Dazit, Neues Zollgesetz News Schweiz

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Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat am 1. September 2026 an einer Medienkonferenz in Bern verkündet: Das grosse Digitalisierungsprogramm DaziT wird per 31. Dezember 2026 planmässig abgeschlossen. Rund neun Jahre nach dem Start hat der Bund damit ein Vorhaben zu Ende gebracht, das praktisch jeden Schweizer Import- und Exportbetrieb betrifft – von Passar über die QuickZoll-App bis zur E-Vignette. Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Economiesuisse-Präsident Christoph Mäder waren bei der Präsentation der Bilanz dabei. Was heisst «abgeschlossen» hier eigentlich – und was ändert sich für Ihren Betrieb konkret? Wir ordnen die wichtigsten Punkte der Mitteilung ein.

Was war DaziT überhaupt?

DaziT ist der Name für das Programm, mit dem der Bund seit dem 1. Januar 2018 die Zollabwicklung, die Abgabenerhebung und die Grenzsicherheit vereinfacht, neu organisiert und digitalisiert hat. Eine ausführliche Einordnung, wie das Programm entstanden ist und was es umfasst, finden Sie in unserem Grundlagen-Beitrag DaziT: Die Digitalisierung der Schweizer Zollverwaltung.

Die Bilanz in Zahlen

Laut BAZG wurde die gesamte IT-Landschaft der Behörde im Rahmen von DaziT grundlegend erneuert:
  • Über 40 Fachanwendungen mit rund 250 Microservices sind neu entstanden.
  • Vom bewilligten Sonderkredit von 393 Millionen Franken waren Ende Juni 2026 rund 346,5 Millionen Franken (88 Prozent) verbraucht – der Kredit wird eingehalten.
  • Bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wurde das System komplett erneuert, inklusive Marktliberalisierung.
  • Die Grenzkontrollsysteme wurden modernisiert und an die Weiterentwicklungen von Schengen angepasst.

Was Sie im Alltag davon schon spüren

Ein grosser Teil dessen, was aus DaziT hervorgegangen ist, gehört für Schweizer Import- und Exportfirmen längst zum Tagesgeschäft:

Abgeschlossen heisst nicht fertig

Das Programm DaziT wird formell beendet – die digitale Transformation beim BAZG geht laut eigener Mitteilung aber weiter. Drei übergeordnete Ziele sollen erst schrittweise bis 2030 erreicht werden: jährlich 125 Millionen Franken tiefere Regulierungskosten für die Wirtschaft, interne Effizienzgewinne im Umfang von 300 Vollzeitstellen und stabilisierte IT-Betriebskosten. Damit das Potenzial tatsächlich ausgeschöpft wird, müssen laut BAZG unter anderem die neuen digitalen Lösungen konsequent genutzt, alte Systeme ausser Betrieb genommen und das totalrevidierte Zollrecht in Kraft gesetzt werden. Genau dieses neue Zollrecht befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsprozess – den aktuellen Stand und was für Ihren Betrieb wichtig wird, lesen Sie in Neues Zollgesetz (nZG) – Stand des Gesetzgebungsprozesses und Ausblick. Wir erfassen gerade eine Gegenüberstellung Altes Zollgesetz - Neues Zollgesetz - und auch die ganzen Verordnungen dazu. Wir sind pünktlich für sie bereit.  Konkret angekündigt sind ausserdem: die Weiterentwicklung und Fertigstellung ausgewählter Systeme, besonders im Handelswarenverkehr und bei der Abgabenerhebung, sowie zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur an den Grenzübergängen, um den Automatisierungsgrad im Handelswarenverkehr weiter zu erhöhen.

Was das für Sie bedeutet

Für Ihren Betrieb heisst das vor allem: Die Umstellung ist mit dem 1. Januar 2027 nicht vorbei, sondern geht in eine neue Phase. Wer die bestehenden digitalen Werkzeuge noch nicht konsequent nutzt oder seine Prozesse noch nicht auf Passar und die anderen neuen Lösungen ausgerichtet hat, sollte das jetzt nachholen – bevor mit dem neuen Zollrecht und weiteren Systemumstellungen zusätzliche Anpassungen anstehen. Wir begleiten Sie dabei gerne, etwa mit unserem Ansatz zur Optimierung Ihrer Zollprozesse. Für ein konkretes Gespräch erreichen Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular. Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) / Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Medienmitteilung und Medienkonferenz vom 1. September 2026 zum Abschluss des Transformationsprogramms DaziT.
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