identifizierungsmittel haben, können weiterhin das Ausfallverfahren nutzen – mit einer formlosen Begründung, weshalb kein Portalzugang besteht und die deutsche Zollverwaltung zuständig ist. Wer regelmässig in der EU tätig ist, sollte den Portalzugang dennoch frühzeitig aufsetzen, statt sich dauerhaft auf die Ausnahme zu verlassen.

Rollen und Verantwortlichkeiten – die eigentliche Vorbereitung

Die technische Registrierung ist in vielen Unternehmen schnell erledigt. Deutlich mehr Aufmerksamkeit verlangt die organisatorische Seite. Nutzen Sie die Umstellung, um die Zuständigkeiten sauber zu klären:
  • Wer übernimmt die Rolle des Administrators im Portal?
  • Wer darf die Stammdaten ändern?
  • Wer benötigt welche Berechtigungen?
  • Wie ist die Vertretung bei Abwesenheit geregelt?
Diese Fragen wirken banal, sind es aber nicht: Fehlende oder unklare Verantwortlichkeiten führen dazu, dass Stammdaten veralten, Fristen übersehen werden oder im Prüfungsfall niemand auskunftsfähig ist.

Handlungsbedarf jetzt prüfen

Wenn Sie in der EU einführen oder ausführen – oder es planen –, sollten Sie die folgenden Punkte jetzt durchgehen:
  • Ist die richtige EORI-Registrierung vorhanden (im zuständigen Mitgliedstaat, nicht mit der Steuernummer verwechselt)?
  • Ist der ELSTER-Zugang eingerichtet bzw. die Registrierung im Zoll-Portal vor dem 1. Oktober 2026 geplant?
  • Sind die Verantwortlichkeiten – Administrator, Stammdaten, Berechtigungen, Vertretung – definiert?
  • Steht hinter der EORI eine tragfähige Zollorganisation: Zollwert, Ursprung, Tarifierung, Belegkontrolle und Aufbewahrung?
Übrigens verändert sich auch in der Schweiz die zollseitige Registrierung: Dort löst die Geschäftspartner-ID (GP-ID) im Rahmen von Passar das ZAZ-Konto ab (siehe ZAZ-Konto wird zur GP-ID). Wer beidseits der Grenze tätig ist, sollte beide Entwicklungen im Blick behalten. Die EORI-Nummer ist kein Häkchen auf einer Checkliste, sondern der Beginn Ihrer zollrechtlichen Präsenz in der EU. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Organisation den Anforderungen standhält – von der Registrierung bis zur Betriebsprüfung –, unterstützen wir Sie gerne: Douana® begleitet Schweizer Unternehmen bei Zoll- und Ursprungsfragen und beim Aufbau einer belastbaren Zoll- und Ablauforganisation. Nehmen Sie Kontakt auf.

Quellen: Deutsche Zollverwaltung (zoll.de) – Beantragung einer EORI-Nummer, Zoll-Portal-Pflicht ab 1. Oktober 2026; Europäische Kommission – Economic Operators Registration and Identification (EORI); Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013).

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