Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat den Schlussstrich gezogen: Das Altsystem e-dec wird per Ende 2027 vollständig abgeschaltet – und diesmal ohne die grosszügigen Ausnahmeregelungen, die den Umstieg bei der Ausfuhr noch entschärft haben. Wer Waren in die Schweiz einführt oder aus ihr ausführt, muss auf Passar. Punkt.
Drei Entwicklungen laufen dabei zusammen und bedingen einander: die technische Umstellung auf Passar, die durchgängige Digitalisierung des Warenverkehrs im Rahmen des Programms DaziT und das revidierte Zollrecht, dessen Verordnungspaket 2026 in die Vernehmlassung geht. Wer nur die IT-Migration sieht, unterschätzt den Umbau – er betrifft Prozesse, Rollen, Rechtsgrundlagen und die Organisation des BAZG gleichermassen.
Aus den beiden jüngsten offiziellen Informationsquellen des BAZG – den Passar-News 1/2026 und dem Protokoll der Begleitgruppe Wirtschaft vom Juni 2026 – haben wir das Wesentliche für die betriebliche Praxis herausgezogen: die harten Fristen, die neuen Werkzeuge und eine Vorbereitungs-Checkliste, mit der Sie nicht ins letzte Quartal 2027 hineinrutschen.
Die harte Deadline: e-dec endet Ende 2027
Steigende Betriebskosten, die Sparvorgaben in der Bundesverwaltung und die schlicht ausgelaufene technische Lebensdauer von e-dec machen die Abschaltung laut BAZG «unumgänglich». Für den Warenverkehr heisst das konkret:- Letzte Import-Zollanmeldungen in e-dec Import: bis 30. September 2027. Danach sind Einfuhren ausschliesslich über Passar anzumelden.
- Das letzte Quartal 2027 ist für Aufräumarbeiten reserviert – nicht für verspätete Umstiege.
- Es werden keine Daten von e-dec nach Passar migriert. Wer alte Anmeldungen für Archiv, Revision oder Rückverfolgung braucht, muss den Datenbezug selbst rechtzeitig organisieren.
Einfuhr: diesmal gibt es keinen Spielraum
Der entscheidende Unterschied zur Ausfuhr-Umstellung: Für die Einfuhr sind keine Ausnahmeregelungen mehr vorgesehen. Die Umstellung orientiert sich an der Durchfuhr (Ablösung NCTS) – und dort galt schon: Wer im System sein muss, ist im System. Mit dem entscheidenden Ausbauschritt 3 müssen sämtliche Geschäftspartner zwingend auf Passar umstellen. Der Fahrplan dahin:- Erste produktive Pilotfahrten mit Passar Einfuhr (Standardeinfuhren) fanden im April und Mai 2026 statt. Interessierte Firmen können sich weiterhin unter dazit@bazg.admin.ch für die Pilotphase bewerben.
- Ein selbstständiges Umsteigen ohne Absprache mit dem BAZG ist derzeit noch nicht möglich.
- Pilotfahrten mit dem Kontingenten-Dispatcher sind für Herbst 2026 geplant, der gesamte Ausbauschritt 3 folgt ab Februar 2027.
- Die Activ App für den automatisierten Grenzübertritt ist zwingend – bei Passar Einfuhr werden keine BAZG-Transportanmeldungen (BAZG-TA) mehr angeboten.
Ausfuhr: läuft bereits – das Potenzial liegt aber brach
Passar Ausfuhr gehört inzwischen zum ordentlichen Betrieb. Der Haken: Der Anteil der automatisierten Aktivierung ist noch «sehr tief». Dabei liegt genau hier der Effizienzgewinn. Was Exporteure heute schon nutzen können:- Kein Ausdruck der Ausfuhr-Anmeldung mehr nötig. Nach Akzeptanz der Warenanmeldung steht die GDRN (Goods Declaration Reference Number) zur Verfügung – die Branchensoftware kann daraus einen Barcode oder QR-Code auf einem PDF erzeugen. Im Grenzprozess genügt die GDRN.
- Activ App: Wer die automatisierte Aktivierung nutzt, erhält erweiterte Abfertigungszeiten analog zu den Durchfuhren – ohne vorherige Bewilligung, und der Schaltergang entfällt.
- Digitale Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 via «Certificat»: Die Web-Anwendung steht kostenlos im ePortal bereit, erlaubt Entwürfe und automatisierte Validierung. Die Nutzung nimmt stetig zu. Wie das konkret abläuft, zeigen wir in EUR.1 digital erstellen mit Passar.
- VOC-Lenkungsabgabe-Rückerstattung: Für den «Taxas»-Antrag müssen in der Warenanmeldung Ausfuhr die Attribute korrekt gesetzt sein – Kompensationstyp NCL1110 Code 1 sowie Zusatzinformation Ware NCL1118 Code A1301 mit Menge in kg (Details in Richtlinie R-67).
Durchfuhr und Notfall: die operativen Feinheiten
- Das Draft-Versandbegleitdokument (VBD) kann neu als Grundlage für Notfallverfahren dienen (Notfallhandbuch Passar, Ziffer 1.5.3).
- Nach dem Rückzug einer eröffneten Warenanmeldung Durchfuhr müssen Zugelassene Versender die betroffenen Ausfuhr-Anmeldungen innerhalb von 4 Kalendertagen in die Durchfuhr überführen.
