Zolltarifnummer Schweiz – Douana® Customs Consulting
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Stand: 1. Mai 2026 US-Präsident Donald Trump hat am Freitag angekündigt, den Importzoll auf Personen- und Lastwagen aus der Europäischen Union ab kommender Woche auf 25 % anzuheben. Begründet wird der Schritt mit einer aus US-Sicht unzureichenden Umsetzung des Turnberry-Handelsabkommens vom Sommer 2025. Für Schweizer Importeure und Zulieferer ergeben sich daraus konkrete Folgefragen – auch wenn die Schweiz selbst nicht direkt betroffen ist.

Was Trump genau angekündigt hat

Über seinen Truth-Social-Kanal erklärte Trump, die EU komme „ihren Verpflichtungen aus dem voll ausgehandelten Handelsabkommen nicht nach". Der bisherige Tarifpfad – ein Cap von 15 % auf die meisten EU-Güter – werde für den Sektor Fahrzeuge auf 25 % angehoben. Das Inkrafttreten ist laut Ankündigung für die Woche ab dem 5. Mai 2026 vorgesehen; der formale Proklamationstext lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Eine wichtige Ausnahme nannte Trump explizit: Fahrzeuge, die in US-Werken montiert werden, bleiben zollfrei – unabhängig vom Mutterkonzern. Damit sind in den USA produzierte BMW-, Mercedes-, VW- oder Volvo-Modelle nicht betroffen, importierte Pendants dagegen schon.

Der Turnberry-Deal als Streitpunkt

Das im Juli 2025 in Trumps schottischem Golfresort Turnberry mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vereinbarte Rahmenabkommen sah ursprünglich einen 15-Prozent-Zollkorridor für die meisten EU-Importe in die USA vor. Dieser Korridor war Trumps Antwort auf eine Reihe asymmetrischer reciprocal tariffs, mit denen die US-Administration den Druck auf Handelspartner erhöht hatte. Trump wirft Brüssel vor, regulatorische Entscheidungen gegen US-Tech-Konzerne und unzureichend geöffnete Agrarmärkte verletzten den Geist des Abkommens. Die EU-Kommission hat bisher öffentlich keine Stellung bezogen, in den Vormonaten aber bereits ein gestaffeltes Gegenmassnahmenpaket vorbereitet.

Rechtsgrundlage: nach dem IEEPA-Urteil zurück zu Section 232

Politisch und juristisch ist die Massnahme heikel: Anfang April 2026 hatte der US Supreme Court die IEEPA-Notstandsdoktrin als Tarifgrundlage zurückgewiesen, worauf der allgemeine EU-Importtarif von 15 auf 10 % gesenkt werden musste. Eine sektorspezifische 25-%-Belastung auf Fahrzeuge lässt sich aber weiterhin auf Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 stützen – jene „Sicherheits"-Klausel, mit der bereits in Trumps erster Amtszeit Stahl- und Aluminiumzölle erlassen wurden. Section-232-Tarife stehen prozedural deutlich solider als IEEPA-Erlasse: Sie benötigen eine Untersuchung des Handelsministeriums und eine Sicherheitsbegründung, sind im Gegenzug aber gerichtlich kaum anfechtbar.

Auswirkungen auf die Schweiz

Die Schweiz steht mit den USA unter einem separaten Zollregime und ist von der Erhöhung formal nicht betroffen. Indirekte Effekte sind jedoch erheblich:
  • Zulieferketten: Schweizer Sub-Zulieferer mit Endabnehmern in der deutschen oder italienischen Premium-Automobilindustrie spüren den Druck über Bestellrückgänge – die EU-Werke dürften ihre US-Allokation reduzieren.
  • Importseite Schweiz: Für den Schweizer Endkunden ändert sich am Preis europäischer Fahrzeuge zunächst nichts – die Schweiz erhebt die US-Zölle nicht. Die Kostenfrage stellt sich nur für US-bezogene Re-Exporte.
  • Reihengeschäfte und DDP: Reihengeschäfte mit Endbestimmung USA via Schweiz oder DDP-Lieferungen aus EU-Werken werden teurer. Wer EU-Fahrzeuge oder relevante Komponenten in die USA verbringt, sollte Ursprungsregeln, Lagerbestände und Lieferpfade prüfen.
  • EU-Gegenmassnahmen: Sollte die EU mit Gegenzöllen reagieren, können auch Schweizer Re-Exporteure betroffen sein, wenn die Ware EU-Ursprung hat oder den EU-Binnenmarkt durchläuft.

Was Schweizer Importeure jetzt tun sollten

  1. Bestehende Lieferverträge auf Tariff-Klauseln und Force-majeure-Bestimmungen sichten – siehe auch Rechtlicher Handlungsspielraum bei US-Strafzöllen.
  2. Klären, ob Section 232 auch auf Komponenten und Ersatzteile ausgeweitet wird – die historische Praxis spricht dafür, der Wortlaut der Trump-Ankündigung lässt es offen.
  3. Bei DDP-Lieferungen in die USA die Zollbasis neu kalkulieren und mit dem US-Importeur einvernehmlich einen Anpassungsmechanismus vereinbaren.
  4. Für Premium-Importeure: Lagerlogik und Bestellhorizont an länger anhaltende Volatilität anpassen.
Die formale Proklamation und der Wortlaut des Federal-Register-Eintrags werden in den nächsten Tagen erwartet. Wir aktualisieren diesen Bericht, sobald Details vorliegen. Quellen: Bloomberg, CNBC, CBS News (1. Mai 2026); Truth-Social-Post Donald J. Trump.
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