Digitale Ursprungsnachweise prüfen: WVB EUR.1 und EUR-MED
Immer mehr Länder stellen Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) digital aus. Für Schweizer Importeure und Zollverantwortliche ist es entscheidend, die Echtheit dieser digitalen Ursprungsnachweise korrekt zu prüfen. Dieser Artikel fasst zusammen, welche Länder digitale WVB EUR.1 und EUR-MED ausstellen und wie die Echtheitsprüfung erfolgt.
Quelle: Merkblatt BAZG zur Bestimmung der formellen Gültigkeit von Präferenznachweisen.
1. Digital ausgestellte WVB EUR.1
Die Echtheit einer WVB ist generell über einen allfällig vorhandenen Link oder QR-Code zu überprüfen. Folgende Länder stellen digitale WVB EUR.1 aus:
| Land |
Einführung |
Bemerkungen |
| Norwegen |
15.12.2020 |
- Formular mit grüner Guilloche, farbig ausgedruckt
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 werden aufgedruckt
- Rubrik 12 muss vom Ausführer oder Bevollmächtigten handschriftlich unterschrieben sein (gilt auch für WVB im Rahmen des EWR)
- Echtheitsprüfung: eur1.toll.no
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| Türkei |
08.04.2020 |
- Formular mit grüner Guilloche, farbig ausgedruckt
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 aufgedruckt, keine Unterschrift
- Rubrik 12 muss vom Ausführer oder Bevollmächtigten handschriftlich unterschrieben sein
- Echtheitsprüfung: Mittels aufgedrucktem QR-Code1
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| UK |
01.09.2021 |
- Formularfarbe weiss, Stempel der Beglaubigungsstelle Salford in Rubrik 11
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 werden aufgedruckt. Ein allfälliger Aufdruck hinsichtlich digitaler Signatur in Rubrik 8 muss nicht beachtet werden
- In Rubrik 12 wird der Name des Ausführers ohne Unterschrift aufgedruckt
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| Italien |
01.03.2021 |
- Echtheitsprüfung: Mittels aufgedrucktem QR-Code in der Titelzeile, alternativ: AIDA Online
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| Ukraine |
01.01.2021 |
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 sind von Hand angebracht
- In Rubrik 12 wird der Name des Ausführers ohne Unterschrift aufgedruckt
- Echtheitsprüfung: Mittels QR-Code in Rubrik 7, alternativ: customs.gov.ua
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| Marokko |
12.01.2021 |
- Formular mit grüner Guilloche
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 werden aufgedruckt
- Rubrik 12 muss vom Ausführer oder Bevollmächtigten handschriftlich unterschrieben sein
- Echtheitsprüfung: douane.gov.ma, DUM-Nr. siehe Rubrik 11
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| Israel |
01.04.2025 |
- Stempel und Name des Zollbeamten in Rubrik 11 werden aufgedruckt
- Echtheitsprüfung: Mittels QR-Code in Rubrik 11, alternativ: shaarolami-query.customs.mof.gov.il
- Rubrik 12: Aufdruck Bestätigungszeichen zur Bestätigung der elektronischen Ausstellung
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| Schweiz |
16.03.2026 |
- Web-Anwendung «Certificat» im ePortal des BAZG (Pilotbetrieb)
- Automatische Beglaubigung über Passar-Ausfuhranmeldung
- Echtheitsprüfung: Mittels QR-Code oder Direktlink
- Aktuell für PEM-Zone; Ausweitung auf weitere Freihandelsabkommen geplant
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2. Digital ausgestellte WVB EUR-MED
Zusätzlich zu den Bemerkungen für WVB EUR.1 ist bei EUR-MED Folgendes zu beachten:
- In Rubrik 7 muss der Vermerk bezüglich Kumulation ausgefüllt sein.
- WVB EUR-MED sind im Rahmen von Freihandelsabkommen, in denen die Schweiz/EFTA das revidierte PEM-Übereinkommen anwendet, nicht vorgesehen, werden aber bis auf Weiteres toleriert.
Folgende Länder stellen digitale WVB EUR-MED aus:
| Land |
Einführung |
Bemerkungen |
| Norwegen |
15.12.2020 |
- Formular mit grüner Guilloche, farbig ausgedruckt
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 werden aufgedruckt
- Rubrik 12 muss vom Ausführer oder Bevollmächtigten handschriftlich unterschrieben sein (gilt auch für WVB im Rahmen des EWR)
- Echtheitsprüfung: eur1.toll.no
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| Türkei |
08.04.2020 |
- Formular mit grüner Guilloche, farbig ausgedruckt
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 aufgedruckt, keine Unterschrift
- Rubrik 12 muss vom Ausführer oder Bevollmächtigten handschriftlich unterschrieben sein
- Echtheitsprüfung: Mittels aufgedrucktem QR-Code1
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| Italien |
01.03.2021 |
- Echtheitsprüfung: Mittels aufgedrucktem QR-Code in der Titelzeile, alternativ: AIDA Online
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| Ukraine |
01.01.2021 |
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 sind von Hand angebracht
- In Rubrik 12 wird der Name des Ausführers ohne Unterschrift aufgedruckt
- Echtheitsprüfung: Mittels QR-Code, alternativ: customs.gov.ua
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| Marokko |
12.01.2021 |
- Formular mit grüner Guilloche
- Stempel und Unterschrift in Rubrik 11 werden aufgedruckt
- Rubrik 12 muss vom Ausführer oder Bevollmächtigten handschriftlich unterschrieben sein
- Echtheitsprüfung: douane.gov.ma, DUM-Nr. siehe Rubrik 11
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| Israel |
01.04.2025 |
- Stempel und Name des Zollbeamten in Rubrik 11 werden aufgedruckt
- Echtheitsprüfung: Mittels QR-Code in Rubrik 11, alternativ: shaarolami-query.customs.mof.gov.il
- Rubrik 12: Aufdruck Bestätigungszeichen zur Bestätigung der elektronischen Ausstellung
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Fussnoten
1 Der QR-Code kann aktuell nicht mit Betriebssystem iOS eingescannt werden (während z.B. Android funktioniert). Alternativ kann die Echtheit der WVB auch über den Link geprüft werden. Dazu muss nach Aufrufen der Seite die URL in der Adressleiste des Browsers mit der Identifikationsnummer der WVB (siehe rechter Rand der WVB) manuell ergänzt werden (z.B. http://mdc.gtb.gov.tr/1234abcd).
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