Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1183 vom 2. Juni 2026 hat die EU Kommission die zentralen Verfahrensregeln für den präferenziellen Warenursprung modernisiert. Die Verordnung ändert die UZK-Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 und stellt zwei Pflöcke ein: standardisierte digitale Lieferantenerklärungen ab 2028 und elektronische Ursprungsnachweise ab 2030. Was sich für Unternehmen in der EU operativ ändert – und ab wann – zeigt der folgende Praxisleitfaden.
Die zwei wichtigsten Daten
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 23. Juni 2026 | Inkrafttreten der DV 2026/1183. Die Rechtsgrundlage gilt – die operativen Pflichten greifen aber zeitversetzt. |
| 23. Juni 2028 | Standardisierte digitale Lieferantenerklärungen werden verpflichtend. Freitext-Formulierungen entfallen. |
| 26. Juni 2030 | Das e-PoC-System (electronic Proof of Origin) für EUR.1-Warenverkehrsbescheinigungen löst den Papierprozess ab. |
Was sich bei der Lieferantenerklärung praktisch ändert
Bisher konnten Lieferantenerklärungen weitgehend frei formuliert werden, solange die vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten waren. Viele Unternehmen erstellten sie als Word- oder PDF-Dokument, mit individuellem Layout und teils stark unterschiedlichen Bezeichnungen für dieselben Datenfelder. Genau das wird sich ab Mitte 2028 ändern. Die Verordnung schreibt strukturierte, standardisierte Datenfelder vor. Lieferantenerklärungen müssen künftig elektronisch in IT-Systemen abgelegt und in einem definierten Format ausgetauscht werden können. In der Praxis heisst das:- Lieferantendaten, Warendaten, Ursprungsangaben und Zeitraum-Angaben müssen exakt den vorgegebenen Feldern entsprechen
- Die Ablage in PDF oder Papier reicht nicht mehr – die Daten müssen maschinenlesbar verarbeitet werden können
- Stammdaten in ERP- und Zollsystemen müssen so gepflegt sein, dass die Erklärungen automatisiert erzeugt und verifiziert werden können
- Eingehende Erklärungen von Vorlieferanten müssen ebenfalls im strukturierten Format akzeptiert und verarbeitet werden
Was das e-PoC-System bringt
Die EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung ist heute ein Papierdokument, das vom Exporteur beantragt, von der Zollbehörde geprüft und mit Stempel ausgegeben wird. Im Empfangsland (zum Beispiel in der SchweiZ wird sie zur Inanspruchnahme der Präferenzbehandlung physisch vorgelegt. Im Pan-Euro-Mediterranen Raum bedeutet das einen erheblichen administrativen Aufwand und eine hohe Fehleranfälligkeit – verloren gegangene Originale, Stempelprobleme und Übermittlungsverzögerungen sind in der Praxis bekannt. Ab 26. Juni 2030 wird der Prozess der Erstellung in der EU durchgängig elektronisch. Das e-PoC-System überträgt Ursprungsnachweise direkt zwischen den beteiligten Zollverwaltungen, der Exporteur kann den Status digital nachverfolgen, der Importeur ruft den Nachweis elektronisch ab. Für Unternehmen mit hohem EUR.1-Volumen reduziert das Bearbeitungszeit und Papieraufwand spürbar – setzt aber voraus, dass die eigenen Systeme das neue Format unterstützen und die Mitarbeitenden den neuen Workflow beherrschen.Wer ist konkret betroffen
| Unternehmensprofil | Handlungsbedarf |
|---|---|
| Hersteller mit präferenzberechtigten EU-Ursprungswaren | Lieferantenerklärungen an Kunden müssen ab 2028 im neuen Format ausgestellt werden. Vorhandene Langzeit-Lieferantenerklärungen mit Gültigkeit über 2028 hinaus rechtzeitig überprüfen. |
| Händler / Importeure innerhalb der EU | Eingehende Lieferantenerklärungen von Vorlieferanten müssen elektronisch entgegengenommen, geprüft und archiviert werden. Beschaffungsprozesse mit Lieferanten-Onboarding anpassen. |
| Exporteure mit EUR.1-Geschäft | Bis spätestens Anfang 2030 e-PoC-Integration in das eigene Zoll- oder ERP-System sicherstellen, Beantragungsprozesse digital aufsetzen, interne Verantwortlichkeiten klären. |
| Konzerne mit zentralem Trade-Compliance-System | Schnittstellen zu SAP GTS, Atlas, Customs Connect und ähnlichen Systemen prüfen. Software-Anbieter zur Roadmap der Anpassungen anfragen. |
| KMU ohne dediziertes Zollsystem | Strukturierte Datenpflege wird zur Voraussetzung. Externe Zoll-Software, Dienstleister oder ERP-Erweiterungen rechtzeitig evaluieren. |
Was Unternehmen 2026 und 2027 vorbereiten sollten
Der Geltungsbeginn 2028 wirkt weit weg, doch die operative Umstellung dauert in der Praxis länger als gedacht. Wer den Stichtag entspannt erreichen will, sollte in den kommenden zwei Jahren folgende Schritte einplanen:- Bestandsaufnahme: Welche Lieferantenerklärungen werden heute aus- und eingehend bewirtschaftet? Wie viele Lieferanten sind eingebunden? Welche Formate sind im Umlauf?
- Stammdaten-Audit: Sind Warennummern, Ursprungsländer und Lieferantendaten konsistent gepflegt? Lücken oder Mehrfacherfassungen jetzt bereinigen.
- System-Roadmap: Beim ERP- oder Zollsoftware-Anbieter klären, wann das neue Lieferantenerklärungs-Format unterstützt wird und ob ein Update kostenpflichtig ist.
- Lieferanten-Kommunikation: Vorlieferanten frühzeitig informieren, dass elektronische Erklärungen im neuen Format eingefordert werden. Onboarding-Prozesse anpassen.
- Schulung: Zoll-, Einkaufs- und IT-Verantwortliche müssen das neue Format und die zugehörigen Prozesse beherrschen, bevor der Stichtag fällt.
- e-PoC-Vorbereitung parallel laufen lassen: Wer EUR.1 ausstellt, sollte 2028/2029 die Anbindung an das e-PoC-System planen – nicht erst kurz vor 2030.