Zolltarifnummern Harmonisiertes System HS 2028 — Änderungen
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China hat per 1. Januar 2026 ein neues System zur Klassifizierung inländischer Güter im öffentlichen Beschaffungswesen eingeführt. Grundlage ist die Mitteilung Guobanfa 2025/34 (国办发〔2025〕34号) des Staatsrats, veröffentlicht am 30. September 2025. Für Schweizer Exporteure — insbesondere solche ohne eigene Produktion in China — ergeben sich daraus neue Herausforderungen.

Worum geht es?

Die neuen Regeln definieren, wann ein Produkt im öffentlichen Beschaffungswesen als «inländisch hergestellt» (domestic product) gilt. Produkte mit dieser Einstufung erhalten bei Ausschreibungen einen Bewertungsvorteil von 20 Prozent auf den Angebotspreis. Konkret: Der Preis eines als inländisch eingestuften Produkts wird für die Bewertung um 20 % reduziert. Ein chinesisches Produkt kann also bis zu 25 % teurer sein als ein importiertes und trotzdem den Zuschlag erhalten. Der tatsächlich bezahlte Preis bleibt allerdings unverändert. Der Anwendungsbereich umfasst sämtliche staatlich finanzierten Organisationen: Gemeinden, Spitäler, öffentliche Schulen, Behörden und bestimmte Staatsunternehmen.

Übergangsregelung: Was gilt jetzt?

Die chinesischen Behörden haben eine drei- bis fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen, in der produktspezifische Standards erarbeitet werden. Bis diese vorliegen, gilt eine vorläufige Regel: Ein Produkt gilt als inländisch hergestellt, wenn seine Erzeugung oder Verarbeitung — also die Umwandlung von Rohstoffen oder Bestandteilen zu Fertigwaren — auf dem chinesischen Festland stattfindet. Hongkong, Macao und Taiwan sind ausdrücklich ausgenommen. Blosse Montage, Verpackung oder Etikettierung in China reicht nicht aus. Bei gemischten Beschaffungspaketen gilt die Inlandsklassifizierung, wenn mindestens 80 Prozent der enthaltenen Produkte die Kriterien erfüllen.

Künftige produktspezifische Standards

Das Finanzministerium wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Branchenbehörden schrittweise produktspezifische Standards veröffentlichen. Diese werden sich voraussichtlich auf drei Hauptkriterien stützen:
  • Lokale Wertschöpfungsquote: Anteil der Kosten für in China hergestellte Komponenten und Materialien am Gesamtwert des Produkts
  • Herkunft der Schlüsselkomponenten: Mindestanteile für die inländische Beschaffung wesentlicher Bauteile
  • Standort wesentlicher Verarbeitungsschritte: Wo die kritischen Fertigungsprozesse stattfinden müssen

Gleichbehandlung aller Unternehmensformen

Ein wichtiges Detail: Die Mitteilung betont ausdrücklich, dass alle Unternehmensformen gleichbehandelt werden — Staatsunternehmen, Privatunternehmen und ausländisch investierte Unternehmen (Foreign-Invested Enterprises, FIE). Schweizer Firmen, die in China produzieren und die Inlandskriterien erfüllen, können den 20-Prozent-Bewertungsvorteil also ebenfalls nutzen.

Was bedeutet das für Schweizer Exporteure?

Die Auswirkungen hängen stark vom Geschäftsmodell ab:
  • Unternehmen mit Produktion in China können sich relativ einfach anpassen und von der Gleichbehandlungsregel profitieren. Es lohnt sich, die eigene Wertschöpfungskette frühzeitig auf die kommenden produktspezifischen Kriterien auszurichten.
  • Reine Exporteure ohne lokale Präsenz müssen mit einem strukturellen Nachteil bei öffentlichen Ausschreibungen rechnen. Produkte, die vollständig ausserhalb Chinas hergestellt werden, erhalten keinen Bewertungsvorteil.
  • KMU sollten prüfen, ob ihre chinesischen Kunden dem öffentlichen Beschaffungswesen zuzuordnen sind. Falls ja, könnte eine Lokalisierung — sei es durch Joint Ventures, Lizenzfertigung oder Komponentenbezug aus China — strategisch sinnvoll werden.
Da die detaillierten produktspezifischen Standards noch ausstehen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die eigene Position zu analysieren und Optionen vorzubereiten.

Quellen

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