Exportkontrolle für Einsteiger – Die 5 Prüfschritte
Bevor eine Ware exportiert wird, sollten diese fĂĽnf Fragen geprĂĽft werden:
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Wohin? Liegt ein Embargo vor?
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Wer? Steht der Empfänger auf einer Sanktionsliste?
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Was? Ist die Ware genehmigungspflichtig (Dual-Use)?
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Wozu? Ist eine kritische Endverwendung erkennbar?
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Red Flags: Gibt es ungewöhnliche Umstände?
Schweizer KMU, die innovative Technologien, Software oder Produkte entwickeln, stehen oft vor der spannenden Möglichkeit, ihre Waren auf internationale Märkte zu exportieren. Doch bevor ein solches Vorhaben umgesetzt wird, ist es entscheidend, zu klären, ob das Produkt einer Exportgenehmigung bedarf. Fehler in diesem Bereich können rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei, die Genehmigungspflicht Ihres Produkts zu bestimmen.
Klassifizieren Sie Ihr Produkt
Der erste Schritt besteht darin, Ihr Produkt korrekt zu klassifizieren. Prüfen Sie, ob Ihr Gut als Dual-Use-Gut (doppelt verwendbare Güter) eingestuft wird. Dual-Use-Güter sind Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und daher besonderen Exportkontrollen unterliegen. Ebenso ist zu klären, ob Ihr Produkt speziellen nationalen oder internationalen Exportregeln unterliegt. Relevante Informationen finden Sie in den Vorschriften der Schweizerischen Exportkontrolle oder durch Konsultation von Fachexperten.
Zielort prĂĽfen
Nicht alle Zielmärkte sind gleich. Bestimmte Länder unterliegen Sanktionen oder Embargos, die den Export von bestimmten Gütern einschränken oder verbieten. Informieren Sie sich über die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Zielland sowie über mögliche Beschränkungen. Die Internetseite des SECO bietet aktuelle Informationen zu Sanktionen als auch Embargos.
Genehmigungspflicht bestimmen
Sollte Ihr Produkt als Dual-Use-Gut klassifiziert sein und Sie planen einen Export, ist eine Exportgenehmigung erforderlich. Die genauen Anforderungen hängen von der spezifischen Einstufung des Produkts und dem Zielort ab. Die Bewilligung wird online im System ELIC beantragt, u.a. muss auch bestätigt werden, dass ein ICP (Interal Compliance Programm) vorliegt. Dazu bieten wir einen einführenden Bericht als auch weitere konkrete Hinweise in der Rubrik Exportkontrolle.
Die richtige Genehmigung beantragen
Falls Ihr Produkt genehmigungspflichtig ist, beantragen Sie frühzeitig die notwendige Exportbewilligung. Die Bearbeitungszeit für solche Anträge kann variieren, und eine fristgerechte Antragstellung ist entscheidend, um Verzögerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Schritte dokumentieren
Erstellen Sie eine detaillierte Dokumentation aller durchgeführten Schritte. Diese Audit-Trail-Dokumentation ist nicht nur für Ihre eigenen Unterlagen wichtig, sondern kann auch bei Prüfungen durch die Behörden erforderlich sein. So können Sie nachweisen, dass Sie die Exportkontrollvorschriften eingehalten haben.
Fallbeispiele
Beispiel 1: Export von Laborgeräten nach Asien
Ein Schweizer Unternehmen plant, spezialisierte Laborgeräte nach China zu exportieren. Nach der Klassifizierung stellt sich heraus, dass diese Geräte als Dual-Use-Güter gelten. Das Unternehmen benötigt eine Exportgenehmigung. Nach erfolgreicher Beantragung und Dokumentation kann der Export durchgeführt werden.
Beispiel 2: Software-Export in die USA
Ein KMU entwickelt eine Verschlüsselungssoftware, die sowohl für kommerzielle als auch für militärische Zwecke genutzt werden könnte. Die Klassifizierung ergibt, dass die Software als Dual-Use-Gut gilt. Obwohl die USA kein Embargoland ist und der Empfänger nicht sanktioniert ist, kann die Ware auch nur mit Bewilligung exportiert werden.
NĂĽtliche Links
- Bundesamt fĂĽr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
- SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft
- Embargos – BAFA
- 17. Sanktionspaket
- WeiterfĂĽhrende Vertiefungsberichte auf Douana
- EZT Online der EU: Abrufen von aktuellen Bestimmungen nach Zolltarifnummer
- BAFA UmschlĂĽsselungsverzeichnis (integriert in EZT Online)
- Rechtsgrundlagen Schweiz