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Politische Einigung zur Reform des EU-Zollrahmens

Am 26. März 2026 haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament eine politische Einigung über die Reform des EU-Zollrahmens erzielt. Es handelt sich um die grösste Überholung seit der Gründung der Zollunion im Jahr 1968. Die neue Verordnung wird den bestehenden Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) ablösen. Die Reform beruht auf drei strukturellen Säulen. Hier ist, was in der Praxis zählt:

Neue EU-Zollbehörde (EUCA) mit Sitz in Lille

Eine neue EU-Zollbehörde (European Union Customs Authority, EUCA) wird die Risikoanalyse, das Krisenmanagement und die Zollkooperation in allen Mitgliedstaaten koordinieren. Die Standortwahl fiel am 25. März 2026 auf Lille, Frankreich – die nationalen Verwaltungen behalten ihr operatives Mandat. Es entsteht eine zweistufige Architektur: EU-weite Intelligence, nationale Umsetzung.

EU Customs Data Hub: Eine einheitliche digitale Umgebung

Der EU Customs Data Hub wird 111+ nationale Zoll-IT-Systeme durch eine einheitliche Umgebung für die Dateneinreichung in der gesamten EU ersetzen. Für Importeure und Exporteure bedeutet das, sich von fragmentierten nationalen IT-Systemen zu lösen – ein bedeutender operativer Wandel, der jetzt Vorbereitung erfordert. KI-gestützte Risikoanalyse soll die Zollkontrollen gezielter und effizienter gestalten. Die EU erwartet Einsparungen von rund 2 Milliarden Euro pro Jahr bei den IT-Kosten der Mitgliedstaaten. Timeline Data Hub:
  • 1. Juli 2028: Data Hub operativ für E-Commerce-Sendungen
  • 2031/2032: Freiwillige Nutzung für andere Importeure
  • 2034: Verbindlich für alle Händler

„Trust and Check" – ein neuer Händlerstatus

Der neue „Trust and Check"-Status baut auf dem bestehenden AEO-Programm (Authorised Economic Operator) auf und bietet den transparentesten Betreibern schnellere Freigabe und reduzierte Kontrollen. Die Voraussetzungen umfassen eine gründliche Erstprüfung, Zugangsgewährung zu elektronischen Systemen und transparente Kooperation mit dem Zoll. Die bestehende AEO-Qualifikation bleibt für kleinere Betriebe verfügbar. Die Compliance-Investitionen werden sich endlich belohnt.

E-Commerce-Plattformen werden offiziell Importeure

Online-Plattformen, die Fernverkäufe von Waren aus Nicht-EU-Ländern an EU-Verbraucher ermöglichen, werden künftig als offizielle Importeure (deemed importer) behandelt. Keine Mehrdeutigkeiten mehr. Keine Compliance-Verantwortung mehr auf den Verbraucher abgeben. Sie müssen Zolldaten liefern, Zollabgaben zahlen bzw. garantieren und die EU-Produktkonformität sicherstellen. Systematische Nichteinhaltung wird sanktioniert. Die EU erwartet durch diese Massnahme zusätzliche Zolleinnahmen von rund 1 Milliarde Euro jährlich.

Abschaffung der De-Minimis-Schwelle von 150 €

Die Befreiung von Zöllen für Kleinsendungen unter 150 € wird abgeschafft. Dies wurde als separate Übergangsverordnung vorgezogen:
  • Ab 1. Juli 2026: Pauschalzoll von 3 € pro Artikelkategorie (nach Tarifunterposition) in kleinen Paketen
  • Ab 1. Juli 2028: Sobald der Data Hub operativ ist, gelten normale Zolltarifsätze anstelle der Pauschale
Die Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2024 traten 4,6 Milliarden Pakete in den EU-Markt ein. 91 % davon kamen aus China.

Wie geht es weiter?

Die vorläufige politische Einigung muss noch vom Europäischen Parlament im Plenum und vom Rat formell gebilligt werden, bevor sie als Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die technische Finalisierung steht noch bevor – aber die politische Richtung ist festgelegt und wird sich nicht mehr ändern. Für Schweizer Unternehmen im EU-Handel gilt: Jetzt ist der Zeitpunkt, die eigenen Zollprozesse und IT-Systeme auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten – insbesondere mit Blick auf den Data Hub und die neuen Anforderungen an E-Commerce-Plattformen.

Weiterführende Quellen

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