Am 14. Januar 2026 hat US-Präsident Trump die Proclamation 11002 unterzeichnet und damit erstmals einen gezielten Section-232-Zoll auf Halbleiter verhängt: 25 Prozent ad valorem auf eine eng definierte Kategorie von High-End-Chips, deren Hersteller nicht nachweisen können, dass der Endeinsatz in den USA erfolgt. Der Zoll ist wirksam für Waren, die ab dem 15. Januar 2026 zur Verzollung angemeldet werden. Anders als der pauschale Section-232-Zoll auf Stahl, Aluminium und Kupfer ist diese Massnahme bewusst chirurgisch zugeschnitten — und genau das macht sie für Schweizer Tech-Exporteure besonders schwer einzuschätzen.
Was die Proclamation 11002 konkret regelt
Die Massnahme ist eine klassische Section-232-Anordnung — die Rechtsgrundlage ist der Trade Expansion Act von 1962. Die Begründung: Importe bestimmter fortgeschrittener Halbleiter würden die nationale Sicherheit der USA gefährden, weil sie für militärische und KI-strategische Anwendungen unverzichtbar sind. Konkret:- Tarifsatz: 25% ad valorem.
- Stichtag: 15. Januar 2026, 00:01 Uhr Eastern Standard Time.
- Betroffene HTSUS-Positionen: 8471.50 (Verarbeitungseinheiten), 8471.80 (andere automatische Datenverarbeitungseinheiten) und 8473.30 (Teile und Zubehör von Maschinen der Position 8471), sofern die Ware bestimmte technische Schwellenwerte erreicht.
- Technische Schwellen: Massgeblich sind zwei Parameter: die Tensor Processing Performance (TPP, gemessen in Operationen pro Sekunde für KI-typische Tensor-Berechnungen) und die DRAM-Bandbreite des verbauten Speichers. Erst wenn beide Schwellenwerte überschritten sind, gilt der 25%-Tarif.
- Derivate: Auch Baugruppen und Module, die einen solchen Chip enthalten (Beschleunigerkarten, KI-Servermodule, fertig konfigurierte Beschleunigersysteme), fallen unter den Zoll.
Warum "narrowly targeted" — und warum das ein Risiko ist
Die US-Administration hat die Proclamation bewusst als chirurgischen Schnitt konzipiert. Das ist Politik mit Doppelboden:- Politisch verträglich: Der Zoll trifft nicht die breite Tech-Industrie, sondern den Hochleistungs-AI-Markt — politisch leichter zu verteidigen, weil er als Schutz vor militärischer Technologieabwanderung verkauft werden kann.
- Operativ schwierig: Die TPP- und DRAM-Schwellen sind keine handelsüblichen Zollkriterien. Importeure müssen technische Spezifikationen prüfen, dokumentieren und im Zweifelsfall belegen — eine ungewohnte Disziplin in der klassischen Verzollung.
- Eskalationsspielraum: Die Schwellenwerte können per Verordnung gesenkt werden. Wer heute knapp unter der Schwelle liegt, kann morgen darüber sein.
Ausnahmen — wer wann nicht betroffen ist
Die Proclamation enthält eine Liste anerkannter Ausnahmegründe. Zoll auf Halbleiter entfällt, wenn der Importeur nachweisen kann, dass die Ware bestimmt ist für:- Nutzung in US-Rechenzentren (Data Centers) mit verifizierter Endverwendung
- Reparaturen oder Ersatz innerhalb der USA
- Forschung und Entwicklung in den USA
- Startups und KMU (mit Definition durch das US-Handelsministerium)
- Nicht-Datacenter-Konsumentenanwendungen (Gaming, Workstation-Grafik)
- Nicht-Datacenter-Industrieanwendungen (Maschinenbau, Automotive, Medizintechnik)
- Anwendungen des US-Public-Sectors (Behörden, Verteidigung-nahe Beschaffung)
- Weitere, vom US-Handelsminister einzeln genehmigte Verwendungen, die als Stärkung der US-Technologie-Lieferkette gelten
Schweizer Bezug — der Turnberry-Deckel und seine Grenzen
Die Schweiz hat im sogenannten Turnberry-Deal mit der US-Administration einen 15%-Deckel auf die Mehrzahl der Schweizer Exporte vereinbart — dieser Deckel umfasst nach aktueller Lesart auch Halbleiter. Das heisst:- Schweizer Halbleiter-Exporteure unterliegen grundsätzlich der 15%-Obergrenze, nicht dem 25%-Section-232-Satz.
