📌 Stand: 13. März 2026. Dieser Artikel wird nicht mehr laufend aktualisiert — für den aktuellen Stand siehe CBAM aktuell 2026 →
Erster CBAM-Zertifikatspreis kommt am 7. April 2026
Der CO2-Grenzanpassungsmechanismus (CBAM) der Europäischen Union nimmt weiter Gestalt an: Am Dienstag, 7. April 2026, wird die Europäische Kommission erstmals einen vierteljährlichen Preis für CBAM-Zertifikate veröffentlichen. Damit wird ein zentrales Element des Mechanismus konkret, das für Importeure von CBAM-relevanten Waren unmittelbare Auswirkungen hat.Was ist CBAM?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Instrument der EU-Klimapolitik, das sicherstellen soll, dass importierte Waren denselben CO2-Kosten unterliegen wie in der EU hergestellte Produkte. Damit wird verhindert, dass EU-Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorschriften verlagern (Carbon Leakage). CBAM erfasst sechs kohlenstoffintensive Sektoren und wird langfristig mehr als 50% der Emissionen abdecken, die dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) unterliegen.Welche Waren sind betroffen?
CBAM gilt für Einfuhren aus sechs Warengruppen in die EU:- Zement
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Düngemittel
- Wasserstoff
- Elektrizität
Zeitplan: Von der Übergangsphase zur definitiven Anwendung
CBAM wird stufenweise eingeführt:- Übergangsphase (1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025): Importeure müssen die in ihren Einfuhren enthaltenen Treibhausgasemissionen melden, jedoch noch keine Zertifikate erwerben. Diese Phase dient der Datenerhebung und der Vorbereitung auf die definitive Anwendung.
- Definitive Phase (ab 1. Januar 2026): Importeure müssen jährlich CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben, die den eingebetteten Emissionen ihrer Einfuhren entsprechen. Gleichzeitig werden die kostenlosen Zuteilungen im EU-ETS schrittweise abgebaut.
Wer ist betroffen und was ist zu tun?
EU-Importeure oder ihre indirekten Zollvertreter, die mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren importieren, mussten bis zum 1. Januar 2026 den Status als autorisierter CBAM-Deklarant beantragen und ein CBAM-Konto einrichten. Bereits im Produktionsland bezahlte CO2-Kosten können von der Zertifikatspflicht abgezogen werden.Was bedeutet der erste Zertifikatspreis für Importeure?
Ab Februar 2027 sind Importeure von CBAM-Waren verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu erwerben, um ihre Einfuhren des Jahres 2026 abzudecken. Der jetzt angekündigte Preis bildet die Grundlage für die finanzielle Planung: Unternehmen können erstmals konkret kalkulieren, welche CO2-Kosten auf ihre Importe zukommen.Wie wird der Preis berechnet?
Für das Jahr 2026 wird der Preis eines CBAM-Zertifikats als vierteljährlicher Durchschnitt der EU-ETS-Auktionsabwicklungspreise berechnet. Ab 2027 geht die Kommission dann auf eine wöchentliche Preisberechnung über. Die vierteljährliche Methodik für 2026 soll einen fairen und transparenten CO2-Preis gewährleisten, der mit dem EU-Kohlenstoffmarkt übereinstimmt. Die Berechnung erfolgt jeweils in der ersten Kalenderwoche des Folgequartals. Die Veröffentlichung findet am ersten Arbeitstag der darauffolgenden Woche statt.Veröffentlichungskalender 2026
- Q1 2026: Veröffentlichung am 7. April 2026
- Q2 2026: Veröffentlichung am 6. Juli 2026
- Q3 2026: Veröffentlichung am 5. Oktober 2026
- Q4 2026: Veröffentlichung am 4. Januar 2027