Der European Green Deal ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Mosaik aus mittlerweile mehreren Dutzend Verordnungen, Richtlinien und Massnahmenpaketen. Was 2019 als politische Roadmap zur Klimaneutralität 2050 begann, ist heute ein dichtes Geflecht von Pflichten in Klima, Kreislaufwirtschaft, Lieferkette, Reporting, Produktsicherheit und Chemie. Wer als Schweizer Unternehmen in die EU exportiert oder in EU-Lieferketten eingebunden ist, muss diese Pflichten zunehmend gemeinsam denken – sie überlappen sich in Daten, Stichtagen und betroffenen Akteuren. Diese Übersicht zeigt, welche Stränge zusammengehören und wo Schweizer Exporteure ansetzen sollten.
Das Gesamtbild auf einen Blick
Die folgende Tabelle bündelt die zentralen Regelwerke nach Themenfeld – mit Geltungsbeginn (oder nächstem relevanten Stichtag), Kerninhalt und Verweis auf weiterführende Douana-Artikel, wo verfügbar.| Themenfeld | Regelwerk | Stichtag | Kern |
|---|---|---|---|
| Klima & Emissionen | European Climate Law | 2050 Netto-Null | Politischer Rahmen, verbindliche Reduktionsziele bis 2030 (-55%) |
| CBAM | Definitiv ab 1.1.2026 | CO₂-Grenzausgleich für Zement, Eisen/Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff | |
| EU ETS & ETS2 | ETS2 ab 2027 | Erweiterung des Emissionshandels auf Gebäude und Strassenverkehr | |
| CO₂-Standards Pkw/Lkw | Neuwagen 0 g CO₂ ab 2035 | Schrittweise Verschärfung der Flottenziele | |
| FuelEU Maritime / ReFuelEU Aviation | Aktiv seit 2025 | Treibhausgas-Intensitätsziele für Schiffs- und Flugkraftstoffe | |
| Kreislaufwirtschaft & Produkt | Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) | Inkraft 2024, Produkt-Delegated Acts ab 2026 | Anforderungen an Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Recyclinggehalt |
| Digitaler Produktpass (DPP) | Schrittweise ab 2026/27 | Pflichtdaten zu Material, Herkunft, Reparatur, Recycling — produktbegleitend | |
| PPWR (Verpackung) | Hauptpflichten ab 12.2.2026 | Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten, Verbote von Einweg-Verpackungen | |
| Batterieverordnung (EU) 2023/1542 | Stufenweise bis 2027/28 | Battery Passport, Recyclinganteile, Sorgfaltspflicht zu Rohstoffen | |
| Critical Raw Materials Act | Geltung seit 2024 | Sicherung strategischer Rohstoffe, Sorgfalt entlang Lieferketten | |
| EPR (WEEE, Batterien, Verpackung) | Permanent, länderspezifisch | Registrierungs- und Finanzierungspflichten pro EU-Mitgliedstaat | |
| Lieferkette & Sorgfalt | CSDDD | Erste Welle 2027 | Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt in der Lieferkette |
| EUDR (Entwaldungsverordnung) | Grossunternehmen 30.12.2025, KMU 30.6.2026 | Entwaldungsfreie Lieferketten für Holz, Soja, Kakao, Kaffee, Palmöl, Rind, Kautschuk | |
| Forced Labour Regulation | Anwendbar ab 14.12.2027 | Verbot des In-Verkehr-Bringens von Produkten aus Zwangsarbeit | |
| Nachhaltigkeits-Reporting | CSRD | Welle 1 ab 2025, Welle 2 ab 2026 | Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS-Standards |
| EU-Taxonomie | Stufenweise seit 2022 | Klassifikation ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten | |
| SFDR / EU Green Bonds Standard | SFDR aktiv, Bonds ab 21.12.2024 | Transparenz nachhaltiger Finanzprodukte und grüner Anleihen | |
| Produktsicherheit & Marketing | GPSR (General Product Safety Regulation) | Anwendbar seit 13.12.2024 | Verschärfte Produktsicherheit, EU-Verantwortlicher Pflicht |
| EmpCo-Richtlinie | Anwendbar ab 27.9.2026 | Greenwashing-Verbote, Anforderungen an Umwelt-Claims | |
| Green Claims Directive | Verhandlung laufend | Substantiierungspflicht für freiwillige Umwelt-Werbeaussagen | |
| Chemikalien | REACH | Permanent, Updates laufend | Registrierung, Bewertung, Zulassung, Beschränkung chemischer Stoffe |
| CLP-Verordnung | Permanent, Update 2024/25 | Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von Stoffen und Gemischen | |
| PFAS-Restriktion | Entscheidung 2026/27 erwartet | Breite Beschränkung perfluorierter Verbindungen | |
| Energie & Industrie | Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) | Umsetzung bis 21.5.2025 | 42,5% erneuerbarer Anteil im EU-Endenergieverbrauch bis 2030 |
| Energieeffizienzrichtlinie (EED) | Umsetzung bis 11.10.2025 | 11,7% Energieverbrauchssenkung bis 2030 | |
| Net-Zero Industry Act | Geltung seit 2024 | 40%-Eigenproduktionsziel für Schlüsseltechnologien (PV, Wind, Wärmepumpen, H₂) |
Wie die Stränge zusammenspielen
Trotz unterschiedlicher Themenfelder überlappen die Regelwerke an mehreren Stellen – und genau darin liegt die operative Herausforderung. Drei Knotenpunkte ziehen sich quer durch das Gesamtgeflecht:- Lieferantendaten als gemeinsamer Nenner: EUDR verlangt Geokoordinaten und Lieferantenketten; CSDDD und Forced Labour Regulation fordern Risikoanalysen entlang derselben Ketten; CBAM braucht Anlagen- und Produktionsdaten der Vorlieferanten; die Batterieverordnung verlangt Rohstoff-Sorgfalt. Wer seine Lieferantenstammdaten einmal sauber aufgebaut hat, deckt damit mehrere Pflichten gleichzeitig ab – wer es separat angeht, baut Dopplungen.
