Die Schweiz geniesst weltweit einen hervorragenden Ruf fĂĽr Qualität, Präzision und Zuverlässigkeit. Produkte und Dienstleistungen mit Schweizer Herkunftsangabe profitieren von diesem positiven Image und erzielen oft höhere Preise. Um die GlaubwĂĽrdigkeit und den Wert der Marke «Swiss Made» zu bewahren, hat die Schweiz die sogenannte «Swissness»-Gesetzgebung eingefĂĽhrt.

Was ist die Swissness-Gesetzgebung?

Die Swissness-Gesetzgebung umfasst Änderungen des Markenschutzgesetzes (MSchG) und eine Totalrevision des Wappenschutzgesetzes (WSchG). Sie legt klare Regeln fest, unter welchen Bedingungen Produkte und Dienstleistungen als schweizerisch bezeichnet werden dürfen. Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern und den Wert der Schweizer Marke langfristig zu sichern. Die Gesetzgebung ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

Kriterien fĂĽr die Schweizer Herkunft

Die Bestimmung der Schweizer Herkunft variiert je nach Produktkategorie:

  • NatĂĽrliche Produkte: Die Herkunft richtet sich nach dem Ort der Gewinnung oder Ernte. Beispielsweise gilt Honig als schweizerisch, wenn er von Bienen stammt, die ĂĽberwiegend in der Schweiz gehalten werden.
  • Lebensmittel: Mindestens 80 % des Gewichts der Rohstoffe mĂĽssen aus der Schweiz stammen, und die wesentliche Verarbeitung muss in der Schweiz erfolgen. Ausnahmen bestehen fĂĽr Rohstoffe, die in der Schweiz nicht in ausreichender Menge verfĂĽgbar sind.
  • Industrielle Produkte: Mindestens 60 % der Herstellungskosten mĂĽssen in der Schweiz anfallen, und der Produktionsschritt, der dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, muss in der Schweiz stattfinden.

Verwendung des Schweizer Kreuzes und des Schweizer Wappens

Mit der Revision des Wappenschutzgesetzes ist es nun erlaubt, das Schweizer Kreuz auf Schweizer Waren zu verwenden, was Produzenten ein wichtiges Werbemittel bietet. Das Schweizer Wappen (das Schweizer Kreuz in einem dreieckigen Schild) bleibt jedoch der Nutzung durch den Bund vorbehalten.

Fallbeispiele

  1. Schweizer Schokolade: Ein Hersteller von Schokolade stellt sicher, dass mindestens 80 % der verwendeten Rohstoffe, wie Milch und Zucker, aus der Schweiz stammen. Da Kakao in der Schweiz nicht angebaut wird, fällt er unter die Ausnahmeregelung. Die wesentliche Verarbeitung, also die Herstellung der Schokolade, findet in der Schweiz statt. Somit darf das Produkt als «Schweizer Schokolade» bezeichnet werden.
  2. Schweizer Uhr: Ein Uhrenhersteller stellt sicher, dass mindestens 60 % der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Die Montage und die abschliessende Qualitätskontrolle, die der Uhr ihre wesentlichen Eigenschaften verleihen, erfolgen ebenfalls in der Schweiz. Daher erfĂĽllt die Uhr die Kriterien fĂĽr die Bezeichnung «Swiss Made».
  3. Schweizer Käse: Ein Käseproduzent verwendet ausschliesslich Milch von KĂĽhen, die in der Schweiz gehalten werden, und die Käseherstellung findet vollständig in der Schweiz statt. Somit kann der Käse als «Schweizer Käse» vermarktet werden.

Fazit

Die Swissness-Gesetzgebung stärkt die Glaubwürdigkeit und den Wert der Marke Schweiz, indem sie klare Kriterien für die Verwendung von Schweizer Herkunftsangaben festlegt. Unternehmen, die von diesem positiven Image profitieren möchten, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen diese Anforderungen erfüllen.

Relevante Links und Quellen
Institut für Geistiges Eigentum: Swissness-Gesetzgebung – Hintergrund und Ziele: https://www.ige.ch/fileadmin/user_upload/recht/national/e/swissness/Swissness_Background_and_Objectives.pdf

Leitfaden zur Swissness-Gesetzgebung: Flyer zur Swissness: https://www.ige.ch/fileadmin/user_upload/Swissness/e/Flyer_Swissness_en_web.pdf

Swissness-Rechner fĂĽr industrielle Produkte: Swissness-Kalkulator: https://www.ige.ch/en/protecting-your-ip/indications-of-source/indications-of-source-basics/criteria-for-determining-origin/industrial-products/swissness-calculator