Digitalisierung Zoll Schweiz – Douana® Fachberichte

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Der Green Deal wird in den Unternehmen zu einem Datenprojekt.

Früher fragte der Zoll: Was ist die Ware, woher kommt sie, was ist sie wert?

Die neue EU-Regulierung fragt zusätzlich:

  • Woraus besteht sie?
  • Wo genau wurde sie hergestellt?
  • Woher stammen ihre Rohstoffe?
  • Wie wurde sie hergestellt?
  • Wie viel CO₂ entstand?
  • Unter welchen sozialen Bedingungen?
  • Was passiert nach ihrem Gebrauch?
  • Und können Sie all das beweisen?
Der European Green Deal ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Mosaik aus mittlerweile mehreren Dutzend Verordnungen, Richtlinien und Massnahmenpaketen. Was 2019 als politische Roadmap zur Klimaneutralität 2050 begann, ist heute ein dichtes Geflecht von Pflichten in Klima, Kreislaufwirtschaft, Lieferkette, Reporting, Produktsicherheit und Chemie. Wer als Schweizer Unternehmen in die EU exportiert oder in EU-Lieferketten eingebunden ist, muss diese Pflichten zunehmend gemeinsam denken – sie überlappen sich in Daten, Stichtagen und betroffenen Akteuren. Diese Übersicht zeigt, welche Stränge zusammengehören und wo Schweizer Exporteure ansetzen sollten. Stand: 9. September 2026 — seit Sommer 2026 haben mehrere Omnibus-Vereinfachungen bei CBAM, CSRD, CSDDD, EUDR und der Batterieverordnung neue Schwellen und Fristen rechtskräftig gemacht.

