Dazit, Passar, Neues Zollgesetz Schweiz, aktueller Stand

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An der Sitzung der Begleitgruppe Wirtschaft DaziT vom 7. September 2026 hat das BAZG die aktuelle Roadmap für Passar Einfuhr konkretisiert und den Stand der Verordnungsrevision zum neuen Zollgesetz erläutert. Zwei Themen, die oft in einen Topf geworfen werden, aber klar zu trennen sind: Passar ist das neue IT-System für die Zollabwicklung, das neue Zollgesetz die rechtliche Grundlage dahinter. Protokoll und Präsentation der Sitzung sind auf der verlinkten BAZG-Seite offiziell nachlesbar. Dieser Beitrag ordnet ein, was für Schweizer Importeure und Exporteure jetzt wirklich wichtig ist.

Passar Einfuhr: Die Ausbauschritte im Überblick

Für die Einführung von Passar Einfuhr ist entscheidend, welcher Ausbauschritt wann kommt — und was er konkret umfasst. Die aktuelle Roadmap (Stand 22. Juni 2026, an der Sitzung bestätigt) sieht wie folgt aus:
Ausbauschritt Inhalt Zeitpunkt Status
Ausbauschritt 1 Einfuhr Standard Produktiv seit Q2 2026 Abgeschlossen
Ausbauschritt 2 Restliche Standard-Funktionen, Zahlung auf Rechnung, Sofortzahlung, Auflagen und Bedingungen Produktiv seit Q2 2026 Abgeschlossen
Ausbauschritt 3 Regulierungen (inkl. Zollerleichterungen/Verwendungsverpflichtung), zollbefreite Waren, Kontingente, Freizonenkontingente, Steuerlager, Veredelungsverkehr, Zollager, Ein-/Ausfuhr als Folgeverfahren Q1 2027 In Erarbeitung
Ausbauschritt 4 Änderung Verwendungspflicht Zollerleichterungen, Differenzerhebung Warenvorräte, übrige Zollbefreiungen, reduzierte Warenanmeldung Q2 2027 In Vorbereitung
Passar 3.0 Formulare und überwachte Verfahren (u. a. Rückerstattung ausländische Rückwaren, Übersiedlungs-/Erbschafts-/Ausstattungsgut, Grenzzonenverkehr, weitere Formulare) Ab 2028 In Vorbereitung
Wichtig: "Abgeschlossen" bezieht sich auf den Funktionsumfang von Ausbauschritt 1 und 2 — nicht auf den vollständigen Rollout. Beide Schritte befinden sich weiterhin in der produktiven Pilotphase (siehe unten). Parallel dazu läuft Declar, der Nachfolger von e-dec Web: Die Transportanmeldung Einfuhr kommt Q1 2027, Ausfuhr folgt in Q3 2027. Die harte Frist bleibt bestehen: Ab dem 1. Oktober 2027 sind Zollanmeldungen weder mit e-dec Import noch mit e-dec Web möglich — letzte Anmeldung in beiden Systemen ist der 30. September 2027. Ab diesem Zeitpunkt läuft alles über Passar und Declar. Sonderfall Mineralölsteuer: Einfuhren mit der Warenbestimmung «in ein Steuerlager (MinöSt) verbringen» bleiben bis zu einem einzigen Stichtag am 1. Juli 2027 bei e-dec — für alle Verkehrsarten, inklusive Pipeline. Betroffene Firmen wurden bereits direkt informiert. Vollständige Roadmap: bazg.admin.ch/de/roadmap-passar-2-und-3.

