Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sind traditionell eng und vielfältig. Schweizer Unternehmen exportieren täglich Waren und Dienstleistungen in zahlreiche EU-Mitgliedstaaten oder erbringen Leistungen direkt vor Ort. Gleichzeitig führt die zunehmende Harmonisierung des europäischen Mehrwertsteuerrechts zu komplexeren Anforderungen für nicht in der EU ansässige Unternehmen.
Während die Schweizer Mehrwertsteuer auf einem vergleichsweise zentralisierten System basiert, bestehen innerhalb der EU zahlreiche nationale Besonderheiten trotz gemeinsamer Richtlinien. Dies kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferketten, Dienstleistungen oder Lagerlösungen zu erheblichen steuerlichen Risiken führen. Fehlerhafte Abwicklungen können Nachforderungen, Verzugszinsen oder sogar Strafzahlungen zur Folge haben.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Aspekte der EU-Mehrwertsteuervorschriften zusammengestellt und erläutern deren praktische Auswirkungen für Schweizer Exporteure. Die Themen werden in unserem Lehrgang Customs & Trade Professional einen ganzen Tag behandelt und im Lehrgang Trade Compliance Manager vertieft. Ebenso bieten wir Inhouse-Lösungen und Beratung an.
Praxis der Mehrwertsteuer im Geschäftsverkehr mit der EU
Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen innerhalb Europas sind heute oftmals komplex organisiert. Häufig sind mehrere Parteien an einer Lieferkette beteiligt, etwa Hersteller, Händler, Logistikunternehmen oder Endkunden. Nicht selten folgen Warenfluss und Rechnungsfluss unterschiedlichen Wegen. Genau in solchen Konstellationen entstehen mehrwertsteuerliche Fragestellungen. Besonders relevant sind sogenannte Reihengeschäfte oder Dreiecksgeschäfte. Dabei verkaufen mehrere Unternehmen denselben Gegenstand hintereinander, während die Ware physisch direkt vom ersten Lieferanten zum letzten Abnehmer transportiert wird. Entscheidend ist hierbei die Frage, welcher Lieferung der Transport zugeordnet wird. Nur diese Lieferung kann als steuerfreie Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden.Weitere zentrale Themen betreffen
- korrekte Rechnungsstellung
- Verwendung gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
- Nachweisführung für Steuerbefreiungen
- Registrierungspflichten in einzelnen EU-Staaten
EU-Verzollung
Unter einer EU-Verzollung versteht man die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union in einem bestimmten Mitgliedstaat mit anschliessender steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung in ein anderes EU-Land. Für Schweizer oder liechtensteinische Exporteure bietet dieses Verfahren erhebliche Vorteile. Nach erfolgter Einfuhr erhalten die Waren den sogenannten „EU-Status“. Dadurch können sie innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich wie Waren behandelt werden, die ursprünglich aus einem EU-Mitgliedstaat stammen. Typischerweise erfolgt die Verzollung in Ländern mit effizienter Zollabwicklung oder logistischer Nähe zu grossen Häfen oder Umschlagplätzen. Nach der Einfuhr wird die Ware ohne zusätzliche Einfuhrumsatzsteuerbelastung an einen Kunden oder ein Lager in einem anderen Mitgliedstaat transportiert.Zu den wesentlichen Voraussetzungen zählen
- ordnungsgemässe Einfuhranmeldung
Die Vorteile bestehen insbesondere in
Liquiditätsvorteilen durch Vermeidung mehrfacher Steuerzahlungen,- schnelleren Lieferketten
- vereinfachter Distribution innerhalb der EU
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (igL) und innergemeinschaftlicher Erwerb (igE)
Im Zusammenhang mit EU-Verzollungen oder Warenlagern begegnen Unternehmen regelmässig den Begriffen innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb. Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer Waren aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat an einen dort steuerpflichtigen Unternehmer liefert. Diese Lieferung kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erfolgen.Voraussetzungen sind insbesondere
