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Schweizer Zoll digitalisiert die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat am 16. März 2026 den Pilotbetrieb der Web-Anwendung «Certificat» gestartet. Damit wird die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR.1 erstmals vollständig digital möglich — ein bedeutender Schritt für Schweizer Exporteure.

Was ist «Certificat»?

«Certificat» ist eine kostenlose Web-Anwendung im ePortal des BAZG, die im Zusammenspiel mit dem Warenverkehrssystem Passar funktioniert. Sie ermöglicht die digitale Erstellung und automatisierte Beglaubigung von WVB EUR.1 — ohne Schaltergang, ohne physischen Stempel. Zusätzlich lässt sich die Gültigkeit einer ausgestellten WVB über einen QR-Code oder Direktlink online prüfen. Für Empfänger und Zollbehörden im Bestimmungsland entfällt damit die aufwändige manuelle Echtheitsüberprüfung.

Wie funktioniert der Prozess?

  1. Registrierung im ePortal des BAZG (Rolle «Fracht» erforderlich)
  2. Digitale Erfassung der WVB EUR.1 in «Certificat» — alle Pflichtfelder ausfüllen, Warenursprung angeben
  3. Bezug als PDF über «Chartera Output»
  4. Automatische Beglaubigung bei Aktivierung der Ausfuhranmeldung in Passar
  5. Prüfung durch Empfänger via QR-Code oder Direktlink
Wichtig: In der Passar-Ausfuhranmeldung muss das Feld «Präferenz» auf «Ja» gesetzt und die Codierung «9545 WVB EUR.1 digital» in den Begleitdokumenten eingetragen werden.

Aktueller Geltungsbereich

Im ersten Schritt können in «Certificat» WVB EUR.1 für Länder der PEM-Zone erstellt werden. Das BAZG plant, den Anwendungsbereich laufend auf weitere Freihandelsabkommen auszudehnen. Wann genau weitere Abkommen hinzukommen, wird zu gegebener Zeit kommuniziert.

Pilotphase — was gilt jetzt?

«Certificat» befindet sich derzeit im Pilotbetrieb. Aktuell können nur die involvierten Pilotfirmen die Anwendung nutzen. Nach erfolgreichem Abschluss wird sie allen registrierten Geschäftspartnern im ePortal kostenlos zur Verfügung gestellt.

Einschränkungen

  • Keine B2B-Schnittstelle — die Nutzung ist ausschliesslich als Weblösung im ePortal möglich, eine Integration in Branchensoftware ist nicht vorgesehen.
  • Eine einmal aktivierte (beglaubigte) WVB kann nicht mehr geändert oder gelöscht werden. Bei Bedarf kann das BAZG die WVB auf ungültig setzen.
  • Eine nachträgliche Erstellung über «Certificat» ist nicht möglich — dafür bleibt der klassische Postweg über die zuständige Regionalebene.

Bedeutung für Schweizer Exporteure

Mit «Certificat» entfällt für Exporteure der bisherige Medienbruch bei der Ausstellung von EUR.1-Bescheinigungen. Was bisher physische Formulare, Schalterbesuche und manuelle Stempel erforderte, wird zu einem durchgängig digitalen Prozess — eingebettet in den bestehenden Passar-Workflow. Für Unternehmen, die regelmässig in PEM-Länder exportieren, bedeutet das: weniger Aufwand, schnellere Abwicklung und sofort prüfbare Nachweise.

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