Reduzierte Warenanmeldung: eigener Fall innerhalb Ausbauschritt 4

Innerhalb von Ausbauschritt 4 führt die Roadmap explizit auch die reduzierte Warenanmeldung nach Art. 42 des geltenden Zollgesetzes auf. Deren Umsetzung kann laut BAZG bereits pilotiert werden, unabhängig vom weiteren Fortschritt der übrigen Ausbauschritt-4-Funktionen. Rechtlich zu unterscheiden davon ist die vereinfachte Warenanmeldung nach Art. 15 BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) — das zentrale Element der Totalrevision des Zollgesetzes für Kleinsendungen mit reduziertem Datenbedarf. Sie stützt sich auf das neue, noch nicht in Kraft getretene Recht. Details dazu in unserem Artikel Totalrevision des Schweizer Zollgesetzes: Vereinfachte Warenanmeldungen möglich.

Kein Alleingang: Pilotphase und Activ-App-Pflicht

Ausbauschritt 1 und 2 laufen aktuell als produktiver Pilot mit vier Geschäftsfällen (u. a. internationale Durchfuhr mit anschliessender Einfuhr am Domizil, Einfuhr im Grenzprozess). Beteiligt sind 7 von 24 Branchensoftware-Entwicklungsfirmen, darunter Helmut Ruck GmbH (Basel Weil Autobahn), Gebrüder Weiss AG (Au SG), Spedimar SAGL (Chiasso) und DHL Express (Basel). Zwei Punkte sind für alle Unternehmen relevant, unabhängig davon, ob sie selbst am Pilot beteiligt sind:
  • Ein eigenmächtiger Umstieg auf Passar Einfuhr ist ohne Absprache mit dem BAZG nicht möglich. Die Freigabe für die breite produktive Nutzung erfolgt erst nach Abschluss der Pilotphase, gestaffelt pro Grenzübergang, und wird vom BAZG offiziell kommuniziert.
  • Passar Einfuhr funktioniert ausschliesslich mit automatisierter Aktivierung über die Activ App. Das ist keine Option, sondern Voraussetzung.
Der zweite Punkt hat es in sich: Bei der Aktivierung im Strassenverkehr-Export liegt der Anteil der automatisierten Aktivierung über die Activ App seit Monaten stabil bei rund 10 Prozent — 90 Prozent laufen weiterhin manuell am Schalter. Wer die Activ App heute noch nicht im betrieblichen Alltag nutzt, ist für die kommende Passar-Einfuhr-Pflicht nicht vorbereitet und sollte das jetzt angehen, nicht erst kurz vor der eigenen Umstellung.

GP-ID und GP-Rollen: zwei neue Fristen

Aus dem ZAZ-Konto wird mit Passar die GP-ID — doch die GP-ID allein genügt nicht. Für den Zahlungs- und Dokumentenprozess braucht es zusätzlich die passende GP-Rolle. Fehlt sie, wird die Warenanmeldung Einfuhr (WA E) von Passar gar nicht erst akzeptiert: Die Sendung bleibt an der Grenze stehen, und eine nicht akzeptierte WA E ist für das BAZG nicht sichtbar — die Verantwortung für die Weiterfahrt liegt allein beim Wirtschaftsbeteiligten. Das Onboarding läuft in vier Schritten:
  1. Registrieren — digitale Services im ePortal
  2. GP-ID — Geschäftspartner-ID einrichten bzw. vorhandene prüfen
  3. Rolle wählen — reiner Rechnungsempfänger: «Dokumentenbezug im Warenverkehr»; wer selbst Warenanmeldungen erstellt: «Fracht»
  4. Berechtigen — Benutzer bei Bedarf freischalten
Neu bekannt sind zwei konkrete Fristen für weitere GP-Rollen: die Rolle für die Verwendungsverpflichtung bei Zollerleichterungen muss bis 1. November 2026 vorhanden sein, die Rolle für Tarifanfragen ist per 1. Januar 2027 geplant. Bereits rund 27'000 betroffene Firmen wurden vom BAZG schriftlich zum Onboarding informiert — bisher hat aber erst rund ein Drittel davon GP-ID und die nötigen GP-Rollen tatsächlich registriert. Details zum Umstieg von ZAZ auf GP-ID finden Sie in unserem Artikel ZAZ-Konto wird zur GP-ID. Onboarding-Portal: bazg.admin.ch/de/onboarding.

