Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein zentrales Dokument im internationalen Warenverkehr, das Schweizer Exporteuren ermöglicht, von Zollvergünstigungen in Partnerländern zu profitieren. Dieses Präferenzdokument belegt den präferenziellen Ursprung von Waren und ist für viele Exportunternehmen unverzichtbar. Unser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie das EUR.1 Formular korrekt ausfüllen, beantragen und verwenden können.
Leitfaden fĂĽr Schweizer Unternehmen zum korrekten AusfĂĽllen und Beantragen der Warenverkehrsbescheinigung
EUR.1 Formular im Export Schweiz erstellen - alles was man wissen muss

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 – Leitfaden für Schweizer Exporteure

 

Grundlegendes zur Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Die EUR.1 ist ein wesentliches Dokument im internationalen Handel und belegt den präferenziellen Ursprung von Waren zwischen Vertragsländern. Schweizer Exporteure profitieren dadurch von zollbegünstigten oder zollfreien Einfuhren beim Empfänger. Sie ist wesentlich für viele Freihandelsabkommen der Schweiz, besitzt einen amtlichen Charakter und wird durch den Schweizer Zoll beglaubigt. Wichtig: Sie gilt nur für Waren mit Schweizer Ursprung oder bei ausreichender Be- oder Verarbeitung. Zuerst muss somit geprüft werden, ob die präferenziellen Ursprungsregeln erfüllt werden.

Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereiche der EUR.1

Die EUR.1 stützt sich auf Freihandelsabkommen der Schweiz mit über 40 Partnern ausserhalb der EU. Besonders das Abkommen mit der EU und das PEM-Übereinkommen sind von Bedeutung. Der Anwendungsbereich umfasst fast alle Warengruppen. Bei geringwertigen Sendungen genügt oft eine Ursprungserklärung auf der Rechnung. Die rechtlichen Grundlagen werden laufend angepasst, Exporteure sollten sich stets auf dem Laufenden halten. Massgebend ist:
  • Direkter Warenursprung fĂĽr Handelsware aufgrund identischem Nachweis vom Lieferanten oder ausreichende Be-/Verarbeitung gemäss Präferenzkalkulation.
  • Nachweise: Lieferantenerklärungen, Kalkulationen, Herstellungsprotokolle.
  • Mindestens 3–5 Jahre Aufbewahrungspflicht der Nachweise.
  • Das EUR.1 ist ein offizielles Formular fĂĽr Exportsendungen mit einem höherem Warenwert als 10 300 CHF bzw. 6.000 € (Rechnungswährung entscheidend); darunter reicht eine Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Voraussetzungen fĂĽr die Ausstellung einer EUR.1

Der präferenzielle Ursprung ist Grundvoraussetzung: vollständige Erzeugung in der Schweiz oder ausreichende Be- oder Verarbeitung oder identische Nachweise von Lieferanten bei Handelsware. Exakte Kenntnisse über die Zolltarifnummern (HS-Code) und der Kumulationsregeln sind obligatorisch. Die Dokumentation muss die Ursprungseigenschaft belegen; Dokumente wie Lieferantenerklärungen oder Ursprungserklärungen von Vorlieferanten sind essentiell. Die Direktbeförderungsregel schliessen die Voraussetzungen ab.

Schritt-fĂĽr-Schritt-Anleitung zum AusfĂĽllen des EUR.1 Formulars

Wichtige Felder und Hinweise
  1. Feld 1: AusfĂĽhrer
  2. Feld 2: Bestimmungsland
  3. Feld 3: Empfänger
  4. Feld 5: Ursprungsland
  5. Feld 4: Präferenzzone
  6. Feld 6: Transportangaben
  7. Feld 7: Zusätzliche Bemerkungen
  8. Feld 8: Detaillierte Warenbeschreibung
  9. Feld 9: Gewicht/Mengeneinheit
  10. Feld 10: Rechnungsnummer/-datum
  11. Feld 11: Sichtvermerk Zoll (wird vom Zoll ausgefĂĽllt)
  12. Feld 12: Erklärung des Ausführers mit Unterschrift
  13. Alle weiteren Felder: Vollständige und korrekte Angaben laut Anleitung des BAZG in der Richtline R30 (Freihandelsabkommen, Zollpräferenzen und Warenursprung), Punkt 1 (Erläuterungen und Verfahrensbestimmungen), Ursprungsnachweise =) EUR 1. 
Nach dem Ausfüllen kann das EUR 1 dem Export beigelegt werden – es erfolgt die  offizielle Beglaubigung im Feld 11 duruch die zuständige Zollstelle. Die Zollstelle führt jedoch zum Zeitpunkt des Exports keine Ursprungsprüfung durch - diese finden oft erst nachgelagert statt, weil zum Beispiel das Bestimmungsland eine Ursprungsüberprüfung wünscht.

