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Eine nachträgliche Zollprüfung, ein Schweizer Exporteur und eine Nachforderung von rund 122'550 Euro: Der jüngst vom deutschen Zoll veröffentlichte Fall aus Singen zeigt exemplarisch, wie teuer es wird, wenn Zollwert, Kostenzuordnung und Präferenznachweise nicht sauber stimmen – und dass die Prüfung oft erst lange nach der Einfuhr kommt.

Was in Singen geprüft wurde

Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts Singen nahm ein Schweizer Medizinprodukte-Unternehmen aus dem Kanton St. Gallen unter die Lupe. Kontrolliert wurde nachträglich zur Zollabfertigung, ob Zölle, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer für Waren, die in ein Zentrallager im Kreis Ludwigsburg eingeführt wurden, korrekt entrichtet worden waren. Das Ergebnis:
  • Die bei der Einfuhr angemeldeten Proforma-Werte waren zu tief angesetzt – die grösste Fehlerquelle.
  • Zusätzliche Differenzen bei der Kostenzuordnung (u. a. Entwicklungskosten, Fracht) und bei zu Unrecht beanspruchten Präferenzzöllen.
Unter dem Strich: rund 135'750 Euro zu wenig entrichtete Abgaben aus den zu tiefen Werten, weitere 11'800 Euro Nachforderung – abzüglich einer Gutschrift von 25'000 Euro aus Punkten, die zugunsten des Unternehmens ausfielen. Netto blieben rund 122'550 Euro Nachzahlung. Die Prüfung erfolgt, so der Zoll, neutral – zugunsten wie zulasten des Unternehmens.

Die eigentliche Botschaft: Die Prüfung kommt später – und über die Grenze

Zwei Dinge machen den Fall lehrreich. Erstens: Der Zoll prüft im Nachgang zur Abfertigung. Wer bei der Einfuhr «durchkommt», ist nicht auf der sicheren Seite – die Prüfung kann Jahre später erfolgen, mit Zinsen und Nachforderung. Zweitens: Hier prüfte der deutsche Zoll ein Schweizer Unternehmen. Wer in die EU liefert oder dort ein Lager betreibt, unterliegt der Kontrolle der dortigen Zollbehörden – die eigene Sorgfaltspflicht endet nicht an der Landesgrenze. Und die Fehler waren keine Exoten, sondern Klassiker: ein zu tiefer Zollwert, nicht korrekt zugerechnete Entwicklungs- und Frachtkosten, unzutreffend beanspruchte Präferenzen. Genau die Themen, die im Alltag gern «nebenher» laufen – und im Prüfbericht plötzlich sechsstellig werden.

Zoll und Aussenhandel im Griff haben – eine Frage der Haltung

Solche Nachforderungen sind fast immer vermeidbar. Nicht mit mehr Bürokratie, sondern mit dem richtigen Verständnis und den richtigen Prozessen: Wer weiss, wie sich der Zollwert korrekt zusammensetzt, welche Kosten hinzuzurechnen sind und unter welchen Bedingungen eine Präferenz wirklich zusteht, gerät gar nicht erst in diese Lage. Genau hier setzt unsere Haltung an: Zoll und Aussenhandel sind kein lästiges Anhängsel, sondern ein strategischer Faktor – und ein Risiko, wenn man sie unterschätzt. Wir haben dazu einige Beiträge geschrieben, die den Blickwinkel schärfen: Mehr davon in unserer Mindset-Rubrik.

Was Sie jetzt tun können

  • Zollwert prüfen: Sind alle hinzurechnungspflichtigen Kosten (Entwicklung, Werkzeuge, Fracht, Lizenzen) korrekt erfasst? Ein Proforma-Wert ist kein Freibrief.
  • Präferenzen belegen: Wird jede beanspruchte Präferenz durch einen gültigen Ursprungsnachweis getragen – oder nur «angenommen»?
  • Prozesse absichern: Ein internes Kontrollsystem (IKS) für Zoll- und Aussenhandelsprozesse fängt genau solche Fehler ab, bevor der Prüfer sie findet.
  • Dokumentieren und aufbewahren: Bei einer späteren Prüfung zählt, was Sie belegen können.
Bei Fragen zu Zollwert, Präferenzen und der Absicherung Ihrer Zollprozesse unterstützt Sie Douana. Quelle: Zoll (Generalzolldirektion) – Pressemitteilung des Hauptzollamts Singen, 7. Juli 2026.
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