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Ab 1. Oktober 2026 wird in Mexiko die elektronische Zollwertdeklaration «MVE» (Manifestación de Valor Electrónica) verbindlich. Neu ist nicht nur das Dokument selbst, sondern wer dafür geradesteht: Die Verantwortung liegt direkt beim Importeur — nicht mehr beim Zollagenten.

Was die MVE ist

Mit der MVE erklärt der Importeur gegenüber der mexikanischen Zollverwaltung SAT, auf welcher Grundlage der bei der Einfuhr angemeldete Zollwert ermittelt wurde — inklusive Incoterms, Zahlungsbedingungen, Verträgen und Zahlungsnachweisen. Eingereicht wird sie über das mexikanische Single Window für Aussenhandelsverfahren (VUTCE).

Der entscheidende Unterschied: Wer unterschreibt

Bisher lief die Zollwertdeklaration in der Praxis oft über den Zollagenten. Die MVE muss nun mit der elektronischen Signatur des Importeurs selbst unterzeichnet werden. Das verschiebt die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der Zollwertangabe direkt zum Importeur — der Zollagent bleibt zwar operativ eingebunden, haftet aber nicht mehr in derselben Weise wie bisher.

Zeitplan: zwei Fristen, die man auseinanderhalten muss

  • Bis 30. September 2026: Die Nutzung der MVE ist freiwillig — SAT hat diese Frist am 31. Juli 2026 nochmals verlängert, um Importeuren mehr Zeit für die Prozessanpassung zu geben.
  • Ab 1. Oktober 2026: Die MVE wird verbindlich. Ab diesem Datum ist sie fester Bestandteil der «Allgemeinen Regeln für den Aussenhandel 2026» (Reglas Generales de Comercio Exterior), die SAT für das laufende Jahr veröffentlicht hat.

Was bei Nichteinhaltung droht

Wer ab dem 1. Oktober 2026 keine korrekte MVE vorlegen kann, muss mit Verzögerungen bei der Zollabfertigung rechnen — im Einzelfall auch mit Sanktionen oder der Zurückhaltung von Waren durch die mexikanische Zollverwaltung. Die genaue Bussenhöhe ist in den veröffentlichten Materialien nicht abschliessend beziffert; massgebend ist letztlich die konkrete Anwendung durch SAT ab Oktober.

Was Schweizer Unternehmen mit Mexiko-Geschäft jetzt tun sollten

Wer regelmässig nach Mexiko exportiert oder dort eine Importgesellschaft betreibt, sollte die verbleibenden Wochen bis Ende September nutzen, um die MVE testweise einzureichen — nicht erst ab Oktober live gehen. Klären Sie mit Ihrem mexikanischen Zollagenten oder Ihrer Importgesellschaft, wer künftig für die elektronische Signatur zuständig ist, und stellen Sie sicher, dass die nötigen Unterlagen (Verträge, Zahlungsnachweise, Incoterms-Angaben) vollständig und aktuell vorliegen.

Quelle: ANAM/SAT, Comunicado conjunto 53/2026 (31.07.2026). Stand: August 2026.

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