Digitalisierung Zoll Schweiz – Douana® Fachberichte
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Mit dem Finanzgesetz 2026/2027 (Finance Act, 2026) hat die indische Regierung eine Reihe zollrechtlicher Änderungen beschlossen. Das Gesetz wurde am 30. März 2026 im indischen Amtsblatt veröffentlicht und ergänzt die bereits im Februar erlassenen Zollverordnungen (Customs Notifications). Die Neuerungen betreffen sowohl das Zollgesetz als auch den Zolltarif und sind für Unternehmen mit Indien-Geschäft unmittelbar relevant.

Anpassungen im Zollgesetz (Customs Act, 1962)

Drei wesentliche Änderungen im Customs Act sind seit dem 1. April 2026 in Kraft:
  • Fischerei ausserhalb der Territorialgewässer: Das Zollgesetz gilt neu auch für Fischereiaktivitäten von Schiffen unter indischer Flagge auf hoher See. Offshore gefangener Fisch wird bei Verbringung nach Indien als zollfreier Import behandelt — bei Anlandung in einem ausländischen Hafen als Export.
  • Vereinfachte Lagerverlagerung: Wareninhaber dürfen gelagerte Güter künftig ohne vorgängige Genehmigung des Zollbeamten von einem Zolllager in ein anderes verlagern, sofern die vorgeschriebenen Bedingungen eingehalten werden.
  • Verlängerung verbindlicher Auskünfte: Die Gültigkeitsdauer einer Advance Ruling — also einer verbindlichen Zollauskunft zur Tarifeinreihung, zum Ursprung oder zum Zollwert — wird von drei auf fünf Jahre verlängert. Das reduziert den administrativen Aufwand für Importeure und Exporteure erheblich.

Änderungen im Zolltarif

Im Zolltarifbereich gibt es zahlreiche Anpassungen. Einige gelten bereits seit dem 2. Februar 2026, weitere treten am 1. Mai 2026 in Kraft:

Zollerhöhungen

  • Schirme (HS 6601.91.00 / 6601.99.00): Der Zollsatz bleibt bei 20 %, neu gilt jedoch ein Mindestzoll von 60 indischen Rupien pro Stück.
  • Schirmteile (HS 6603.90.10 / 6603.90.90): 10 % Zoll, mindestens 25 Rupien pro Kilogramm.

Neue Tarifpositionen ab 1. Mai 2026

Für bestimmte Erzeugnisse — darunter zubereitete Beeren, Chemikalien sowie Eisen- und Stahlprodukte — werden per Fourth Schedule neue Zolltarifpositionen mit eigenen Zollsätzen eingeführt. Die vollständige Zolltarifstruktur ist auf der Website des indischen Finanzministeriums einsehbar.

Verlängerungen und Auslaufen von Befreiungen

Zahlreiche warenspezifische Ausnahmeregelungen (Zollbefreiungen oder ermässigte Sätze) wurden bis zum 31. März 2028 verlängert. Andere Befreiungen sind per 31. März 2026 ausgelaufen. Unternehmen sollten prüfen, ob bisher genutzte Vergünstigungen noch gelten.

Zollbefreiungen für strategische Sektoren

Zur Förderung bestimmter Wirtschaftsbereiche gewährt Indien Zollbefreiungen auf die Einfuhr von:
  • Vorprodukten wie Natriumantimonat für die Herstellung von Solarpanel-Glas
  • Investitionsgütern zur Verarbeitung kritischer Mineralien
  • Investitionsgütern für die Produktion von Lithium-Ionen-Zellen für Batteriespeichersysteme
  • Ausrüstungen für Kernkraftprojekte (befristet bis 2035)

Medikamente

Für zollpflichtige Waren der HS-Position 9804, die per Post oder Luftfracht eingeführt werden, gilt neu ein einheitlicher Zollsatz von 10 %. Seit dem 2. Februar 2026 sind zudem 17 weitere Medikamente vom Einfuhrzoll befreit, ebenso Arznei- und Nahrungsmittel für die Behandlung von sieben seltenen Krankheiten.

Hinweis für Geschäftsreisende

Die neuen Baggage Rules 2026, die am 2. Februar 2026 in Kraft getreten sind, erlauben es Reisenden ab 18 Jahren, einen Laptop inklusive Notepad zollfrei im persönlichen Gepäck nach Indien einzuführen. Für Berufsreisende ist das eine willkommene Erleichterung.
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