Die Lieferantenerklärung ist ein zentrales Dokument im Schweizer Aussenhandel. Sie bestätigt den präferenziellen Ursprung von Waren im Rahmen von Freihandelsabkommen bei Inlandlieferungen und bildet die Grundlage dafür, dass nachfolgende Exporteure Präferenznachweise wie die EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung ausstellen können.
Was ist eine Lieferantenerklärung?
Die Lieferantenerklärung -- auch Langzeitlieferantenerklärung oder generelle Lieferantenerklärung genannt -- ist ein Präferenznachweis für Warenlieferungen innerhalb der Schweiz. Sie bestätigt, dass die gelieferten Waren die Ursprungsregeln eines bestimmten Freihandelsabkommens der Schweiz erfüllen und somit präferenzberechtigt sind. Wichtig: Die Lieferantenerklärung ist in Deutsch, Französisch oder Italienisch zu erstellen. Eine englische Version ist nicht gültig.Freiwilligkeit der Lieferantenerklärung
Die Erstellung von Präferenznachweisen ist grundsätzlich freiwillig. Weder Käufer noch Lieferant können verpflichtet werden, eine Lieferantenerklärung auszustellen. Auch welche Präferenzzonen abgedeckt werden, liegt im Ermessen des Lieferanten. Wird jedoch eine Lieferantenerklärung ausgestellt, so muss diese auf einer fundierten Grundlage basieren:- Die notwendigen Unterlagen zur Ursprungsbestimmung müssen vorhanden sein
- Eine Präferenzkalkulation muss für jedes auf der Erklärung genannte Freihandelsabkommen durchgeführt worden sein
- Die anwendbaren Listenregeln des jeweiligen Abkommens müssen eingehalten werden
Abgrenzung: Lieferantenerklärung vs. Inlandbeglaubigung
Ein häufiges Missverständnis: Die Lieferantenerklärung für den präferenziellen Ursprung ist nicht zu verwechseln mit der Inlandbeglaubigung für den nichtpräferenziellen Ursprung.| Merkmal | Lieferantenerklärung (präferenziell) | Inlandbeglaubigung (nichtpräferenziell) |
|---|---|---|
| Zweck | Bestätigung des Präferenzursprungs für Freihandelsabkommen | Bestätigung des Herkunftslandes gemäss Handelsrecht |
| Rechtsgrundlage | Ursprungsprotokolle der jeweiligen Freihandelsabkommen | Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs (VUB) und VUB-WBF |
| Wortlaut | Standardtext gemäss Freihandelsabkommen | Eigener Wortlaut gemäss VUB -- nicht identisch mit der Lieferantenerklärung |
| Wirkung | Ermöglicht Zollvergünstigungen bei der Einfuhr im Partnerland | Bestätigt Herkunft, keine Zollvergünstigung |
Wann wird eine Lieferantenerklärung benötigt?
Zahlreiche Unternehmen kaufen Waren in der Schweiz ein und gehen davon aus, dass diese automatisch präferenziellen Ursprung besitzen. Diese Annahme ist falsch. Wenn auf einer Lieferantenrechnung lediglich der Vermerk "Ursprungsland: Schweiz" steht, bezieht sich dies auf den nichtpräferenziellen (handelsrechtlichen) Ursprung. Dieser Vermerk berechtigt nicht zur präferenzbegünstigten Ausfuhr. Eine Lieferantenerklärung wird immer dann benötigt, wenn:- Ein Exporteur Waren mit Präferenzursprung ausführen will, die er im Inland eingekauft hat
- Für die Präferenzkalkulation der Nachweis benötigt wird, dass eingekaufte Vormaterialien Ursprungswaren sind
- Ein Ermächtigter Ausführer seine Kalkulationsgrundlagen dokumentieren muss
Welche Länder können auf der Lieferantenerklärung aufgeführt werden?
Auf einer Lieferantenerklärung können alle Länder aufgeführt werden, mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat -- vorausgesetzt, die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens sind für die betreffende Ware erfüllt. Das bedeutet: Für jedes genannte Abkommen muss eine separate Präferenzkalkulation vorliegen. Ein Produkt kann in einem Abkommen ursprungsberechtigt sein und in einem anderen nicht, da die Listenregeln und Kumulationsmöglichkeiten je nach Abkommen unterschiedlich sind. Beachten Sie zudem, dass in Abkommen mit aktivem Drawback-Verbot die Verwendung von Drittlands-Vormaterialien in der aktiven Veredelung eingeschränkt sein kann. Eine vollständige Auflistung aller Schweizer Freihandelsabkommen mit ihren jeweiligen Kumulationsregeln und Ursprungsnachweisen finden Sie in unserer Gesamtübersicht der Freihandelsabkommen sowie im Leitfaden zur PEM-Zoneneinteilung 2026.Langzeitlieferantenerklärung: Vorlage und Unterstützung
Die Langzeitlieferantenerklärung deckt Warenlieferungen über einen definierten Zeitraum ab (in der Regel maximal ein Jahr). Sie erspart die Ausstellung einer Einzelerklärung für jede Lieferung und ist in der Praxis die am häufigsten verwendete Form. DOUANA unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Lieferantenerklärung:- Prüfung der Ursprungsberechtigung Ihrer Produkte
- Durchführung der Präferenzkalkulation für die relevanten Freihandelsabkommen
- Erstellung der korrekten Textvorlage
- Schulung Ihrer Mitarbeitenden im Umgang mit Lieferantenerklärungen