- der Transport in einen anderen EU-Mitgliedstaat
- eine ordnungsgemässe Rechnungsstellung
Warenlager in der EU
Um Lieferzeiten zu verkürzen und näher am Kunden zu sein, entscheiden sich viele Schweizer Unternehmen für Warenlager innerhalb der Europäischen Union. Diese Strategie verbessert nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern reduziert auch Transportkosten. Mehrwertsteuerlich entstehen dadurch jedoch neue Verpflichtungen. Bereits das Verbringen eigener Waren aus der Schweiz in ein EU-Lager kann als steuerbarer Vorgang gelten. In vielen Fällen wird dies einem innergemeinschaftlichen Erwerb gleichgestellt, wodurch eine Registrierungspflicht im jeweiligen Mitgliedstaat ausgelöst wird.Besonders relevant sind
- Konsignationslager
- Fulfillment-Center
- korrekte Lagerbuchhaltung
- periodische Meldungen
- lokale Steuererklärungen
- gegebenenfalls Fiskalvertretung
EU-Mehrwertsteuervorschriften bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr
Nicht nur Warenlieferungen, sondern auch Dienstleistungen werden zunehmend international erbracht. Montagearbeiten, Wartungen, Beratungsleistungen oder IT-Services erfolgen regelmässig über Landesgrenzen hinweg. Grundsätzlich gilt im B2B-Bereich innerhalb der EU das Empfängerortsprinzip. Die Leistung wird dort besteuert, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Häufig kommt dabei das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung, wodurch der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.Komplex wird die Situation bei
- Arbeiten an Grundstücken
- kurzfristigen Vermietungen
- Veranstaltungen
Besteuerung elektronisch erbrachter Dienstleistungen
Digitale Geschäftsmodelle gewinnen zunehmend an Bedeutung. Elektronisch erbrachte Dienstleistungen umfassen beispielsweise:- Software-Downloads
- Cloud-Dienstleistungen
- Streamingangebote
- Online-Plattformservices
- automatisierte digitale Inhalte
Schweizer Anbieter müssen insbesondere beachten
- korrekte Kundenlokalisierung
- Anwendung des richtigen Steuersatzes
- elektronische Aufzeichnungspflichten
Montagelieferungen von der Schweiz in die EU
Montagelieferungen stellen eine Kombination aus Warenlieferung und Dienstleistung dar. Typische Beispiele sind Maschineninstallationen oder Produktionsanlagen. In vielen EU-Ländern gilt der Ort der Montage als Leistungsort. Dadurch kann eine lokale Mehrwertsteuerpflicht entstehen, selbst wenn die Ware aus der Schweiz exportiert wird.Besonders kritisch sind folgende Fragen
Wer tritt als Importeur auf? Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer? Wer kann Vorsteuerabzug geltend machen? In Deutschland und mehreren anderen Mitgliedstaaten kann unter bestimmten Voraussetzungen das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden. Fehlen diese Voraussetzungen, ist eine Registrierung erforderlich. Auch bei Montagelieferungen in die Schweiz sind zoll- und steuerrechtliche Implikationen zu beachten. Da Montageprojekte häufig langfristig geplant werden, sollten steuerliche Abklärungen bereits in der Angebotsphase erfolgen. Mehrwertsteuerliche Registrierung in der EU Im Gegensatz zur Schweiz kennen viele EU-Mitgliedstaaten keine Umsatzschwellen für ausländische Unternehmen. Bereits einzelne Umsätze können eine Steuerpflicht auslösen.Typische Auslöser einer Registrierung sind
- lokale Warenlieferungen
- Warenlager
- Importgeschäfte
- Montageleistungen
- Handelsregisterauszug
- Statuten
- Vollmachten
- steuerliche Vertreter
Zu den typischen Pflichtangaben gehören
- vollständige Anschrift von Lieferant und Kunde
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsdatum
Kernpunkte sind
- verpflichtende elektronische Rechnungsstellung
- Echtzeit-Meldesysteme
- Plattformbesteuerung
- stärkere Harmonisierung der Registrierungen