Tares, Zolltarif Schweiz BAZG

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Per 1. August 2026 tritt die nächste Aktualisierung des Schweizer Zolltarifs TARES in Kraft. Drei Bereiche werden inhaltlich angepasst: die Regeln zu hormonellen Stoffen als Leistungsförderer, die allgemeinen Bewilligungspflichten sowie die Hinweise zum Ausfüllen der Zollanmeldung. Ein Anlass, die bisherigen TARES-Updates 2026 zu überblicken — und den Ausblick auf die grosse HS-2028-Revision zu schärfen.

Was sich per 1. August 2026 ändert

Hormonelle Stoffe als Leistungsförderer

Das BAZG-Bemerkungsdokument zu hormonellen Stoffen als Leistungsförderer regelt die Einfuhrbedingungen für Substanzen, die in der Tierproduktion als Wachstumsförderer oder zur Leistungssteigerung eingesetzt werden. Die Schweiz folgt hier dem EU-Recht: Der Einsatz von Wachstumshormonen im Nutztierbereich ist verboten, entsprechend gelten strenge Einfuhrbedingungen. Im TARES ist dies als nicht-zollrechtliche Bestimmung hinterlegt — d.h. die Zolltarifnummer allein zeigt nicht, ob für eine Sendung besondere veterinärrechtliche Auflagen gelten. Die Aktualisierung per August 2026 betrifft die hinterlegten Kontrollcodes und Einfuhrbedingungen; Unternehmen, die entsprechende Substanzen oder Produkte einführen (z.B. aus Drittstaaten mit erlaubtem Hormoneinsatz wie den USA), sollten die aktuellen TARES-Positionen prüfen, bevor sie Waren deklarieren.

Bewilligungspflicht (Ein- und Ausfuhrbeschränkungen)

Das Bemerkungsdokument «Bewilligungspflicht» bündelt sämtliche Import- und Exportgenehmigungspflichten quer durch den Schweizer Zolltarif. Es wird aktualisiert, wenn neue Güterkategorien bewilligungspflichtig werden, bestehende Pflichten wegfallen oder sich die zuständigen Behörden und Verfahren ändern. Die August-Aktualisierung folgt sachlich auf die Änderungen bei Dual-Use-Gütern (SECO, 30. Juni 2026) und den Veterinärrechts-Updates (BLV, 1. Juni 2026): Beide ziehen regelmässig Folgeanpassungen in diesem übergeordneten Dokument nach sich.

Hinweise zum Ausfüllen der Zollanmeldung / Abkürzungen

Die Praxisanleitung zur Zollanmeldung und das Abkürzungsverzeichnis werden parallel angepasst — in der Regel, wenn sich die Systemumgebung oder die zulässigen Codes ändern. Hintergrund ist hier die laufende BAZG-Umstellung auf Passar: Das neue Zolldeklarationssystem ersetzt e-dec schrittweise und führt zu Änderungen in der Codierung und in den Ausfüllhinweisen. Wer Zollanmeldungen selbst erstellt oder prüft, sollte die aktualisierte Fassung bei TARES abrufen.

