Exportland
Bestimmen Sie das Bestimmungsland und prĂĽfen Sie das anwendbare Freihandelsabkommen.
Tarifnummer
Legen Sie die korrekte Zolltarifnummer fest.
Sparpotenzial
Ermitteln Sie die Zollansätze im Bestimmungsland.
Nachweise
Beschaffen Sie relevante Rechnungen oder Lieferbelege.
Detailerklärung zu den Schritten: Präferenzieller Ursprung
In mehreren Schritten zur Zollbefreiung
Für den präferenziellen Ursprung – die Geltendmachung von Zollreduktionen – sind die Ursprungskriterien der einzelnen Abkommen zu überprüfen. Die dazu relevanten Inhalte der Freihandelsabkommen sind auf der Internetseite der Eidg. Zollverwaltung (www.bazg.admin.ch) unter dem Bereich „Freihandelsabkommen Ursprung“, Publikationen, „D30 Freihandelsabkommen, Zollpräferenzen und Warenursprung“ zu finden.
Dabei sind die Ursprungskriterien der Freihandelsabkommen pro Tarifnummer festgelegt. Werden die Ursprungskriterien aufgrund einer falschen Tarifnummer überprüft, kann dies bei einer Ursprungsüberprüfung durch die Zollverwaltung fatale Folgen haben. Zusätzlich gilt es unter anderem sogenannte „Mindestbearbeitungskriterien“ zu erfüllen.
Nachgewiesen wird der präferenzielle Ursprung schlussendlich durch Formulare, die bei der jeweiligen Importzollabwicklung vorliegen müssen.
Schritte im Detail
1) Exportland
Wohin wird die Ware exportiert? Das Erstellen eines Präferenznachweises bedingt die Überprüfung des anwendbaren Freihandelsabkommens.
2) Tarifnummer
In einem nächsten Schritt ist die Zolltarifnummer Ihres Produkts/Ihrer gelieferten Artikel festzulegen: Sind diese korrekt? Beachten Sie dazu auch das Merkblatt „Festlegen von Zolltarifnummern, Warentarifierung“ von Zollschule.ch.
3) Sparpotenzial
Sie exportieren die Ware selbst? Prüfen Sie gegebenenfalls, welche Zollansätze im Bestimmungsland zur Anwendung kommen. Die Erstellung von Ursprungsnachweisen ist nicht Pflicht, sondern freiwillig zugunsten von Zollersparnissen.
4) Kriterien
Beschaffen Sie allfällige Rechnungen/Lieferbelege von Vorlieferanten sowie allfällige Importverzollungsnachweise. Finden Sie auf diesen Dokumenten bereits rechtskonforme Angaben zum präferenziellen Warenursprung? Wenn nicht, sind diese verbindlich einzuholen in Form einer Erklärung mit bestimmtem und vorgegebenem Wortlaut. Dabei wird zwischen Lieferanten der Schweiz (siehe separates Merkblatt von Zollschule.ch zu Lieferantenerklärung im Inland) und grenzüberschreitenden Warenlieferungen/Import unterschieden (Prüfung der Veranlagungsverfügung Import auf Präferenzstatus).
5) Kriterien
Sie sind nun im Besitz der wichtigsten Dokumente zur Ursprungskalkulation. Das Erstellen eines Präferenznachweises bedingt die Überprüfung der in dem anwendbaren Freihandelsabkommen definierten Ursprungskriterien. Bei mehreren Exportdestinationen sind alle Freihandelsabkommen auf die anwendbaren Ursprungskriterien zu prüfen. Konsultieren Sie jetzt das entsprechende Freihandelsabkommen, um anhand der Zolltarifnummer die entsprechende Listenregel (Regel zur Berechnung des präferenziellen Warenursprungs) zu finden. Beachten Sie die unterschiedlichen Listenkriterien wie Positionssprung, Wertschöpfungs- und/oder Verarbeitungskriterium.
6) Kriterien
Erstellen Sie eine Stückliste des Verkaufsprodukts. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es das Ziel, diesen Prozess direkt mittels IT-gestützter Lösung abzubilden/umzusetzen. Legen Sie den Warenursprung anhand des vorgegebenen Ursprungskriteriums fest.
7) Kriterien
Zur Festlegung des präferenziellen Warenursprungs sind die sogenannten „Mindestbearbeitungsregeln“ zu beachten: Nur Produkte, die eine Mindestbearbeitung gemäss den entsprechenden Artikeln der Abkommen erfahren haben, können präferenziellen Ursprung erlangen. Erfüllen Sie die Mindestbearbeitungskriterien?
8) Kriterien
Beachten Sie zudem allfällige weitere Ausnahmeregeln, Bemerkungen und Vorbemerkungen des jeweiligen Abkommens (Definition EXW-Preis, Wert der Vormaterialien, anwendbare Kurse, Erläuterungen, Verfahrensbestimmungen, branchenspezifische Besonderheiten, weitere Inhalte des jeweiligen Abkommens). Für reine Handelsware ist der Prozess zur Festlegung wesentlich einfacher als für verarbeitete Produkte.
9) Nachweis
Sie haben nun den präferenziellen Warenursprung festgelegt. Erstellen Sie für präferenzberechtigte Ware den entsprechenden Ursprungsnachweis. Zur Zollbefreiung kommen verschiedene Ursprungsnachweise zum Einsatz. Das jeweilige Freihandelsabkommen gibt den Beleg vor (Übersicht auf www.zollschule.ch). Ergänzen Sie Ihre Handelsrechnung insbesondere mit folgenden Angaben:
- Zolltarifnummer
- Präferenzursprung (festgelegt gemäss Punkt 1-8)
- Falls nötig: Aufteilung der Artikel in zwei Sparten:
- Die Ursprungskriterien sind erfüllt: präferenzielle Ursprungsware
- Die Ursprungskriterien sind nicht erfĂĽllt: kein Ursprung im Sinne der Freihandelsabkommen aufweisend