- Bei den Previous Document Codes gilt neu: EXPO müssen ab der Passar-Umstellung alle Geschäftspartner für die Datenübernahme verwenden (bisher nur Zugelassene Versender). SNOT bleibt dem Notfallverfahren vorbehalten (Richtlinie R-14-01).
Die neuen Werkzeuge, die Sie kennen sollten
- Declar – der Nachfolger von e-dec Web: Die kostenlose ePortal-Web-Anwendung «Declar» tritt ab Juli 2026 an die Stelle des bisherigen e-dec Web. Sie richtet sich besonders an Schweizer KMU sowie in- und ausländische Transportunternehmen, die ohne kommerzielle Verzollungssoftware selbst deklarieren. Voraussetzung ist die GP-Rolle «Transport»; aktuell läuft die Pilotphase. Wer heute noch mit e-dec Web arbeitet, sollte den Umstieg jetzt einplanen – was mit e-dec Web nach Passar passiert, haben wir in einem eigenen Beitrag eingeordnet.
- Digital Transport Slip (DTS): Der digitale Laufzettel löst den Papier-Laufzettel an allen Gemeinschaftszollanlagen bis Ende 2027 schrittweise ab.
- Finanzas (ab 1. September 2026): Das neue Finanzportal zeigt offene und überfällige Forderungen sowie den Debitorenstatus (rot/grün) und die nötigen Schritte zurück in den grünen Bereich. In der Einführungsphase hat der Status noch keine direkten Auswirkungen; bei ZAZ-Kunden bleibt es vorerst beim bekannten Vorgehen. Voraussetzung: GP-ID und GP-Rolle «Finanzinformation».
- Chartera Output: Der «Briefkasten» für Passar-Dokumente (Verfügungen, Zusammenzüge, Rechnungen, Gutschriften), Bezug über B2B-Schnittstelle oder ePortal. Wichtig zu wissen: Das System ist als Ablage konzipiert, nicht für den Echtzeit-Ausdruck – der Dokumentenausdruck ist derzeit eine der grössten betrieblichen Herausforderungen. Das BAZG empfiehlt, die Logistikprozesse auf die digitalen Möglichkeiten umzustellen statt am Papier festzuhalten.
- Service-Ampel (Systemverfügbarkeit): Orange signalisiert Performance-Einschränkungen, Rot eine Störung. Die Umstellung auf das Ausfallverfahren erfolgt binnen maximal 15 Minuten nach Erkennung. Das BAZG bittet um frühzeitige Störungsmeldung via Ticket oder Telefon.
Passar 2.0: die vier Ausbauschritte im Überblick
Die Roadmap wurde nach dem Abschluss der Ausfuhr-Umstellung neu geordnet. Wie der Ablauf im neuen System grundsätzlich aussieht, haben wir in Der neue Warenprozess mit Passar beschrieben. Passar 2.0 ist in vier Ausbauschritte gegliedert:- Ausbauschritte 1 + 2: Anmeldung von Standardeinfuhren.
- Ausbauschritt 3: alle übrigen Funktionen für die vollständige Ablösung von e-dec Import; für Kontingente wird ein Dispatcher analog zu NCTS bereitgestellt.
- Ausbauschritt 4: Integration der Sonderverfahren.
- Anschliessend Passar 3.0: Digitalisierung der letzten papierbasierten Formulare, verbleibende Schaltergänge werden überflüssig.
Nicht vergessen: BAZG reorganisiert sich
Die Umstellung fällt mit einem Umbau der BAZG-Strukturen zusammen – Zuständigkeiten und Ansprechpersonen können sich verschieben (ein Leistungsabbau ist laut BAZG nicht vorgesehen):- Die sechs Regionen werden per 1. August 2026 zu vier Regionen zusammengeführt.
- Die 23 Lokalebenen werden per 1. Januar 2027 auf 16 reduziert.
- Der Fachbereich Zoll wird auf Regionsstufe mit einer Einheit «Audit und Verfahren» (APV) verankert.
- Die Revision des Zollgesetzes samt Verordnungspaket geht voraussichtlich im September 2026 in die Vernehmlassung. Für den grenzüberschreitenden Warenverkehr ist in erster Linie die Rahmenverordnung (BAZG-VV) relevant. Den Stand des Gesetzgebungsprozesses ordnen wir in Neues Zollgesetz (nZG) ein.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Die Geschäftsfälle je Ausbauschritt auf der BAZG-Website prüfen und anschliessend mit Ihrem Software-Anbieter Zeitpunkt und Vorgehen der Umstellung klären.
- Die fachlichen Neuerungen in den Richtlinien zur Kenntnis nehmen, Mitarbeitende instruieren und interne Prozesse prüfen und – wo sinnvoll – optimieren.
- Die Registrierung im ePortal sicherstellen: GP-ID und die erforderlichen GP-Rollen, bei Bedarf weitere Benutzer berechtigen. Wie aus dem ZAZ-Konto die GP-ID wird, erklären wir in ZAZ-Konto wird zur GP-ID.
- Die automatisierte Aktivierung vorbereiten und mit den Partnern in der Logistikkette abstimmen (Transportanmeldung, Übergabe des DTS, Laden in die Activ App).
- Den Dokumentenbezug über Chartera Output frühzeitig testen und Papier-Abhängigkeiten reduzieren.
