An der Sitzung der Begleitgruppe Wirtschaft DaziT vom 7. September 2026 hat das BAZG die aktuelle Roadmap für Passar Einfuhr konkretisiert und den Stand der Verordnungsrevision zum neuen Zollgesetz erläutert. Zwei Themen, die oft in einen Topf geworfen werden, aber klar zu trennen sind: Passar ist das neue IT-System für die Zollabwicklung, das neue Zollgesetz die rechtliche Grundlage dahinter. Protokoll und Präsentation der Sitzung sind auf der verlinkten BAZG-Seite offiziell nachlesbar. Dieser Beitrag ordnet ein, was für Schweizer Importeure und Exporteure jetzt wirklich wichtig ist.
Passar Einfuhr: Die Ausbauschritte im Überblick
Für die Einführung von Passar Einfuhr ist entscheidend, welcher Ausbauschritt wann kommt — und was er konkret umfasst. Die aktuelle Roadmap (Stand 22. Juni 2026, an der Sitzung bestätigt) sieht wie folgt aus:| Ausbauschritt | Inhalt | Zeitpunkt | Status |
|---|---|---|---|
| Ausbauschritt 1 | Einfuhr Standard | Produktiv seit Q2 2026 | Abgeschlossen |
| Ausbauschritt 2 | Restliche Standard-Funktionen, Zahlung auf Rechnung, Sofortzahlung, Auflagen und Bedingungen | Produktiv seit Q2 2026 | Abgeschlossen |
| Ausbauschritt 3 | Regulierungen (inkl. Zollerleichterungen/Verwendungsverpflichtung), zollbefreite Waren, Kontingente, Freizonenkontingente, Steuerlager, Veredelungsverkehr, Zollager, Ein-/Ausfuhr als Folgeverfahren | Q1 2027 | In Erarbeitung |
| Ausbauschritt 4 | Änderung Verwendungspflicht Zollerleichterungen, Differenzerhebung Warenvorräte, übrige Zollbefreiungen, reduzierte Warenanmeldung | Q2 2027 | In Vorbereitung |
| Passar 3.0 | Formulare und überwachte Verfahren (u. a. Rückerstattung ausländische Rückwaren, Übersiedlungs-/Erbschafts-/Ausstattungsgut, Grenzzonenverkehr, weitere Formulare) | Ab 2028 | In Vorbereitung |
Reduzierte Warenanmeldung: eigener Fall innerhalb Ausbauschritt 4
Innerhalb von Ausbauschritt 4 führt die Roadmap explizit auch die reduzierte Warenanmeldung nach Art. 42 des geltenden Zollgesetzes auf. Deren Umsetzung kann laut BAZG bereits pilotiert werden, unabhängig vom weiteren Fortschritt der übrigen Ausbauschritt-4-Funktionen. Rechtlich zu unterscheiden davon ist die vereinfachte Warenanmeldung nach Art. 15 BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) — das zentrale Element der Totalrevision des Zollgesetzes für Kleinsendungen mit reduziertem Datenbedarf. Sie stützt sich auf das neue, noch nicht in Kraft getretene Recht. Details dazu in unserem Artikel Totalrevision des Schweizer Zollgesetzes: Vereinfachte Warenanmeldungen möglich.Kein Alleingang: Pilotphase und Activ-App-Pflicht
Ausbauschritt 1 und 2 laufen aktuell als produktiver Pilot mit vier Geschäftsfällen (u. a. internationale Durchfuhr mit anschliessender Einfuhr am Domizil, Einfuhr im Grenzprozess). Beteiligt sind 7 von 24 Branchensoftware-Entwicklungsfirmen, darunter Helmut Ruck GmbH (Basel Weil Autobahn), Gebrüder Weiss AG (Au SG), Spedimar SAGL (Chiasso) und DHL Express (Basel). Zwei Punkte sind für alle Unternehmen relevant, unabhängig davon, ob sie selbst am Pilot beteiligt sind:- Ein eigenmächtiger Umstieg auf Passar Einfuhr ist ohne Absprache mit dem BAZG nicht möglich. Die Freigabe für die breite produktive Nutzung erfolgt erst nach Abschluss der Pilotphase, gestaffelt pro Grenzübergang, und wird vom BAZG offiziell kommuniziert.
- Passar Einfuhr funktioniert ausschliesslich mit automatisierter Aktivierung über die Activ App. Das ist keine Option, sondern Voraussetzung.