Das neue Muster: TARES wird monatlich aktualisiert

Was lange als Jahresroutine galt, ist seit 2026 ein monatlicher Prozess: Das BAZG kündigt TARES-Aktualisierungen jeweils rund vier Wochen im Voraus über seine Neuigkeiten-Seite an. Seit Januar läuft der Rhythmus lückenlos durch — Änderungen zum 1. Februar, 1. März, 1. April, 1. Mai, 1. Juni, 1. Juli und nun 1. August 2026. Was sich monatlich ändert, sind überwiegend die Bemerkungen — die nicht-zollrechtlichen Bestimmungen, die hinter jeder Tarifposition hängen und regeln, welche Einfuhr- oder Ausfuhrbedingungen, Bewilligungspflichten, Steuerelemente oder Behördenanforderungen gelten. Diese Bemerkungen kommen von verschiedenen Bundesstellen: BLV (Veterinärrecht, Lebensmittelkontrolle), SECO (Exportkontrolle), BAFU (Umweltrecht), fedpol (Waffen, Sprengstoff), Swissmedic (Arzneimittel), BAZG selbst (Tabaksteuer, Veranlagungskontrolle) u.a. Die eigentlichen Tarifnummern (8-stellige Warennummern) ändern sich seltener — hauptsächlich per 1. Januar oder bei ausserordentlichen Anlässen. Praktische Konsequenz: Es reicht nicht, eine Zolltarifnummer einmal nachzuschlagen und sie ad infinitum zu verwenden. Einfuhrbedingungen, Kontrollcodes und Bewilligungspflichten können sich monatlich verschieben. Die zuverlässigste Quelle ist das TARES-System direkt; detaillierte Änderungslisten sind zudem über die Stammdatenlieferungen des BAZG (monatliche CSV-Exporte) abrufbar.

Rückblick: Die TARES-Updates 2026 nach Themenbereich

Hier die vollständige Übersicht aller Bereiche, die 2026 (Stand: 1. August) im Schweizer Zolltarif aktualisiert wurden — geordnet nach Themenbereich statt nach Datum:

Tabak und Alkohol

  • 1. März 2026: Rohtabak (TAB1) und Tabak-Einzelbewilligungen (TAB3) sowie die Tabaksteuer-Bemerkungen — betrifft Importeure von unverabeitetem Tabak und Tabakspezialprodukte.
  • 1. Juli 2026: Tabakfabrikate (TAB2) — die relevanteste Änderung für die Branche: Die neue Schweizer Tabaksteuerregelung für Nikotin-Pouches und Einweg-E-Zigaretten schlug sich in den TARES-Bemerkungen nieder. Wer solche Produkte importiert, muss Steuercode und Deklarationsanforderungen anhand der aktuellen TAB2-Unterlage prüfen.
  • 19. Februar 2026: Alkoholrecht — Anpassung der Einfuhrbedingungen für alkoholische Erzeugnisse.

Exportkontrolle (SECO)

  • 1. Januar 2026: Rohdiamanten — aktualisierte Einfuhrbedingungen im Rahmen des Kimberley-Prozesses.
  • 30. Juni 2026: Dual-Use-Güter — das SECO-Bemerkungsdokument wurde per Ende Juni aktualisiert. Das betrifft sämtliche Tarifpositionen, bei denen Dual-Use-Güter klassifiziert sein können; die hinterlegten Kontrollcodes und Bewilligungshinweise entsprechen nun dem aktuellen Stand der Güterkontrollverordnung.

Veterinärrecht und Lebensmittel (BLV)

  • 1. Januar 2026: Tierfutterzubereitungen, High-Quality-Beef-Kontingent, Zuchttiere.
  • 1. Mai 2026: IUU-Kontrolle (illegale Fischerei) bei Meeresfischereiprodukten; LMR-Tschernobyl-Grenzwerte; verstärkte Kontrolle nichttierischer Lebensmittel.
  • 1. Juni 2026: Veterinärrecht Drittstaaten und Veterinärrecht EU — gleichzeitige Aktualisierung beider Dokumente, was auf eine koordinierte Anpassung an neue EU-Veterinär-Einfuhrregeln hindeutet.
  • 30. Juni 2026: CITES — aktualisierte Einfuhrbedingungen für nicht lebende Pflanzen aus der EU.
  • 1. August 2026: Hormonelle Stoffe als Leistungsförderer (siehe oben).

Umwelt (BAFU)

  • 31. Januar 2026: Holzverpackungen ISPM 15 — Phytosanitäre Anforderungen an Holzpaletten und -verpackungen aus Drittstaaten; Pflichtangaben bei der Einfuhr.
  • 17. April 2026: Erneuerbare Brenn- und Treibstoffe — Anpassung der Inverkehrbringungs-Bestimmungen.
  • 1. Mai 2026: Abfälle gelbes und grünes Kontrollverfahren — relevant für Unternehmen, die Abfälle grenzüberschreitend verbringen.

