🧭 Du suchst die strukturierte Übersicht zu EU Green Deal und Nachhaltigkeitspflichten? Hier zum Wissens-Hub mit Methodik, FAQ und allen Praxis-Beiträgen.
Der Green Deal wird in den Unternehmen zu einem Datenprojekt.
Früher fragte der Zoll: Was ist die Ware, woher kommt sie, was ist sie wert?
Die neue EU-Regulierung fragt zusätzlich:
- Woraus besteht sie?
- Wo genau wurde sie hergestellt?
- Woher stammen ihre Rohstoffe?
- Wie wurde sie hergestellt?
- Wie viel CO₂ entstand?
- Unter welchen sozialen Bedingungen?
- Was passiert nach ihrem Gebrauch?
- Und können Sie all das beweisen?
Das Gesamtbild auf einen Blick
Die folgende Tabelle bündelt die zentralen Regelwerke nach Themenfeld – mit Geltungsbeginn (oder nächstem relevanten Stichtag), Kerninhalt und Verweis auf weiterführende Douana-Artikel, wo verfügbar.| Themenfeld | Regelwerk | Stichtag | Kern |
|---|---|---|---|
| Klima & Emissionen | European Climate Law | 2050 Netto-Null | Politischer Rahmen, verbindliche Reduktionsziele bis 2030 (-55%) |
| CBAM | Definitiv ab 1.1.2026; Bagatellgrenze 50 t/Jahr seit VO (EU) 2025/2083 | CO₂-Grenzausgleich für Zement, Eisen/Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff. Zertifikatsverkauf startet Februar 2027, auf Basis des Ø-ETS-Preises 2026. Details zur Vereinfachung | |
| EU ETS & ETS2 | ETS2 ab 2027 | Erweiterung des Emissionshandels auf Gebäude und Strassenverkehr | |
| CO₂-Standards Pkw/Lkw | Neuwagen 0 g CO₂ ab 2035 | Schrittweise Verschärfung der Flottenziele | |
| FuelEU Maritime / ReFuelEU Aviation | Aktiv seit 2025 | Treibhausgas-Intensitätsziele für Schiffs- und Flugkraftstoffe | |
| Kreislaufwirtschaft & Produkt | Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) | Inkraft 2024, Produkt-Delegated Acts ab 2026 | Anforderungen an Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Recyclinggehalt |
| Digitaler Produktpass (DPP) | Register seit 20.7.2026 live; Produktpflichten schrittweise per Delegated Act (Batterien ab 18.2.2027, Eisen/Stahl geplant Q4 2026, Textilien/Aluminium/Reifen 2027, Möbel 2028, Matratzen 2029) | Pflichtdaten zu Material, Herkunft, Reparatur, Recycling — produktbegleitend, mit persistentem Produkt-Identifier, der bei der Überlassung zum freien Verkehr elektronisch gegen das EU-Register geprüft werden soll. Register-Start im Detail | |
| PPWR (Verpackung) | Anwendbar seit 12.8.2026 — Konformitätserklärung seither Pflicht | Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten, Verbote von Einweg-Verpackungen; die Verpackung wird selbst zum regulierten Produkt | |
| Batterieverordnung (EU) 2023/1542 | Battery Passport ab 18.2.2027; Rohstoff-Sorgfaltspflicht (Kobalt, Naturgraphit, Lithium, Nickel) verschoben auf 18.8.2027 (VO (EU) 2025/1561, Omnibus IV) | Battery Passport, Recyclinganteile, CO₂-Fussabdruck, Sorgfaltspflicht zu Rohstoffen — verbindet Produktdesign, Kreislaufwirtschaft und digitale Produktdaten in einem Regelwerk | |
| Critical Raw Materials Act | Geltung seit 2024 | Sicherung strategischer Rohstoffe, Sorgfalt entlang Lieferketten | |
| EPR (WEEE, Batterien, Verpackung) | Permanent, länderspezifisch | Registrierungs- und Finanzierungspflichten pro EU-Mitgliedstaat | |
| Lieferkette & Sorgfalt | CSDDD | Anwendung ab 26.7.2029, nur Unternehmen >5'000 Mitarbeitende und >1,5 Mrd. EUR Umsatz (RL (EU) 2026/470) | Risikobasierte Sorgfaltspflicht zu Menschenrechten und Umwelt in der Lieferkette — kein pauschaler ESG-Fragebogen mehr für jeden Lieferanten, sondern Fokus auf wahrscheinliche bzw. besonders schwerwiegende Risiken. Eigenständige Climate-Transition-Plan-Pflicht wurde gestrichen. Details zur Vereinfachung |
| EUDR (Entwaldungsverordnung) | Grosse/mittlere Unternehmen 30.12.2026, Klein-/Kleinstunternehmen 30.6.2027 (VO (EU) 2025/2650) | Entwaldungsfreie, legale Lieferketten für Holz, Soja, Kakao, Kaffee, Palmöl, Rind, Kautschuk. Seit der Reform trägt nur noch der erste Marktteilnehmer, der die Ware in Verkehr bringt bzw. exportiert, die volle Sorgfaltspflicht (Due-Diligence-Erklärung); Downstream-Akteure und Händler übernehmen lediglich die Referenznummer, ohne eigene neue Erklärung | |
