Das US-Treasury Office of Foreign Assets Control (OFAC) hat am 22. Juni 2026 die Iran General License X (GL X) veröffentlicht. Sie autorisiert vorübergehend Transaktionen, die "üblicherweise notwendig und einschlägig" sind für die Produktion, den Verkauf, die Lieferung und das Entladen von Rohöl, petrochemischen Produkten und Erdölprodukten iranischen Ursprungs. Die Lizenz ist eng befristet — sie gilt bis 21. August 2026, 00:01 Uhr EDT. Wir ordnen ein, was die Massnahme bedeutet und worauf Schweizer Unternehmen achten müssen.
Hintergrund — der US-Iran-MoU vom 17. Juni 2026
GL X ist die erste konkrete Umsetzung eines Memorandum of Understanding (MoU), das die USA und Iran am 17. Juni 2026 unterzeichnet haben. Das interim-MoU sieht vor:- Einstellung militärischer Operationen an allen Fronten
- Rahmen für Verhandlungen über umfassendere Sanktionserleichterungen
- Wiedereröffnung der Strasse von Hormuz
Was GL X konkret erlaubt
Die Lizenz ist breit gefasst und deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab:- Transaktionen rund um die Produktion, den Verkauf, die Lieferung und das Entladen iranischer Erdölprodukte
- Zahlungen in US-Dollar an Iran, die iranische Regierung oder jede blockierte Person für den Kauf solcher Produkte
- Schiffe — auch derzeit blockierte Tanker — und deren Verwaltung, Bemannung, Bunkerung, Versicherung, Hafendienste
- Notfall-Reparaturen und Umweltschutzmassnahmen an den genannten Schiffen
Was GL X NICHT erlaubt
- Transaktionen mit Nordkorea, Kuba, sowie den besetzten Gebieten der Ukraine — diese bleiben unter umfassendem US-Embargo
- Personen, die in oder nach den Gesetzen dieser Jurisdiktionen organisiert sind
Kritisch für Schweizer Unternehmen: EU, UK und Schweizer Sanktionen bleiben in Kraft
GL X ist eine US-only-Massnahme. Die anderen Sanktionsregime gelten unverändert weiter:- EU-Sanktionen gegen Iran sind nicht angepasst worden. Die EU-Restriktionen gegen den iranischen Erdöl-Sektor bestehen weiter.
- UK-Sanktionen gegen Iran bleiben in voller Kraft.
- Schweizer Sanktionen auf "Shadow Fleet"-Tanker, die historisch für iranische Lieferungen genutzt wurden, bleiben aktiv — insbesondere im Russland-bezogenen Kontext.
Konsequenzen für Compliance-Verantwortliche
- Kein "GL X-Reflex": Mitarbeitende und Berater dürfen den OFAC-Schritt nicht als generelle Sanktionsentspannung interpretieren. US-Recht ist nur eine von mehreren Compliance-Ebenen.
- Mehrschicht-Screening behält Priorität: SDN-Liste der OFAC, EU-Sanktionsliste, SECO-Sanktionsmassnahmen, UK-Sanktionsliste, plus produktbezogene Exportkontrollen — alle bleiben relevant.
- Zahlungsverkehr-Banken sind oft konservativer: Auch wenn alle drei Rechtsordnungen ein Geschäft erlaubten, kann eine korrespondierende Bank das Geschäft ablehnen wegen interner Risk-Policy.
- Befristung beachten: Die GL X gilt nur bis 21. August 2026. Wer eine Transaktion in diesem Fenster eingeht, sollte sicherstellen, dass Lieferung, Zahlung und Dokumentation vor Fristablauf abgeschlossen sind — sonst droht ein Schwebezustand mit unklarem Rechtsstatus.
- Re-Imposition-Klausel monitoren: Sollte der US-Iran-MoU scheitern, kann OFAC die GL X jederzeit widerrufen. Vorgänge in laufender Lieferkette würden dann von Re-Imposition betroffen.
Strategischer Ausblick
GL X ist der erste sichtbare diplomatische Schritt einer breiteren Iran-Politik der Trump-Administration. Ob die zweimonatige Befristung verlängert oder durch eine permanentere Lösung ersetzt wird, hängt vom Verlauf der politischen Verhandlungen ab. Schweizer Unternehmen sollten die kommenden 60 Tage aktiv beobachten und ihre Sanktions-Compliance-Architektur darauf vorbereiten, kurzfristig auf Änderungen reagieren zu können — in beide Richtungen.Offizielle Quellen
- OFAC — Issuance of Iran-related General License (22.06.2026)
- US Treasury OFAC — Übersicht und SDN-Liste
- SECO — Sanktionen und Embargos
- EU-Kommission — Aktuelle Sanktionen
Vertiefung bei Douana
- Wissens-Hub Exportkontrolle, Sanktionen und Embargos
- Wissens-Hub US-Zollpolitik 2025–2026
- OFAC-Sanktionen verstehen — der Treasury-Leitfaden vom Juni 2026
- Schweiz stoppt Kriegsmaterialexporte an Iran-Konfliktparteien
- China kontert westliche Sanktionen 2026: Blocking Order und Dekrete 834/835
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