- Dieser Vorteil greift aber nur, wenn der Schweizer Ursprung präferenzberechtigt nachweisbar ist und die Ware nicht unter spezifische US-Ausschluss-Klauseln fällt.
- Die 15%-Regel ist politisch ausgehandelt, nicht rechtlich verankert wie ein Freihandelsabkommen. Sie kann jederzeit aufgekündigt oder eingeschränkt werden.
- Für Schweizer Tochtergesellschaften europäischer oder asiatischer Halbleiterhersteller, die in der Schweiz nur veredeln, prüfen oder lagern, ist der Schweizer Präferenzursprung kritisch. Wer hier die Ursprungsregeln nicht sauber dokumentiert, läuft Gefahr, doch dem 25%-Tarif zu unterliegen.
- Halbleiter aus den USA reimportieren oder als Vorprodukt in der Schweiz verbauen — die US-Exportkontrollen für High-End-Chips greifen unabhängig vom Section-232-Zoll
- Endprodukte mit eingebauten KI-Beschleunigern in die USA liefern — Stichwort Derivate: wenn ein Schweizer Industrie-Server einen entsprechenden Chip enthält, fällt das Gesamtprodukt potenziell unter die Regelung
- Reparatur- oder Wartungsdienstleistungen für US-Kunden anbieten, bei denen Chips in die USA und wieder zurück fliessen
Kumulation mit anderen US-Zöllen
Der Section-232-Halbleiterzoll ist zusätzlich zu anderen US-Zöllen geschuldet — er kumuliert nicht mit Section-232-Stahl/Aluminium, weil ein anderer Warenkreis betroffen ist, aber er kann gleichzeitig mit reziproken Zöllen unter IEEPA-Nachfolgeregelungen oder Section 122 anfallen. Die Mechanik der reziproken US-Zölle haben wir im Detail beschrieben — wichtig ist, dass die Schweizer 15%-Obergrenze als Gesamtkappung des Zollsatzes verstanden wird, nicht als zusätzliche Schicht.Praxisbeispiel: Schweizer Industrie-Server-Hersteller
Ein Schweizer Hersteller von Industrie-Servern liefert seit Jahren modulare Rechensysteme an US-Industriekunden. Bisher waren das Standard-CPU-Systeme — kein Halbleiter-Thema. Seit 2024 wird die Produktpalette um KI-Module erweitert: optionale Beschleunigerkarten mit NVIDIA H200 oder vergleichbaren Chips. Was ändert sich konkret?- Standard-Konfiguration ohne KI-Modul: nicht von der Proclamation betroffen. Es gilt der reguläre Schweizer 15%-Deckel über den Turnberry-Deal.
- Konfiguration mit H200-Modul, Endkunde in US-Datacenter: Ausnahmegrund «Nutzung in US-Rechenzentren» einschlägig — Zoll entfällt, wenn die Endverwendung dokumentiert ist. Erklärung des US-Empfängers über Datacenter-Standort und Nutzungszweck zwingend erforderlich.
- Konfiguration mit H200-Modul, Endkunde im industriellen Maschinenbau: Ausnahmegrund «Nicht-Datacenter-Industrieanwendungen» einschlägig — Zoll entfällt bei sauberer Dokumentation der Industrieanwendung.
- Konfiguration für einen US-Hyperscaler ohne klare Endverwendungserklärung: 25%-Zoll fällt auf das Gesamtprodukt an, weil die eingebauten Chips die TPP- und DRAM-Schwellen überschreiten.
Verhältnis zur US-Exportkontrolle (BIS)
Der Section-232-Zoll ist nicht zu verwechseln mit der US-Exportkontrolle des Bureau of Industry and Security (BIS). BIS-Regeln verbieten in bestimmten Fällen ganz, einen High-End-Chip in bestimmte Länder oder an bestimmte Endkunden zu liefern — unabhängig davon, ob der 25%-Zoll geschuldet wäre. Schweizer Unternehmen, die mit US-Halbleitern arbeiten, müssen beide Ebenen prüfen:- Section 232: Wer zahlt wieviel Zoll bei Import in die USA?