GP-ID und GP-Rollen: zwei neue Fristen
Aus dem ZAZ-Konto wird mit Passar die GP-ID — doch die GP-ID allein genügt nicht. Für den Zahlungs- und Dokumentenprozess braucht es zusätzlich die passende GP-Rolle. Fehlt sie, wird die Warenanmeldung Einfuhr (WA E) von Passar gar nicht erst akzeptiert: Die Sendung bleibt an der Grenze stehen, und eine nicht akzeptierte WA E ist für das BAZG nicht sichtbar — die Verantwortung für die Weiterfahrt liegt allein beim Wirtschaftsbeteiligten. Das Onboarding läuft in vier Schritten:- Registrieren — digitale Services im ePortal
- GP-ID — Geschäftspartner-ID einrichten bzw. vorhandene prüfen
- Rolle wählen — reiner Rechnungsempfänger: «Dokumentenbezug im Warenverkehr»; wer selbst Warenanmeldungen erstellt: «Fracht»
- Berechtigen — Benutzer bei Bedarf freischalten
Automatisierter Grenzübertritt im Rheintal ab 1. Oktober 2026
Mit der Einführung von Smart Border Austria durch den österreichischen Zoll und der schrittweisen Umstellung auf Passar 2.0 greifen die Systeme beider Länder koordiniert ineinander und ermöglichen einen automatisierten Grenzübertritt im Rheintal — vorausgesetzt, Waren- und Transportanmeldung liegen vorgängig elektronisch vor. Ab dem 1. Oktober 2026 ändern sich an sechs Grenzübergängen im Abschnitt SG/FL die Öffnungszeiten der Schalter, drei davon werden künftig ausschliesslich digital abgefertigt:| Grenzübergang | Neue Regelung ab 1.10.2026 |
|---|---|
| Schaanwald | Schalter Mo–Do 07:30–17:30, Fr 07:30–17:00 |
| Au | Schalter Mo–Fr 07:30–17:30, Sa 07:30–12:00 |
| St. Margrethen | Schalter Mo–Fr 07:30–16:00 |
| Oberriet | Nur digitale Abfertigung, Mo–Fr 05:00–22:00, kein Schalter besetzt |
| Kriessern | Nur digitale Abfertigung, Mo–Fr 05:00–22:00, kein Schalter besetzt |
| Diepoldsau | Nur digitale Abfertigung, Mo–Fr 05:00–22:00, kein Schalter besetzt |
- Automatisierter Grenzübertritt Österreich → Schweiz (Rheintal)
- Automatisierter Grenzübertritt Schweiz → Österreich (Rheintal)
- Automatisierter Grenzübertritt Italien → Schweiz (AVECO Chiasso)
Neues Zollgesetz: Aktuell geht es nur noch um die Verordnungsebene
Das neue Zollgesetz selbst — Zollabgabengesetz (ZoG) und BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG), beide vom 24. August 2022 — ist als Gesetz bereits beschlossen. Offen ist einzig das Inkrafttreten: Gemäss dem am 20. August 2026 publizierten Voranschlag 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan ist dieses weiterhin erst per 2028 vorgesehen. Was aktuell läuft, spielt sich deshalb nicht mehr auf Gesetzes-, sondern auf Verordnungsebene ab: das Verordnungspaket zum neuen Zollgesetz durchläuft den üblichen Ablauf einer Verordnungsrevision — vom Bundesratsentscheid zur Eröffnung der Vernehmlassung über die Konsultation der WAK (Wirtschaftskommission) bis zur verwaltungsinternen Bereinigung, Ämterkonsultation und dem abschliessenden Bundesratsentscheid zur Inkraftsetzung. Neu terminiert: Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket soll Mitte Oktober 2026 eröffnet werden und bis Ende Januar 2027 dauern. Das BAZG plant dazu eine eigene Informationsveranstaltung; die Einladung erfolgt über den Verteiler der Begleitgruppe Wirtschaft. Bis zum Inkrafttreten 2028 gelten weiterhin sämtliche verfahrensrechtlichen Bestimmungen des heutigen Zollgesetzes — unabhängig davon, wie weit Passar in der Zwischenzeit ausgebaut ist.Wie geht es weiter?
Genauere Angaben zur produktiven Verfügbarkeit von Ausbauschritt 3 will das BAZG an der nächsten Sitzung der Begleitgruppe Wirtschaft kommunizieren — am 7. Dezember 2026 in Bern. Bis dahin gilt: Wer heute schon GP-ID, GP-Rollen und Activ App im Griff hat, startet ohne Verzögerung in die nächsten Ausbauschritte. Wer damit noch nicht begonnen hat, sollte das jetzt tun — die Fristen sind gesetzt, unabhängig davon, wann das neue Zollgesetz in Kraft tritt.Quellen
- BAZG, Programm DaziT — Begleitgruppe Wirtschaft: Sitzung 3/2026 vom 7. September 2026, dort auch Protokoll und Präsentation zum Nachlesen
- bazg.admin.ch/de/passar-einfuhr
- bazg.admin.ch/de/roadmap-passar-2-und-3
- bazg.admin.ch/de/onboarding
- Voranschlag 2027 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan, EFV, 20. August 2026
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