Dual-Use-Güter Exportkontrolle Schweiz 2025
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Abhängig von den Gütern, die Sie exportieren möchten, und in welches Land Sie exportieren, ist das Vorgehen beim Export nicht immer genau gleich. Grundsätzlich gliedert sich der Export von Ware aber in fünf Schritte.

1. Kaufvertrag verhandeln und abschliessen

Bei Verkäufen ins Ausland gibt es mehr zu verhandeln als wenn Sie direkt in der Schweiz etwas verkaufen. Viele Aspekte des Geschäfts sind nicht klar geregelt und müssen zuerst ausgehandelt werden. Typischerweise wird dabei vereinbart, wer welche Aufgaben, Rechte und Pflichten übernimmt. Dazu gehören auch der Umfang der Lieferung, die Lieferzeit und der Preis. Merken Sie sich: Schweizer Recht ist nicht Weltrecht. Bei internationalen Geschäften kann verhandelt werden, ob das Recht des Käufers oder des Verkäufers (oder gar das Internationale Kaufrecht – UN-Kaufrecht / CISG) zur Anwendung kommt.

Wichtig bei diesem Schritt:

  • Produktsicherheit & Inverkehrbringung: Vor Vertragsabschluss ist abzuklären, ob spezielle Vorschriften diesbezüglich im Bestimmungsland nötig sind. Erste Anlaufstelle für markt- und länderspezifische Anforderungen ist die schweizerische Exportförderung Switzerland Global Enterprise (S-GE).
  • Incoterms (International Commercial Terms): Bei der Vertragsgestaltung im Export sind mit dem Käufer die Incoterms zu besprechen. Diese Klauseln regeln die Art und Weise, wie Güter geliefert werden. Mehr dazu in unserem Beitrag Incoterms® 2020: Offizielles ICC Training, Beratung und Praxiswissen sowie auf der Seite der International Chamber of Commerce (ICC). Sie klären beispielsweise folgende Fragestellungen:
    • Wer kümmert sich um die Ausfuhrzollabfertigung im Exportland?
    • Wer wählt und beauftragt den Spediteur?
    • Wer bezahlt welche anfallenden Kosten?
    Vorsicht bei EXW (Ex Works): Hier übernimmt der ausländische Käufer formal die Ausfuhrzollabfertigung – mit weitreichenden Folgen, gerade im Sanktionskontext. Vertiefend: Incoterms® Ex Works (EXW) und EU-Sanktionen.

2. Transport organisieren

Haben sich Käufer und Verkäufer mit einem Verkaufsvertrag geeinigt, und die Auflagen zur Inverkehrbringung im Bestimmungsland sind abgeklärt, stehen Ihnen für den Transport zahlreiche Spediteure zur Auswahl. Vom Kurierdienst, über Luft- und Seefracht-, bis hin zum LKW-Transport, können Sie hier zwischen verschiedenen Lösungen auswählen. Es empfiehlt sich, vorgängig verschiedene Offerten aus dem In- und Ausland einzuholen und zu vergleichen. Generell gilt:
  • Bei Kleinsendungen lohnen sich oftmals Kurierdienste
  • ökologische Aspekte und Konsolidierungsmöglichkeiten berücksichtigen
  • erst ca. ab 500 kg lohnen sich Seefrachtsendungen
  • Je nach Warengattung und Volumen gelten besondere Bestimmungen (Wertgegenstände, Kühltransporte, etc.). Zudem fallen Abwicklungskosten für Export- und Importverzollung an.

Wichtig bei diesem Schritt:

Achten Sie darauf, dass Sie vom Spediteur eine klare Auflistung erhalten, welche Preisbestandteile in der Offerte integriert sind und welche nicht. Zudem ist für die Frachtkostenberechnung das Volumengewicht massgebend. Wo nötig unterstützen wir Sie zielführend. Sie können zudem von unseren eigenen Verträgen profitieren. Für die Prüfung von Frachtdokumenten ist Sorgfalt zentral – Fehler im Frachtbrief ziehen zollrechtliche und haftungsrechtliche Risiken nach sich. Mehr dazu: Frachtbrief prüfen: Fehler vermeiden, Lieferketten sichern.