| Forced Labour Regulation | Anwendbar ab 14.12.2027 | Verbot des In-Verkehr-Bringens, Bereitstellens und Exportierens von Produkten aus Zwangsarbeit — unabhängig davon, auf welcher Stufe der Lieferkette sie stattfand | |
| Nachhaltigkeits-Reporting | CSRD | Neu ab Geschäftsjahr 2027, nur Unternehmen >1'000 Mitarbeitende und >450 Mio. EUR Umsatz (RL (EU) 2026/470) | Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS-Standards — der klassische Mittelstand bis 999 Mitarbeitende fällt aus der Pflicht heraus. Details zur Vereinfachung |
| EU-Taxonomie | Stufenweise seit 2022 | Klassifikation ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten | |
| SFDR / EU Green Bonds Standard | SFDR aktiv, Bonds ab 21.12.2024 | Transparenz nachhaltiger Finanzprodukte und grüner Anleihen | |
| Produktsicherheit & Marketing | GPSR (General Product Safety Regulation) | Anwendbar seit 13.12.2024 | Verschärfte Produktsicherheit, EU-Verantwortlicher Pflicht |
| EmpCo-Richtlinie | Anwendbar ab 27.9.2026 (Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten war 27.3.2026 — nur 7 von 27 Staaten fristgerecht) | Greenwashing-Verbote, Anforderungen an Umwelt-Claims — pauschale Aussagen wie «umweltfreundlich» oder «nachhaltig» werden unzulässig, wenn die entsprechende Umweltleistung nicht belegt werden kann | |
| Green Claims Directive | Verfahren pausiert seit 20.6.2025 — kein geltendes Recht | Sollte eine Substantiierungspflicht für freiwillige Umwelt-Werbeaussagen bringen. Die Kommission kündigte den Rückzug an, zog den Vorschlag aber nie formell zurück; kein Zeitplan für eine Wiederaufnahme. Nicht mit der bereits geltenden EmpCo-Richtlinie verwechseln, die ein separates, beschlossenes Regelwerk ist | |
| Chemikalien | REACH | Permanent, Updates laufend | Registrierung, Bewertung, Zulassung, Beschränkung chemischer Stoffe |
| CLP-Verordnung | Permanent, Update 2024/25 | Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von Stoffen und Gemischen | |
| PFAS-Restriktion | Entscheidung 2026/27 erwartet | Breite Beschränkung perfluorierter Verbindungen | |
| Energie & Industrie | Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) | Umsetzung bis 21.5.2025 | 42,5% erneuerbarer Anteil im EU-Endenergieverbrauch bis 2030 |
| Energieeffizienzrichtlinie (EED) | Umsetzung bis 11.10.2025 | 11,7% Energieverbrauchssenkung bis 2030 | |
| Net-Zero Industry Act | Geltung seit 2024 | 40%-Eigenproduktionsziel für Schlüsseltechnologien (PV, Wind, Wärmepumpen, H₂) |
Wie die Stränge zusammenspielen
Trotz unterschiedlicher Themenfelder überlappen die Regelwerke an mehreren Stellen – und genau darin liegt die operative Herausforderung. Vier Knotenpunkte ziehen sich quer durch das Gesamtgeflecht:- Lieferanten- und Anlagendaten als gemeinsamer Nenner: EUDR verlangt Geokoordinaten und Lieferantenketten bis zur Produktionsfläche; CSDDD und Forced Labour Regulation fordern Risikoanalysen entlang derselben Ketten; CBAM braucht Anlagen- und Produktionsdaten der Vorlieferanten; die Batterieverordnung verlangt Rohstoff-Sorgfalt. Wer seine Lieferantenstammdaten einmal sauber aufgebaut hat, deckt damit mehrere Pflichten gleichzeitig ab – wer es separat angeht, baut Dopplungen.
- Produkt- und Material-Identifikatoren: Digitaler Produktpass, ESPR, Batteriepass, PPWR und das neue E-Commerce-Zollpaket mit Produktidentifikatoren verlangen alle eine maschinenlesbare, strukturierte und interoperable Verknüpfung zwischen Produkt und Stammdaten. Auch hier gilt: gemeinsame Identifier-Strategie schlägt produktspezifische Insellösung.
- Berichts- und Datenarchitektur: CSRD-Berichte, CBAM-Erklärungen, Taxonomie-Angaben und CSDDD-Risiko-Dokumentation greifen auf weitgehend dieselben Quelldaten zurück. In der Praxis zeigt sich: Wer Reporting-Anforderungen früh als Architektur denkt – nicht als jährliche Excel-Übung – spart erheblichen Wiederholungsaufwand.