Das Gesamtbild auf einen Blick

Die folgende Tabelle bündelt die zentralen Regelwerke nach Themenfeld – mit Geltungsbeginn (oder nächstem relevanten Stichtag), Kerninhalt und Verweis auf weiterführende Douana-Artikel, wo verfügbar.
Themenfeld Regelwerk Stichtag Kern
Klima & Emissionen European Climate Law 2050 Netto-Null Politischer Rahmen, verbindliche Reduktionsziele bis 2030 (-55%)
CBAM Definitiv ab 1.1.2026; Bagatellgrenze 50 t/Jahr seit VO (EU) 2025/2083 CO₂-Grenzausgleich für Zement, Eisen/Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff. Zertifikatsverkauf startet Februar 2027, auf Basis des Ø-ETS-Preises 2026. Details zur Vereinfachung
EU ETS & ETS2 ETS2 ab 2027 Erweiterung des Emissionshandels auf Gebäude und Strassenverkehr
CO₂-Standards Pkw/Lkw Neuwagen 0 g CO₂ ab 2035 Schrittweise Verschärfung der Flottenziele
FuelEU Maritime / ReFuelEU Aviation Aktiv seit 2025 Treibhausgas-Intensitätsziele für Schiffs- und Flugkraftstoffe
Kreislaufwirtschaft & Produkt Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) Inkraft 2024, Produkt-Delegated Acts ab 2026 Anforderungen an Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Recyclinggehalt
Digitaler Produktpass (DPP) Register seit 20.7.2026 live; Produktpflichten schrittweise per Delegated Act (Batterien ab 18.2.2027, Eisen/Stahl geplant Q4 2026, Textilien/Aluminium/Reifen 2027, Möbel 2028, Matratzen 2029) Pflichtdaten zu Material, Herkunft, Reparatur, Recycling — produktbegleitend, mit persistentem Produkt-Identifier, der bei der Überlassung zum freien Verkehr elektronisch gegen das EU-Register geprüft werden soll. Register-Start im Detail
PPWR (Verpackung) Anwendbar seit 12.8.2026 — Konformitätserklärung seither Pflicht Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten, Verbote von Einweg-Verpackungen; die Verpackung wird selbst zum regulierten Produkt
Batterieverordnung (EU) 2023/1542 Battery Passport ab 18.2.2027; Rohstoff-Sorgfaltspflicht (Kobalt, Naturgraphit, Lithium, Nickel) verschoben auf 18.8.2027 (VO (EU) 2025/1561, Omnibus IV) Battery Passport, Recyclinganteile, CO₂-Fussabdruck, Sorgfaltspflicht zu Rohstoffen — verbindet Produktdesign, Kreislaufwirtschaft und digitale Produktdaten in einem Regelwerk
Critical Raw Materials Act Geltung seit 2024 Sicherung strategischer Rohstoffe, Sorgfalt entlang Lieferketten
EPR (WEEE, Batterien, Verpackung) Permanent, länderspezifisch Registrierungs- und Finanzierungspflichten pro EU-Mitgliedstaat
Lieferkette & Sorgfalt CSDDD Anwendung ab 26.7.2029, nur Unternehmen >5'000 Mitarbeitende und >1,5 Mrd. EUR Umsatz (RL (EU) 2026/470) Risikobasierte Sorgfaltspflicht zu Menschenrechten und Umwelt in der Lieferkette — kein pauschaler ESG-Fragebogen mehr für jeden Lieferanten, sondern Fokus auf wahrscheinliche bzw. besonders schwerwiegende Risiken. Eigenständige Climate-Transition-Plan-Pflicht wurde gestrichen. Details zur Vereinfachung
EUDR (Entwaldungsverordnung) Grosse/mittlere Unternehmen 30.12.2026, Klein-/Kleinstunternehmen 30.6.2027 (VO (EU) 2025/2650) Entwaldungsfreie, legale Lieferketten für Holz, Soja, Kakao, Kaffee, Palmöl, Rind, Kautschuk. Seit der Reform trägt nur noch der erste Marktteilnehmer, der die Ware in Verkehr bringt bzw. exportiert, die volle Sorgfaltspflicht (Due-Diligence-Erklärung); Downstream-Akteure und Händler übernehmen lediglich die Referenznummer, ohne eigene neue Erklärung
Forced Labour Regulation Anwendbar ab 14.12.2027 Verbot des In-Verkehr-Bringens, Bereitstellens und Exportierens von Produkten aus Zwangsarbeit — unabhängig davon, auf welcher Stufe der Lieferkette sie stattfand
Nachhaltigkeits-Reporting CSRD Neu ab Geschäftsjahr 2027, nur Unternehmen >1'000 Mitarbeitende und >450 Mio. EUR Umsatz (RL (EU) 2026/470) Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS-Standards — der klassische Mittelstand bis 999 Mitarbeitende fällt aus der Pflicht heraus. Details zur Vereinfachung
EU-Taxonomie Stufenweise seit 2022 Klassifikation ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten
SFDR / EU Green Bonds Standard SFDR aktiv, Bonds ab 21.12.2024 Transparenz nachhaltiger Finanzprodukte und grüner Anleihen
Produktsicherheit & Marketing GPSR (General Product Safety Regulation) Anwendbar seit 13.12.2024 Verschärfte Produktsicherheit, EU-Verantwortlicher Pflicht
EmpCo-Richtlinie Anwendbar ab 27.9.2026 (Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten war 27.3.2026 — nur 7 von 27 Staaten fristgerecht) Greenwashing-Verbote, Anforderungen an Umwelt-Claims — pauschale Aussagen wie «umweltfreundlich» oder «nachhaltig» werden unzulässig, wenn die entsprechende Umweltleistung nicht belegt werden kann
Green Claims Directive Verfahren pausiert seit 20.6.2025 — kein geltendes Recht Sollte eine Substantiierungspflicht für freiwillige Umwelt-Werbeaussagen bringen. Die Kommission kündigte den Rückzug an, zog den Vorschlag aber nie formell zurück; kein Zeitplan für eine Wiederaufnahme. Nicht mit der bereits geltenden EmpCo-Richtlinie verwechseln, die ein separates, beschlossenes Regelwerk ist
Chemikalien REACH Permanent, Updates laufend Registrierung, Bewertung, Zulassung, Beschränkung chemischer Stoffe
CLP-Verordnung Permanent, Update 2024/25 Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von Stoffen und Gemischen
PFAS-Restriktion Entscheidung 2026/27 erwartet Breite Beschränkung perfluorierter Verbindungen
Energie & Industrie Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) Umsetzung bis 21.5.2025 42,5% erneuerbarer Anteil im EU-Endenergieverbrauch bis 2030
Energieeffizienzrichtlinie (EED) Umsetzung bis 11.10.2025 11,7% Energieverbrauchssenkung bis 2030
Net-Zero Industry Act Geltung seit 2024 40%-Eigenproduktionsziel für Schlüsseltechnologien (PV, Wind, Wärmepumpen, H₂)

Wie die Stränge zusammenspielen

Trotz unterschiedlicher Themenfelder überlappen die Regelwerke an mehreren Stellen – und genau darin liegt die operative Herausforderung. Vier Knotenpunkte ziehen sich quer durch das Gesamtgeflecht:
  • Lieferanten- und Anlagendaten als gemeinsamer Nenner: EUDR verlangt Geokoordinaten und Lieferantenketten bis zur Produktionsfläche; CSDDD und Forced Labour Regulation fordern Risikoanalysen entlang derselben Ketten; CBAM braucht Anlagen- und Produktionsdaten der Vorlieferanten; die Batterieverordnung verlangt Rohstoff-Sorgfalt. Wer seine Lieferantenstammdaten einmal sauber aufgebaut hat, deckt damit mehrere Pflichten gleichzeitig ab – wer es separat angeht, baut Dopplungen.
  • Produkt- und Material-Identifikatoren: Digitaler Produktpass, ESPR, Batteriepass, PPWR und das neue E-Commerce-Zollpaket mit Produktidentifikatoren verlangen alle eine maschinenlesbare, strukturierte und interoperable Verknüpfung zwischen Produkt und Stammdaten. Auch hier gilt: gemeinsame Identifier-Strategie schlägt produktspezifische Insellösung.
  • Berichts- und Datenarchitektur: CSRD-Berichte, CBAM-Erklärungen, Taxonomie-Angaben und CSDDD-Risiko-Dokumentation greifen auf weitgehend dieselben Quelldaten zurück. In der Praxis zeigt sich: Wer Reporting-Anforderungen früh als Architektur denkt – nicht als jährliche Excel-Übung – spart erheblichen Wiederholungsaufwand.
  • Evidenz statt nur Datenwert: Alle diese Systeme wollen nicht nur einen Wert wie «CO₂ = 1,8» oder eine Geokoordinate, sondern Daten samt Quelle, Beleg, Verantwortlichem und Zeitpunkt. Ein Datenfeld ohne Nachweis, Methode und Verifizierungsstatus ist regulatorisch praktisch wertlos.
Mit dem EU Customs Data Hub ab 2028 wird die Zollabfertigung schrittweise zur Plattform, auf der viele dieser Daten zusammenlaufen sollen. Wer seine Daten bis dahin nicht strukturiert vorliegen hat, wird die Vereinfachung verpassen, die der Hub eigentlich verspricht.