3. Exportdokumente erstellen

Wenn Sie Waren exportieren, müssen Sie die Bestimmungen des Bestimmungslandes einhalten. Welche Angaben Sie dazu machen müssen und welche Formulare auszufüllen sind, können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Darum sind diese Angaben sorgfältig mit Ihren Geschäftspartnern vor Ort abzuklären. Mindestens zwei Dokumente werden für den Export benötigt:

Handelsrechnung (Lieferschein; Proforma-Rechnung)

  • Exporteur (inkl. Adresse)
  • Importeur (inkl. Adresse)
  • Lieferanschrift
  • Ort und Datum der Ausstellung
  • Markierung, Nummer, Anzahl und Art der Packstücke
  • Netto- und Bruttogewichte, Abmessungen der Packstücke
  • genaue Warenbezeichnung
  • Zolltarifnummer (Schweizer Zolltarif: Tares)
  • Warenmenge
  • Preis
  • Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
  • Ursprungsland
Eine vollständige und korrekte Handelsrechnung ist die Grundlage für eine reibungslose Zollabfertigung. Zollbehörden benötigen die Handelsrechnung, um mögliche Steuern und Zölle zu berechnen. Mit dem korrekten Ausfüllen lassen sich Verzögerungen vermeiden. Zur Tarifeinreihung in der Praxis: Tarifeinreihung in der Industrie. Zur Zollwertermittlung: Zollwertermittlung.

Ausfuhrdeklaration

Die Ausfuhrdeklaration dient als Nachweis für die Ausfuhr von Ware. Diese Ausfuhranmeldung wird elektronisch erfasst. In der Schweiz läuft sie heute über das System Passar des BAZG (das frühere «e-dec» wurde abgelöst). Drei Möglichkeiten der Erfassung:
  • über die Online-Anwendung des BAZG (Passar)
  • mit einer hauseigenen Software
  • durch den Spediteur
Wie der neue Warenprozess konkret abläuft, lesen Sie unter Der neue Warenprozess mit Passar und in unserem praxisorientierten Leitfaden So gehen Sie bei der Ausfuhr mit Passar vor. Hintergrund zur Totalrevision: Totalrevision des Zolls. Achtung! Wird die Ware im Ausland nicht verkauft (reguläre Ausfuhr), sondern nur repariert, veredelt, nur temporär zu Ausstellungszwecken oder zur Dienstleistungserbringung ausgeführt, muss dies anders deklariert werden. Dabei gibt es Sonderverfahren für Veredelungsverkehr, temporäre Verzollung für Messen oder Ausstellungen usw. Übersicht beim BAZG zum Export aus der Schweiz. Die Ausfuhrdeklaration setzt gute Kenntnisse voraus. Es empfiehlt sich beim Einstieg in die Exporttätigkeit, Hilfe von Fachpersonen beizuziehen.

4. Bewilligungspflichten abklären

Vor der Ausfuhr ist zu prüfen, ob die Ware bewilligungspflichtig ist. Dazu sind insbesondere folgende Bestimmungen relevant: Gegebenenfalls sind auch Importbewilligungen im Bestimmungsland nötig oder spezielle Inverkehrbringungsmassnahmen erforderlich. Dazu setzen Sie sich am besten mit dem Käufer in Kontakt oder informieren sich bei der staatlichen Exportförderung Switzerland Global Enterprise (S-GE).

👉 Werkzeug: endverbleib.douana.com Für die strukturierte Prüfung von Endabnehmer und Endverwendung haben wir bei Douana ein eigenes Tool entwickelt: endverbleib.douana.com. Es führt Sie durch die Red-Flag-Prüfung und bietet die Möglichkeit, weitere Notizen zu erfassen – genau das, was Sie für eine ergänzende interne Dokumentation brauchen.

5. Freihandelsabkommen nutzen

Dank Freihandelsabkommen können durch die Angabe des präferenziellen Ursprungs Zölle im Bestimmungsland gespart werden. Dazu sind zuerst die entsprechenden Ursprungskriterien zu prüfen. Der Präferenzielle Ursprung wird anschliessend durch eine Rechnungserklärung oder ein Ursprungsnachweis-Formular (z. B. EUR.1, erhältlich beim Shop Bundespublikationen) belegt. Dazu sind die genauen Vorschriften der einzelnen Freihandelsabkommen zu prüfen. Es gibt verschiedene Formen des Warenursprungs zu unterscheiden. Für Ungeübte ist es nicht ganz einfach, sich in diesem Bereich zurechtzufinden. Empfohlene Einstiegspunkte aus unserem Bestand: Als Unterstützung bieten sich Seminare, der Besuch eines Lehrgangs oder eine Beratung von Experten an: Ebenso bietet das BAZG eine unverbindliche, kostenlose Auskunftsstelle für einfache, generelle Zollfragen (Zolltarif).

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