B2B Commerce Zollbestimmungen EU für Schweizer Exporteure

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Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die EU auf alle Pakete aus Drittstaaten — unabhängig vom Warenwert — eine Zollgebühr. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro ist gefallen. Für die Schweiz entsteht damit ein Regulierungsdruck: Billigplattformen aus Asien könnten ihre Aktivitäten verstärkt auf den Schweizer Markt verlagern. Der Bundesrat hat reagiert.

Was die EU ab dem 1. Juli 2026 ändert

Mit der Abschaffung der De-minimis-Grenze von 150 Euro fällt in der EU die bisherige Zollbefreiung für Kleinsendungen aus Drittstaaten. Stattdessen gilt ab sofort eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Artikel. Ziel ist es, den Wettbewerbsnachteil europäischer Händler gegenüber asiatischen Direktversandhändlern (Temu, Shein, AliExpress) zu verringern und die Produktsicherheitskontrolle zu verbessern. Was die EU-Reform für Schweizer Exporteure im EU-Markt bedeutet, erläutert unser Beitrag zur De-minimis-Reform in der EU. Die USA sind diesen Schritt bereits früher gegangen: Dort ist die De-minimis-Freigrenze seit August 2025 vollständig gefallen — Details dazu in unserem Beitrag zu den Auswirkungen des Wegfalls der De-minimis-Grenze in den USA.

Was die Schweiz konkret plant

Der Bundesrat hat auf diesen Druck reagiert. Am 5. Juni 2026 eröffnete er parallel zwei Vernehmlassungen: die Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) und die Teilrevision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG). Beide Vorlagen sind inhaltlich eng verknüpft. Die Frist läuft bis 28. September 2026. Kernpunkte der PrSG-Revision:
  • Aufsichtsabgaben auf Pakete aus Asien (geplant: bis zu CHF 5 pro Sendung)
  • Testkäufe unter verdeckter Identität zur Marktüberwachung
  • Informations- und Warnsystem für unsichere Produkte
  • Zugangssperren für Online-Angebote bei wiederholten Verstössen
  • Bussen von bis zu 10 % des Schweizer Umsatzes bei Verstössen gegen Produktsicherheitsvorschriften
Parallel dazu hatte der Nationalrat im April 2026 mit 130 zu 51 Stimmen eine Motion der Mitte-Fraktion (Fabio Regazzi) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, ausländische Online-Händler zur Einhaltung der Schweizer Produktsicherheitsstandards zu verpflichten.

Was das für Schweizer Händler bedeutet

Kurzfristig: keine unmittelbaren Pflichten — die Vernehmlassung läuft noch. Mittelfristig: Die Regulierungslücke, die Plattformen wie Temu und Shein bislang ausgenutzt haben, wird enger. Für Schweizer Händler ist das eine Chance auf Wettbewerbsnivellierung — vorausgesetzt, die Vorlage wird ohne lange Verzögerung in Recht umgesetzt und die Vollzugspraxis ist wirksam. In der Zwischenzeit bleibt die Asymmetrie bestehen: Schweizer Anbieter unterliegen Produktsicherheits-, Kennzeichnungs- und Meldepflichten, ausländische Direktversender bis anhin nicht.

Quellen: Bundesrat, Vernehmlassung Teilrevision Produktesicherheitsgesetz (PrSG), eröffnet 05.06.2026 (SECO/admin.ch); Bundesrat, Vernehmlassung Teilrevision Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse (THG), eröffnet 05.06.2026 (admin.ch); Nationalrat, Motion Regazzi (Die Mitte), angenommen April 2026; Europäische Kommission, Abschaffung De-minimis-Grenze (€ 150) per 01.07.2026. Frist Vernehmlassung: 28.09.2026. Stand: Juli 2026.

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