Automatisierter Grenzübertritt im Rheintal ab 1. Oktober 2026

Mit der Einführung von Smart Border Austria durch den österreichischen Zoll und der schrittweisen Umstellung auf Passar 2.0 greifen die Systeme beider Länder koordiniert ineinander und ermöglichen einen automatisierten Grenzübertritt im Rheintal — vorausgesetzt, Waren- und Transportanmeldung liegen vorgängig elektronisch vor. Ab dem 1. Oktober 2026 ändern sich an sechs Grenzübergängen im Abschnitt SG/FL die Öffnungszeiten der Schalter, drei davon werden künftig ausschliesslich digital abgefertigt:
Grenzübergang Neue Regelung ab 1.10.2026
Schaanwald Schalter Mo–Do 07:30–17:30, Fr 07:30–17:00
Au Schalter Mo–Fr 07:30–17:30, Sa 07:30–12:00
St. Margrethen Schalter Mo–Fr 07:30–16:00
Oberriet Nur digitale Abfertigung, Mo–Fr 05:00–22:00, kein Schalter besetzt
Kriessern Nur digitale Abfertigung, Mo–Fr 05:00–22:00, kein Schalter besetzt
Diepoldsau Nur digitale Abfertigung, Mo–Fr 05:00–22:00, kein Schalter besetzt
Der Übergang dauert bis 31. Dezember 2027. Wer regelmässig über diese Grenzübergänge verzollt, sollte jetzt prüfen, ob die eigenen Prozesse für die vorgängige elektronische Waren- und Transportanmeldung bereit sind — ausserhalb der neuen Schalterzeiten bleibt sonst nur der digitale Weg. Das BAZG hat dazu drei kurze Videos veröffentlicht, die zeigen, wie die entstehenden Lösungen für den automatisierten Grenzübertritt funktionieren (Stand: work in progress):

Neues Zollgesetz: Aktuell geht es nur noch um die Verordnungsebene

Das neue Zollgesetz selbst — Zollabgabengesetz (ZoG) und BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG), beide vom 24. August 2022 — ist als Gesetz bereits beschlossen. Offen ist einzig das Inkrafttreten: Gemäss dem am 20. August 2026 publizierten Voranschlag 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan ist dieses weiterhin erst per 2028 vorgesehen. Was aktuell läuft, spielt sich deshalb nicht mehr auf Gesetzes-, sondern auf Verordnungsebene ab: das Verordnungspaket zum neuen Zollgesetz durchläuft den üblichen Ablauf einer Verordnungsrevision — vom Bundesratsentscheid zur Eröffnung der Vernehmlassung über die Konsultation der WAK (Wirtschaftskommission) bis zur verwaltungsinternen Bereinigung, Ämterkonsultation und dem abschliessenden Bundesratsentscheid zur Inkraftsetzung. Neu terminiert: Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket soll Mitte Oktober 2026 eröffnet werden und bis Ende Januar 2027 dauern. Das BAZG plant dazu eine eigene Informationsveranstaltung; die Einladung erfolgt über den Verteiler der Begleitgruppe Wirtschaft. Bis zum Inkrafttreten 2028 gelten weiterhin sämtliche verfahrensrechtlichen Bestimmungen des heutigen Zollgesetzes — unabhängig davon, wie weit Passar in der Zwischenzeit ausgebaut ist.

Wie geht es weiter?

Genauere Angaben zur produktiven Verfügbarkeit von Ausbauschritt 3 will das BAZG an der nächsten Sitzung der Begleitgruppe Wirtschaft kommunizieren — am 7. Dezember 2026 in Bern. Bis dahin gilt: Wer heute schon GP-ID, GP-Rollen und Activ App im Griff hat, startet ohne Verzögerung in die nächsten Ausbauschritte. Wer damit noch nicht begonnen hat, sollte das jetzt tun — die Fristen sind gesetzt, unabhängig davon, wann das neue Zollgesetz in Kraft tritt.

Quellen

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