Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein zentrales Dokument im internationalen Warenverkehr, das Schweizer Exporteuren ermöglicht, von Zollvergünstigungen in Partnerländern zu profitieren. Dieses Präferenzdokument belegt den präferenziellen Ursprung von Waren und ist für viele Exportunternehmen unverzichtbar. Unser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie das EUR.1 Formular korrekt ausfüllen, beantragen und verwenden können.
Leitfaden fĂĽr Schweizer Unternehmen zum korrekten AusfĂĽllen und Beantragen der Warenverkehrsbescheinigung
EUR.1 Formular im Export Schweiz erstellen - alles was man wissen muss
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 – Leitfaden für Schweizer Exporteure
Grundlegendes zur Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereiche der EUR.1
Die EUR.1 stützt sich auf Freihandelsabkommen der Schweiz mit über 40 Partnern ausserhalb der EU. Besonders das Abkommen mit der EU und das PEM-Übereinkommen sind von Bedeutung. Der Anwendungsbereich umfasst fast alle Warengruppen. Bei geringwertigen Sendungen genügt oft eine Ursprungserklärung auf der Rechnung. Die rechtlichen Grundlagen werden laufend angepasst, Exporteure sollten sich stets auf dem Laufenden halten. Massgebend ist:
- Direkter Warenursprung für Handelsware aufgrund identischem Nachweis vom Lieferanten oder ausreichende Be-/Verarbeitung gemäss Präferenzkalkulation.
- Nachweise: Lieferantenerklärungen, Kalkulationen, Herstellungsprotokolle.
- Mindestens 3–5 Jahre Aufbewahrungspflicht der Nachweise.
- Das EUR.1 ist ein offizielles Formular für Exportsendungen mit einem höherem Warenwert als 10 300 CHF bzw. 6.000 € (Rechnungswährung entscheidend); darunter reicht eine Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Voraussetzungen fĂĽr die Ausstellung einer EUR.1
Schritt-fĂĽr-Schritt-Anleitung zum AusfĂĽllen des EUR.1 Formulars
Wichtige Felder und Hinweise
- Feld 1: AusfĂĽhrer
- Feld 2: Bestimmungsland
- Feld 3: Empfänger
- Feld 5: Ursprungsland
- Feld 4: Präferenzzone
- Feld 6: Transportangaben
- Feld 7: Zusätzliche Bemerkungen
- Feld 8:Â Detaillierte Warenbeschreibung
- Feld 9: Gewicht/Mengeneinheit
- Feld 10: Rechnungsnummer/-datum
- Feld 11: Sichtvermerk Zoll (wird vom Zoll ausgefĂĽllt)
- Feld 12: Erklärung des Ausführers mit Unterschrift
- Alle weiteren Felder: Vollständige und korrekte Angaben laut Anleitung des BAZG in der Richtline R30 (Freihandelsabkommen, Zollpräferenzen und Warenursprung), Punkt 1 (Erläuterungen und Verfahrensbestimmungen), Ursprungsnachweise =) EUR 1.Â
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Häufige Fehler und deren Vermeidung
Typische Fehlerquellen und Lösungen
- Formale Fehler: Unleserliche Einträge, fehlende Unterschrift, Durchstreichungen.
- Inhaltliche Fehler: Falsche HS-Codes, mangelhafte Dokumentation.
- Prozessuale Fehler: Verspätete Beantragung, fehlende Begleitdokumente.
Empfohlen: Standardisierte Abläufe, Schulungen oder gleich Ermächtigter Ausführer werden.
Digitalisierung und zukĂĽnftige Entwicklungen
Trends und Perspektiven
Eine vollständige elektronische EUR.1 ist in der Schweiz (Stand 2025) noch nicht möglich, aber diverse Vorbereitungen laufen (Projekt "DaziT"). Vorteile wären Zeitersparnis, Kostenreduktion und geringere Fehleranfälligkeit. Herausforderungen sind die internationale Harmonisierung und technische Standardisierung.Alternative Ursprungsnachweise zur EUR.1
- Ursprungserklärung auf der Rechnung: Bei Sendungen unter 6.000 EUR bzw unter 10300 CHF kann auf ein EUR.1 verzichtet werden, es reicht eine Ursprungserklärung auf der Rechnung.
- Ermächtigter Ausführer: Unternehmen mit Bewilligung des BAZG können unabhängig vom Warenwert Ursprungserklärungen auf Rechnungen erstellen.
- EUR-MED: FĂĽr Pan-Euro-Med-Kumulierung nach altem System (soll voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschafft werden).
- Langzeit-Lieferantenerklärungen im Inland - sowie in neueren Abkommen ggf mittels REX-System: Zunehmend wichtige Alternativen, insbesondere für komplexe Lieferketten.
Praktische Tipps fĂĽr die effiziente Handhabung
Empfehlungen fĂĽr Exporteure
- Zentrale Zuständigkeiten definieren und Vorräte an Formularen bereithalten
- Checklisten und Vorlagen nutzen, Zeitpuffer einplanen
- Regelmässige Schulungen und Fehleranalysen
Rechtliche Konsequenzen bei Fehlern
Formale Fehler führen zu Ablehnung oder Nachprüfung. Materielle Fehler oder bewusste Falschangaben werden als Zollbetrug geahndet – mit Nachforderungen, Compliance-Systeme und eine vollständige Dokumentation sind entscheidend.
Fallstudien und Beispiele aus der Praxis
Typische Praxisszenarien
- Maschinenbau: Korrekte Ursprungskalkulation, Dokumentation und systematisches Monitoring fĂĽhren zum Erfolg.
- Lebensmittel: Lückenhafte Dokumentation führt zu Nachzahlungen und Reputationsschäden.
- Textil: Richtiges Verständnis der individuellen Ursprungsregeln pro Freihandelsabkommen nötig.
Besonderheiten nach Zielmärkten
Marktspezifische Unterschiede
- EU: EUR 1 anwendbar
- EFTA: Spezialfall Liechtenstein
- Mittelmeerraum: PEM-Kumulierung, oft EUR-MED statt EUR.1.
- Asien: Höchste formale Anforderungen, Verifikation rigoros. Teilweise Upload auf Plattform nötig (vgl. China).
- USA: kein Freihandelsabkommen vorhanden.
Fehlerfreie EUR.1-Dokumente als SchlĂĽssel zum Exporterfolg
Die korrekte Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein entscheidender Faktor für erfolgreiche und reibungslose Exportgeschäfte aus der Schweiz. Mit dem richtigen Verständnis der Anforderungen, sorgfältiger Dokumentation der Ursprungsnachweise und präziser Ausfüllung der Formulare sichern Sie Ihren Kunden die versprochenen Zollvorteile. Investieren Sie Zeit in die korrekte Bearbeitung der EUR.1 - es zahlt sich durch vereinfachte Zollprozesse und zufriedene internationale Geschäftspartner aus.