Abhängig von den Gütern, die Sie exportieren möchten, und in welches Land Sie exportieren, ist das Vorgehen beim Export nicht immer genau gleich. Grundsätzlich gliedert sich der Export von Ware aber in fünf Schritte.
1. Kaufvertrag verhandeln und abschliessen
Bei Verkäufen ins Ausland gibt es mehr zu verhandeln als wenn Sie direkt in der Schweiz etwas verkaufen. Viele Aspekte des Geschäfts sind nicht klar geregelt und müssen zuerst ausgehandelt werden. Typischerweise wird dabei vereinbart, wer welche Aufgaben, Rechte und Pflichten übernimmt. Dazu gehören auch der Umfang der Lieferung, die Lieferzeit und der Preis. Merken Sie sich: Schweizer Recht ist nicht Weltrecht. Bei internationalen Geschäften kann verhandelt werden, ob das Recht des Käufers oder des Verkäufers (oder gar das Internationale Kaufrecht – UN-Kaufrecht / CISG) zur Anwendung kommt.Wichtig bei diesem Schritt:
- Produktsicherheit & Inverkehrbringung: Vor Vertragsabschluss ist abzuklären, ob spezielle Vorschriften diesbezüglich im Bestimmungsland nötig sind. Erste Anlaufstelle für markt- und länderspezifische Anforderungen ist die schweizerische Exportförderung Switzerland Global Enterprise (S-GE).
- Incoterms (International Commercial Terms): Bei der Vertragsgestaltung im Export sind mit dem Käufer die Incoterms zu besprechen. Diese Klauseln regeln die Art und Weise, wie Güter geliefert werden. Mehr dazu in unserem Beitrag Incoterms® 2020: Offizielles ICC Training, Beratung und Praxiswissen sowie auf der Seite der International Chamber of Commerce (ICC).
Sie klären beispielsweise folgende Fragestellungen:
- Wer kümmert sich um die Ausfuhrzollabfertigung im Exportland?
- Wer wählt und beauftragt den Spediteur?
- Wer bezahlt welche anfallenden Kosten?
2. Transport organisieren
Haben sich Käufer und Verkäufer mit einem Verkaufsvertrag geeinigt, und die Auflagen zur Inverkehrbringung im Bestimmungsland sind abgeklärt, stehen Ihnen für den Transport zahlreiche Spediteure zur Auswahl. Vom Kurierdienst, über Luft- und Seefracht-, bis hin zum LKW-Transport, können Sie hier zwischen verschiedenen Lösungen auswählen. Es empfiehlt sich, vorgängig verschiedene Offerten aus dem In- und Ausland einzuholen und zu vergleichen. Generell gilt:- Bei Kleinsendungen lohnen sich oftmals Kurierdienste
- ökologische Aspekte und Konsolidierungsmöglichkeiten berücksichtigen
- erst ca. ab 500 kg lohnen sich Seefrachtsendungen
- Je nach Warengattung und Volumen gelten besondere Bestimmungen (Wertgegenstände, Kühltransporte, etc.). Zudem fallen Abwicklungskosten für Export- und Importverzollung an.
