Pflicht zur DatenĂĽbermittlung ab 1. April 2025
Das Import Control System 2 (ICS2) ist ein zentrales Sicherheitsprogramm der EU zur Vorabkontrolle von Waren, bevor diese die EU erreichen. Ab dem 1. April 2025 sind auch Strassen- und Schienenverkehrsunternehmen verpflichtet, Sicherheitsdaten ĂĽber eine sogenannte Entry Summary Declaration (ENS) an ICS2 zu ĂĽbermitteln.
Was bedeutet das fĂĽr Schweizer Unternehmen?
Auch Schweizer Unternehmen sind betroffen, wenn sie Waren in die EU exportieren oder die EU im Transit durchqueren. Zwar erfolgt die eigentliche Datenübermittlung durch die Spediteure, doch sind diese auf vollständige und korrekte Stammdaten ihrer Auftraggeber angewiesen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Lieferverzögerungen oder gar zur Zurückweisung von Waren führen.
Welche Stammdaten sind erforderlich?
Damit Spediteure die ENS-Meldung korrekt und rechtzeitig einreichen können, müssen ihnen folgende Informationen vorliegen:
- Versenderdaten: Name und vollständige Adresse des Exporteurs in der Schweiz
- Empfängerdaten: Name und vollständige Adresse des Empfängers in der EU
- EORI-Nummer des Empfängers: Falls nicht vorhanden, alternativ die UID (VAT-Nummer)
- Aussagekräftige Warenbeschreibung: Keine allgemeinen Begriffe wie «Ersatzteile» oder «Warenmuster»
- Sechsstelliger HS-Code: FĂĽr jede Warennummer
- Anzahl PackstĂĽcke: Je Warengruppe
- Bruttogewicht der Sendung: In Kilogramm
- Beförderungsreferenznummer: Je nach Verkehrsträger z. B. House Waybill oder Master Waybill
Empfehlung fĂĽr Schweizer Unternehmen
Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre internen Systeme diese Stammdaten strukturiert erfassen und jederzeit aktuell an Spediteure übermittelt werden können. Die Zusammenarbeit mit Speditionspartnern sollte eng und regelmässig überprüft werden, um frühzeitig potenzielle Lücken zu erkennen.
Nur mit einer sauberen Datenbasis kann der Warenfluss in die EU und mit Drittländern auch unter ICS2 reibungslos erfolgen.