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Der Exporteur trägt die Hauptverantwortung, auch bei Delegation an Zollagenten oder Spediteure, die im Auftrag dex Exporteurs oft mittels Vollmachten EUR.1 erstellen. Die Beglaubigung erfolgt ausschliesslich durch den Schweizer Zoll. Die Dokumente sind mindestens drei bis fünf Jahre aufzubewahren, da in diesem Zeitraum Ursprungsprüfungen stattfinden können durch ausländische Behörden.

Häufige Fehler und deren Vermeidung

Typische Fehlerquellen und Lösungen
  • Formale Fehler: Unleserliche Einträge, fehlende Unterschrift, Durchstreichungen.
  • Inhaltliche Fehler: Falsche HS-Codes, mangelhafte Dokumentation.
  • Prozessuale Fehler: Verspätete Beantragung, fehlende Begleitdokumente.
Empfohlen: Standardisierte Abläufe, Schulungen oder gleich Ermächtigter Ausführer werden.

Digitalisierung und zukĂĽnftige Entwicklungen

Trends und PerspektivenEine vollständige elektronische EUR.1 ist in der Schweiz (Stand 2025) noch nicht möglich, aber diverse Vorbereitungen laufen (Projekt "DaziT"). Vorteile wären Zeitersparnis, Kostenreduktion und geringere Fehleranfälligkeit. Herausforderungen sind die internationale Harmonisierung und technische Standardisierung.

Alternative Ursprungsnachweise zur EUR.1

Praktische Tipps fĂĽr die effiziente Handhabung

Empfehlungen fĂĽr Exporteure
  • Zentrale Zuständigkeiten definieren und Vorräte an Formularen bereithalten
  • Checklisten und Vorlagen nutzen, Zeitpuffer einplanen
  • Regelmässige Schulungen und Fehleranalysen

Rechtliche Konsequenzen bei Fehlern

Formale Fehler führen zu Ablehnung oder Nachprüfung. Materielle Fehler oder bewusste Falschangaben werden als Zollbetrug  geahndet – mit Nachforderungen, Compliance-Systeme und eine vollständige Dokumentation sind entscheidend.

Fallstudien und Beispiele aus der Praxis

Typische Praxisszenarien
  • Maschinenbau: Korrekte Ursprungskalkulation, Dokumentation und systematisches Monitoring fĂĽhren zum Erfolg.
  • Lebensmittel: LĂĽckenhafte Dokumentation fĂĽhrt zu Nachzahlungen und Reputationsschäden.
  • Textil: Richtiges Verständnis der individuellen Ursprungsregeln pro Freihandelsabkommen nötig.

Besonderheiten nach Zielmärkten

Marktspezifische Unterschiede
  • EU: EUR 1 anwendbar
  • EFTA: Spezialfall Liechtenstein
  • Mittelmeerraum: PEM-Kumulierung, oft EUR-MED statt EUR.1.
  • Asien: Höchste formale Anforderungen, Verifikation rigoros. Teilweise Upload auf Plattform nötig (vgl. China).
  • USA: kein Freihandelsabkommen vorhanden.
 
Fehlerfreie EUR.1-Dokumente als SchlĂĽssel zum Exporterfolg
Die korrekte Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein entscheidender Faktor für erfolgreiche und reibungslose Exportgeschäfte aus der Schweiz. Mit dem richtigen Verständnis der Anforderungen, sorgfältiger Dokumentation der Ursprungsnachweise und präziser Ausfüllung der Formulare sichern Sie Ihren Kunden die versprochenen Zollvorteile. Investieren Sie Zeit in die korrekte Bearbeitung der EUR.1 - es zahlt sich durch vereinfachte Zollprozesse und zufriedene internationale Geschäftspartner aus.