- Produkt- und Material-Identifikatoren: Digitaler Produktpass, ESPR, Batteriepass, PPWR und das neue E-Commerce-Zollpaket mit Produktidentifikatoren verlangen alle eine maschinenlesbare Verknüpfung zwischen Produkt und Stammdaten. Auch hier gilt: gemeinsame Identifier-Strategie schlägt produktspezifische Insellösung.
- Berichts- und Datenarchitektur: CSRD-Berichte, CBAM-Erklärungen, Taxonomie-Angaben und CSDDD-Risiko-Dokumentation greifen auf weitgehend dieselben Quelldaten zurück. In der Praxis zeigt sich: Wer Reporting-Anforderungen früh als Architektur denkt – nicht als jährliche Excel-Übung – spart erheblichen Wiederholungsaufwand.
Vereinfachung im Anflug – das Omnibus-Paket
Mit dem EU-Omnibus 2025/2026 hat die Kommission auf die Kritik an der Komplexität reagiert. Schwellenwerte für CSRD und CSDDD werden angehoben, CBAM erhält Erleichterungen für Klein- und Gelegenheits-Importeure, die EUDR bekommt einen erweiterten Übergang. Vereinfachung heisst dabei nicht Wegfall: Das Regelgerüst bleibt, der Anwendungskreis wird teilweise verkleinert, einzelne Daten-Anforderungen entschärft. Für jedes Unternehmen lohnt sich deshalb die individuelle Standortbestimmung – wer fällt jetzt unter welches Regime, wer nicht (mehr).Was Schweizer Exporteure jetzt prüfen sollten
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied – doch praktisch jede Lieferung in die EU, jede Tochtergesellschaft, jede CSRD-pflichtige Konzernmutter und jeder gross genuger EU-Kunde zieht die Green-Deal-Pflichten in Schweizer Unternehmen hinein. Konkret:- Pflichtmatrix erstellen: Welche Verordnungen treffen das eigene Unternehmen direkt, welche über Kunden, welche über Lieferanten? Eine ehrliche Bestandsaufnahme verhindert späte Überraschungen.
- Datenarchitektur planen: Lieferantenstammdaten, Produktstammdaten, Material- und Emissionsdaten so strukturieren, dass sie mehrfach genutzt werden können – nicht pro Verordnung neu erfasst.
- Verantwortlichkeiten klären: Zoll, Einkauf, Nachhaltigkeit, Finanzen und Recht sind alle betroffen. Wer dauerhaft Owner einzelner Datenpakete ist, sollte explizit festgelegt sein.
- Stichtage tracken: Die Übergangsfristen sind ungleichmässig verteilt – zwischen 2025 und 2028 fällt fast jedes Quartal ein neuer Stichtag. Ein zentraler Compliance-Kalender ist Pflicht.
- Beratung gezielt einsetzen: Bei der Vielzahl an Regelwerken lohnt es sich, früh Schwerpunkte zu setzen. Douana unterstützt bei der Zollberatung, bei Warenursprung und Zollabwicklung und bei der Verbindung von Zoll, Lieferkette und Compliance zur strategischen Disziplin.
Offizielle Quellen
- Europäische Kommission – European Green Deal Übersicht
- DG CLIMA – EU-Klimapolitik (Climate Law, ETS, CBAM, CO₂-Standards)
- DG ENV – Circular Economy Action Plan (ESPR, DPP, PPWR, EPR)
- DG GROW – Sustainable Products und Batterie-Verordnung
- DG TAXUD – Customs Reform, CBAM-Vollzug, Customs Data Hub
- DG FISMA – Sustainable Finance (Taxonomie, SFDR, Green Bonds)
- ECHA – Europäische Chemikalienagentur (REACH, CLP, PFAS)
- EUR-Lex – Volltexte aller Verordnungen und Richtlinien