Am 11. April 2025 veröffentlichte die U.S. Customs and Border Protection (CBP) eine aktualisierte Mitteilung (CSMS #64724565) zur Anwendung von Gegenzöllen gemäss der Executive Order 14257 vom 2. April 2025 und deren nachfolgenden Änderungen. Diese Massnahmen zielen darauf ab, Handelspraktiken zu korrigieren, die zu erheblichen und anhaltenden Handelsdefiziten der USA beitragen.
Ausnahmen von den Gegenzöllen
Gemäss dem Präsidialmemorandum vom 11. April 2025 sind bestimmte Produkte von den Gegenzöllen ausgenommen. Diese Produkte sind in spezifischen Positionen des Harmonisierten Zolltarifs der Vereinigten Staaten (HTSUS) klassifiziert, darunter:
- 8471Â
- 8473.30
- 8486
- 8517.13.00
- 8517.62.00Â
- 8523.51.00
- 8524
- 8528.52.00Â
- 8541.10.00Â
- 8541.21.00
- 8541.29.00Â
- 8541.30.00Â
- 8541.49.10Â
- 8541.49.70
- 8541.49.80Â
- 8541.49.95
- 8541.51.00Â
- 8541.59.00Â
- 8541.90.00Â
- 8542
Für diese Produkte gilt die Ausnahme rückwirkend ab dem 5. April 2025. Importeure sollten bei der Einfuhr dieser Waren zusätzlich die HTSUS-Position 9903.01.32 angeben, um die Ausnahme von den Gegenzöllen korrekt zu deklarieren. Es handelt sich um die fünfte Revision – es so aus, als ob die globalen Zölle von 10 % ebenfalls ausgeschlossen sind. Damit steigen die zusätzlichen Zölle wieder auf 20 % aus China und 0 % aus allen anderen Ländern.
Handlungsempfehlungen fĂĽr Importeure
- Korrektur von Einträgen: Für Waren, die ab dem 5. April 2025 eingeführt wurden, sollten Importeure innerhalb von 10 Tagen nach Freigabe der Ware durch den Zoll eine Korrektur der Einträge vornehmen, um die Ausnahmeregelung zu berücksichtigen.
- Rückerstattungsanträge: Für noch nicht abgewickelte Einträge kann eine Post Summary Correction (PSC) eingereicht werden. Für bereits abgewickelte Einträge, bei denen die Frist für Einsprüche noch nicht abgelaufen ist, kann ein Protest eingereicht werden, um eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Zölle zu beantragen.
- Für alle Länder gelten bei diesen spezifischen HTSUS-Positionen keine zusätzlichen Zölle gemäss Executive Order 14257, rückwirkend ab dem 5. April 2025.Wichtig für Importeure:
- Die Ausnahme muss durch die Angabe der Zusatzzollnummer 9903.01.32 bei der Einfuhr deklariert werden.
- Eine Korrektur oder Rückerstattung bereits gezahlter Zölle ist möglich, sofern fristgerecht eingereicht.
Weitere Informationen
Die CBP wird bei Bedarf zusätzliche Anleitungen über das Cargo Systems Messaging Service (CSMS) bereitstellen. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Einreichung von Einfuhrzusammenfassungen sollten Importeure sich an ihren CBP-Kundenvertreter oder den ACE Help Desk wenden.
Diese aktualisierte Richtlinie bietet Klarheit für Importeure und erleichtert die korrekte Anwendung der Ausnahmeregelungen im Rahmen der Gegenzölle.