- BIS-Exportkontrolle: Darf der Chip überhaupt aus den USA exportiert werden, und unter welchen Auflagen darf die Schweiz ihn weiterverwenden oder reexportieren?
Praktische Konsequenzen für Schweizer Tech-Exporteure
Die Massnahme verlangt eine technische Compliance-Disziplin, die in der Schweizer Tech-Branche noch wenig verbreitet ist:- Chip-Inventur: Welche Halbleiter und KI-Beschleuniger sind in den Produkten verbaut, die in die USA exportiert werden? TPP- und DRAM-Spezifikationen der einzelnen Chips müssen aus den Datenblättern ermittelt und mit den (laufend angepassten) Schwellenwerten der Proclamation abgeglichen werden.
- Endverwendungsnachweis: Für jede Lieferung in die USA muss klar sein, welcher Ausnahmegrund einschlägig ist. Schriftliche Erklärung des US-Empfängers, Verwendungszweck, Lieferort — alles prüffest dokumentieren.
- Ursprungsdokumentation: Der Schweizer Ursprungsnachweis muss lückenlos sein, sonst greift der Turnberry-Deckel nicht. Hier helfen die Lieferantenerklärung Schweiz und korrekte Ursprungsbestimmung.
- Vertragliche Risikoverteilung: Bei Lieferungen, die unter den 25%-Tarif fallen könnten, sollte vertraglich geregelt werden, wer den Zoll trägt — Lieferant oder Käufer. Standardklauseln aus DDP-Verträgen reichen nicht.
- Überwachung der Schwellenwerte: Die TPP- und DRAM-Grenzwerte können vom US-Handelsministerium angepasst werden. Wer heute knapp unter der Schwelle liegt, sollte die regelmässigen US-Bekanntmachungen monitoren.
- Compliance bei Derivaten: Endprodukte mit eingebauten High-End-Chips sind eigenständig zu prüfen — das Gesamtprodukt fällt unter den Zoll, auch wenn nur eine Komponente die Schwelle erreicht.
- Re-Imports und Reparaturen: Wer Chips zur Reparatur in die USA schickt und zurückbekommt, muss den Vorgang sauber als Reparatur-Verkehr deklarieren, sonst fällt der Zoll an.
Strategischer Kontext
Die Halbleiter-Proclamation reiht sich in eine breitere US-Politik ein, die Tech-Lieferketten ins eigene Land zu ziehen. Parallel laufen Initiativen wie das BIS-Regelwerk zur Exportkontrolle, der CHIPS-Act und bilaterale Onshoring-Deals mit Taiwan und Südkorea. Schweizer Exporteure tun gut daran, diese Massnahmen nicht isoliert zu betrachten — sie sind Teil einer industriestrategischen Verschiebung, die noch mehrere Jahre andauern wird. Für Schweizer Hightech-Unternehmen mit US-Geschäft ist die zentrale Frage nicht, ob sie ein US-Setup brauchen, sondern in welcher Form: Local Stocking, Service-Vertretung, technische Endmontage in den USA oder ein klares Channel-Modell mit US-Distributor.Fazit
Die Section-232-Halbleiter-Proclamation ist enger gefasst als der Pharma- oder der Metallzoll, aber gerade diese Enge macht sie tückisch. Wer in der Schweiz High-End-Chips fertigt, verbaut oder reexportiert, muss technisch und rechtlich präzise prüfen, ob das eigene Produkt unter die Schwellenwerte fällt — und ob der Turnberry-Deckel im konkreten Fall greift. Die Beweislast liegt beim Importeur, die Schwellenwerte können sich ändern, und der politische Rahmen ist volatil. Pragmatische Empfehlung: Inventur, Dokumentation und Vertragsprüfung jetzt, nicht erst beim ersten betroffenen Container.Quellen und weiterführende Dokumente
- Proclamation 11002 «Adjusting Imports of Semiconductors, Semiconductor Manufacturing Equipment, and Their Derivative Products into the United States» — whitehouse.gov
- Federal Register, Bekanntmachung vom 20. Januar 2026 — federalregister.gov
- SECO, Wirtschaftsbeziehungen Schweiz–USA — seco.admin.ch
- Swissmem, US-Handelspolitik — swissmem.ch
- economiesuisse, Trump-Ticker — economiesuisse.ch