- Evidenz statt nur Datenwert: Alle diese Systeme wollen nicht nur einen Wert wie «CO₂ = 1,8» oder eine Geokoordinate, sondern Daten samt Quelle, Beleg, Verantwortlichem und Zeitpunkt. Ein Datenfeld ohne Nachweis, Methode und Verifizierungsstatus ist regulatorisch praktisch wertlos.
Die Vereinfachung ist Realität – das Omnibus-Paket
Mit dem EU-Omnibus 2025/2026 hat die Kommission auf die Kritik an der Komplexität reagiert – und die Vereinfachung ist inzwischen kein Vorhaben mehr, sondern rechtskräftig umgesetzt: die CBAM-Vereinfachung (VO (EU) 2025/2083) gilt seit dem 20.10.2025, der Omnibus-I-Richtlinienakt zu CSRD und CSDDD (RL (EU) 2026/470) seit dem 18.3.2026, die Battterie-Sorgfaltspflicht-Verschiebung (VO (EU) 2025/1561) seit Juli 2025, die EUDR-Reform (VO (EU) 2025/2650) seit Dezember 2025. Vereinfachung heisst dabei nicht Wegfall: Das Regelgerüst bleibt, der Anwendungskreis wird verkleinert (CBAM-Bagatellgrenze 50 t/Jahr, CSRD-Schwelle >1'000 MA/450 Mio. EUR, CSDDD-Schwelle >5'000 MA/1,5 Mrd. EUR), einzelne Fristen verschieben sich (EUDR, Batterie-Rohstoff-Sorgfalt). Für jedes Unternehmen lohnt sich deshalb die individuelle Standortbestimmung – wer fällt jetzt unter welches Regime, wer nicht (mehr). Die vollständige Aufschlüsselung mit Praxisbeispiel liefert der Artikel EU-Omnibus 2025/2026: CBAM, CSRD und CSDDD werden vereinfacht.Was Schweizer Exporteure jetzt prüfen sollten
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied – doch praktisch jede Lieferung in die EU, jede Tochtergesellschaft, jede CSRD-pflichtige Konzernmutter und jeder gross genuger EU-Kunde zieht die Green-Deal-Pflichten in Schweizer Unternehmen hinein. Konkret:- Pflichtmatrix erstellen: Welche Verordnungen treffen das eigene Unternehmen direkt, welche über Kunden, welche über Lieferanten? Eine ehrliche Bestandsaufnahme verhindert späte Überraschungen.
- Datenarchitektur planen: Lieferantenstammdaten, Produktstammdaten, Material- und Emissionsdaten so strukturieren, dass sie mehrfach genutzt werden können – nicht pro Verordnung neu erfasst.
- Verantwortlichkeiten klären: Zoll, Einkauf, Nachhaltigkeit, Finanzen und Recht sind alle betroffen. Wer dauerhaft Owner einzelner Datenpakete ist, sollte explizit festgelegt sein.
- Stichtage tracken: Die Übergangsfristen sind ungleichmässig verteilt – zwischen 2026 und 2029 fällt fast jedes Quartal ein neuer Stichtag. Ein zentraler Compliance-Kalender ist Pflicht.
- Beratung gezielt einsetzen: Bei der Vielzahl an Regelwerken lohnt es sich, früh Schwerpunkte zu setzen. Douana unterstützt bei der Zollberatung, bei Warenursprung und Zollabwicklung und bei der Verbindung von Zoll, Lieferkette und Compliance zur strategischen Disziplin.
Zentrale Rechtsakte im Überblick (Stand 9. September 2026)
- Verordnung (EU) 2025/2083 (CBAM-Vereinfachung, 50-t-Bagatellgrenze) — eur-lex.europa.eu
- Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I, CSRD/CSDDD-Schwellen) — eur-lex.europa.eu
- Verordnung (EU) 2025/2650 (EUDR-Reform, neue Fristen und vereinfachte Downstream-Pflichten) — eur-lex.europa.eu
- Verordnung (EU) 2025/1561 (Batterieverordnung, Verschiebung Rohstoff-Sorgfaltspflicht auf 18.8.2027) — eur-lex.europa.eu
- Europäische Kommission — Digital Product Passport Registry live seit 20.7.2026 — single-market-economy.ec.europa.eu
- Europäisches Parlament — Legislative Observatory, Status Green Claims Directive (pausiert) — oeil.europarl.europa.eu
Offizielle Quellen
- Europäische Kommission – European Green Deal Übersicht
- DG CLIMA – EU-Klimapolitik (Climate Law, ETS, CBAM, CO₂-Standards)
- DG ENV – Circular Economy Action Plan (ESPR, DPP, PPWR, EPR)
- DG GROW – Sustainable Products und Batterie-Verordnung
- DG TAXUD – Customs Reform, CBAM-Vollzug, Customs Data Hub
- DG FISMA – Sustainable Finance (Taxonomie, SFDR, Green Bonds)
- ECHA – Europäische Chemikalienagentur (REACH, CLP, PFAS)
- EUR-Lex – Volltexte aller Verordnungen und Richtlinien