Wichtig bei diesem Schritt:
Achten Sie darauf, dass Sie vom Spediteur eine klare Auflistung erhalten, welche Preisbestandteile in der Offerte integriert sind und welche nicht. Zudem ist für die Frachtkostenberechnung das Volumengewicht massgebend. Wo nötig unterstützen wir Sie zielführend. Sie können zudem von unseren eigenen Verträgen profitieren. Für die Prüfung von Frachtdokumenten ist Sorgfalt zentral – Fehler im Frachtbrief ziehen zollrechtliche und haftungsrechtliche Risiken nach sich. Mehr dazu: Frachtbrief prüfen: Fehler vermeiden, Lieferketten sichern.3. Exportdokumente erstellen
Wenn Sie Waren exportieren, müssen Sie die Bestimmungen des Bestimmungslandes einhalten. Welche Angaben Sie dazu machen müssen und welche Formulare auszufüllen sind, können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Darum sind diese Angaben sorgfältig mit Ihren Geschäftspartnern vor Ort abzuklären. Mindestens zwei Dokumente werden für den Export benötigt:Handelsrechnung (Lieferschein; Proforma-Rechnung)
- Exporteur (inkl. Adresse)
- Importeur (inkl. Adresse)
- Lieferanschrift
- Ort und Datum der Ausstellung
- Markierung, Nummer, Anzahl und Art der Packstücke
- Netto- und Bruttogewichte, Abmessungen der Packstücke
- genaue Warenbezeichnung
- Zolltarifnummer (Schweizer Zolltarif: Tares)
- Warenmenge
- Preis
- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Ursprungsland
Ausfuhrdeklaration
Die Ausfuhrdeklaration dient als Nachweis für die Ausfuhr von Ware. Diese Ausfuhranmeldung wird elektronisch erfasst. In der Schweiz läuft sie heute über das System Passar des BAZG (das frühere «e-dec» wurde abgelöst). Drei Möglichkeiten der Erfassung:- über die Online-Anwendung des BAZG (Passar)
- mit einer hauseigenen Software
- durch den Spediteur
4. Bewilligungspflichten abklären
Vor der Ausfuhr ist zu prüfen, ob die Ware bewilligungspflichtig ist. Dazu sind insbesondere folgende Bestimmungen relevant:- Zivil und militärisch verwendbare Güter (Dual-Use), Sanktionen und Embargos – zuständig: SECO. Eine umfassende Einführung bietet unser Pillar-Artikel Was sind Dual-Use-Güter? Grundlagen für Schweizer Unternehmen. Für die operative Prüfung folgen Sie den fünf Schritten unter Die fünf Prüfschritte der Schweizer Exportkontrolle.
- Nichtzollrechtliche Erlasse (NZE) – sektorale Vorschriften für bestimmte Warengruppen. Übersicht beim BAZG.
👉 Werkzeug: endverbleib.douana.com Für die strukturierte Prüfung von Endabnehmer und Endverwendung haben wir bei Douana ein eigenes Tool entwickelt: endverbleib.douana.com. Es führt Sie durch die Red-Flag-Prüfung und bietet die Möglichkeit, weitere Notizen zu erfassen – genau das, was Sie für eine ergänzende interne Dokumentation brauchen.
5. Freihandelsabkommen nutzen
Dank Freihandelsabkommen können durch die Angabe des präferenziellen Ursprungs Zölle im Bestimmungsland gespart werden. Dazu sind zuerst die entsprechenden Ursprungskriterien zu prüfen. Der Präferenzielle Ursprung wird anschliessend durch eine Rechnungserklärung oder ein Ursprungsnachweis-Formular (z. B. EUR.1, erhältlich beim Shop Bundespublikationen) belegt. Dazu sind die genauen Vorschriften der einzelnen Freihandelsabkommen zu prüfen. Es gibt verschiedene Formen des Warenursprungs zu unterscheiden. Für Ungeübte ist es nicht ganz einfach, sich in diesem Bereich zurechtzufinden. Empfohlene Einstiegspunkte aus unserem Bestand:- Die Freihandelsabkommen der Schweiz: Umfassende Übersicht und aktueller Stand
- Präferenzieller Warenursprung und Freihandelsabkommen: Maximale Zollvorteile
- PEM-Übereinkommen 2026: Leitfaden Zoneneinteilung
- Richtlinie R30 BAZG: Freihandelsabkommen, Warenursprung, Matrix und Kumulation 2026
- Lehrgang Customs & Trade Professional (CTP)
- Lehrgang Trade Compliance Manager (TCM)
- Inhouse-Workshop: Zoll- oder Ursprungsprüfung vorbereiten
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