Die Vereinfachung ist Realität – das Omnibus-Paket

Mit dem EU-Omnibus 2025/2026 hat die Kommission auf die Kritik an der Komplexität reagiert – und die Vereinfachung ist inzwischen kein Vorhaben mehr, sondern rechtskräftig umgesetzt: die CBAM-Vereinfachung (VO (EU) 2025/2083) gilt seit dem 20.10.2025, der Omnibus-I-Richtlinienakt zu CSRD und CSDDD (RL (EU) 2026/470) seit dem 18.3.2026, die Battterie-Sorgfaltspflicht-Verschiebung (VO (EU) 2025/1561) seit Juli 2025, die EUDR-Reform (VO (EU) 2025/2650) seit Dezember 2025. Vereinfachung heisst dabei nicht Wegfall: Das Regelgerüst bleibt, der Anwendungskreis wird verkleinert (CBAM-Bagatellgrenze 50 t/Jahr, CSRD-Schwelle >1'000 MA/450 Mio. EUR, CSDDD-Schwelle >5'000 MA/1,5 Mrd. EUR), einzelne Fristen verschieben sich (EUDR, Batterie-Rohstoff-Sorgfalt). Für jedes Unternehmen lohnt sich deshalb die individuelle Standortbestimmung – wer fällt jetzt unter welches Regime, wer nicht (mehr). Die vollständige Aufschlüsselung mit Praxisbeispiel liefert der Artikel EU-Omnibus 2025/2026: CBAM, CSRD und CSDDD werden vereinfacht.

Was Schweizer Exporteure jetzt prüfen sollten

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied – doch praktisch jede Lieferung in die EU, jede Tochtergesellschaft, jede CSRD-pflichtige Konzernmutter und jeder gross genuger EU-Kunde zieht die Green-Deal-Pflichten in Schweizer Unternehmen hinein. Konkret:
  • Pflichtmatrix erstellen: Welche Verordnungen treffen das eigene Unternehmen direkt, welche über Kunden, welche über Lieferanten? Eine ehrliche Bestandsaufnahme verhindert späte Überraschungen.
  • Datenarchitektur planen: Lieferantenstammdaten, Produktstammdaten, Material- und Emissionsdaten so strukturieren, dass sie mehrfach genutzt werden können – nicht pro Verordnung neu erfasst.
  • Verantwortlichkeiten klären: Zoll, Einkauf, Nachhaltigkeit, Finanzen und Recht sind alle betroffen. Wer dauerhaft Owner einzelner Datenpakete ist, sollte explizit festgelegt sein.
  • Stichtage tracken: Die Übergangsfristen sind ungleichmässig verteilt – zwischen 2026 und 2029 fällt fast jedes Quartal ein neuer Stichtag. Ein zentraler Compliance-Kalender ist Pflicht.
  • Beratung gezielt einsetzen: Bei der Vielzahl an Regelwerken lohnt es sich, früh Schwerpunkte zu setzen. Douana unterstützt bei der Zollberatung, bei Warenursprung und Zollabwicklung und bei der Verbindung von Zoll, Lieferkette und Compliance zur strategischen Disziplin.

Zentrale Rechtsakte im Überblick (Stand 9. September 2026)

  • Verordnung (EU) 2025/2083 (CBAM-Vereinfachung, 50-t-Bagatellgrenze) — eur-lex.europa.eu
  • Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I, CSRD/CSDDD-Schwellen) — eur-lex.europa.eu
  • Verordnung (EU) 2025/2650 (EUDR-Reform, neue Fristen und vereinfachte Downstream-Pflichten) — eur-lex.europa.eu
  • Verordnung (EU) 2025/1561 (Batterieverordnung, Verschiebung Rohstoff-Sorgfaltspflicht auf 18.8.2027) — eur-lex.europa.eu
  • Europäische Kommission — Digital Product Passport Registry live seit 20.7.2026 — single-market-economy.ec.europa.eu
  • Europäisches Parlament — Legislative Observatory, Status Green Claims Directive (pausiert) — oeil.europarl.europa.eu

Offizielle Quellen

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