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Der Nationalrat hat am 17. Juni 2026 in der Detailberatung das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Mercosur-Staaten mit 96 zu 86 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt. Damit verzögert sich die Schweizer Ratifizierung des im September 2025 unterzeichneten Abkommens — endgültig vom Tisch ist es jedoch noch nicht. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Was im Nationalrat entschieden wurde

Der Nationalrat lehnte sowohl die Ratifizierung des Abkommens als auch zwei zentrale Begleitelemente ab:
  • Einen Verpflichtungskredit von 880 Millionen Franken für die Jahre 2028 bis 2035 zur Abfederung möglicher negativer Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft. Antrag stammte aus den Reihen von SVP, Mitte, Grünen und EDU.
  • Die Übernahme der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die zur paketweisen Verzahnung des Abkommens mit Nachhaltigkeitsanforderungen geplant war.
Der knappe Ausgang spiegelt ein heterogenes Lager: SP, Grüne, Teile der SVP sowie die Mitte stimmten gegen das Geschäft, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven — von landwirtschaftspolitischen Bedenken über entwicklungspolitische Vorbehalte bis hin zu Nachhaltigkeitsfragen.

Worum es beim EFTA-Mercosur-Abkommen geht

Das Abkommen wurde am 2. Juli 2025 nach 14 Verhandlungsrunden in Buenos Aires abgeschlossen und am 16. September 2025 in Rio de Janeiro unterzeichnet. Beteiligt sind die vier EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen) und die vier Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay). Der gemeinsame Wirtschaftsraum umfasst ein BIP von über 4,3 Billionen US-Dollar. Konkret für die Schweiz:
  • Schweizer Exporte in die Mercosur-Staaten beliefen sich 2024 auf über 4 Milliarden Franken — laut Abkommen würden 96 Prozent davon nach Inkrafttreten zollfrei.
  • Die Schweiz gewährt im Gegenzug 25 bilaterale Importkontingente für sensible Agrarprodukte (Fleisch, Wein, weitere).
  • Das Abkommen enthält ein Investitionsförderungs-Kapitel sowie Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung.

Wie es weitergeht

Der Entscheid des Nationalrats ist nicht das Ende des Verfahrens. Das Geschäft geht nun an den Ständerat als sogenannte "Chambre de Réflexion". Stimmt der Ständerat dem Abkommen zu, kommt es ein zweites Mal in den Nationalrat. Eine endgültige Ratifizierung erfordert die Zustimmung beider Kammern. Selbst bei späterer Zustimmung verzögert sich das Inkrafttreten erheblich — das Abkommen tritt erst dann in Kraft, wenn alle nationalen Parlamente der EFTA- und Mercosur-Staaten ratifiziert haben.

Was Schweizer Exporteure jetzt wissen sollten

  • Status quo bleibt vorerst bestehen: Für Schweizer Exporte in die Mercosur-Staaten gelten weiterhin die geltenden MFN-Zölle. Die im Abkommen vorgesehenen Zollreduktionen werden nicht angewandt, solange das Abkommen nicht ratifiziert und in Kraft getreten ist.
  • Verzögerung der Marktöffnung: Wer Investitionsentscheide an das Inkrafttreten geknüpft hat, sollte die zeitliche Planung anpassen.
  • Beobachtung des Ständerats: Die Beratungen in der zweiten Kammer werden zeigen, ob das Abkommen mit Anpassungen rettbar ist oder ob es endgültig scheitert.

Offizielle Quellen

Medienberichterstattung

Vertiefung bei Douana

Douana unterstützt bei der Vorbereitung auf neue Freihandelsabkommen — von der Ursprungs-Architektur über Lieferantenerklärungen bis zur strategischen Marktanalyse. Professionelle Zollberatung.

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