Öffentliche Sicherheit (fedpol, BAK, BFE)

  • 1. April 2026: Explosivstoffe und Waffen — aktualisierte Bewilligungsbedingungen und Verbote.
  • 1. Mai 2026: Kulturgütertransfer (BAK) und Kernenergie (BFE) — separate Updates für diese spezialisierten Bereiche.

Energieabgaben

  • 12. März 2026: Lenkungsabgaben VOC und CO₂ — neue Sätze und Berechnungsgrundlagen.
  • 29. Juni 2026: Mineralölsteuer — Anpassung der Steuersätze und Kategorien.

Arzneimittel (Swissmedic)

  • 1. Januar 2026: Betriebsbewilligungen und Einzeleinfuhrbewilligungen für Arzneimittel — aktualisierte Anforderungen bei der Einfuhr von Medikamenten.

Kontingente und Bewirtschaftung

  • 24. April 2026: Zollkontingente — Anpassung der Kontingentslisten und Verteilverfahren.
  • 1. April 2026: CARBURA und réservesuisse — Pflichtlagerbewirtschaftung für Treib- und Heizstoffe.

Ausblick: HS 2028 — die nächste grosse Weichenstellung

Die monatlichen TARES-Updates sind Feinjustierungen. Die eigentliche Strukturreform kommt am 1. Januar 2028 mit der achten Revision des Harmonisierten Systems (HS) der Weltzollorganisation (WZO). Die Amendments wurden am 21. Januar 2026 formal verabschiedet — ein Update gegenüber dem Zeitpunkt unseres Überblicksartikels:
  • 299 Änderungssätze — 6 neue Positionen, 428 neue Unterpositionen; 5 Positionen und 172 Unterpositionen gestrichen.
  • Schwerpunkte: öffentliche Gesundheit (neue Positionen für Impfstoffe, Beatmungsgeräte, Schutzausrüstung), Nahrungsergänzungsmittel (neue Position 2107), Plastikabfall (Umstrukturierung nach Basler Konvention), Umwelt und Technologie.
  • Korrelationstabellen (HS 2022 → HS 2028): von der WZO im April 2026 veröffentlicht — jetzt nutzbar für interne Tarifnummer-Mapping-Projekte.
Für Schweizer Unternehmen bedeutet das: Der Schweizer TARES wird per 1. Januar 2028 ebenfalls auf HS 2028 umgestellt. Wer heute Produktkataloge, ERP-Systeme oder interne Tarifhandbücher auf 8-stelligen Schweizer Warennummern aufgebaut hat, sollte den Mapping-Prozess nicht auf Dezember 2027 verschieben. Die Korrelationstabellen der WZO sind bereits verfügbar; die ersten betroffenen Kapitel lassen sich schon jetzt identifizieren. Details dazu im Beitrag: Neue Zolltarifnummern: Änderungen im Harmonisierten System ab 2028.

Wie Sie TARES-Änderungen systematisch verfolgen

  • BAZG-Neuigkeiten: bazg.admin.ch/de/allgemeine-neuigkeiten-zoll — Ankündigungen jeweils ~4 Wochen vor Inkrafttreten.
  • Bemerkungen-Übersicht: bazg.admin.ch/de/bemerkungen-zum-zolltarif-tares — vollständige Liste aller Bemerkungsdokumente mit letztem Änderungsdatum.
  • TARES direkt: xtares.admin.ch — tagesaktuelle Abfrage jeder Tarifposition mit allen hinterlegten Bestimmungen.
  • Stammdatenlieferungen: Monatliche CSV-Exporte über das BAZG mit strukturierten Änderungslisten — geeignet für Unternehmen mit ERP-Integration oder grossen Warensortimenten.

Quellen: BAZG, Neuigkeiten Zoll; BAZG, Bemerkungen zum Zolltarif Tares (Stand 1. August 2026); WZO, HS 2028 Amendments, verabschiedet 21. Januar 2026. Stand: Juli 2026.

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